www.wikidata.de-de.nina.az
Das Wehrrecht ist in Deutschland ist ein Teilgebiet des Offentlichen Rechts Versuche des rechtswissenschaftlichen Schrifttums das Wehrrecht begrifflich systematisch oder in einem weiteren oder engeren Sinne zu erklaren sind bislang erfolglos geblieben Die verfassungsrechtliche Grundentscheidung fur die militarische Verteidigung als verpflichtende Aufgabe des Staates ergibt sich aus Art 87a Abs 1 Satz 1 GG Die Wehrverfassung ist Grundlage des verfassungsrechtlich nachrangigen einfachen Wehrrechts das wiederum vom Wehrrecht in Rechtsverordnungen Erlassen und Dienstvorschriften des Bundesverteidigungsministeriums zu unterscheiden ist Wehrverfassungs und das ihm nachrangige Wehrrecht sind die rechtliche Grundlage der militarischen Verteidigung und ihrer institutionellen und personellen Trager der Bundeswehr und der Soldaten 1 Seit 1959 erscheint die Neue Zeitschrift fur Wehrrecht Die Deutsche Gesellschaft fur Wehrrecht und Humanitares Volkerrecht ist die deutsche Gruppe der 1988 gegrundeten Internationalen Gesellschaft fur Militar und Kriegsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Verfassungsrecht 2 1 Grundgesetzerganzung 1956 2 2 Grundgesetzanderung 1968 2 3 Allgemeine Regeln des Volkerrechts 3 Einfaches Recht 3 1 Rechtsstellung der Soldaten 3 1 1 Pflichten und Rechte 3 1 2 Dienstvergehen 3 1 3 Beschwerderecht 3 2 Weitere wehrrechtliche Regelungen 3 2 1 Wehrstrafrecht 3 2 2 Eigenschutz der Bundeswehr 3 2 3 Parlamentarische Kontrolle 3 3 Wehrleistungsrecht 4 Ausgewahlte Vorschriften 4 1 Gesetze 4 2 Untergesetzliche Regelungen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie stehenden Heere und die Ausbildung des staatlichen Gewaltmonopols seit der Mitte des 17 Jahrhunderts gelten traditionell als Beginn des Militarwesens uberhaupt 2 Das Reichskriegswesen war in Art 57 ff der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871 geregelt Danach bildete die gesamte Landmacht des Reichs ein einheitliches Heer welches in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand Im ganzen Reich wurde gem Art 61 die gesammte Preussische Militairgesetzgebung ungesaumt eingefuhrt sowohl die Gesetze selbst als die zu ihrer Ausfuhrung Erlauterung oder Erganzung erlassenen Reglements Instruktionen und Reskripte Diese waren im Jahr 1867 bereits fur den Norddeutschen Bund ubernommen worden 3 Nach der Kapitulation am Ende des Ersten Weltkriegs und der Abdankung des Kaisers ubernahm Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg am 9 November 1918 den Oberbefehl Aufgrund der Bedingungen des Versailler Vertrages von 1919 unterlagen Umfang und Bewaffnung der Reichswehr starken Beschrankungen 4 Ab Januar 1921 stand das neue gemass Versailler Vertrag 100 000 Mann umfassende Reichsheer zur Verfugung 5 Der Reichsprasident hatte nach Art 47 der Weimarer Verfassung den Oberbefehl uber die gesamte Wehrmacht des Reichs Sie bestand aus freiwilligen Soldaten und nicht im Waffendienst tatigen Militarbeamten Naheres uber Gliederung und Befehlsverhaltnisse sowie die Pflichten und Rechte der Angehorigen der Reichswehr war im Wehrgesetz vom 23 Marz 1921 geregelt 6 Gem 48 traten die alten preussischen Militargesetze wie das Reichs Militargesetz von 1874 damit ausser Kraft Nach der Machtergreifung wurde das Wehrgesetz 1935 reformiert und die Wehrpflicht wieder eingefuhrt 7 Die Wehrmacht war seitdem der Waffentrager und die soldatische Erziehungsschule des Deutschen Volkes Sie bestand aus dem Heer der Kriegsmarine und der Luftwaffe Oberster Befehlshaber der Wehrmacht war