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Regulierter Markt ist im Borsenwesen ein organisierter Markt der als Borsensegment alle zum Borsenhandel zugelassenen Effekten umfasst Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Zulassung und Folgepflichten 4 Borsensegmente des Regulierten Marktes 4 1 Prime Standard 4 2 General Standard 5 Weiteres Borsensegment 6 International 7 Wirtschaftliche Aspekte 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEin Markt ist allgemein ein freier Markt wenn die Marktteilnehmer ihre Aktionsparameter insbesondere Marktpreis Menge Produktqualitat frei aushandeln konnen Unterliegen diese Aktionsparameter abgesehen von Marktordnungen jedoch behordlichen Eingriffen etwa in Form von Fest Hochst oder Mindestpreisen so liegt ein regulierter Markt vor 1 Da auf dem Arbeitsmarkt ein Mindestlohn gilt gehort er bereits deshalb zu den regulierten Markten die der Marktregulierung unterliegen Im Finanzwesen gehoren die Borsen zu den regulierten Markten wobei sich die Marktregulierung auf andere Merkmale bezieht Die Vielzahl der in Gesetzen verwendeten Marktbegriffe fur Teilmarkte an Wertpapierborsen kann dabei verwirrend wirken Insbesondere im Borsengesetz BorsG und im Wertpapierhandelsgesetz WpHG gab oder gibt es in alphabetischer Reihenfolge den Amtlichen Markt Freiverkehr Geregelten Markt Neuen Markt organisierten Markt und Regulierten Markt die teilweise auf EU Recht beruh t en 2 Damit sollten bestimmte Handelsformen beschrieben werden welche Effektenart unter welchen Voraussetzungen an einer Wertpapierborse gehandelt werden darf Rechtsgrundlagen BearbeitenDer Regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne von 2 Abs 11 WpHG Seit November 2007 kann eine Zulassung von Wertpapieren zum Borsenhandel am regulierten Markt General Standard oder einem Teilmarkt des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten Prime Standard erfolgen 3 Das Borsengesetz BorsG erwahnt den regulierten Markt zwar als Rechtsbegriff bietet jedoch keine Legaldefinition an Infolge der Ersetzung der beiden gesetzlichen Marktsegmente amtlicher Markt und geregelter Markt durch den regulierten Markt im Borsengesetz war der Begriff amtlicher Markt und geregelter Markt durch den Begriff regulierter Markt zu ersetzen 4 Daraus lasst sich schliessen dass der regulierte Markt sowohl Kriterien des ehemaligen amtlichen Markts als auch des ehemaligen geregelten Markts enthalt Wertpapiere die im regulierten Markt an einer Borse gehandelt werden sollen bedurfen gemass 32 Abs 1 BorsG der Zulassung oder der Einbeziehung durch die Geschaftsfuhrung der Borse Diese Zulassung ist vom Emittenten der Wertpapiere zusammen mit einem Kreditinstitut Finanzdienstleistungsinstitut oder einem nach 53 Abs 1 Satz 1 oder 53b Abs 1 Satz 1 KWG tatigen Unternehmen zu beantragen 32 Abs 2 BorsG Wertpapiere konnen nach 33 Abs 1 BorsG auf Antrag eines Handelsteilnehmers oder von Amts wegen durch die Geschaftsfuhrung zum Borsenhandel in den regulierten Markt einbezogen werden wenn die Wertpapiere bereits an einer anderen inlandischen Borse zum Handel im regulierten Markt in einem anderen EU Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens uber den EWS zum Handel an einem organisierten Markt oder an einem Markt in einem Drittstaat sofern an diesem Markt Zulassungsvoraussetzungen und Melde und Transparenzpflichten bestehen die mit denen im regulierten Markt fur zugelassene Wertpapiere vergleichbar sind und der Informationsaustausch zum Zwecke der Uberwachung des Handels mit den zustandigen Stellen in dem jeweiligen Staat gewahrleistet ist zugelassen sind und keine Umstande bekannt sind die bei Einbeziehung der Wertpapiere zu einer Ubervorteilung des Publikums oder einer Schadigung erheblicher allgemeiner Interessen fuhren Gemass 37 BorsG sind die in das Bundesschuldbuch eingetragenen Bundeswertpapiere sowie vergleichbare Schuldverschreibungen der EU Mitgliedstaaten und des EWS kraft Gesetzes zum Handel im regulierten Markt zugelassen In den EU Mitgliedstaaten tauchte der regulierte Markt im Zusammenhang mit der Richtlinie 2004 39 EG uber Markte fur Finanzinstrumente auf die in Deutschland mit dem Finanzmarktrichtlinie Umsetzungsgesetz FRUG im November 2007 in deutsches Recht transformiert wurde Der Rechtsbegriff regulierter Markt ersetzt seitdem den amtlichen Markt und den geregelten Markt die nicht mehr existieren Der Regulierte Markt entstand am 1 November 2007 durch die Fusion von geregeltem Markt und amtlichem Markt Alle Wertpapiere die vor dem 1 November 2007 einem der beiden fusionierten Segmente angehorten wurden automatisch in den Regulierten Markt aufgenommen Zulassung und Folgepflichten BearbeitenEine Zulassung von Effekten zum Borsenhandel