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Unter Anlageberatung versteht man im Bankwesen eine Beratung die den Bankkunden uber die Risiken und Chancen der verschiedenen Finanzprodukte aufklaren soll und dabei die personlichen und wirtschaftlichen Verhaltnisse des Kunden berucksichtigt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Abgrenzungen 4 Deutschland 4 1 Beratungsvertrag 4 2 Beratungshaftung 5 International 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAnlageberatung ist ein Rechtsbegriff mit dem im Bankwesen ausschliesslich die Beratung uber Geldanlagen verbunden ist und sie sich deshalb auf das Passivgeschaft und Depotgeschaft der Kreditinstitute beschrankt In der Fachliteratur finden sich zahlreiche als Synonym fur die Anlageberatung verwendete Begriffe wie Finanzberatung oder Vermogensberatung 1 wobei die Finanzberatung haufig auch als Oberbegriff fur alle Beratungsleistungen vorkommt 2 Die Anlageberatung ist bei Kreditinstituten oder sonstigen Finanzdienstleistern meist eine kostenlose Dienstleistung die durch den Verkauf von Bankprodukten quersubventioniert wird 3 Eine besondere Form der Anlageberatung ist die Honorar Anlageberatung Honorarberatung bei der Provisionen fur die Beratung und die Vermittlung von Finanzprodukten verboten sind Anleger haben unterschiedliche Kenntnisse uber Eigenschaften und Risikogehalt ihrer Geld und Kapitalanlagen und konnen oft bei der Vielzahl der Finanzprodukte nicht ohne Hilfe der Kreditinstitute entscheiden welche Anlageform die richtige ist Diese Entscheidung soll mit Hilfe einer Anlageberatung herbeigefuhrt werden Die Beratung durch Kreditinstitute hat nach der Rechtsprechung des BGH anlegergerecht und objektgerecht zu erfolgen 4 Danach haben sie im Rahmen der anlegergerechten Beratung den Wissensstand des Kunden uber Anlagegeschafte der vorgesehenen Art und dessen Risikoeinstellung zu erforschen das von Banken danach empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien Rechnung tragen objektgerechte Beratung Die anlegergerechte Beratung entspricht einer langen Rechtsprechungstradition des BGH Er verlangte bereits im November 1961 dass sich Banken daran auszurichten haben ob das beabsichtigte Anlagegeschaft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat siehe Risikoklasse Die empfohlene Anlage muss unter Berucksichtigung dieses Ziels auf die personlichen Verhaltnisse des Kunden zugeschnitten also anlegergerecht sein 5 Diese Pflichten zur richtigen und vollstandigen Anlageberatung ergeben sich aus dem geschlossenen Beratungsvertrag Rechtsfragen BearbeitenAnlageberatung wird bankaufsichtsrechtlich und zivilrechtlich unterschiedlich definiert Bankaufsichtsrechtlich ist Anlageberatung die ausdruckliche oder konkludente Empfehlung von bestimmten Finanzinstrumenten an Anlageinteressenten auf der Grundlage fachkundiger Bewertung und der Abgabe einer konkreten Anlageempfehlung mit dem Ziel dem Anleger eine passende Anlageentscheidung zu ermoglichen 6 Anlageberatung ist die Abgabe von personlichen Empfehlungen an Kunden die sich auf Geschafte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen 7 Daraus leitet 2 Abs 8 Nr 10 WpHG eine Legaldefinition ab wonach Anlageberatung die Abgabe von personlichen Empfehlungen an Kunden darstellt die sich auf Geschafte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen sofern die Empfehlung auf eine Prufung der personlichen Umstande des Anlegers gestutzt wird Anlageberatung ist seit November 2007 eine eigenstandige Wertpapierdienstleistung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes Eine Pflicht zur Anlageberatung ergibt sich hieraus jedoch nicht sie entsteht erst aus einem Beratungsvertrag Zivilrechtlich ist daruber hinaus der Kunde auch uber die allgemeinen und speziellen Chancen und Risiken einer Geldanlage aufzuklaren Abgrenzungen BearbeitenJe nach Inhalt und Verbindlichkeit unterscheidet man zwischen Auskunft Aufklarung und Beratung Auskunft ist die erbetene Mitteilung von Tatsachen 8 Aufklarung ist die Mitteilung von Tatsachen die fur jemand notwendig sind um einen Sachverhalt beurteilen zu konnen 9 Beratung ist Aufklarung zuzuglich fachkundiger Bewertung und Beurteilung einer Anlageform und die Abgabe einer Empfehlung 10 Die Anlageberatung ist auf das Passivgeschaft und