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Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk VA waren von 2009 bis 2015 die verbindliche Vorgabe der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin fur die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Versicherungsunternehmen BasisdatenTitel Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk VA Abkurzung MaRisk VA Art VerwaltungsanweisungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtErlassen am 22 Januar 2009Inkrafttreten am Ausserkrafttreten 1 Januar 2016Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens in dem die BaFin Stellungnahmen eingeholt hatte wurde am 22 Januar 2009 im Rahmen des Rundschreibens 3 2009 die Endfassung der MaRisk veroffentlicht Die MaRisk VA konkretisierten die 64a und 104s des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes in der damaligen Fassung Die MaRisk VA wurde zum 1 Januar 2016 aufgehoben und durch die Umsetzung der Rahmenrichtlinie zum neuen europaischen Aufsichtsregime Solvabilitat II in die nationale Gesetzgebung ersetzt Die neuen Vorgaben sind in den 23 32 Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt Sonstiges BearbeitenWahrend die fur das Versicherungswesen bestimmten MaRisk VA mittlerweile aufgehoben sind haben die den Bankensektor betreffenden Mindestanforderungen an das Risikomanagement BA kurz MaRisk BA bis heute Gultigkeit Weblinks BearbeitenRundschreiben 3 2009 der BaFin zu den MaRisk VA fur Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mindestanforderungen an das Risikomanagement VA amp oldid 183849622