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Ein Wertpapierprospekt oder Emissionsprospekt Verkaufsprospekt ist die schriftliche Zusammenstellung von Unternehmensdaten eines Emittenten sowie Aktien und Anleihebedingungen zur Emission die beim Borsengang von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt vom Emittenten zu veroffentlichen ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Prospektpflicht anderer Finanzinstrumente 4 Fristen und zeitlicher Ablauf 5 International 6 Siehe auch 7 Literatur Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenWertpapierprospekte stellen eine Verkaufsforderung und Werbung fur Wertpapiere insbesondere Aktien Anleihen oder Investmentzertifikate dar die erstmals vom Emittenten ausgegeben werden Der Prospekt stellt in der Regel fur den Anlageinteressenten die wichtigste und haufigste Informationsquelle dar und bildet die Grundlage fur seine Anlageentscheidung 1 Zu beachten ist hierbei dass nach Auffassung der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin bereits Werbemassnahmen fur ein Wertpapier oder sonstiges Finanzinstrument als offentliches Angebot aufgefasst werden und somit die Prospektpflicht auslosen konnen Der Prospekt wird von den Fachabteilungen des emittierenden Unternehmens Rechts und Steuerabteilung Rechnungswesen Investor Relations und in Abhangigkeit von Produkt und Platzierungsform in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Investmentbanken spezialisierten Kanzleien und Wirtschaftsprufungsgesellschaften erstellt 2 Dem gegenuber steht der Anlegerschutz der die Anleger insbesondere den Privatanleger vor Finanzrisiken bewahren soll die sich aus fehlenden oder unrichtigen Prospektangaben ergeben konnten Das offentliche Angebot von Wertpapieren ist eine Mitteilung an die Offentlichkeit in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise die ausreichende Informationen uber die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthalt um einen Anleger in die Lage zu versetzen sich fur den Kauf oder die Zeichnung jener Wertpapiere zu entscheiden Diese Definition gilt auch fur die Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediare Art 2d Verordnung EU 2017 1129 Rechtsfragen BearbeitenAllgemeinesWertpapiere die an einer Borse im regulierten Markt gehandelt werden sollen bedurfen nach 32 BorsG der Zulassung durch die Geschaftsfuhrung der Borse Ausgenommen sind lediglich Staatsanleihen 37 BorsG Fur die Zulassung ist stets die Vorlage eines genehmigten Prospekts erforderlich 32 Abs 3 Nr 2 BorsG 3 RechtsgrundlagenRechtsgrundlagen sind die Verordnung EU 2017 1129 Prospektverordnung Verordnung EU 2017 1129 und Verordnung EU 2019 980 vom 14 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1129 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufmachung des Inhalts der Prufung und der Billigung des Prospekts der beim offentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veroffentlichen ist sowie erganzend das Kapitalanlagegesetzbuch KAGB und das Wertpapierprospektgesetz WpPG Diese Bestimmungen gelten im gesamten Europaischen Wirtschaftsraum Die ehemalige Prospektrichtlinie ist seit Juli 2019 ausser Kraft InhaltDer Verkaufsprospekt muss nach 318 KAGB mit einem Datum versehen sein und alle Angaben enthalten die zum Zeitpunkt der Antragstellung fur die Beurteilung der Anteile oder Aktien von wesentlicher Bedeutung sind Er muss zumindest die in 165 Abs 2 bis 7 und 9 KAGB geforderten Angaben enthalten Der Verkaufsprospekt eines geschlossenen Investmentfonds muss keine Angaben entsprechend 165 Abs 3 Nr 2 und Abs 4 bis 7 KAGB dafur aber Angaben entsprechend 269 Abs 2 Nr 2 und 3 und Abs 3 KAGB sowie einen Hinweis enthalten wie die Anteile oder Aktien ubertragen werden konnen und gegebenenfalls