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Allgemeine Geschaftsbedingungen fur Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschaftsbedingungen die die Grundlage der Geschaftsverbindung zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden so genannter allgemeiner Bankvertrag Auch wenn grundsatzlich jedes Kreditinstitut eigene AGB formulieren darf so halten sich die Banken in Deutschland an die AGB Vorschlage der einzelnen Bankengruppen Die AGB der Sparkassen AGB Sparkassen bestehen aus 28 die der privaten Banken und der Genossenschaftsbanken AGB Banken aus 20 Ziffern Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 3 Anpassung der AGB der Kreditinstitute an die Rechtsprechung 3 1 Geltungsbereich 3 1 1 Vertragsinhalt 3 1 2 Personenkreis 3 2 Kritische Bestimmungen fur Kreditinstitute 4 Gerichtliche Auslegung von Bankvertragen 5 Detailfragen im Bankverkehr 5 1 Vertragsvorverhandlungen 5 2 Uberraschung und Unklarheit 5 3 Unangemessene Benachteiligung 5 4 Prioritatsgrundsatz 5 5 Generalsicherungsklausel 5 6 Sicherungsgeber ist nicht Kreditnehmer 6 Zinsen Gebuhren Kosten 7 Neue AGB 8 Weblinks 9 Literatur 10 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAllgemeine Geschaftsbedingungen AGB sind weit verbreitet und erfullen in vielen Wirtschaftsbereichen die wichtige Funktion fur unterschiedlichste Geschaftsvorfalle eine verlassliche rechtliche Grundlage zu schaffen und fur einheitliche Regeln zu sorgen Um die Kunden vieler Wirtschaftsbereiche vor Missbrauch durch unangemessene Benachteiligungen durch AGB zu schutzen ist zunachst am 1 April 1977 ein eigenstandiges AGB Gesetz in Kraft getreten das im Wesentlichen seit dem 1 Januar 2002 in die 305 ff BGB ubernommen wurde Die gesetzlichen Bestimmungen dienen dem rechtlichen und wirtschaftlichen Schutz des Verbrauchers bei Geschafts und Vertragsbeziehungen zu Unternehmen die vorformulierte oder vorgegebene Klauseln bei typisierten Vertragen mit ihren Kunden anwenden sogenanntes Kleingedrucktes Das Gesetz soll insbesondere den rechtlich und wirtschaftlich unterlegenen Kunden vor Uberrumpelung durch die fachlich uberlegenen Verwender schutzen Es greift nur dort in die Privatautonomie ein wo offensichtlich ein Missbrauch der Markt oder Verhandlungsmacht vorliegt Wichtiges Anwendungsgebiet ist auch das Kreditwesen Erganzt werden hier die allgemein gehaltenen AGB durch zahlreiche Sonderbedingungen die nur fur bestimmte Geschaftsarten oder ganz spezielle Geschaftsbereiche gultig sind etwa Bedingungen fur die Vermietung von Schrankfachern Bedingungen fur Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwalten Notaren usw Bedingungen fur die Annahme von Verwahrstucken fur die Benutzung des Tag und Nacht Tresors fur den beleglosen Datenaustausch fur den Scheckverkehr Sonderbedingungen fur den EC Service Sonderbedingungen fur Auslandsgeschafte in Wertpapieren usw Nachdem 1990 erstmals die Spitzenverbande der Kreditwirtschaft einen einheitlichen Rahmenvertrag fur Swapgeschafte erarbeiteten folgte 1994 der Rahmenvertrag fur Finanztermingeschafte fur Caps Floors Collars Forward Rate Agreements Devisentermingeschafte Optionsgeschafte und Zinsterminkontrakte Die AGB der Kreditinstitute sind wie die obige Definition zeigt keineswegs identisch Jeder Bankenverband hat fur die ihm angeschlossenen Kreditinstitute eigenstandige AGB empfohlen sodass es AGB der Sparkassen Privatbanken oder Genossenschaftsbanken gibt die sich in Detailfragen voneinander unterscheiden Inhalt BearbeitenDie inhaltlich nicht identischen AGB der einzelnen Institutsverbande sehen allgemeine Regelungen fur die Geschaftsbeziehung zwischen Bank und Kunde vor Diese Bestimmungen mussen bei einem konkreten Bankgeschaft oder einem Bankvertrag nicht im Einzelnen wiederholt