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Unter Bankrecht wird im deutschen Recht eine Querschnittsmaterie verschiedener Gesetze und gesetzesahnlicher Rechtsnormen zusammengefasst die sich mit den Rechtsverhaltnissen im Kreditwesen bei Bankgeschaften und dem Bankenaufsichtsrecht befassen Bankrechtliche Regelungen gibt es national und international europaisches und supranationales Bankrecht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Grundlagen 2 Geschichte 3 Heutige Situation 4 Offentliches Bankrecht 5 Privates Bankrecht 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAllgemeine Grundlagen BearbeitenIm Bankrecht geht es funktionell um die Prozesse der Geldschopfung der Geldverwahrung des Geldumlaufs und der Geldvernichtung Geld hat die Funktion als Zahlungs Tauschmittel ist Aufbewahrungsmedium und dient der Wertmessung Das Sach und Bargeld besteht heutzutage aus Munzen und Geldscheinen die als Sache im Sinne von 90 BGB wegen ihres nicht sehr werthaltigen Grundmaterials Papier Metall einen erheblich geminderten Eigenwert besitzen Anders ist dies beim Warengeld Gold Silber Rohstoffe das vom sogenannten Fiatgeld zu unterscheiden ist Dieses ist ohne eigenen inneren Wert Seine Zahlungskraft beruht auf Vertrauen Unter den letzteren Begriff fallen grundsatzlich Kryptowahrungen bzw digitale Zahlungsmittel die man entweder als eine Art Privatgeld oder als reines Spekulationsobjekt ansieht Schliesslich verkorpert als weitere Kategorie das Buch oder auch Giralgeld den dem Bankkunden zustehenden Auszahlungsanspruch auf Bargeld aus seinem Kontoguthaben Das Buchgeld stellt die Grundlage fur den bargeldlosen Zahlungsverkehr dar Jede Form von Geld ermoglicht wirtschaftliche Handelsbeziehungen seien diese national oder international Geld gibt dem Einzelnen Freiheit und Energie selbststandig sein Leben zu gestalten 1 Geschichte BearbeitenMit Aufkommen der Borsen entstand im April 1625 durch einen Ratsedikt der Stadt Frankfurt das erste Kapitalmarkt recht als diese die Wechselmakler und angesehensten Kaufleute verpflichtete fur die auf die Messe folgende Zahlwoche einen Durchschnittskurs festzulegen Im Juni 1666 folgte eine Ordnung fur Wechsel und Kaufmannsgeschafte Die Wechselordnung war die erste bankrechtliche Norm in Deutschland 2 die erste deutsche Wechselordnung stammte vom Mai 1849 Ihr waren regionale Wechselordnungen wie die Leipziger Wechselordnung vom November 1681 vorausgegangen Am 12 Dezember 1838 entstand in Preussen das erste eine bestimmte Bankengruppe Sparkassen regulierende Gesetz als Sparkassengesetz Reglement die Errichtung des Sparkassenwesens betreffend Dieses preussische Sparkassengesetz von 1838 galt in den meisten preussischen Nachfolgestaaten noch nach 1945 so etwa in Hessen bis Dezember 1954 oder Nordrhein Westfalen bis Januar 1958 3 Das erste deutsche Borsengesetz trat im Juni 1896 in Kraft Das BGB vom Januar 1900 enthielt mit geborenen Kreditsicherheiten wie Burgschaft Hypothek und Pfandrecht wichtige vertragsrechtliche Regelungen fur das Kreditgeschaft der Banken es regelte fragmentarisch heute detailfreudiger auch den Zahlungsverkehr und die im Bankwesen gebrauchlichen Rechtsverhaltnisse Auftrag Geschaftsbesorgungsvertrag oder Darlehen Aufsichtsrechtlich wurde das erste deutsche Kreditwesengesetz KWG als Folge der Bankenkrise 1931 im Januar 1934 erlassen eine vollstandige Neufassung trat im Januar 1962 in Kraft Es soll die allgemeine Ordnung im Kreditwesen gewahrleisten die Funktionsfahigkeit des Kreditapparates auch in Krisenzeiten erhalten und die Glaubiger von Kreditinstituten vor Verlusten schutzen 4 Das zitierte Urteil des BVerfG ermoglichte die Errichtung des Bundesaufsichtsamts fur das Kreditwesen im Januar 1962 das primar die Einhaltung des KWG und weiterer aufsichtsrechtlicher Vorschriften Grundsatz I Grundsatz Ia Grundsatz II usw uberwacht Massnahmen der Bankenaufsicht fussen zwar auf Verwaltungsrecht entfalten jedoch bankrechtliche Wirkung Als bankrechtlicher Meilenstein gilt das Inkrafttreten der Solvabilitatsverordnung SolvV im Januar 2007 die neben der Umsetzung supranationaler aufsichtsrechtlicher Regelungen Basel II auch nationale Eigenheiten des deutschen Kreditwesens normierte Sie wurde im Januar 2014 durch die in allen EU Mitgliedstaaten geltende Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR ersetzt die die grundlegenden Regelungen der SolvV ubernahm aber wesentlich detailfreudiger die Erfahrungen aus der Finanzkrise ab 2007 auf der Grundlage von Basel III berucksichtigte Das Institut