Hinweise entsprechend 262 Abs 1 Satz 4 KAGB 262 Abs 2 Satz 3 KAGB 263 Abs 5 Satz 2 KAGB und gegebenenfalls einen Hinweis in welcher Weise ihre freie Handelbarkeit eingeschrankt ist Es sind vor allem detaillierte Angaben zum Emittenten Registrierungsdokument zum Wertpapier Wertpapierbeschreibung und eine Zusammenfassung erforderlich englisch Building Block Approach Nach Art 6 Verordnung EU 2017 1129 muss ein Prospekt die erforderlichen Informationen die fur den Anleger wesentlich sind um sich ein fundiertes Urteil uber die Vermogenswerte und Verbindlichkeiten die Gewinne und Verluste die Finanzlage und die Aussichten des Emittenten und eines etwaigen Garantiegebers bilden zu konnen Ausserdem sind die mit den Wertpapieren verbundenen Rechte und die Grunde fur die Emission und ihre Auswirkungen auf den Emittenten anzugeben Diese Informationen konnen sich unterscheiden nach der Art des Emittenten nach der Art der Wertpapiere oder nach der Lage des Emittenten Art 11 verlangt von den EU Mitgliedstaaten dass sie eine angemessene Prospekthaftung sicherstellen Art 13 schreibt die Mindestangaben und Aufmachung des Prospekts vor Erleichterungen gibt es nach Art 14 fur Sekundaremissionen von Daueremittenten Gemass Art 20 darf ein Prospekt erst veroffentlicht werden wenn die BaFin ihn oder alle seine Bestandteile gebilligt hat Die Verordnung EU 2019 980 ist eine Ausfuhrungsbestimmung zur VO 2019 980 und regelt Detailfragen VeroffentlichungDas Wertpapierprospektgesetz WpPG befreit in 3 WpPG Emittenten nur dann von der Veroffentlichungspflicht eines Prospektes wenn sie von Kreditinstituten oder von Emittenten stammen deren Aktien bereits zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind ausgegeben werden und der Gesamtgegenwert fur alle im Europaischen Wirtschaftsraum angebotenen Wertpapiere nicht mehr als 8 Millionen Euro berechnet uber einen Zeitraum von zwolf Monaten betragt oder deren Gesamtgegenwert im Europaischen Wirtschaftsraum nicht mehr als 8 Millionen Euro berechnet uber einen Zeitraum von zwolf Monaten betragt Nach 9 WpPG kann der Erwerber von Wertpapieren die auf Grund eines Prospekts zum Borsenhandel zugelassen sind in dem fur die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollstandig sind von denjenigen die fur den Prospekt die Verantwortung ubernommen haben und von denjenigen von denen der Erlass des Prospekts ausgeht als Gesamtschuldnern die Ubernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises soweit dieser den ersten Ausgabepreis der Wertpapiere nicht uberschreitet und der mit dem Erwerb verbundenen ublichen Kosten verlangen sofern das Erwerbsgeschaft nach Veroffentlichung des Prospekts und innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Einfuhrung der Wertpapiere abgeschlossen wurde ProspekthaftungEine Prospekthaftung wird insbesondere bei fehlerhaftem Prospekt 10 WpPG und bei fehlendem Prospekt 14 WpPG ausgelost Die Verantwortung fur den Inhalt des Prospekts haben nach 8 Abs 1 WpPG zumindest der Anbieter der Emittent der Zulassungsantragsteller oder der Garantiegeber ausdrucklich zu ubernehmen Die Haftung mussen diese Beteiligten als Gesamtschuldner tragen indem sie die Wertpapiere gegen Erstattung des Kaufpreises ubernehmen soweit dieser den ersten Ausgabepreis der Wertpapiere nicht uberschreitet und die mit dem Erwerb verbundenen ublichen Kosten tragen sofern das Erwerbsgeschaft nach Veroffentlichung des Prospekts und innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Einfuhrung der Wertpapiere abgeschlossen wurde Dieser Schadensersatz setzt voraus dass der Verkaufsprospekt nicht den Voraussetzungen der 5 7 WpPG entspricht indem er unrichtig oder unvollstandig ist Gegenstand dieser Fehler konnen sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Werturteile