das Depotgeschaft der Kreditinstitute begrenzt wahrend die Finanzberatung daruber hinaus auch Kreditgeschafte Finanzmanagement Schuldnerberatung Finanzplanung und die Beseitigung von Finanzrisiken umfasst 11 Wahrend die Finanzberatung bis auf den Teilbereich der Anlageberatung meist nicht erlaubnispflichtig ist ist die Anlageberatung ein durch die BaFin erlaubnispflichtiges Bankgeschaft Bei Anlage und Finanzberatung trifft der Kunde die Entscheidung bei Vermogensverwaltung wird die Entscheidung vom Vermogensverwalter selbst getroffen Unterschieden wird zudem zwischen Anlagevermittlung und Anlageberatung Die Funktion eines Anlagevermittlers besteht darin den Anleger und ein bestimmtes Finanzprodukt zusammenzubringen eine Beratung ist damit nicht verbunden Deutschland BearbeitenGemass 1 Abs 1a Nr 1a KWG ist die Abgabe von personlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter die sich auf Geschafte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen sofern die Empfehlung auf eine Prufung der personlichen Umstande des Anlegers gestutzt oder als fur ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschliesslich uber Informationsverbreitungskanale oder fur die Offentlichkeit bekannt gegeben wird nur mit Erlaubnis der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin nach 32 KWG moglich Derart regulierte Finanzdienstleister durfen im Rahmen der Anlageberatung samtliche Finanzinstrumente im Sinne des 1 Abs 11 KWG empfehlen und vermitteln Die BaFin fuhrt auf ihrer Webseite ein Melde und Beschwerderegister aller Anlageberater 12 Ein Anlageberater kann allerdings von der in 2 Abs 6 Nr 8 KWG geregelten Ausnahme Gebrauch machen wonach die Anlageberatung auch auf Basis einer Erlaubnis nach 34f der Gewerbeordnung erbracht werden darf sofern sie sich auf offene Investmentfonds und geschlossene Investmentvermogen beschrankt Der Gesetzgeber spricht dann von einem Finanzanlagenvermittler die Aufsicht wird nicht mehr von der BaFin geleistet sondern vom ortlichen Ordnungsamt Ein Finanzanlagenvermittler muss sich im offentlichen Vermittlerregister der Industrie und Handelskammer IHK eintragen lassen 13 Ein Beschwerderegister fur Finanzanlagenvermittler existiert nicht Zur Anlageberatung durfen nur sachkundige und zuverlassige Personen eingesetzt werden Die Sachkunde kann gegenuber der BaFin durch unternehmensinterne und externe Aus und Weiterbildungen belegt werden solange sie den Anspruchen der Wertpapierhandelsgesetz Mitarbeiteranzeigeverordnung WpHG MaAnzV genugen Ein Finanzanlagenvermittler muss die notwendige Sachkunde durch Prufung vor der Industrie und Handelskammer oder durch eine geeignete Fachausbildung zum Beispiel Bankfachwirt oder ein Hochschulstudium zum Beispiel Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Bank Versicherungen oder Finanzdienstleistungen nachweisen Die Gesetzreform 2013 hat einige Veranderungen 14 mit gebracht Bis zum 22 Juli 2013 war das Vermogensanlagengesetz VermAnlG wesentlich fur die Anlageberatung durch Banken Versicherungen und unabhangige Makler Diese wurde durch das Kapitalanlagegesetzbuch KAGB ersetzt Von der Vorgangerreform wurden viele Regelungen ubernommen und erganzt Ziel der Gesetzreform war die Starkung des Kleinanlegerschutzes durch Neuordnung Risikoklassifizierung und Beaufsichtigung der Anbieter von Kapitalanlagen 15 Beratungsvertrag Bearbeiten Hauptartikel Beratungsvertrag Der Beratungsvertrag ist ein formfreier Bankvertrag der regelmassig durch Aufnahme eines Beratungsgesprachs zustande kommt 16 Die Beratung umfasst sowohl eine Eigenbewertung der Anlageform als auch im Hinblick auf die personlichen Verhaltnisse des Anlegers eine Empfehlung die in eine Kauf Verkauf oder Halteempfehlung mundet Auch das Halten ist Anlageberatung weil dem Kunden von einem Verkauf abgeraten wird 17 Die Kauf Verkauf oder Halteempfehlung lost eine Geeignetheitserklarung aus die dem Privatanleger vor Abgabe der Wertpapierorder schriftlich zu ubergeben ist Beratungshaftung Bearbeiten Hauptartikel Beratungshaftung Die Anlageberatung bezweckt in erster Linie den Schutz des Anlegers Kunden Verbrauchers Dieser Schutz wird durch die Verpflichtung zu Aufklarung Beratung Empfehlung und gegebenenfalls Warnung gewahrleistet 18 Die Bestimmungen des WpHG sind im Falle ihrer Verletzung durch