der Fuhrer und Reichskanzler Adolf Hitler Der Zweite Weltkrieg endete in Europa mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8 Mai 1945 Den offentlich rechtlichen Dienstverhaltnissen der aktiven Berufssoldaten und Wehrmachtsbeamten war damit die Rechtsgrundlage entzogen Sie sind daher erloschen 8 Mit der Kontrollratsproklamation Nr 2 vom 20 September 1945 wurden alle deutschen Streitkrafte zu Land zur See und in der Luft einschliesslich des Generalstabes des Offizierkorps Reservekorps der Militarschulen Organisationen ehemaliger Kriegsteilnehmer und aller anderen militarischen und quasimilitarischen Organisationen sowie aller Vereine und Vereinigungen die dazu dienen die militarische Tradition in Deutschland aufrechtzuerhalten vollstandig und endgultig aufgelost 9 Die Demilitarisierung Deutschlands war einer der Kernpunkte des Potsdamer Abkommens Die Wiederbewaffnungsdebatte fuhrte in Westdeutschland zur Grundung der Bundeswehr Am 12 November 1955 wurden die ersten freiwilligen Soldaten ernannt Die Wiedereinstellung ehemaliger Berufssoldaten unterlag dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhaltnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen Ausserdem uberprufte ein Personalgutachterausschuss ehemalige Wehrmachtsoffiziere mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwarts auf ihre personliche Eignung Die Grundung der Nationalen Volksarmme in der DDR folgte mit Gesetz vom 18 Januar 1956 10 Gem Art 20 Abs 3 des Einigungsvertrags wurde das Soldatenrecht nach Massgabe der in Anlage I vereinbarten Regelungen im Beitrittsgebiet eingefuhrt Die Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee sind mit dem Wirksamwerden des Beitritts am 3 Oktober 1990 Soldaten der Bundeswehr Ihre nach dem bisherigen Recht der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden soldatischen Rechte und Pflichten sind erloschen 11 12 13 14 Verfassungsrecht BearbeitenDie Fuhrung eines Angriffskrieges und dessen Vorbereitung sind gem Art 26 Abs 1 GG verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen Art 26 Abs 1 GG Bei Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23 Mai 1949 verhinderte das alliierte Besatzungsstatut die Aufstellung eigener deutscher Streitkrafte Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafur wurden erst in den 1950er und 1960er Jahren durch entsprechende Erganzungen des Grundgesetzes geschaffen 15 16 17 Grundgesetzerganzung 1956 Bearbeiten Mit Ratifizierung der Pariser Vertrage im Februar 1955 erhielt die Bundesrepublik die volle Macht eines souveranen Staates uber ihre inneren und ausseren Angelegenheiten So konnte mit Wirkung zum 22 Marz 1956 das Grundgesetz umfassend geandert werden um die Bundeswehr in den verfassungsmassigen Aufbau des Staates einzuordnen Die Anderungen hatten die Einschrankung einiger Grundrechte fur Angehorige der Streitkrafte zum Inhalt die sich nach der ubereinstimmenden Auffassung aller Mitglieder des beratenden Bundestagsausschusses fur Rechtswesen und Verfassungsrecht nicht oder wenigstens nicht in ihrem vollen Umfang mit dem Dienst in einem militarischen Verband vertragen Art 17a Art 45b Art 137 Abs 1 GG die Regelung von Kompetenzen in Bezug auf die Bundeswehr und die Schaffung neuer Institutionen die in einem inneren Zusammenhang mit der Wehrverfassung stehen 18 19 Die zu regelnden Kompetenzen betrafen insbesondere die Feststellung des Verteidigungsfalles durch den Deutschen Bundestag Art 59a GG das Recht des Bundesprasidenten Offiziere und Unteroffiziere zu ernennen Art 60 GG die Befehls und