und Prognosen sein 4 Der Prospekt insbesondere etwaige unrichtige oder unvollstandige Angaben uber relevante Risikofaktoren kann als Grundlage fur zivilrechtliche Haftungs anspruche herangezogen werden Der jeweilige Haftungsumfang ist unionsrechtlich weitgehend nicht harmonisiert und richtet sich daher nach der zur Anwendung gelangenden Jurisdiktion des vom Angebot oder der Borsenzulassung jeweils betroffenen Mitgliedstaates der Europaischen Union Bei Kapitalerhohungen die weniger als 10 Prozent der Zahl der Aktien derselben Gattung ausmachen die bereits zum Handel an demselben organisierten Markt zugelassen sind liegt keine Prospektpflicht vor sofern nicht gleichzeitig ein offentliches Angebot unterbreitet wird 5 Nach dieser Ansicht liegt ein offentliches Angebot zum Beispiel dann nicht vor wenn dieses Angebot als Kapitalerhohung ohne Bezugsrechte als Privatplatzierung ausgefuhrt wird oder sich als Bezugsrechtsemission ausschliesslich an Altaktionare richtet und die verbleibenden nicht bezogenen Aktien im Rump Placement ebenfalls privat platziert werden Im letzteren Fall ist jedoch zu beachten dass kein offentlicher Bezugsrechtshandel eingerichtet wird da dieser einen grosseren offentlichen Personenkreis umfasst und dadurch eine Prospektpflicht entsteht Bei der Umnotierung von Aktien von Scale in den Prime Standard ist ebenfalls ein Prospekt unausweichlich da in diesem Fall erstmals eine offentliche Zulassung dieser Aktiengattung zum offentlichen Handel an einem organisierten Markt stattfindet 6 Keine ProspektpflichtDie Pflicht der Erstellung eines Wertpapierprospektes entfallt unter bestimmten Umstanden Notwendig hierfur ist dass das entsprechende Wertpapier nicht offentlich vertrieben wird Dies ist zum Beispiel im Rahmen einer Privatplatzierung der Fall 7 Allerdings kann auch hier eine nachtragliche Prospekthaftung eintreten wenn z B eine Pressemitteilung als indirekte Vertriebswerbung eingestuft wird Bei der Ausgabe von dedizierten Belegschaftsaktien handelt es sich zwar grundsatzlich um ein offentliches Angebot jedoch kann die Prospektpflicht durch Bereitstellung eines prospektersetzenden Dokuments vermieden werden das bestimmte Mindestinformationen zu enthalten hat Weitere Ausnahmen von der Prospektpflicht bestehen etwa bei unentgeltlichen offentlichen Angeboten bei Angeboten mit einem Emissionsvolumen bis zu 1 000 000 Euro pro Jahr bei Mindeststuckelungen von 100 000 Euro oder bei Angeboten an ausschliesslich qualifizierte oder weniger als 150 auch nicht qualifizierte Anleger 8 Haftung DritterWer mit Rucksicht auf seine berufliche oder wirtschaftliche Stellung oder auf die Eigenschaft als Sachkenner wie Rechtsanwalte und Wirtschaftsprufer eine Garantenstellung einnimmt kann Anlegern aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen haften wenn sie durch ihr nach aussen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen 9 RechtsprechungIm Bereich der richterrechtlichen Prospekthaftung gilt hingegen auch jedes Werbemittel das der Information und Akquisition von Kapitalanlegern dient und fur diese eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildet als Prospekt 10 Nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofs BGH bildet der Prospekt im Regelfalle die Grundlage fur den wirtschaftlich bedeutsamen und mit Risiken verbundenen Beteiligungsentschluss Aus diesem Grunde musse sich der potenzielle Kapitalanleger grundsatzlich auf die sachliche Richtigkeit und Vollstandigkeit der im Prospekt enthaltenen Angaben verlassen konnen Prospektpflicht anderer Finanzinstrumente BearbeitenDer Prospektpflicht unterliegen in Deutschland neben Wertpapieren alle offentlich angebotenen Unternehmensanteile Anteile an Treuhandvermogen offene oder geschlossene Investmentfonds