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Die Borsenaufsicht ist eine Aufsichtsbehorde die den Betrieb von Borsen und den Borsenhandel im Rahmen ihrer Fach und Rechtsaufsicht uberwacht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 International 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAn Borsen konzentriert sich ein volkswirtschaftlich bedeutsamer Teil des Kapitalvermogens der taglich zu hohen Borsenumsatzen fuhrt Deshalb betreibt der Gesetzgeber Anleger und Glaubigerschutz deren Einhaltung ebenfalls von der Borsenaufsicht uberwacht wird Ausserdem ist die Borsenaufsicht zustandig fur die Zulassung und Schliessung einer Borse die Uberwachung der Ordnungsmassigkeit des Borsenbetriebs und der Borsengeschaftsabwicklung sowie die Sicherstellung der Einhaltung der borsenrechtlichen Vorschriften Die Borsenaufsicht ist im Idealfall eine von der Institution der Borse unabhangige Behorde die der Borse ubergeordnet ist Da in Deutschland Borsen stets als Anstalten des offentlichen Rechts organisiert sind und diese regelmassig einer Aufsichtsbehorde unterstehen ist die Borsenaufsicht Bestandteil des Verwaltungsrechts Rechtsfragen BearbeitenIn Deutschland wird die Borsenaufsicht durch das ortlich zustandige Landesministerium meist Wirtschaft oder Finanzen ausgeubt Die Borsenaufsicht ist ein Teil der Finanzdienstleistungsaufsicht Andere Teile der Finanzdienstleistungsaufsicht sind die Aufsicht uber Finanzdienstleister z B Kreditinstitute Bankenaufsicht oder Versicherungen Versicherungsaufsicht und die Wertpapieraufsicht Die Borsenaufsicht wird nicht nur durch die zustandige Aufsichtsbehorde wahrgenommen sondern auch durch die BaFin soweit das Wertpapieraufsichtsrecht Insiderhandel und Publizitatsvorschriften nach der Marktmissbrauchsverordnung und dem WpHG betroffen ist Die Borsenaufsicht wird auch borsenintern wahrgenommen Hierfur ist das Organ der Handelsuberwachungsstelle vorgesehen 1 die nach 7 Abs 1 BorsG unter Beachtung von Massgaben der Borsenaufsichtsbehorde zu betreiben ist und den Handel an der Borse und die Borsengeschaftsabwicklung uberwacht Die Borsenaufsichtsbehorde kann der Handelsuberwachungsstelle Weisungen erteilen und die Ermittlungen ubernehmen Die Borsengeschaftsfuhrung kann die Handelsuberwachungsstelle im Rahmen der Aufgaben dieser Stelle mit der Durchfuhrung von Untersuchungen beauftragen Verantwortliche Behorden fur die BorsenaufsichtBorse BehordeBorse Dusseldorf Finanzministerium des Landes Nordrhein WestfalenBorse Frankfurt Hessisches Ministerium fur Wirtschaft Verkehr und LandesentwicklungBorse Hamburg Behorde fur Wirtschaft und ArbeitBorse Hannover Niedersachsisches Ministerium fur Wirtschaft Arbeit und VerkehrBorse Munchen Bayerisches Staatsministerium fur Wirtschaft Infrastruktur Verkehr und TechnologieBorse Stuttgart Ministerium fur Wirtschaft Arbeit und Wohnungsbau Baden WurttembergTradegate Exchange und Borse Berlin Senatsverwaltung fur Wirtschaft Energie und BetriebeEuropean Energy Exchange EEX Sachsisches Staatsministerium fur Wirtschaft Arbeit und VerkehrDie Errichtung einer Borse bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Borsenaufsicht 4 BorsG ebenso der Betrieb eines Freiverkehrs 48 BorsG Die Erlaubnis kann durch die Borsenaufsicht unter den Bedingungen des 4 Abs 5 BorsG aufgehoben werden International BearbeitenOsterreichIn Osterreich obliegt die Borsenaufsicht gemass 8 Borsegesetz der Finanzmarktaufsichtsbehorde FMA fur Wertpapierborsen und dem Bundesministerium fur Wirtschaft und Arbeit Osterreich fur Warenborsen Die Borse hat die FMA regelmassig uber die Daten des Borsenhandels insbesondere uber Umsatze und Preise der in den geregelten Markten gehandelten Handelsgegenstande zu unterrichten Die FMA ist ermachtigt die Gliederung und Art der Ubermittlung durch Verordnung festzusetzen oder durch Verordnung auf die Ubermittlung durch die Borse zu verzichten wenn sie die fur die Durchfuhrung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen des Borsenhandels durch ein anderes geeignetes Meldesystem erhalt in diesem Fall ist die Borse jedoch weiterhin verpflichtet alle Anfragen der FMA zum Borsenhandel unverzuglich zu beantworten 8 Abs 2 BorsG Gegenstand der Borsenaufsicht ist die Sicherstellung der einschlagigen Gesetze und der Funktionsfahigkeit der Borse Im Rahmen der Borsenaufsicht kann die Aufsichtsbehorde geeignete Massnahmen bis hin zur Schliessung der Borse und Entlassung der Mitglieder der Borsenkammer setzen SchweizDie Borsenaufsicht wird in der Schweiz gestutzt auf Art 1 Abs 1 lit e Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG durch die Eidgenossische Finanzmarktaufsicht FINMA vorgenommen Art 4 FINMAG Die FINMA erteilt Art 3 BEHG und entzieht Art 36 BEHG die Genehmigung zum Betrieb der Borse und trifft die zum Vollzug des Borsengesetzes und seiner Ausfuhrungsbestimmungen notwendigen Verfugungen und uberwacht die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften ItalienIn Italien wird die Borsenaufsicht durch die Commissione Nazionale per le Societa e la Borsa wahrgenommen JapanIn Japan wird die Borsenaufsicht von der Kin yu chō 金融庁 engl Financial Services Agency wahrgenommen Marktgerechtigkeitsprufungen werden von der ihr unterstellten Shōken Torihikitō Kanshi Iinkai 証券取引等監視委員会 engl Securities and Exchange Surveillance Commission SESC durchgefuhrt USAIn den USA wird die Borsenaufsicht von der United States Securities and Exchange Commission meist SEC genannt wahrgenommen Weblinks BearbeitenAna Carvajal Jennifer Elliott IMF Study Points to Gaps in Securities Market Regulation 2008 Borsenaufsicht in Deutschland Borsengesetz Deutschland PDF 140 kB Borsengesetz Schweiz PDF 179 kB Borsengesetz Osterreich PDF Einzelnachweise Bearbeiten Verlag Dr Th Gabler Hrsg Gabler Kompakt Lexikon Wirtschaft 2010 S 66Normdaten Sachbegriff GND 4146192 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Borsenaufsicht amp oldid 231479322