Kommandogewalt von Bundesverteidigungsminister und Bundeskanzler Art 65a GG 20 und die Zustandigkeiten von Bund und Landern fur Aufgaben der Wehrverwaltung und des Schutzes der Zivilbevolkerung Art 87b GG Neu eingerichtet wurden Dienststrafgerichte Dienstgerichte und Wehrstrafgerichte als Bundesgerichte Art 96 Art 96a GG Ausserdem wurden zwei Sonderregelungen zur Ausubung der parlamentarischen Kontrolle in Bezug auf die Bundeswehr getroffen 21 Es wurden ein Wehrbeauftragter eingesetzt Art 45b GG und die Rechtsstellung des Verteidigungsausschusses geandert Art 45a GG Die zahlenmassige Starke der vom Bunde zur Verteidigung aufgestellten Streitkrafte und die Grundzuge ihrer Organisation mussen sich aus dem Haushaltsplan ergeben Art 87a GG in der am 22 Marz 1956 geltenden Fassung Gem Art 143 GG bedurfte eine gesetzliche Regelung zum Einsatz der Streitkrafte im Fall eines inneren Notstands einer verfassungsandernden Mehrheit nach Art 79 GG Bereits seit einer Grundgesetzanderung im Marz 1954 hatte der Bund die ausschliessliche Gesetzgebung uber die auswartigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschliesslich des Schutzes der Zivilbevolkerung Art 73 Abs 1 Nr 1 GG 22 Grundgesetzanderung 1968 Bearbeiten Zum Schutz ihrer im Bundesgebiet aufgrund des Aufenthaltsvertrags stationierten Streitkrafte bei einem Angriff auf die Bundesrepublik oder Berlin hatten sich die drei Westalliierten in Art 5 Abs 2 des Deutschlandvertrags vorbehalten den Notstand zu erklaren und diejenigen Massnahmen ergreifen die erforderlich sind um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen und die Sicherheit der Streitkrafte zu gewahrleisten Alliiertes Vorbehaltsrecht 23 Mit Erklarung vom 27 Mai 1968 haben sie das Besatzungsregime in der Bundesrepublik Deutschland auch insoweit beendet 24 25 Das Notstandsrecht der Drei Machte wurde durch eine in die deutsche Verfassungsrechtsordnung eingefugte Regelung sog Notstandsverfassung ersetzt 26 Fur den Fall einer Bedrohung der Bundesrepublik durch einen bewaffneten Angriff von aussen wurden eingehende gesonderte Regelungen getroffen Ein Kernstuck der Neuregelungen war die Gewahrleistung eines unter allen Umstanden arbeitsfahigen Organs der Volksvertretung dem die parlamentarische Kontrolle der Exekutive obliegen und die Befugnis zur Gesetzgebung vorbehalten bleiben soll Die in Abschnitt Xa hinter Artikel 115 GG eingefugten Bestimmungen der Artikel 115a bis 115I enthalten die Vorschriften uber die Regelung des Zustandes ausserer Gefahr und damit den wichtigsten Teil der Verfassungsanderung 27 28 Ausserdem sollte der Staat die Moglichkeit erhalten in den Zeiten der Not eine dem Ausmass der Bedrohung angemessene Abwehr zu verwirklichen bei der das zum Schutz der Bevolkerung und ihrer freiheitlichen Lebensordnung Erforderliche rasch und wirksam geschieht 29 Gem Art 12a GG konnen Manner vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkraften im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden Wer aus Gewissensgrunden den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden 30 Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglucksfall kann ein Bundesland im Wege der Amtshilfe Krafte und Einrichtungen der Streitkrafte anfordern Art 35 Abs 2 Abs 3 GG 31 Art 87a GG wurde neu gefasst und um den Einsatz der Streitkrafte im Spannungsfall sowie zur Abwehr einer drohenden Gefahr fur den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes durch den Schutz ziviler Objekte im Inland erweitert Art 87a Abs 2 4 GG 32 Allgemeine Regeln des Volkerrechts