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Dieser Artikel behandelt Sorten als Bargeld Fur weitere Bedeutungen siehe Sorte Sorten Pluraletantum in der Schweiz Noten in Osterreich Valuten 1 ist im Bankwesen die Bezeichnung fur Bargeld das sich ausserhalb des ausstellenden Staates in welchem es als gesetzliches Zahlungsmittel gilt in Umlauf befindet Umgangssprachlich werden Sorten haufig als Devisen oder Reisedevisen bezeichnet Devisen entstehen jedoch erst dann aus Sorten wenn das auslandische Bargeld auf ein Bankkonto in entsprechender Fremdwahrung eingezahlt wird Banknoten verschiedener Lander teils historisch Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzungen 2 Rechtsfragen 3 Sortengeschaft bei Geldinstituten 4 Einfuhrbeschrankungen und verbote 5 Sonstiges 6 Numismatik 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAbgrenzungen BearbeitenErforderlich fur die Bezeichnung als Sorten ist einerseits dass es sich um Bargeld handelt so dass die ehemaligen Reiseschecks oder sonstiger Bargeldersatz nicht Sorten sondern Devisen darstellen Reiseschecks waren streng genommen Devisen weil sie weder als gesetzliches Zahlungsmittel noch als Bargeld fungierten sondern zum Buchgeld gehorten Andererseits muss dieses Bargeld ausserhalb des Wahrungsgebiets in dem es als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen ist zirkulieren also etwa Schweizer Franken ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein Sorten gehoren zum Inlandszahlungsverkehr weil entweder im Inland einheimisches Bargeld gegen auslandisches getauscht wird oder mit diesem auslandischen Bargeld im Ausland bezahlt wird Theoretisch kann sich nur dann auslandisches Bargeld in anderen Staaten in Umlauf befinden wenn der ausstellende Staat keine Ausfuhrverbote oder Devisenverkehrsbeschrankungen im Hinblick auf die Ausfuhr seiner eigenen Wahrung erlassen hat und somit den freien Kapitalverkehr nicht beschrankt oder gar verbietet Auch der Staat in welchem Sorten gehandelt werden darf keine Einfuhrverbote vorsehen Ausfuhrbeschrankungen hingegen erlauben die betragliche begrenzte Ausfuhr von Landeswahrung Einfuhrverbote wiederum verhindern das legale Einfuhren der Staatswahrung Bei frei konvertierbaren Wahrungen gibt es keinerlei Einfuhr oder Ausfuhrbeschrankungen Rechtsfragen BearbeitenNach der Legaldefinition des 7 Abs 2 FinaRisikoV sind Sorten auslandische Banknoten und Munzen die gesetzliche Zahlungsmittel sind Der Erwerb von Sorten ist rechtlich ein Kaufvertrag 2 gemass 433 BGB Vertragsgegenstand sind die Sorten welche vom Kreditinstitut als Verkaufer an den Kunden abgegeben werden oder als Kaufer vom Kunden angenommen werden Vertragliche Gegenleistung ist in beiden Fallen Inlandswahrung Deren Kaufpreis errechnet sich aus dem Wechselkurs und dem Nennwert der getauschten Wahrungen Die Annahme oder Abgabe von Falschgeld stellt zivilrechtlich einen Sachmangel dar welcher der Sachmangelhaftung unterliegt Diese lost Gewahrleistungsanspruche nach 437 BGB Nacherfullung Minderung oder Schadensersatz aus sofern die erforderliche Tilgungsbestimmung vom Verkaufer abgegeben wurde 3 Das Sortengeschaft bei deutschen Kreditinstituten ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des 1 Abs 1a Satz 2 Nr 7 KWG Es umfasst den Handel mit Banknoten oder Scheidemunzen die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen sowie fruher den Verkauf und Ankauf von Reiseschecks Wer Finanzdienstleistungen gewerbsmassig oder in einem Umfang betreibt der einen