werden sondern gelten durch den deutlich sichtbaren Hinweis dass die AGB zum Vertragsbestandteil erhoben und vom Kunden anerkannt werden Abgeleitet aus der Generalnorm des 305 Abs 1 BGB handelt es sich bei den AGB der Kreditinstitute um vorformulierte Vertragsbedingungen die fur eine Vielzahl von unterschiedlichen Bankvertragen durch die Banken den Bankkunden bei Abschluss eines Bankvertrages gestellt werden In den AGB allgemeiner Bankvertrag werden folgende Themenkreise behandelt Grundlagen Vertrauensverhaltnis zwischen Kreditinstitut und Kunde mit Hinweis auf Bankgeheimnis Hinweis auf allgemeine und besondere Bedingungen Bankauskunfte Vertretungs und Verfugungsbefugnisse Kontovollmacht Legitimationsurkunden Rechtswahl Gerichtsstand Erfullungsort Kontokorrentkonten Korrekturbuchungen Rechnungsabschluss Gutschriften und Einlosungen von Einzugspapieren Einlagengeschaft Entgelte Kosten Auslagen Pflichten und Haftung zwischen Bank und Kunde Mitwirkungs und Sorgfaltspflichten des Kunden AGB Pfandrecht Nachbesicherung Sicherheitenfreigabe Auflosung der Geschaftsbeziehung Kundigungsrechte Hinweis auf Einlagensicherung Diese generellen Regelungen werden erganzt durch die spezifischen Vereinbarungen die bei einzelnen Bankvertragen getroffen werden mussen Auch diese spezifischen Bankvertrage z B Girovertrag Depotvertrag Kreditvertrag Bestellung von Kreditsicherheiten sind AGB sofern sie nicht im Einzelnen mit dem Bankkunden ausgehandelt wurden Der rechtliche Begriff der AGB ist deshalb weiter gefasst als der umgangssprachliche der meist auf das Kleingedruckte eingeengt ist Anpassung der AGB der Kreditinstitute an die Rechtsprechung BearbeitenWie in allen anderen Branchen hat der Bundesgerichtshof in einer Vielzahl von Urteilen bereits vor Inkrafttreten des AGB Gesetzes einzelne Passagen der AGB Banken kritisiert oder gar fur unwirksam erklart Seit dem Inkrafttreten des AGB Gesetzes im Jahr 1977 stieg die Zahl der gerichtlichen Uberprufungen der AGB stark an Die Bankinstitute haben ihre AGB dementsprechend an die jeweilige Rechtslage angepasst Die letzte Revision der AGB stammt vom 1 Januar 2002 Im Folgenden wird fur wesentliche Regelungsbereiche der AGB versucht die geltende Rechtsprechung zu den AGB zu systematisieren Geltungsbereich Bearbeiten Vertragsinhalt Bearbeiten Im Streitfall unterliegen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle insbesondere die allgemeinen Geschaftsbedingungen der Kreditinstitute samtliche Bankvordrucke samtliche normierten standardisierten spezifischen Bankvertrage etwa Darlehens oder Kreditvertrage der Kreditinstitute auch wenn sie mit PC geschrieben bzw ausgefullt sind Selbst wenn samtliche Vertragsbedingungen etwa Kreditvertrag einschliesslich Sicherheitenbestellung zwischen Bank und Kreditnehmer einzeln ausgehandelt wurden greifen die gesetzlichen Bestimmungen weil die ubrigen AGB der Banken regelmassig zum Vertragsbestandteil erhoben werden Personenkreis Bearbeiten Der vom Gesetz geschutzte Personenkreis umfasst uberwiegend Nichtkaufleute also Privatpersonen und Personenhandelsgesellschaften In Teilbereichen 305c und 307 BGB vor allem bei unangemessener Benachteiligung schutzt das Gesetz auch alle Firmen unabhangig von ihrer Rechtsform Selbst wenn ein Bankvertrag notariell beurkundet wurde unterliegen die mitbeurkundeten Formularvertrage der richterlichen Inhaltskontrolle Dies bedeutet dass die einer notariellen Beurkundung zugrunde liegenden Grundschuldbestellungsurkunden oder Abtretungen Verpfandungen von Gesellschafteranteilen die gesetzlichen Anforderungen erfullen mussen obwohl der Notar zur Beratung und Aufklarung verpflichtet ist 13 ff BeurkG Kritische Bestimmungen fur Kreditinstitute Bearbeiten Spezifische Bankvertrage wie etwa Kredit und Sicherungsvertrage