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Dieser Artikel behandelt ein Borsensegment Fur die zollrechtliche Bedeutung siehe Freiverkehr Zollrecht Der Freiverkehr ist ein bestimmter Rechtsbegriff im Borsenwesen der alle Wertpapiere umfasst die nicht zum Borsenhandel im regulierten Markt zugelassen sind Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Historisches 3 Handelsobjekte 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDamit ist der Freiverkehr ein Teilmarkt auf dem nach der Legaldefinition des 48 Borsengesetz Wertpapiere gehandelt werden die nicht im regulierten Markt zugelassen sind An den von der Deutschen Borse AG betriebenen Handelsplatzen der Frankfurter Wertpapierborse und dem Xetra System wird der Freiverkehr als Open Market bezeichnet Ein Teilsegment des Open Market ist Scale Das entsprechende Freiverkehrssegment an der Borse Munchen heisst m access das analoge Freiverkehrssegment der Borse Dusseldorf nennt sich Primarmarkt Historisches BearbeitenAb dem 17 Jahrhundert wurden Wertpapiere die nicht in den offiziellen Borsenhandel einbezogen waren auch auf dem Burgersteig vor den Borsen gehandelt oft neben ortlichen Glucksspielhausern Die Teilnehmer wurden Bordsteinhandler genannt 1 Dies ist der historische Vorlaufer des heutigen Freiverkehrs Auch in den USA gab es im 19 Jahrhundert und in den fruhen Jahren des 20 Jahrhunderts die sogenannten Bordsteinbroker engl curbstone broker daraus abgeleitet wird auch der heutige Begriff Curb trading was in etwa aquivalent zum deutschen Begriff Freiverkehr ist Handelsobjekte BearbeitenNeben deutschen Aktien werden im Freiverkehr vor allem auslandische Aktien Anleihen deutscher und auslandischer Emittenten sowie Zertifikate und Optionsscheine gehandelt Der Freiverkehr zeichnet sich durch die folgenden Besonderheiten aus die Kurse werden durch freie Makler ermittelt Rechtsgrundlage sind die an den einzelnen Borsen geltenden Freiverkehrsrichtlinien der Freiverkehr stellt keinen organisierten Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar die Wertpapiere durfen nicht gleichzeitig im regulierten Markt zugelassen sein im Freiverkehr notierte Gesellschaften sind keine borsennotierten Gesellschaften im Sinne des Aktienrechts Die getrennten Zulassungen fuhren dazu dass der Freiverkehr einen Komplementarmarkt zum regulierten Markt darstellt Kreditinstitute und Aktionarsvereinigungen raten unerfahrenen Privatanlegern von im Freiverkehr gehandelten Wertpapieren ab da diese wesentlich weniger Transparenz bieten und weniger kontrolliert werden als im regulierten Markt notierte Unternehmen Weblinks BearbeitenFreiverkehr im Gabler WirtschaftslexikonEinzelnachweise Bearbeiten Hasler Peter Thilo Unternehmensanleihen simplifiedBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4138969 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freiverkehr amp oldid 217341178