in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb erfordert bedarf gemass 32 Abs 1 KWG der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin Nach nationalen und internationalen Erfahrungen muss das Sortengeschaft als besonders geldwascheanfallig angesehen werden Im Gegensatz zu den ubrigen Bankgeschaften bei denen Transaktionen mit Bargeld mit Ausnahme anderer Tafelgeschafte nur eine untergeordnete Rolle spielen handelt es sich beim Sortengeschaft typischerweise um Bargeldtransaktionen Hinzu kommt dass diese Geschaftsbereiche in hohem Masse gepragt sind durch Gelegenheitskunden uber die das einzelne Institut keine naheren Kenntnisse aus einer Geschaftsbeziehung besitzt Deshalb verpflichtet 25k Abs 3 KWG die Kreditinstitute die Identifizierungspflichten auf samtliche bar angenommenen Sortengeschafte anzuwenden soweit die Transaktion einen Betrag von 2 500 Euro oder Gegenwert in auslandischer Wahrung uberschreitet Damit mussen die Anforderungen des Geldwaschegesetzes GwG bei Sorten bereits ab einem Schwellenbetrag von 2 500 Euro erfullt werden wenn es sich um bare Transaktionen handelt und der Kunde beim Kreditinstitut keine Konten unterhalt Wird hingegen die Transaktion unbar uber ein beim Kreditinstitut bestehendes Girokonto des Kunden abgewickelt so gilt die allgemeine Schwelle von 15 000 Euro Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute die das Sortengeschaft betreiben mussen daher bereits ab einem Transaktionsbetrag von 2 500 bzw 15 000 Euro den Kunden nach Massgabe des 1 Abs 5 GwG oder des 7 GwG identifizieren und die Feststellungen gemass 9 GwG aufzeichnen sofern es sich um Bartransaktionen handelt Abweichend von 10 Abs 3 Satz 1 Nr 2b GwG besteht gemass 25k Abs 1 KWG fur die Sorgfaltspflichten nach 10 Abs 1 Nr 1 2 und 4 GwG ein Schwellenwert von mindestens 2 500 Euro soweit ein Sortengeschaft nach 1 Abs 1a Satz 2 Nr 7 KWG nicht uber ein Girokonto des Kunden abgewickelt wird 4 In diesem Zusammenhang soll von Kreditinstituten auch die Frage nach dem wirtschaftlich Berechtigten gestellt und diese Angaben dokumentiert werden Wechselstuben sind Finanzdienstleistungsinstitute benotigen eine Erlaubnis der BaFin und mussen obige Vorschriften ebenfalls erfullen Sortengeschaft bei Geldinstituten BearbeitenDie Verfugbarkeit von Sorten setzt deren uneingeschrankte Handelbarkeit frei von jeglichen Ausfuhr und Einfuhrverboten oder beschrankungen voraus Das Sortengeschaft soll den Reiseverkehr erleichtern indem es den Reisenden mit auslandischem Bargeld versorgt das dieser sich ansonsten moglicherweise umstandlich im Reiseland beschaffen musste Das Sortengeschaft ist bei deutschen Kreditinstituten heutzutage auf Banknoten begrenzt so dass Munzen nicht mehr Bestandteil des Sortenhandels darstellen Kreditinstitute gewahrleisten dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnis im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nur echte Banknoten im Sortengeschaft ankaufen und verkaufen so dass der Kaufer nicht das Risiko gefalschter Banknoten zu tragen hat Kreditinstitute kaufen Sorten meist zum niedrigen Geldkurs an und verkaufen zum hoheren Briefkurs Arithmetisches Mittel zwischen beiden ist ein Wert der sich am jeweiligen Devisenkurs orientiert Die Differenz zwischen Sortengeld und Sortenbriefkurs erklart sich aus den Versand und Versicherungskosten sowie der Wechselkursunsicherheit die mit dem internationalen Sortenhandel verbunden sind Einfuhrbeschrankungen und verbote BearbeitenIm Sortengeschaft werden dem