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Die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision MaIR wurden am 17 Januar 2000 von der Vorgangerbehorde der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin dem Bundesaufsichtsamt fur das Kreditwesen BaKred veroffentlicht Die bankaufsichtlichen Standards an die interne Revision wurden zum 20 Dezember 2005 nahezu unverandert in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk uberfuhrt Die von allen deutschen Kreditinstituten zu beachtenden Standards sollten dazu beitragen die Qualitat der Revisionsarbeit zu verbessern Nach 25a Abs 1 KWG hat jedes Institut ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten zu dem auch die Implementierung einer funktionsfahigen Internen Revision zahlt In den MaIR wurde dem Postulat der Unabhangigkeit als zentrale Voraussetzung fur eine funktionsfahige Revision ein besonders hohes Gewicht eingeraumt Die Interne Revision kann nur dann sinnvoll prufen wenn sie nicht unmittelbar fur die zu prufenden Bereiche oder fur das okonomische Ergebnis dieser Bereiche verantwortlich ist Die ubrigen Anforderungen bezogen sich z B auf die Revisionberichte die Prufungsplanung und die Informationsrechte der Revision gegenuber den anderen Bereichen im Institut Die Inhalte der MaIR befinden sich vor allem in den Modulen AT 4 4 und BT 2 der MaRisk Literatur BearbeitenBundesaufsichtsamt fur das Kreditwesen Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision Rundschreiben 1 2000 vom 17 Januar 2000 Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht Mindestanforderungen an das Risikomanagement Rundschreiben 5 2007 vom 30 Oktober 2007 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision amp oldid 166123075