sind ganz oder teilweise unwirksam insbesondere wenn ein ausdrucklicher Hinweis auf Einbeziehung der AGB unterblieben ist oder ein deutlich sichtbarer Aushang in den Kassenraumen fehlt oder der Kunde mit der Geltung nicht einverstanden ist 305 Abs 2 BGB die Formulierungen fur den aufmerksamen Durchschnittskunden unverstandlich sind oder deren Tragweite nur der Jurist versteht uberraschende Klauseln vorhanden sind 305c BGB fur den Bankkunden gunstigere individuelle Vertragsabreden auch mundliche getroffen wurden und diese den AGB widersprechen Vorrang der Individualabrede nach 305b BGB einzelne Passagen oder das gesamte Vertragswerk den Kunden unangemessen benachteiligen 307 BGB Formulierungen von Kredit und Sicherungsvertragen Die Institute verwenden rechtlich abgesicherte Standardformulierungen die an den konkreten Einzelfall angepasst werden Vordrucke insbesondere Vordrucke uber Kreditsicherheiten werden ausnahmslos angewandt und mussen die individuellen Merkmale des Einzelfalls berucksichtigen Insgesamt mussen die Vertrage die in den Vorgesprachen mit den Kreditnehmern geweckten Erwartungen erfullen und einer moglichen richterlichen Inhaltskontrolle standhalten Allgemein sind die AGB Banken und Bankvordrucke nach der standigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH so auszulegen wie ein durchschnittlicher Bankkunde sie bei verstandiger Wurdigung aufmerksamer Durchsicht und Berucksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss Dabei kommt es auf die Verstandnismoglichkeiten eines Bankkunden ohne bankrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf sein Interesse an 1 Gerichtliche Auslegung von Bankvertragen BearbeitenDie Rechtsprechung des BGH verlangt von den Instanzgerichten bei der Auslegung von Bankvertragen die Prufung folgender Kriterien Wortlaut des Vertragstextes 2 typische Interessen der beiden Parteien 3 systematische Stellung der umstrittenen Klausel im Vertragswerk 4 wirtschaftlicher Sinn und Zweck des Vertragsinhaltes 2 Detailfragen im Bankverkehr BearbeitenDie umfangreiche und teilweise sehr medienwirksame Rechtsprechung insbesondere zu den 305c und 307 BGB hat folgende in der bankrechtlichen Praxis vorkommende Problemkreise identifiziert Vertragsvorverhandlungen Bearbeiten Bevor Bankvertrage schriftlich formuliert werden werden haufig Vorverhandlungen mit Bankkunden gefuhrt deren Ergebnis die Grundlage der Vertrage bilden soll Diese Vorverhandlungen konnen eine bestimmte Erwartungshaltung des Bankkunden begrunden zu der der BGH wie folgt Stellung genommen hat Die Erwartungen des Vertragspartners werden von allgemeinen und von individuellen Begleitumstanden des Vertragsschlusses bestimmt Zu ersteren zahlen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die fur den Geschaftskreis ubliche Gestaltung zu letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der aussere Zuschnitt des Vertrages Abzustellen ist dabei nicht auf die Erkenntnismoglichkeiten des konkreten Vertragspartners auch nicht auf das Verstandnis eines Fachmanns insbesondere eines Juristen der sich eingehend mit den betreffenden allgemeinen Geschaftsbedingungen beschaftigt hat Massgebend sind vielmehr die Verstandnismoglichkeiten des typischerweise bei Vertragen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden 5 In diesen Vorverhandlungen durfen die Banken insbesondere bei Nichtkaufleuten nicht den Eindruck hinterlassen dass die Hereinnahme von Kreditsicherheiten ohnehin nur aus formellen Grunden notwendig sei Eine verbale Verharmlosung der Sicherheitenbestellung oder der Mithaftung ist nicht statthaft Die Banken durfen bei konkreten Kundenfragen auch keine das Burgschafts Mithaftungsrisiko verharmlosenden Auskunfte geben oder den kunftigen Burgen Mithaftenden uber