den Berater keine eigenstandige Anspruchsgrundlage des Kunden gegen die Bank Den Vorschriften des offentlich rechtlichen Aufsichtsrechts 63 ff WpHG kommt deshalb keine eigenstandige uber die zivilrechtlichen Aufklarungs und Beratungspflichten hinausgehende schadensersatzrechtliche Bedeutung zu 19 Sie konkretisieren allerdings Leistungs und Rucksichtspflichten nach 241 Abs 1 und 2 BGB Die Auskunfts oder Beratungspflicht wird zur vertraglichen Hauptpflicht beim Auftrag 662 BGB oder Geschaftsbesorgungsvertrag 675 Abs 1 BGB Nach 675 Abs 2 BGB verpflichtet ein falscher Rat nur dann zum Schadensersatz wenn er eine vertragliche oder vorvertragliche Pflicht verletzt oder eine unerlaubte Handlung darstellt Wird die Beratungspflicht verletzt erwachst dem Kunden ein Schadensersatzanspruch aus 280 Abs 1 Satz 1 BGB wegen Pflichtverletzung Danach ist der Geschadigte so zu stellen als ob er eine richtige Auskunft erhalten hatte 20 Kann die Bank die Risiken nicht abschliessend beurteilen darf sie nicht so tun als ob sie Bescheid wisse sondern muss auf die fehlende Sachkenntnis hinweisen 21 International BearbeitenIn Osterreich kann die Anlageberatung nach 3 Abs 1 Wertpapieraufsichtsgesetz WAG 2007 von verschiedenen am Kapitalmarkt tatigen Dienstleistern erbracht werden auch Kreditinstitute durfen nach 1 Abs 3 Bankwesengesetz BWG Anlageberatung im Hinblick auf Finanzinstrumente gegenuber ihren Kunden erbringen In 4 WAG ist festgelegt dass die Geschaftstatigkeit von Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente 3 Abs 2 Ziffer 1 WAG und die Annahme und Ubermittlung von Auftragen mit Finanzinstrumenten 3 Abs 2 Ziffer 3 WAG beschrankt ist In der Schweiz die nicht die EU Richtlinie MiFID umzusetzen hat benotigen unabhangige Vermogensverwalter und Anlageberater keine Erlaubnis der Eidgenossischen Finanzmarktaufsicht FINMA 22 Nach deutschem 23 Schweizer 24 und US Recht gibt es keine fortdauernden Uberwachungs und Beratungspflichten hinsichtlich der vom Kunden erworbenen Wertpapiere insbesondere nicht bei Ratinganderungen 25 Siehe auch BearbeitenAllfinanzWeblinks BearbeitenGemeinsames Informationsblatt der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zum neuen Tatbestand der Anlageberatung PDF 211 kB Juli 2014 Andreas Hackethal Roman Inderst u a Messung des Kundennutzens der Anlageberatung Wissenschaftliche Studie im Auftrag des Bundesministeriums fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMELV PDF 2 9 MB 15 Dezember 2011 Beratungs und Finanzierungsmodelle in der Anlageberatung Schweiz PDF Datei 476 kB Einzelnachweise Bearbeiten Katrin Severidt Beratungshonorare in Banken 1997 S 5 Jorg Lange Finanzberatung fur private Haushalte 1995 S 34 Bernd Hochberger Financial Planning 2003 S 180 BGH Urteil vom 6 Juli 1993 Az XI ZR 12 93 BGHZ 123 126 Bond Urteil Memento des Originals vom 13 Februar 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de BGH Urteil vom 25 November 1961 Az IVa ZR 286 80 NJW 1982 1095 1096 Robert Eberius Regulierung der Anlageberatung und behavioral finance 2013 S 5 Art 4 Abs 1 Nr 4 Richtlinie 2004 39 EG Siegfried Kumpel Bank und Kapitalmarktrecht 2004 Rn 16 534 Markus Lenenbach Kapitalmarkt und Borsenrecht 2002 Rn 8 10 Sebastian Capek Der Anlegerschutz in Deutschland 2010 S 27 Gerhard Lippe Jorn Esemann Thomas Tanzer Hrsg Qualifizierte Finanzberatung in Banken und Sparkassen 2004 S 60 ff Mitarbeiter und Beschwerderegister der BaFin Finanzanlagen Vermittlerregister der IHK Memento vom 3 Juni 2014 im Internet Archive Text und Anderungen des AIFM Umsetzungsgesetz AIFM UmsG vom 4 Juli 2013 Anlageberatung in Deutschland nach der Gesetzreform 2013 Abgerufen am 11 September 2017 Marc Philippe Weller Die Dogmatik des Anlageberatungsvertrags in ZBB 3 11 2011 S 193 Lukas Feiler Hrsg Innovation und internationale Rechtspraxis 2009 S 800 Peter Derleder Hrsg Handbuch zum deutschen und europaischen Bankrecht 2009 S 1410 BGH Urteil vom 19 Dezember 2006 Rn 18 mwN BGH NJW 2007 1874 BGH NJW 1998 2675 Lukas Feiler Innovation und internationale Rechtspraxis 2009 S 774 f FN 14 BGH WM 2006 851 852 Bundesgericht Urteil vom 3 Februar 2012 Az 4A 525 2011 Ulrich G Schroeter Ratings 2014 S 442Normdaten Sachbegriff GND 4002094 0 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anlageberatung amp oldid 231520805