Bearbeiten Nach der Volkerrechtsklausel in Art 25 Satz 1 GG sind die allgemeinen Regeln des Volkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes Das bedeutet sie bedurfen anders als volkerrechtliche Vertrage keines innerstaatlichen Transformationsaktes gemass Art 59 Abs 2 Satz 1 GG um innerstaatliche Rechtsqualitat zu erzeugen Ferner stehen sie nach Art 25 Abs 2 Halbs 1 GG innerstaatlich im Rang uber einfachem Gesetzesrecht Zu den fur den Einsatz der Bundeswehr und ihrer Soldaten in bewaffneten Konflikten bedeutsamen allgemeinen Regeln des Volkerrechts gehort das volkerrechtliche Gewaltverbot nach Art 2 Abs 4 der UN Charta wonach alle Mitgliedstaaten in ihren internationalen Beziehungen jede mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen haben Hierzu gehoren auch die vier Genfer Konventionen zum humanitaren Volkerrecht vom 12 August 1949 sowie das Verbot des gezielten oder unterschiedslosen Angriffs auf Zivilpersonen gemass Art 51 Nr 2 und 3 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen vom 8 Juni 1977 33 34 35 Siehe auch Auslandseinsatze der BundeswehrEinfaches Recht BearbeitenRechtsstellung der Soldaten Bearbeiten Pflichten und Rechte Bearbeiten Gem Art 33 Abs 4 GG ist die Ausubung hoheitsrechtlicher Befugnisse als standige Aufgabe in der Regel Angehorigen des offentlichen Dienstes zu ubertragen die in einem offentlich rechtlichen Dienst und Treueverhaltnis stehen Dieser Funktionsvorbehalt fur Beamte fuhrt zu einer Zweiteilung des offentlichen Dienstes in Bedienstete die in einem durch Gesetz geregelten Dienstverhaltnis stehen Beamte Richter und Soldaten und solchen die in einem privatrechtlichen durch Tarifvertrage ausgestalteten Dienstverhaltnis stehen Tarifbeschaftigte 36 Soldaten stehen vom Dienst her gesehen den sie dem Staate leisten neben den Beamten Art 33 Abs 5 GG enthalt jedoch nach Entstehungsgeschichte Sinn und Zweck keine institutionelle Garantie des Berufssoldatentums Hergebrachte Grundsatze wie fur das Beamtentum bestehen fur das Berufssoldatentum nicht Beamte und Berufssoldaten sind jedoch im Rahmen des Art 33 Abs 5 GG nach einheitlichen Grundsatzen zu behandeln 37 Alle Soldaten sind durch die Gleichartigkeit des Pflichtenkreises miteinander verbunden geregelt in 1 bis 36 des Soldatengesetzes SG 38 39 In einer grundsatzlichen Abkehr von der Vergangenheit ist der Dienst als Soldat fur den Staatsburger Erfullung einer staatsburgerlichen Pflicht Der Soldat steht nicht mehr abseits von dem politischen Geschehen und der politischen Willensbildung er ist Staatsburger in Uniform und nimmt an der Bildung des staatlichen Willens teil Sein aktives Wahlrecht wird nicht beschrankt 40 Das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag und den Landtagen besteht nach Massgabe des 25 Abs 2 SG und dem Abgeordnetengesetz Die Ernennung erfolgt nach dem Leistungsprinzip 3 Abs 1 SG Soldaten haben die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen 1 Abs 1 Satz 2 7 SG Bei Beginn ihres Dienstverhaltnisses leisten sie einen Diensteid bzw ein Gelobnis 9 SG Im Gegenzug ist der Bund gem 31 SG gegenuber den Soldaten und ihren Familien auch nach Ende der Dienstzeit zur Fursorge verpflichtet Gewahrleistung einer rechtlich und wirtschaftlich gesicherten Position Soldaten absolvieren eine Laufbahn nach der Soldatenlaufbahnverordnung und sind funktionsgerecht zu besolden 18 BBesG Sie mussen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch ihr gesamtes Verhalten fur ihre Erhaltung eintreten 8 SG Im Dienst unterliegen sie der Pflicht zu politischer