die mogliche Haftungsgefahr tauschen Ferner mussen sich die in den Verhandlungen mit dem Sicherungsgeber erzielten Resultate spater in den Vertragen tatsachlich wiederfinden ansonsten Uberrumpelungseffekt nach 305c BGB 6 Zwischen den vor Vertragsabschluss erweckten Erwartungen und dem spateren tatsachlichen Vertragsinhalt darf also kein Widerspruch bestehen Uberraschung und Unklarheit Bearbeiten Uberraschend sind alle ungewohnlichen Passagen mit denen ein Bankkunde den Umstanden nach vernunftigerweise nicht zu rechnen braucht 7 Die Erwartungen des Vertragspartners werden von allgemeinen und individuellen Begleitumstanden bestimmt Zu ersteren zahlen etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die fur den Geschaftskreis Bankwesen ubliche Gestaltung zu letzteren der Ablauf und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der aussere Zuschnitt des Vertrages 8 Die von der Ehefrau des Grundschuldbestellers formularmassig erklarte Ubernahme der personlichen Haftung soweit gegen sie gerichtete Forderungen betroffen sind ist hingegen nicht uberraschend 9 Die verwendeten Texte mussen fur den aufmerksamen Durchschnittskunden verstandlich und dem Ausbildungsstand des Kunden Bank und Finanzerfahrung angepasst sein In Vordrucken nicht falsch oder unvollstandig ausgefullte Passagen oder offen gelassene Alternativen gelten als Unklarheit Bei Abschluss von Formularvertragen hat die Bank fur Klarheit der rechtlichen und tatsachlichen Umstande zu sorgen 10 Unangemessene Benachteiligung Bearbeiten Da u a die 307 ff BGB auch im kaufmannischen Verkehr mit Firmen gelten unterliegt die vom BGH unter 307 BGB subsumierte unangemessene Besicherung grundsatzlich bei allen Kreditnehmern gerichtlicher Inhaltskontrolle Durch die Entscheidungen des BGH vom 29 November 1989 11 und 19 Marz 1992 12 ist die Problematik der sittenwidrigen Ubersicherung thematisiert worden Globalzession und Raum Sicherungsubereignung sind Sicherheitenarten bei denen eine Ubersicherung durch standig mogliche Vermehrung des Sicherungsguts bei unveranderter Kredithohe eintreten kann Wahrend die ursprungliche Ubersicherung ein Fall der Sittenwidrigkeit darstellt wird die nachtragliche Ubersicherung vom BGH rechtstechnisch als unangemessene Benachteiligung im Rahmen des 307 BGB behandelt Insbesondere Zession und Sicherungsubereignung als nicht akzessorische Sicherheiten unterliegen wegen der fehlenden Ruckubertragungsautomatik dieser Gefahr Bei formularmassig bestellten Globalsicherungen hat der Sicherungsgeber im Falle einer nachtraglichen Ubersicherung einen ermessensunabhangigen Freigabeanspruch auch dann wenn der Sicherungsvertrag keine oder eine ermessensabhangig ausgestaltete Freigabeklausel enthalt Bei formularmassig bestellten Globalsicherungen sind weder eine ausdruckliche Freigaberegelung noch eine zahlenmassig bestimmte Deckungsgrenze noch eine Klausel fur die Bewertung der Sicherungsgegenstande Wirksamkeitsvoraussetzungen Enthalt der Vertrag keine ausdruckliche oder eine unangemessene Deckungsgrenze so betragt diese Grenze bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstande 110 der gesicherten Forderung 13 Prioritatsgrundsatz Bearbeiten Individuelle Abreden haben Vorrang vor AGB und verwendeten Vordrucken 305b BGB Daher mussen die Bankkunden darauf achten dass ihre Rechtsposition weder durch einschrankende mundliche noch durch spatere schriftliche Modifizierungen des ursprunglichen Vertragsinhaltes geschwacht werden Individualabreden haben namlich Vorrang vor den vereinbarten AGB Generalsicherungsklausel Bearbeiten Hauptartikel Sicherungsvertrag Die Tragweite einer Generalsicherungsklausel auch weite Sicherungszweckerklarung genannt ist fur den Durchschnittskunden nicht erkennbar Treten naturliche Personen oder