oder Namensschuldverschreibungen Ausgenommen von der Prospektpflicht sind u a Genossenschaftsanteile Pensionsfonds von Versicherungen sogenannte englisch Private Placements 11 Angebote nur an institutionelle Investoren und die meisten Staatsanleihen In Osterreich sind neben den unionsrechtlich harmonisierten prospektpflichtigen Wertpapieren auch sonstige Veranlagungen prospektpflichtig worunter insbesondere unverbriefte Vermogensanlagen sowie solche Wertpapiere zu verstehen sind die nicht durch die Richtlinie 2014 65 EU uber Markte fur Finanzinstrumente Finanzmarktrichtlinie erfasst sind Fristen und zeitlicher Ablauf BearbeitenDie gesetzliche Frist zur ersten behordlichen Stellungnahme betragt 20 Werktage bei einer Erstemission und 10 Werktage bei Wertpapieren die bereits offentlich gehandelt werden oder an einem geregelten Markt zugelassen wurden Die Prospekte werden bei der zustandigen Wertpapieraufsichtsbehorde in Deutschland ist das die BaFin eingereicht Die BaFin nimmt eine umfassende Prufung des Prospektes vor und teilt in ihrer Stellungnahme das Ergebnis in Form von ausfuhrlichen Kommentaren mit Nachdem der Prospekt entsprechend der evtl mehreren Stellungnahmen der BaFin im Zusammenwirken mit dem Emittenten von diesem angepasst wird wird der Prospekt zur abschliessenden Prufung wieder an die BaFin vorgelegt Nach abgeschlossener Prufung teilt die BaFin in der Regel innerhalb von einer Woche das meist positive Ergebnis die sogenannte Billigung mit Das Notifizierungsverfahren mit dem sogenannten EU Pass fur Wertpapierprospekte bietet gleichzeitig die Moglichkeit auf Antrag den Prospekt in alle anderen EU Mitgliedstaaten zu transferieren International BearbeitenDie zitierten EU Verordnungen gelten in allen EU Mitgliedstaaten In Osterreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehorde FMA zur Prospektbilligung zustandig Das Billigungsverfahren ahnelt aufgrund der EWR Harmonisierung weitgehend dem Verfahren vor der BaFin 10 20 Bankarbeitstage Billigungsfrist Aufgrund unterschiedlicher nationaler allgemeiner Verwaltungsverfahrensbestimmungen bestehen allerdings in Osterreich ebenso wie in anderen EWR Mitgliedstaaten im Einzelnen auch abweichende Verfahrensregelungen Wahrend auf europaischer Ebene dadurch dass die EU Mitgliedstaaten unterschiedliche Abgrenzungen zwischen Emission und Borsenzulassung treffen die Prospekte vereinheitlicht werden und nicht mehr offiziell zwischen Emissions und Verkaufsprospekt differenziert wird ist die Schweiz nicht an die gemeinschaftlichen Vorgaben gebunden und halt die Differenzierung der Prospekte aufrecht Anders als in Deutschland ist im Ubrigen auch die Definition der Begriffe Primarmarkt und Sekundarmarkt in der Schweiz ist ersterer an die Emission letzterer an den Borsenhandel gebunden in Deutschland hingegen wird der Borsenmarkt dem Primarmarkt zugerechnet sofern dort die Erstausgabe der Wertpapiere erfolgt Unter Emissionsprospekt oder Verkaufsprospekt versteht man in der Schweiz die Informationen die anlasslich der offentlichen Zeichnung von Wertpapieren Primarmarkt im schweizerischen Wortverstandnis veroffentlicht werden mussen Werbung zwecks Kapitalaufnahme seitens des Unternehmens Offentlich ist jede Einladung zur Zeichnung die sich nicht an einen begrenzten Kreis von Personen richtet Dabei geht es darum dem Anleger Informationen uber die finanzielle Lage des Unternehmens in langfristiger Sicht zu bieten Alle Publikumsgesellschaften mussen einen derartigen Prospekt erstellen d h u a alle Aktiengesellschaften die Aktien an ihnen unbekannte Anleger ausgeben Die Aktien werden zwar offentlich ausgegeben aber nicht offentlich gehandelt Typisches Beispiel ware ein Skilift 12 der mehr Kapital braucht und deshalb offentlich Wertpapiere