Neutralitat 15 SG Eine einfache Ubertragung aller fur Beamte geltenden Rechtsgrundsatze ist allerdings nicht moglich 41 Die Berucksichtigung der besonderen militarischen Verhaltnisse Befehl und Gehorsam erfordert eine Abweichungen vom Beamtenrecht sowie bestimmte Beschrankungen denen Soldaten bei der Ausubung ihrer allgemeinen staatsburgerlichen Befugnisse aus dem Wesen des soldatischen Dienstverhaltnisses heraus notwendig unterliegt 6 SG 42 So haben Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nicht wie Beamte das uneingeschrankte Recht auf Antrag entlassen zu werden 46 SG Berufssoldaten unterliegen anderen Altersgrenzen 45 SG und mussen auch noch im Ruhestand fur die Reserve an Fuhrungskraften zur Verfugung stehen Ein Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen Er hat ihre Befehle nach besten Kraften vollstandig gewissenhaft und unverzuglich auszufuhren 11 SG Alle Soldaten sind verpflichtet die Wurde die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen 12 SG Die in Art 65a GG gewahrleistete Befehls und Kommandogewalt des Bundesministers der Verteidigung sowie die davon abgeleitete Befehlsbefugnis militarischer Vorgesetzter unterliegen jedoch einem verfassungsrechtlich durch Art 1 Abs 3 GG besonders geschutzten Grundrechts und damit Ausubungsvorbehalt Das Grundrecht der Gewissensfreiheit wird auch bei Soldaten nicht durch die wehrverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes verdrangt 43 Dienstvergehen Bearbeiten Der Soldat begeht ein Dienstvergehen wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt die im Wesentlichen durch das Soldatengesetz SG bestimmt werden Das Nahere uber die Verfolgung von Dienstvergehen regelt die Wehrdisziplinarordnung 23 SG Beim Aufbau der Streitkrafte der Bundesrepublik Deutschland wurden die Soldaten der Bundeswehr gemass 2 Abs 1 des Freiwilligengesetzes zunachst wie Bundesbeamte behandelt Auf sie fand das Beamtenrecht einschliesslich der Bundesdisziplinarordnung Anwendung Nach dieser Ubergangslosung trat am 1 April 1956 das Soldatengesetz und am 1 April 1957 die Wehrdisziplinarordnung WDO in Kraft Sie enthalt Vorschriften uber die Erteilung formlicher Anerkennungen sowie formelles Disziplinarrecht Das disziplinargerichtliche Verfahren der WDO lehnt sich an das fur Beamte geltende Recht der Bundesdisziplinarordnung an jedoch mit Abweichungen die mit Rucksicht auf die militarischen Verhaltnisse geboten erschienen 44 Ausserdem war den rechtsstaatlichen Garantien des Grundgesetzes Rechnung zu tragen Die Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 GG fuhrte zur Errichtung von unabhangigen nur dem Gesetz unterworfenen Wehrdienstgerichten die in gerichtlichen Disziplinarverfahren durch Urteil Disziplinarmassnahmen verhangen und uber disziplinare oder sonstige truppendienstliche Beschwerden entscheiden 68 WDO Der Disziplinararrest unterliegt dem Richtervorbehalt Art 104 GG 40 WDO 45 Beschwerderecht Bearbeiten Die Wehrbeschwerdeordnung regelt dass ein Soldat sich beschweren kann wenn er glaubt von Vorgesetzten oder von Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden in seinen Rechten verletzt zu sein 1 Abs 1 Satz 1 WBO Das gilt insbesondere fur unzulassige oder unsachgemasse Befehle sowie sonstige Massnahmen und Unterlassungen von Vorgesetzten und Dienstvergehen von Kameraden 13 WBO 46 Weitere wehrrechtliche Regelungen Bearbeiten Wehrstrafrecht Bearbeiten Das Wehrstrafgesetz WStG bestimmt Straftaten die nur von Soldaten der Bundeswehr begangen werden konnen 1 WStG Eigenschutz der Bundeswehr Bearbeiten Das MAD