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Das Soldatenversorgungsgesetz SVG regelt die Versorgung fur die ehemaligen Soldaten der deutschen Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen Es wird mit Wirkung zum 1 Januar 2025 neu gefasst BGBl I S 3932 3958 BasisdatenTitel neu Gesetz uber die Versorgung der fruheren Soldatinnen und fruheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen alt Gesetz uber die Versorgung fur die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre HinterbliebenenKurztitel SoldatenversorgungsgesetzAbkurzung SVGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wehrrecht VersorgungsrechtFundstellennachweis alt 53 4 neu 53 12Ursprungliche Fassung vom 26 Juli 1957 BGBl I S 785 Inkrafttreten am 1 April 1956Neubekanntmachung vom alt 16 September 2009 BGBl I S 3054 Letzte Neufassung vom 20 August 2021 BGBl I S 3932 3958 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 2025Letzte Anderung durch alt Art 20 G vom 20 Dezember 2022 BGBl I S 2759 2785 neu Art 21 G vom 20 Dezember 2022 BGBl I S 2759 2785 Inkrafttreten derletzten Anderung alt 1 Januar 2019 Art 34 G vom 20 Dezember 2022 neu 1 Januar 2023 Art 34 G vom 20 Dezember 2022 Ausserkrafttreten alt 31 Dezember 2024 Art 90 G vom 20 August 2021 GESTA alt neu G011Weblink Text des SVGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das aktuelle SVG besteht aus 6 Teilen Teil 1 Einleitende Vorschriften Teil 2 Berufsforderung und Dienstzeitversorgung mit den Abschnitten Abschnitt I Berufsforderung und Dienstzeitversorgung Abschnitt II Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten Abschnitt III Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten Abschnitt IV Gemeinsame Vorschriften fur Soldaten und ihre Hinterbliebenen Abschnitt V Sondervorschriften Abschnitt VI Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen Abschnitt VII Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfahige Dienstzeit Abschnitt VIII Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Teil 3 Beschadigtenversorgung mit den Abschnitten Abschnitt I Versorgung beschadigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhaltnisses gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen Abschnitt II Versorgung beschadigter Soldaten wahrend des Wehrdienstverhaltnisses und Sondervorschriften Teil 4 Fursorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit Teil 5 Organisation Verfahren Rechtsweg Teil 6 Schluss und UbergangsvorschriftenDas SVG regelt im ersten Abschnitt des zweiten Teils unter anderem die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit Die Dienstzeitversorgung eines Zeitsoldaten umfasst unter anderem die Anspruche auf Ubergangsgebuhrnisse und Ubergangsbeihilfe Hierbei ist jedoch von der Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten zu unterscheiden welche Schwerpunktmassig im zweiten Abschnitt des zweiten Teils geregelt wird Siehe auch BearbeitenBeamtenversorgungsgesetz BeamtVG Aquivalent zum SVG fur Bundesbeamte und Richter des BundesWeblinks BearbeitenAnderung Berufsforderung und Dienstzeitversorgung im Rahmen Bw Reformbegleitgesetz vom 21 07 2012 PDF 524 kB www dienstzeitende de 14 August 2012 abgerufen am 16 Dezember 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4116528 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Soldatenversorgungsgesetz amp oldid 229262784