Firmen als blosse Sicherheitengeber auf so kann in den Sicherheitenvertragen lediglich eine Spezialsicherungsklausel fur den Kredit vereinbart werden der Anlass der Sicherheitenbestellung gewesen ist Nur wenn es sich bei blossen Sicherungsgebern um Firmen handelt oder der blosse Sicherheitengeber Einfluss auf Art und Umfang der Hauptforderungen nehmen kann Geschaftsfuhrer oder Mehrheitsgesellschafter des kreditnehmenden Unternehmens ist eine Generalsicherungsklausel wirksam Denn fur ein mit Kreditgeschaften vertrautes Unternehmen ist die seit Langem bankubliche Ausdehnung des Sicherungszwecks auf kunftige Kreditforderungen auch dann nicht ungewohnlich wenn die Sicherheiten zur Sicherung fremder Schulden bestellt werden 14 Sicherungsgeber ist nicht Kreditnehmer Bearbeiten Sicherheitenvertrage und Sicherungsabreden mit privaten Sicherungsgebern die nicht zugleich auch Kreditnehmer sind konnen nicht mit der Generalsicherungsklausel verbunden werden sie hat dann die Wirkung einer Spezialsicherungsklausel nur fur den einzelnen Kredit der den Anlass der Sicherheitenbestellung bildete 15 Das gilt fur alle Sicherheitenarten insbesondere fur Burgschaften oder sonstige Mithaftungen von Privatpersonen 16 Die Sicherheit wird vom Sicherungsgeber nur fur diesen Kredit zur Verfugung gestellt weil der Sicherungsgeber Art und Umfang der Kredite nicht selbst beeinflussen kann 305c BGB ist aber nicht anwendbar wenn der Sicherungsgeber im Rahmen der Verhandlungen auf die Erweiterung der dinglichen Haftung individuell hingewiesen worden ist 17 im Voraus schriftlich der Haftungserweiterung seiner Sicherheiten zugestimmt hat oder als Mehrheitsgesellschafter oder Geschaftsfuhrer einer kreditnehmenden GmbH Vollhafter einer kreditnehmenden KG oder OHG der Bank Sicherheiten stellt Zinsen Gebuhren Kosten Bearbeiten Hauptartikel Bankgebuhr Eine Vielzahl von Urteilen des BGH beschaftigt sich mit der Art Berechnung und Hohe von Zinsen Gebuhren Kosten die dem Bankkunden belastet werden Der BGH mahnt grundsatzlich an dass Kreditinstitute Preise und Zinsen nicht einseitig zu Lasten der Verbraucher neu festsetzen durften Anderungen mussten nachvollziehbar sein Zudem ist es nach Meinung der obersten Richter unzulassig Gebuhren fur Leistungen zu verlangen zu denen die Banken ohnehin verpflichtet seien Zinsen Gebuhren Kosten waren haufig Gegenstand der BGH Rechtsprechung weil deren Art Berechnung und Hohe nach Auffassung des BGH gegen das Transparenzgebot des 307 Abs 1 Satz 2 BGB verstosse Die Kreditinstitute durfen in ihren Formularen und Vertragen die Rechtslage nicht unzutreffend oder unklar beschreiben und damit den Bankkunden nicht hindern seine berechtigten Anspruche geltend zu machen 18 Eine Folge der Rechtsprechung ist dass Bankgebuhren in einigen Fallen nicht nach dem Verursacherprinzip berechnet werden durfen So ist die Belastung von Gebuhren fur Bareinzahlungen und Barauszahlungen vom und auf das eigene Girokonto untersagt 19 Kostenbelastungen fur die Ruckgaben von Lastschriften und Schecks mangels Deckung sind unwirksam 20 ebenso ist die Belastung eines Entgelts fur die Ausstellung einer Loschungsbewilligung nach Kredittilgung 21 nicht statthaft Auch Gebuhren fur die Anderung und Verwaltung von Freistellungsauftragen durfen nicht berechnet werden 22 Formularmassige Zinsanderungsklauseln im Rahmen eines Sparvertrages sind nach 308 Nr 4 BGB wonach die Vereinbarung eines Leistungsanderungsrechts des Klauselstellers unwirksam ist wenn nicht die Vereinbarung der Anderung oder Abweichung unter Berucksichtigung der Interessen des Verwenders fur den anderen Vertragsteil zumutbar ist nichtig 23 Fingierte Zinsrechnungsfaktoren konnen nur hingenommen werden wenn dabei die Belange des Kunden in angemessener Weise zum Beispiel durch