Gesetz enthalt Bestimmungen uber den Militarischen Abschirmdienst MAD als abwehrenden Nachrichtendienst und zivile Bundesoberbehorde im Geschaftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Wer Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann unterliegt dem Sicherheitsuberprufungsgesetz Zur Wahrung der Sicherheit oder Ordnung in Anlagen Einrichtungen und Schiffen der Bundeswehr und der verbundeten Streitkrafte in der Bundesrepublik verleiht das Gesetz uber die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausubung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbundeter Streitkrafte sowie zivile Wachpersonen dem Wachpersonal besondere Befugnisse Parlamentarische Kontrolle Bearbeiten Die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung uber Auslandseinsatze der Bundeswehr ist seit 2005 im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt 47 Wehrleistungsrecht Bearbeiten Das Wehrleistungsrecht umfasst die historischen Militarlasten die den Bewohnern eines Staatsgebietes ausser dem Wehrdienst im Interesse der Landesverteidigung auferlegt sind Es wird unterschieden zwischen Friedensleistungen und Kriegsleistungen wahrend der Mobilmachungs und Kriegszeit 48 Die Leistungen werden entschadigt 49 und konnen in der Verpflichtung zu Naturalleistungen bestehen oder aber in der Beschrankung des Eigentums an bestimmten Grundstucken fur Zwecke der Verteidigung 50 Ein Beispiel fur letzteres ist das Reichsrayongesetz von 1871 51 In der Bundesrepublik Deutschland dient das Bundesleistungsgesetz zusammen mit dem Schutzbereichgesetz und dem Landbeschaffungsgesetz der Versorgung der Streitkrafte mit Gutern und Leistungen im Verteidigungsfall im Rahmen des Prinzips der Gesamtverteidigung 52 Ausgewahlte Vorschriften BearbeitenGesetze Bearbeiten Soldatengesetz Wehrpflichtgesetz Reservistengesetz Soldatenbeteiligungsgesetz Soldatinnen und Soldatengleichstellungsgesetz Soldatinnen und Soldaten Gleichbehandlungsgesetz Wehrdisziplinarordnung Wehrbeschwerdeordnung Wehrsoldgesetz Arbeitsplatzschutzgesetz Soldatenversorgungsgesetz Unterhaltssicherungsgesetz EignungsubungsgesetzUntergesetzliche Regelungen Bearbeiten Soldatenlaufbahnverordnung Vorgesetztenverordnung Soldatenurlaubsverordnung Anordnung des Bundesprasidenten uber die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Mutterschutzverordnung fur Soldatinnen Uniformverordnung Soldatenarbeitszeitverordnung Stellenvorbehaltsverordnung Anordnung uber die Stiftung der Truppenfahnen fur die BundeswehrLiteratur BearbeitenPhilipp Sebastian Metzger Hrsg Wehrrecht Vorschriftensammlung C F Muller Heidelberg 2021 ISBN 978 3 8114 8735 2 Rudolf Logothetti Auf dem Weg zu einer Europaischen Wehrrechtsordnung Betrachtungen anhand eines Vergleichs der Wehrrechtssysteme der Republik Osterreich und der Bundesrepublik Deutschland Verlag Dr Kovac 2005 ISBN 978 3 8300 1611 3 Albrecht Muser Harmonisierung des Wehrrechts in Europa Rechtsvergleich der Wehrrechtssysteme Deutschlands und Grossbritanniens Verlag Dr Kovac 2005 ISBN 978 3 8300 2114 8 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Reichs Militargesetz Quellen und Volltexte Dieter Weingartner Rechtliche Grundlagen deutscher Verteidigungspolitik In http www bpb de Bundeszentrale fur politische Bildung 1 Mai 2015 abgerufen am 10 Januar 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Christian Raap hrsg Wehrrecht Grundlagen Kohlhammer 2021 ISBN 978 3 17 039018 8 Bernhard R Kroener Kriegswesen Herrschaft und Gesellschaft 1300 1800 Enzyklopadie deutscher Geschichte Band 92 R