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Die Verlautbarung uber Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschaften der Kreditinstitute MaH war ein Instrument der deutschen Bankenaufsicht mit dem die ordnungsgemasse Organisation des Geschaftsbetriebes deutscher Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Durchfuhrung von Handelsgeschaften sichergestellt werden sollte In dieser Hinsicht stellte die MaH eine Konkretisierung der Anforderungen des 25 a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes dar Die MaH wurde am 23 Oktober 1995 vom damaligen Bundesaufsichtsamt fur das Kreditwesen BaKred veroffentlicht und am 20 Dezember 2005 durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ersetzt Die Verlautbarung gehorte zu den sogenannten Mindestanforderungen die ein Instrument der Bankenaufsicht zur Sicherstellung einer ordnungsgemassen Organisation des Geschaftsbetriebs in Teilbereichen der Kreditinstitute ist Mindestanforderungen wurden vom BaKred das erste Mal 1975 nach der Insolvenz der Herstatt Bank infolge von Devisenspekulationen veroffentlicht Mit den MaH wurden die Richtlinie fur das Risikomanagement im Zusammenhang mit dem Handel von Derivativgeschaft umgesetzt die der Basler Ausschuss fur Bankenaufsicht vom Juli 1994 forderten Die Verlautbarung enthielt Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschaften die von allen Kreditinstituten zur Sicherung ihrer Solvenz zu beachten und in internen Anweisungen unter Berucksichtigung der jeweiligen Art und des Umfangs der Handelsaktivitaten zu erganzen bzw prazisieren waren sie galten auch fur die Zweigstellen deutscher Kreditinstitute im Ausland Als Handelsgeschafte im Sinne dieser Anforderungen galten alle Kontrakte die ein Geldmarktgeschaft Wertpapiergeschaft einschliesslich des Handels in Schuldscheinen und Namensschuldverschreibungen sowie der Wertpapierleihe ohne Emissionsgeschafte Devisengeschaft Edelmetallgeschaft oder Geschaft in Derivatenzur Grundlage hatten und die im eigenen Namen und fur eigene oder fremde Rechnung abgeschlossen wurden Handelsgeschafte waren auch ungeachtet des Geschaftsgegenstandes Vereinbarungen von Ruckgabe oder Rucknahmeverpflichtungen sowie Pensionsgeschafte Kernstuck der MaH war die Forderung nach einer funktionalen und organisatorischen Trennung von Handel Abwicklung Risikocontrolling in der MaH teilweise mit dem Begriff Uberwachung bezeichnet und Rechnungswesen Sie legte ausserdem ausfuhrlich fest welche Informationen uber Risikopositionen der Geschaftsleitung arbeitstaglich zur Verfugung gestellt werden mussen Ein Schwachpunkt der MaH war dass die Regelungen zur Risikouberwachung und steuerung sich strenggenommen nur auf Handelsgeschafte bezogen was bei Fragen der Gesamtbanksteuerung zu kurz griff Dieser Punkt ist mit Inkrafttreten der MaRisk ausgeraumt Normdaten Werk GND 4837065 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verlautbarung uber Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschaften der Kreditinstitute amp oldid 237431298