fur Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universitat zu Koln wurde am 23 Februar 1957 gegrundet und ist damit das alteste in Deutschland erster Leiter der Abteilung Bankrecht war Hans Carl Nipperdey bekannte Nachfolger waren Walter Erman 1963 1969 Klemens Pleyer 1969 1989 Norbert Horn 1989 2002 und seitdem Klaus Peter Berger Die Bankrechtsgebiete haben sich stets vergrossert und umfassen heute Wertpapier und Kapitalmarktrecht AGB Recht oder Insiderrecht Bankrechtliche Periodika sind die WM Teil IV fur Wirtschafts und Bankrecht seit 3 September 1949 oder die ZBB September 1989 Heutige Situation BearbeitenDas Bankrecht prasentiert sich als Querschnittsmaterie aus bestimmten Regelungen des Handelsrechts des burgerlichen Rechts und aus etlichen spezialgesetzlichen Vorschriften mit wirtschaftsverwaltendem Hintergrund wozu das Kreditwesengesetz gehort 5 6 f Dabei wird das Bankrecht als eigenes Sachgebiet verstanden sofern es jene Rechtsnormen zur Verfugung stellt mit denen die Angelegenheiten des Bank und Kapitalmarktwesens bewaltigt werden mussen 5 2 Inwiefern die gesellschaftsrechtliche Organisation der Kreditinstitute in ihren jeweiligen Rechtsformen ebenfalls zum Bankrecht zu zahlen ist ist Auffassungssache Im Schrifttum wird darauf hingewiesen dass der ohnehin offene Begriff des Bankrechts einem Wandel unterworfen ist 5 3 Danach werden mittlerweile etwa auch Aspekte des Finanzdienstleistungsrechts vom Bankrecht erfasst die eigentlich dem Versicherungsrecht zuzuordnen sind wie Belange der privaten Altersvorsorge 5 3 Als ein Indiz dafur wird die Zusammenlegung von Bank und Versicherungsaufsicht in der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gewertet 5 3Das Bankrecht beinhaltet Rechtsvorschriften uber Bankwesen und typische Bankgeschafte die je nach Art und Zweckbestimmung unterschiedlicher Rechtsnatur sind und teils zum offentlichen Recht teils zum Zivilrecht gehoren 6 Offentliches Bankrecht BearbeitenOffentlich rechtliche Bestimmungen befassen sich mit der Aufsicht des Staates gegenuber der Kreditwirtschaft Wirtschaftsaufsicht wie sie national grundlegend im Kreditwesengesetz und im Borsenrecht v a durch das Borsengesetz geregelt ist Der Bankenaufsicht dienen verschiedene auf Grundlage des Kreditwesengesetzes erlassene Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen so z B Anzeigenverordnung Monatsausweisverordnung MaRisk Zum offentlichen Recht gehoren Sondervorschriften fur bestimmte Bankengruppen wie z B das Pfandbriefgesetz das Bausparkassengesetz oder das Sparkassenrecht Im besonderen offentlichen Interesse liegt die Sorge uber die Geldwertstabilitat Dabei ist die Deutsche Bundesbank seit 1999 als nationale Zentralbank im Rahmen des Eurosystems Vorgaben der Europaischen Zentralbank unterworfen 6 Privates Bankrecht BearbeitenZivilrechtliche Vorschriften regeln die Beziehungen zwischen Bank und Kunden sowie das Verhaltnis der Banken untereinander Sie sind wegen ihrer vielschichtigen Struktur uber zahlreiche Gesetze verstreut geregelt so im Burgerlichen Recht Burgerliches Gesetzbuch und erganzenden Bestimmungen wie z B Preisangabenverordnung Handelsgesetzbuch mit handelsrechtlichen Nebengesetzen und werden durch die Geschaftsbedingungen der Kreditinstitute Allgemeine Geschaftsbedingungen der Kreditinstitute Sonderbedingungen der Kreditinstitute und Formularvertrage sowie die innerhalb der Kreditwirtschaft geschlossenen Bankenabkommen naher ausgeformt Zuweilen enthalten bankrechtliche Gesetze sowohl offentlich rechtliche als auch zivilrechtliche Vorschriften so etwa das Depotgesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch KAGB 6 Siehe auch BearbeitenDeutsches Bankwesen Basel IIIEinzelnachweise Bearbeiten Ina Becker Bankrecht In Website Dr Becker Kanzlei fur Bank und Kapitalmarktrecht Ina Becker abgerufen am 12 Juni 2023 Peter Derleder Kai Oliver Knops Heinz Georg Bamberger Hrsg Handbuch zum deutschen und europaischen Bankrecht 2008 S 19 Thomas Brzoska Die offentlich rechtlichen Sparkassen zwischen Staat und Kommunen 1976 S 86 FN 42 BVerfG Urteil vom 24 Juli 1962 Az 2 BvF 4 61 u a a b c d e Hans Peter Schwintowski Bankrecht 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2011 ISBN 978 3 452 27150 1 a b c Patrick Bruns Bankrecht In Ludwig Gramlich Peter Gluchowski Andreas Horsch Klaus Schafer Gerd Waschbusch Hrsg Gabler Banklexikon Bank Borse Finanzierung 15 Auflage K Z Springer Gabler Wiesbaden ISBN 978 3 658 26756 8 S 239 240 Normdaten Sachbegriff GND 4004473 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bankrecht Deutschland amp oldid 234578028