hat die auf 34 BorsG beruhenden Regelungen der Borsenzulassungsverordnung BorsZulV zu beachten dem Zulassungsantrag mit Internationaler Wertpapierkennnummer muss stets ein Wertpapierprospekt beigefugt sein der den Anforderungen des 4 WpPG entspricht 5 Aus der einmaligen Zulassung ergeben sich permanent zu erfullende Folgepflichten die vor allem die Veroffentlichung von Unternehmensdaten Jahresabschluss Lagebericht und Risikobericht betreffen Zulassungsvoraussetzungen im EinzelnenDas Unternehmen muss mindestens seit drei Jahren existieren 3 Abs 1 BorsZulV der voraussichtliche Kurswert oder falls dieser nicht geschatzt werden kann das Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1 25 Mio betragen 2 Abs 1 BorsZulV das Unternehmen muss mindestens 10 000 Aktien emittieren 2 Abs 3 BorsZulV Streubesitzanteil von mindestens 25 Prozent 9 Abs 1 BorsZulV das Unternehmen muss einen Zulassungsprospekt mit Bilanzen Gewinn und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung fur mindestens drei Jahre vorlegen konnen die Wertpapiere mussen frei handelbar sein 5 Abs 1 BorsZulV Sollen Aktien zugelassen werden muss das Eigenkapital des emittierenden Unternehmens mindestens 1 25 Millionen Euro betragen 2 Abs 1 BorsZulV Anleihen mussen mindestens einen handelbaren Nennwert von 250 000 Euro erreichen 2 Abs 2 BorsZulV Stuckaktien mindestens 10 000 Stuck 2 Abs 3 BorsZulV Ein ausreichender Streubesitz von mindestens 25 aller Aktien ist zu gewahrleisten 9 Abs 1 BorsZulV Folgepflichten fur den EmittentenVeroffentlichung eines Jahresabschlusses Veroffentlichung eines Zwischenberichts fur die ersten sechs Monate des Geschaftsjahres Ad hoc Publizitat nach Art 17 Marktmissbrauchsverordnung Borsensegmente des Regulierten Marktes BearbeitenJe nachdem welche Anforderungen an die Markttransparenz durch emittierende Unternehmen zu erfullen sind unterscheidet die Borse Frankfurt zwischen Prime Standard und General Standard die in der Borsenordnung 45 ff BorsO fur den General Standard und 48 ff BorsO fur Prime Standard geregelt sind Prime Standard Bearbeiten Hauptartikel Prime Standard Im Prime Standard vertretene Unternehmen gehoren zu den multinationalen Grossunternehmen Sie sind zu hoher Transparenz verpflichtet die internationalen Anforderungen entsprechen muss Hierzu gehoren unter anderem Jahresabschlusse die internationale Rechnungslegungsstandards wie die IFRS International Financial Reporting Standards erfullen mussen und Quartalsberichterstattung 6 General Standard Bearbeiten Hauptartikel General Standard Im Borsensegment des General Standard sind meist national tatige kleine und mittlere Unternehmen vertreten die lediglich einen Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch HGB vorlegen mussen Nur die Mindestvorschriften des BorsG sind zu beachten Weiteres Borsensegment BearbeitenNeben dem regulierten Markt gibt es nur noch den Freiverkehr der seit Oktober 2005 Open Market heisst Er wird durch die Frankfurter Borse zugelassen und von der Deutsche Borse AG betrieben 7 International BearbeitenDer Regulierte Markt ist ein Rechtsbegriff der inzwischen nicht mehr geltenden Richtlinie 2014 65 EU vom 15 Mai 2014 uber Markte fur Finanzinstrumente so dass der Begriff in vielen EU Mitgliedstaaten noch vorkommt Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDer regulierte Markt unterliegt der strengsten und umfassendsten Reglementierung aller Borsensegmente 8 Der Marktzutritt fur Marktteilnehmer und Handelsobjekte ist hohen gesetzlichen Markteintrittsbarrieren ausgesetzt die letztlich dem Anlegerschutz dienen Als Marktteilnehmer Handelsteilnehmer gelten die nach 19 BorsG zur Teilnahme am Borsenhandel zugelassenen Unternehmen und Personen wie Borsenhandler Skontrofuhrer und skontrofuhrenden Personen Spezialisten Handelsobjekte bedurfen der Zulassung oder der Einbeziehung durch die Geschaftsfuhrung der Borse Einzelnachweise Bearbeiten Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Wirtschaft 2014 S 368 Wolfgang Gehrke Aktienmarkt in Rolf Buhner Hrsg Management Lexikon 2001 S 22 Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Wirtschaft 2014 S 470 BT Drs 16 4028 vom 12 Januar 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie uber Markte fur Finanzinstrumente und der Durchfuhrungsrichtlinie der Kommission Finanzmarkt Richtlinie Umsetzungsgesetz S 99 f Petra Buck Heeb Kapitalmarktrecht 2009 S 38 Gunter Wierichs Stefan Smets Gabler Kompakt Lexikon Bank und Borse 2003 S 38 Carsten Peter Claussen Bank und Borsenrecht 2003 S 349 ISBN 978 3406497636 Thomas Tiedemann Die Stellung des zentralen Kontrahenten im deutschen und englischen Effektenhandel 2011 S 5 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regulierter Markt amp oldid 236006720