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Als Versicherungsaufsicht bezeichnet man die staatliche Aufsicht uber Versicherungsunternehmen Sie ist Teil der Finanzmarktaufsicht In einigen Staaten gibt es fur diese Aufgabe spezielle Behorden denen oft auch die Aufsicht uber die Pensionsfonds obliegt In anderen Staaten gibt es eine Allfinanzaufsicht die fur alle Bereiche des Finanzmarktes zustandig ist zu dem auch Versicherungen und Ruckversicherungen gezahlt werden Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Hoheitsbereich 1 2 Aufgaben 2 Liechtenstein 3 Osterreich 4 Schweiz 5 Europaische Union 6 Einzelnachweise 7 Siehe auch 8 WeblinksDeutschland BearbeitenHoheitsbereich Bearbeiten In Deutschland ist die Versicherungsaufsicht der Allfinanzaufsichtsbehorde Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin beziehungsweise den Landesaufsichtsbehorden anvertraut Fruher war auf Bundesebene das Bundesaufsichtsamt fur das Versicherungswesen BAV zustandig BaFin und Landesaufsichtsbehorden uberwachen die Versicherungsunternehmen auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG 1a BAFinBefugV i V m 320 bis 325 VAG Versicherungsunternehmen bedurfen zur Aufnahme und Aufrechterhaltung ihrer Geschaftstatigkeit ebenfalls der Zustimmung der BaFin Der Aufsicht unterliegen Erstversicherungsunternehmen einschliesslich Pensions und Sterbekassen Ruckversicherungsunternehmen Holdinggesellschaften sowie Sicherungs und Pensionsfonds Davon ausgenommen sind Versicherer die nur in einem einzigen Bundesland tatig sind Diese unterliegen der Aufsicht der zustandigen Landesaufsichtsbehorde Aufgaben Bearbeiten Die Aufsicht umfasst insbesondere die Uberwachung der Bedeckung des Sicherungsvermogens und der Solvabilitat um die dauerhafte Erfullbarkeit der abgeschlossenen Vertrage zu gewahrleisten Leistungserbringung im Versicherungsfall 1 Hierzu achtet die BaFin unter anderem darauf dass Versicherungsunternehmen genugend finanzielle Mittel vorhalten und Risiken angemessen bewerten Daruber hinaus uberwacht die BaFin ganz allgemein die Einhaltung aller Gesetze die fur den Betrieb von Versicherungsgeschaften gelten Ebenfalls nimmt sie ausschliesslich die Rechtsaufsicht uber Niederlassungen beziehungsweise Dienstleister aus dem EWR wahr Liechtenstein BearbeitenIn Liechtenstein ist die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein die zustandige Behorde fur die Versicherungsaufsicht Osterreich BearbeitenIn Osterreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehorde FMA auch fur die Versicherungsaufsicht zustandig Die erste osterreichische Versicherungsaufsichtsbehorde wurde 1880 gegrundet Damals wurde unter Kaiser Franz Joseph im Innenministerium das Assecuranz Bureau auf Grund von stetig steigendem Misstrauen gegenuber der boomenden Versicherungswirtschaft der Bevolkerung und auch der Politiker eingerichtetDie Aufgaben wurden in den Grundungsakten wie folgt festgelegt Die Staatsaufsicht uber Versicherungsunternehmen hat sich im Allgemeinen auf die genaue Beobachtung der gesetzlichen und statutorischen Vorschriften sowie auf jene Umstande zu erstrecken von welchen die jederzeitige Erfullbarkeit der kunftigen Verpflichtungen der Anstalt bedingt wird Die Staatsaufsicht hat daher insbesondere die richtige Berechnung der Pramienreserve die vorschriftsmassige Anlage der Kapitalien sowie die richtige vollstandige und moglichst klare Darstellung aller Gebahrungs und Vermogensverhaltnisse im Rechnungsabschlusse und Rechenschafts Berichte zu uberwachen Als Beispiel fur die Gefahren einer mangelhaften Versicherungsaufsicht gilt der Phonix Skandal von 1936 der Zusammenbruch der Phonix Versicherung dessen Schaden etwa 5 Prozent des damaligen Nationaleinkommens betrug Schweiz BearbeitenSeit dem 1 Januar 2009 ist die Eidgenossische Finanzmarktaufsicht FINMA fur die Aufsicht der privaten Versicherungsunternehmen in der Schweiz zustandig soweit diese dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2 unterstehen Vorher hatte das Bundesamt fur Privatversicherungen BPV die Rolle der Versicherungsaufsicht inne Separat geregelt ist die Aufsicht uber die Krankenversicherer welche dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz 3 unterstehen Die zustandige Aufsichtsbehorde ist hier das Bundesamt fur Gesundheit Separate Aufsichtsbehorden bestehen zudem fur die Versicherer im Rahmen der Beruflichen Vorsorge gemass dem Bundesgesetz uber die berufliche Vorsorge BVG 4 Zustandig sind die Kantone wobei die BVG Aufsicht ublicherweise mit der Stiftungsaufsicht in einer Behorde kombiniert und teilweise kantonsubergreifend organisiert ist 5 Keiner bundesrechtliche geregelten Aufsicht unterstehen schliesslich die kantonalen Versicherer offentlichen Rechts namentlich die Gebaudeversicherungsanstalten Dies gilt sowohl fur ihre offentlich rechtliche Kerntatigkeit als auch fur weitere Versicherungen selbst wenn diese in Konkurrenz zu Privatversicherern erbracht wird 6 Europaische Union BearbeitenIn der EU ist die EIOPA zustandig Vorangegangen war der Committee of European Insurance and Pensions Supervisors CEIOPS bzw der Versicherungsausschuss Insurance Committee 7 Das europaische Versicherungsaufsichtsrecht wurde durch das seit 2016 verbindliche Regelwerk Solvabilitat II umfassend reformiert Einzelnachweise Bearbeiten Fragen und Antworten zur Finanzmarktaufsicht in bundesfinanzministerium de Versicherungsaufsichtsgesetz Krankenversicherungsaufsichtsgesetz Bundesgesetz uber die berufliche Alters Hinterlassenen und Invalidenvorsorge Z B die Ostschweizer BVG und Stiftungsaufsicht welche die BVG Aufsicht fur die Kantone AI AR GL GR SG TG und TI die klassisches Stiftungsaufsicht fur die Kantone SG TG und TI erbringt vgl Website Keine Unterstellung kantonaler Gebaudeversicherungen unter die Aufsicht der FINMA Richtlinie 91 675 EWG PDF Siehe auch BearbeitenBankenaufsicht BorsenaufsichtWeblinks BearbeitenDie deutsche Bafin als Aufsichtsbehorde fur Versicherer und Pensionsfonds und der Text des Versicherungsaufsichtsgesetzes Die FMA Liechtenstein aus Aufsicht uber Versicherer Versicherungsvermittler Vorsorgeeinrichtungen und Pensionsfonds Schweiz Vermittlerportal des Bundesamtes fur Privatversicherungen Homepage des European Insurance and Pensions Committee EIOPCNormdaten Sachbegriff GND 4063177 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungsaufsicht amp oldid 209131796