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Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 2016 nicht mehr aktuell zu sein Europaische Gemeinschaft gt Europaische Union Modernisierter Zollkodex wurde durch den Unionszollkodex ersetzt Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Im zollrechtlichen Sinne ist der Freiverkehr ein Verkehr von Waren die sich im Gegensatz zu den im Zollverfahren gebundenen Waren im zollrechtlich ungebundenen also im zollrechtlich freien Verkehr befinden Gemeinschaftswaren Nichtgemeinschaftsware wechselt durch Uberfuhrung in den freien Verkehr den Status und wird zur Gemeinschaftsware Art 79 ZK 1 Nach Leistung der Einfuhrzollschuld findet keine zollamtliche Uberwachung mehr statt nur stichprobenartig durch die Zollbehorde oder den Bundesgrenzschutz an Flughafen oder Seehafen wenn die Zollbegunstigung von einer besonderen Verwendung wie der industriellen Produktion im Rahmen der Zollunion abhangig ist Im Artikel 129 des modernisierten Zollkodex ab 2013 lautet das Zollverfahren alsdann Uberlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Weblinks BearbeitenFreiverkehr im Gabler Wirtschaftslexikon Freier Warenverkehr im Forum Europaische Kommission Steuern und ZollunionEinzelnachweise Bearbeiten Artikel 79 der Verordnung EG Nr 450 2008 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft Modernisierter Zollkodex Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freiverkehr Zollrecht amp oldid 226162055