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Kreditinstitute sind bei Girokonten verpflichtet dem Kontoinhaber in periodischen Abstanden einen Rechnungsabschluss zu erteilen Dieser Rechnungsabschluss darf nicht verwechselt werden mit einem beliebigen Kontoauszug der lediglich einen aktuellen Postensaldo enthalt Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Inhalt 3 Haufigkeit des Rechnungsabschlusses 4 Folgen des Rechnungsabschlusses 5 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenNach den AGB werden Girokonten als Kontokorrent im Sinne des 355 HGB analog in Osterreich gilt 355 UGB gefuhrt 1 Das hat zur Folge dass die kontokorrentrechtlichen Bestimmungen gelten Dabei ist zwischen dem einfachen Kontoauszug der lediglich einen aktuellen Postensaldo zeigt und einem Rechnungsabschluss deutlich zu unterscheiden Der Rechnungsabschluss ist der nach 355 Abs 2 HGB verlangte Periodenabschluss dem besondere rechtliche Bedeutung zukommt Innerhalb der AGB wird ausdrucklich zwischen Rechnungsabschlussen und sonstigen Kontoauszugen unterschieden 2 Inhalt BearbeitenDer Rechnungsabschluss beinhaltet Zinsen Gebuhren und Kosten die seit dem letzten Rechnungsabschluss angefallen sind Dadurch kommt es auch zur Zinskapitalisierung Bis zu diesem Rechnungsabschluss haben Kreditinstitute das Recht fehlerhafte Gutschriften aus vorherigen Kontoauszugen zu stornieren 3 Im Rechnungsabschluss sind in der Regel die sich aus den AGB ergebenden Bestimmungen uber ein Saldoanerkenntnis enthalten Der Kontoauszug der einen Rechnungsabschlusssaldo aufweist enthalt einen gesonderten Hinweis auf die bestehende Rugepflicht des Kunden und die Folgen eines damit verbundenen Fristversaumnisses Haufigkeit des Rechnungsabschlusses BearbeitenNach deutschem Handelsrecht 355 HGB muss der Saldo des Kontokorrents mindestens einmal pro Jahr festgestellt werden Nr 7 Abs 1 AGB Banken zufolge wird der Rechnungsabschluss in Deutschland jeweils zum Ende des Kalenderquartals erteilt 4 Der quartalsweise Abschluss bei Verbrauchern resultiert aus der Vorschrift des 504 BGB in Verbindung mit 492 BGB nach der Vertrage uber einen Dispositionskredit der Schriftform bedurfen wenn der Abschluss haufiger als einmal im Quartal erfolgt Um die Flexibilitat eines formfreien Dispositionskreditvertrages zu nutzen ist auch deshalb eine quartalsweise Abrechnung bankublich Folgen des Rechnungsabschlusses BearbeitenNachdem der Kontoinhaber den Rechnungsabschluss erhalten hat ist er verpflichtet dessen Richtigkeit unverzuglich zu uberprufen 5 Sinn der Prufpflicht ist die Entlastung der Kreditinstitute Aufgrund des hohen Zahlungsverkehrsvolumens besteht fur den Kunden die Verpflichtung die Bank in der Erfullung ihrer Aufgaben zu unterstutzen Da es Aufgabe des Kreditinstitutes ist richtig zu buchen und hieruber ordnungsgemass Auskunft zu erteilen hat der Kunde um eine eigene Mithaftung nach 254 BGB zu verhindern 6 die Kontoauszuge auf ihre Richtigkeit und Vollstandigkeit hin zu uberprufen Nach Nr 7 Abs 3 Satz 2 AGB Sparkassen gelten Rechnungsabschlusse als genehmigt wenn ihnen nicht binnen sechs Wochen nach Zugang widersprochen wird sog Erklarungsfiktion Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde bei Erteilung des Rechnungsabschlusses hingewiesen Diese Bestimmung fuhrt zum Abschluss eines Saldoanerkenntnisvertrages Mit ihm gehen die kontokorrentfahigen beiderseitigen Anspruche und Leistungen unter ubrig bleibt nur der Anspruch aus dem Saldoanerkenntnis 7 Diese Wirkung ist nicht zu verwechseln mit einer rechtsgeschaftlichen Genehmigung aller dem Rechnungsabschluss zugrunde liegenden Buchungen Belastungsbuchungen denen keine Forderung des kontofuhrenden Kreditinstituts entspricht werden durch das Schuldanerkenntnis weder rechtmassig noch konkludent genehmigt 8 Das trifft insbesondere auf Lastschriften mit Einzugsermachtigungsverfahren zu fur die eine zeitlich unbegrenzte Widerrufsmoglichkeit besteht 9 Danach ist die Moglichkeit des Kontoinhabers zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos auf Grund Einzugsermachtigungslastschriften nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenuber der kontofuhrenden Bank Schweigt dann der Kontoinhaber auf den Zugang eines fehlerhaften Rechnungsabschlusses so liegt hierin keine konkludente Genehmigung nach den AGB vor Werden fehlerhafte Belastungen erst nach Ablauf der 6 Wochenfrist erkannt so kann im Kontokorrent keine Verrechnung mehr erfolgen die Forderung kann dann nur noch gesondert geltend gemacht werden Einzelnachweise Bearbeiten Nr 7 Abs 1 AGB Sparkassen Nr 11 Abs 4 und 5 AGB Banken sowie Nr 20 Abs 1 g AGB Sparkassen Nr 8 Abs 1 AGB Banken aber auch noch danach vgl Nr 8 Abs 2 AGB Banken die AGB Sparkassen lassen den Abrechnungszeitraum offen verweisen jedoch auf 355 HGB und Nr 7 Abs 1 AGB Sparkassen Nr 11 Abs 4 AGB Banken Schadensersatzpflicht des Kunden aus positiver Vertragsverletzung BGH WM 1985 905 BGHZ 80 172 176 BGH WM 1994 2273 2274 BGH NJW 2000 2667 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechnungsabschluss amp oldid 186902424