Bankkunden auch jene Wahrungen angeboten die einer Einfuhrbeschrankung oder gar einem Einfuhrverbot im Reiseland unterliegen In diesen Fallen machen die Kreditinstitute in Broschuren die AGB darstellen auf die Verbote oder Beschrankungen aufmerksam und schliessen eine Haftung bei Schaden aus Beim Erwerb von Sorten die einem Ausfuhr und oder Einfuhrverbot oder einer Einfuhrbeschrankung unterliegen geht der Kaufer eine selbst zu tragende Gefahr ein bei der Einreise entdeckt zu werden und setzt sich mindestens grob fahrlassig dem Risiko einer Bestrafung aus Ein Verstoss gegen Devisen oder Einfuhrbeschrankungen ist in den betroffenen Staaten meist als Verstoss gegen Zollbestimmungen oder als Devisenvergehen 5 strafbewehrt Reisende konnen sich vor dem Sortenkauf auf den entsprechenden Internet Seiten des Auswartigen Amts 6 uber etwaige Einfuhrbeschrankungen informieren Sonstiges BearbeitenSorten haben den Vorteil dass sie ohne Einschaltung einer Geschaftsbank auch zwischen Privatpersonen gehandelt werden konnen Wer nach einer Reise noch Sorten ubrig hat kann diese auch privat an Personen weiterverkaufen die in Zukunft in die entsprechenden Zielgebiete reisen Wird hierbei der Mittelkurs zugrunde gelegt sparen beide da sie sich den beim Umtausch bei einer Bank anfallenden Kursverlust teilen der Erwerber erkauft sich diesen Vorteil jedoch mit dem Risiko gefalschte Sorten zu erwerben Sorten sind auch eine Form der Wertaufbewahrung Insbesondere in Weichwahrungslandern legen viele Burger ihr Ersparnisse in einer Hartwahrung an insbesondere in Euro oder US Dollar Die Geldaufbewahrung ist allerdings deutlich unsicherer als der fruher mogliche Erwerb von Reiseschecks Diese waren im Falle des Verlusts versichert wahrend Bargeld beim Verlust unwiederbringlich verloren ist Zudem erhalten die Anleger keine Verzinsung was bei Negativzinsen nicht gilt Wer wahrend einer Reise im Ausland von einem Geldautomaten Bargeld der Inlandswahrung abhebt was genau genommen dann keine Sorten sind wird von seiner Hausbank im Heimatland bei der Umrechnung nicht mit dem Sorten sondern den gunstigeren Devisenkurs auf den abgehobenen Betrag belastet manchmal zuzuglich eines Geldautomaten Entgeltes Die Vorschriften zum Europaischen Zahlungsraum SEPA verlangen dass grenzuberschreitende Transaktionen gleich bepreist werden wie inlandische Diese Regelungen gelten seit Januar 2002 7 Numismatik BearbeitenAls grobe Sorten werden in der Numismatik vollwertige Taler und Talerteilstucke sowie einige Kleinmunzen aus Feinsilber bezeichnet 8 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Sorten Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Oesterreichische Nationalbank Glossar Hans Robert Mezger in BGB RGRK Band II 1978 S 6 Sebastian Omlor Geldprivatrecht Entmaterialisierung Europaisierung Entwertung 2014 S 147 BaFin Auslegungs und Anwendungshinweise zum Geldwaschegesetz Dezember 2018 S 29 Devisenvergehen sind die rechtswidrige schuldhafte Handlung gegen Vorschriften in Zusammenhang mit der Devisenbewirtschaftung Entsprechende Verstosse wurden Volksschadlinge in Deutschland und werden auch heute noch in vielen Staaten mit verhaltnismassig sehr hohen Strafen geahndet Auswartiges Amt Beispiel Serbien Verordnung EG Nr 2560 2001 PDF Helmut Kahnt Bernd Knorr Alte Masse Munzen und Gewichte Ein Lexikon Bibliographisches Institut Leipzig 1986 Lizenzausgabe Mannheim Wien Zurich 1987 ISBN 3 411 02148 9 S 384 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sorten amp oldid 230462387