Angabe des Effektivzinses berucksichtigt werden 24 Wertstellungsklauseln regeln nicht die Hohe der Zinsen sondern den Zeitpunkt zu dem die Kontobewegung fur die Zinsberechnung in den jeweils zu bildenden Zwischensaldo eingeht durch Bareinzahlungen auf das Konto entstehen bereits mit der Einzahlung nicht erst mit der Gutschrift oder der Wertstellung Forderungsrechte des Kunden gegen die Bank 25 Ihrer vertraglichen Pflicht aus dem Girovertrag kommt demnach die Bank nur dann vollstandig nach wenn sie den Uberweisungsbetrag auch zeitlich d h wertstellungsmassig korrekt in das Kontokorrent einstellt 26 Denn erst mit der Wertstellung d h der Festlegung des Kalendertags fur den der Uberweisungsbetrag in den fur die Zinsberechnung massgebenden Zwischen Saldo des Girokontos eingeht kann sich der Betrag zinsmassig auswirken 27 Eine Ausnahme hiervon gilt allerdings fur Gutschriften von eingereichten Schecks die unter Vorbehalt der Scheckeinlosung erfolgen 27 Regelungen uber eine bei vorzeitiger Kreditruckzahlung zu entrichtende Vorfalligkeitsentschadigung konnen sowohl uberraschend 305c BGB als auch mit dem im Rahmen einer Inhaltskontrolle 307 BGB zu beachtenden Transparenzgebot nicht vereinbar sein 28 Nichtig sind auch Klauseln in den AGB der Sparkassen die die Berechnung der Entgelte nach Marktlage und billigem Ermessen zulasst Die Klausel benachteiligt Kunden unangemessen 29 Neue AGB BearbeitenDie standige oft restriktive Rechtsprechung des BGH zu den AGB der Kreditinstitute hat zu ihrer volligen Neufassung gefuhrt Die ab 1 Januar 2002 geltenden AGB beinhalten nur noch Klauseln die der kunftigen Rechtsprechung weitgehend standhalten durften Am bedeutsamsten ist hierbei die Ausweitung der Bank Haftung bereits auf leichte Fahrlassigkeit Auf einige Regelungen die die Kundenrechte zu stark eingeschrankt haben ist verzichtet worden Sonderbedingungen fur einzelne Geschaftsgebiete sind aus den AGB herausgenommen worden und werden als gesonderte Bedingungen angeboten Weblinks BearbeitenAGB Banken in ihrer jeweils gultigen Fassung Das mussen Sie nicht zahlen In Spiegel Online Artikel behandelt noch die alte Rechtslage vor Umsetzung der Zahlungsdienste Richtlinie PDF mdr deLiteratur BearbeitenAndreas Gerken Einbeziehung Allgemeiner Geschaftsbedingungen in Vertrage Fachbereich Wirtschaft der Hochsch Bremen Bremen 2002 ISBN 3 922892 65 5 Hans Jorg Stadler Allgemeine Geschaftsbedingungen im internationalen Handel Verlag Recht und Wirtschaft Heidelberg 2003 ISBN 3 8005 1326 9 Bunte AGB Banken und Sonderbedingungen Mit AGB Sparkassen und AGB Postbank Kommentar 3 Auflage Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61200 8Einzelnachweise Bearbeiten Analog zu BGHZ 123 83 Versicherungs AGB a b BGH WM 1997 131 BGH NJW 1991 102 BGH NJW 1992 1097 BGH NJW 1995 2637 BGH WM 1989 1926 BGH ZIP 1996 702 BGH WM 2000 2423 BGH WM 2000 1328 BGH ZIP 2000 65 BGH WM 1990 51 Globalzession BGH WM 1992 813 Raumsicherungsubereignung BGH WM 1998 227 BGH NJW 1987 1885 BGH ZIP 1982 290 BGH WM 1995 1397 BGH WM 1997 1615 BGHZ 102 82 BGH Urteil vom 30 November 1993 Az XI ZR 80 93 Gebuhren fur Bargeldabhebungen am bankeigenen EC Automaten durfen nur dann erhoben werden wenn die Kunden das Bargeld wenigstens am Schalter kostenlos bekommen BGHR 2005 921 BGH Urteil vom 7 Mai 1991 Az XI ZR 244 90 BGH Urteil vom 15 Juli 1997 Az XI ZR 269 96 und XI ZR 279 96 BGH Urteil vom 17 Februar 2004 Az XI ZR 140 03 BGH WM 1988 1780 BGH WM 1979 533 Vgl Pleyer Huber ZIP 1987 424 430 a b BGH Urteil vom 6 Mai 1997 Az XI ZR 208 96 Vgl u a BGH WM 1997 1747 1799 BGH WM 2001 20 BGH Urteil vom 21 April 2009 XI ZR 55 08 Az XI ZR 55 08 und XI ZR 78 08Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeine Geschaftsbedingungen der Kreditinstitute amp oldid 207235102