ausgibt welche von einem zwar offentlichen aber dennoch relativ begrenzten Anlegerkreis gezeichnet werden z B die Anwohner und Hoteliers des Dorfes welche ihre Skilift Aktien jahrzehntelang halten und als Dividenden etwa ein Jahresabonnement erhalten Ein Borsenprospekt Kotierungsprospekt oder Zulassungsprospekt hingegen muss anlasslich der Borsenkotierung Sekundarmarkt im schweizerischen Wortverstandnis veroffentlicht werden und soll dem Anleger ermoglichen die Performance des Wertpapiers mit jener anderer borsenkotierter Unternehmen zu vergleichen Werbung zwecks Zulassung zum Borsenhandel Den Anlegern werden klare und vollstandige Informationen geliefert die diese fur eine fundierte Anlageentscheidung benotigen Hier geht es weniger um die individuelle projektorientierte Geldanlage denn vielmehr um das Erzielen von Renditen Die an den Kotierungsprospekt gestellten Anforderungen sind wesentlich genauer und detaillierter um die Vergleichbarkeit zu gewahrleisten 13 Der Anlegerkreis ist atomisiert Die wenigsten Gesellschaften erstellen einen Borsenprospekt denn von den ca 170 000 Schweizer Aktiengesellschaften sind lediglich ca 300 an der Borse kotiert so dass lediglich 300 Unternehmen auch Kotierungsprospekte erstellen mussen Bei den Unternehmen die an der Borse kotiert sind entspricht der Emissionsprospekt oftmals jedoch bereits den Anforderungen des Borsenprospektes um den Arbeitsaufwand gering zu halten Die Unterscheidung der Wertpapierprospekte beruht auf folgender Uberlegung Auf dem Primarmarkt geht es vor allem darum dass die Emittenten Anleger davon uberzeugen konnen ihre Wertpapiere zu kaufen Die Emittenten haben somit ein Interesse daran uber sich selbst zu informieren weshalb die Emissionsprospektanforderungen verhaltnismassig gering gehalten werden konnen Auf dem Sekundarmarkt Borse hingegen bekampfen sich die Anleger gegenseitig um sich diejenigen Wertpapiere zu sichern welche am meisten Rendite versprechen Um hier eine effiziente Allokation sicherzustellen bedarf es gut vergleichbarer Informationen weshalb an die Borsenprospekte erhohte Anforderungen gestellt werden und insbesondere auch eine Ad hoc Publizitat verlangt wird Zudem sind am Sekundarmarkt wesentlich hohere Geldbetrage im Spiel so dass auch das potentielle Risiko und somit der Regelungsbedarf grosser sind Siehe auch BearbeitenProspekthaftung Comfort LetterLiteratur Weblinks BearbeitenLiteratur uber Wertpapierprospekt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek BaFin Hinterlegte Prospekte fur Wertpapiere Datenbank Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 19 Juli 2004 Az II ZR 218 03 BGHZ 160 134 138 Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Gabler Kompakt Lexikon Wirtschaft 2010 S 358 Walther Busse von Colbe Nils Crasselt Bernhard Pellens Hrsg Lexikon des Rechnungswesens 2011 S 133 ff Barbara Grunewald Michael Schlitt Einfuhrung in das Kapitalmarktrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2019 S 257 strittig vgl insbesondere CESR F amp Q Michael Schlitt Notierung im Entry Standard als Zwischenlosung attraktiv In Borsen Zeitung Nr 91 14 Mai 2008 Entry Standard ubt grosse Anziehungskraft aus BaFin Prospektpflicht Rechtslage seit dem 21 Juli 2019 Abgerufen am 3 Februar 2018 deutsch BGHZ 77 172 BGHZ 77 172 maximal 20 Anteilseigner oder Mindestinvestment von 200 000 oder Gesamtinvestment von max 100 000 Euro in 12 Monaten oder nur an Mitarbeiter Archivierte Kopie Memento des Originals vom 30 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www zuoz ch Archivierte Kopie Memento des Originals vom 2 Marz 2005 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www swx comNormdaten Sachbegriff GND 4136390 5 lobid OGND AKS Bitte 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