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Als geregelter Markt wurde bis November 2007 ein an deutschen Wertpapierborsen bestehendes Borsensegment bezeichnet bei dem die Borsenzulassung von Effekten weniger streng war als am Amtlichen Markt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Entwicklung 3 Deutschland 4 Rechtsbegriff im EU Recht 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Vielzahl der in Gesetzen verwendeten Marktbegriffe fur Teilmarkte an Wertpapierborsen kann verwirrend wirken Insbesondere im Borsengesetz BorsG und im Wertpapierhandelsgesetz WpHG gab oder gibt es in alphabetischer Reihenfolge den Amtlichen Markt Freiverkehr Geregelten Markt Neuen Markt organisierten Markt und Regulierten Markt die teilweise auf EU Recht beruh t en 1 Damit sollten bestimmte Handelsformen beschrieben werden welche Effektenart unter welchen Voraussetzungen an einer Wertpapierborse gehandelt werden darf Entwicklung BearbeitenAb Mai 1987 bestand in Deutschland die Wertpapierborse aus einem Amtlichen Handel Geregelten Markt und Freiverkehr 2 Der Geregelte Markt ubernahm dabei nach den 71 bis 77 BorsG a F den bisherigen Geregelten Freiverkehr wahrend nach 78 BorsG a F der restliche Freiverkehr dem Freiverkehr zugeordnet wurde In 71 BorsG a F war der geregelte Markt vorgesehen fur den Borsenhandel mit Effekten mit nicht amtlicher Kursnotierung 3 Nach 73 BorsG a F mussten der Emittent und die Wertpapiere den Anforderungen entsprechen die fur einen ordnungsgemassen Borsenhandel notwendig sind Als Marktabschnitt ohne amtliche Notierung ist der Geregelte Markt unterhalb der amtlichen Notierung angesiedelt und verlangt demgemass auch nicht die fur eine amtliche Notierung erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen 4 Deutschland BearbeitenIn Deutschland gibt es seit November 2007 nur noch drei Borsensegmente In 2 Abs 11 WpHG ist vom organisierten Markt die Rede Das BorsG kennt zwei Borsensegmente der Wertpapierborse den regulierten Markt 32 ff BorsG und den Freiverkehr 48 BorsG In letzterem kann gemass 48a BorsG als Teilmarkt auch ein KMU Wachstumsmarkt betrieben werden In der Handelsform des Freiverkehrs findet auch der KMU Wachstumsmakt als Scale der Borse Frankfurt statt Rechtsbegriff im EU Recht BearbeitenNach der Legaldefinition des Art 4 Abs 1 Nr 21 Richtlinie 2014 65 EU vom 15 Mai 2014 uber Markte fur Finanzinstrumente sowie zur Anderung der Richtlinien 2002 92 EG und 2011 61 EU Neufassung ist der geregelte Markt ein von einem Marktbetreiber betriebenes und oder verwaltetes multilaterales System das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach seinen nicht diskretionaren Regeln in einer Weise zusammenfuhrt oder das Zusammenfuhren fordert die zu einem Vertrag in Bezug auf Finanzinstrumente fuhrt die gemass den Regeln und oder den Systemen des Marktes zum Handel zugelassen wurden und das eine Zulassung erhalten hat und ordnungsgemass funktioniert Nicht diskretionar bedeutet dass die Regeln kein Ermessen zulassen durfen und alle Kaufer Verkaufer gleichbehandelt werden mussen der Betreiber der Handelssysteme darf konkret bei der Zusammenfuhrung der Wertpapierorders englisch matching uber keinen Spielraum verfugen 5 Der Rechtsbegriff des geregelten Markts gilt zwar noch in allen EU Mitgliedstaaten wird aber in Deutschland nicht mehr verwendet An seine Stelle ist der regulierte Markt getreten In Osterreich ist der geregelte Markt in 3 ff BorseG kodifiziert Weblinks BearbeitenGeregelter Markt der Deutschen Borse Borsengesetz 2002 mit seinen den geregelten Markt betreffenden VorschriftenEinzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Gehrke Aktienmarkt in Rolf Buhner Hrsg Management Lexikon 2001 S 22 Joachim Suchting Finanzmanagement 1991 S 55 BT Drs 10 4296 vom 22 November 1985 Entwurf eines Gesetzes zur Einfuhrung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierborsen und zur Durchfuhrung der Richtlinien des Rates der Europaischen Gemeinschaften vom 5 Marz 1979 vom 17 Marz 1980 und vom 15 Februar 1982 zur Koordinierung borsenrechtlicher Vorschriften Borsenzulassungs Gesetz S 7 BT Drs 10 4296 vom 22 November 1985 Entwurf eines Gesetzes zur Einfuhrung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierborsen und zur Durchfuhrung der Richtlinien des Rates der Europaischen Gemeinschaften vom 5 Marz 1979 vom 17 Marz 1980 und vom 15 Februar 1982 zur Koordinierung borsenrechtlicher Vorschriften Borsenzulassungs Gesetz S 10 Matthias Lehmann Grundriss des Bank und Kapitalmarktrechts 2016 S 82Normdaten Sachbegriff GND 4338459 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geregelter Markt amp oldid 234943299