Oldenbourg Verlag 2013 ISBN 978 3 486 56592 8 Verordnung betreffend die Einfuhrung Preussischer Militairgesetze im ganzen Bundesgebiete Vom 7 November 1867 documentArchiv de abgerufen am 2 September 2022 vgl Arnulf Scriba Die Reichswehr Lebendiges Museum Online 1 September 2014 Das deutsche Militarwesen 4 Deutsches Reich 1919 1932 Bundesarchiv abgerufen am 2 September 2022 Wehrgesetz Vom 23 Marz 1921 documentArchiv de abgerufen am 2 September 2022 Wehrgesetz vom 21 Mai 1935 verfassungen de abgerufen am 2 September 2022 BVerfG Urteil vom 26 Februar 1954 1 BvR 371 52 LS 2 Kontrollratsproklamation Nr 2 Zusatzliche an Deutschland gestellte Forderungen vom 20 September 1945 verfassungen de abgerufen am 2 September 2022 Gesetz uber die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums fur Nationale Verteidigung vom 18 Januar 1956 verfassungen de abgerufen am 2 September 2022 Anlage I Kap XIX B II Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet B Recht der Soldaten Abschnitt II Anlage I Kap XIX B III Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet B Recht der Soldaten Abschnitt III NVA und Bundeswehr Vereinigung zweier Armeen Mitteldeutscher Rundfunk 8 Juli 2022 Die Bundeswehr wird zur Armee der Einheit bundeswehr de abgerufen am 2 September 2022 Richard Jaeger Die wehrrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes BayVerwBl 1956 289 ff 329 ff Andreas Hamann Die Grundgesetzanderungen im Zuge der Wiederbewaffnung RiA 1957 1 ff Oskar Klemmert Die wehrpolitischen Erganzungen des Grundgesetzes Bulletin Nr 60 vom 27 Marz 1956 S 557 ff vgl Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses fur Rechtswesen und Verfassungsrecht uber die eingebrachten Entwurfe eines Gesetzes zur Erganzung des Grundgesetzes BT Drs II 2150 Gesetz zur Erganzung des Grundgesetzes vom 19 Marz 1956 BGBl I S 111 Friedrich August Freiherr von der Heydte Zur Problematik der Befehls und Kommandogewalt nach Art 65a GG In Gedachtnisschrift Hans Peters Berlin Heidelberg New York 1967 S 526 ff vgl Gerd Willms Parlamentarische Kontrolle und Wehrverfassung Univ Diss Gottingen 1961 Gesetz zur Erganzung des Grundgesetzes vom 26 Marz 1954 BGBl I S 45 Karlheinz Rode Notstandsgesetzgebung und alliierte Vorbehaltsrechte DOV 1966 117 S BGBl I S 714 Meinhard Schroder Die Auswirkungen der Notstandsverfassung auf die Souveranitat der Bundesrepublik Zur Ablosung der alliierten Vorbehaltsrechte Europaarchiv 1968 S 783 ff Siebzehntes Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 24 Juni 1968 BGBl I S 709 vgl Entwurf eines Gesetzes zur Erganzung des Grundgesetzes BT Drs V 1879 vom 13 Juni 1967 S 24 X a Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland GG buzer de abgerufen am 4 September 2022 BT Drs V 1879 vom 13 Juni 1967 S 16 Heinrich Schacht Notstandsgesetze und Kriegsdienstverweigerung Blatter fur deutsche und internationale Politik 1968 S 744 ff vgl Claus Arndt Bundeswehr und Polizei im Notstand DVBl 1968 S 729 ff vgl Knut Ipsen Der Einsatz der Streitkrafte im Inneren DVBl 1969 396 ff BVerwG Urteil vom 5 April 2016 1 C 3 15 Rz 30 Rechtliche Fragen zu Auslandseinsatzen der Bundeswehr Zum Einsatz deutscher bewaffneter Streitkrafte im Rahmen von ISAF und OEF Teil 1 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 7 September 2007 S 29 ff vgl auch Humanitares Volkerrecht in bewaffneten Konflikten Handbuch ZDv15 2 Mai 2013 vgl beispielsweise Regelung eines einheitlichen Tatbestands fur die Entlassung aus dem offentlichen Dienst Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 28 August 2020 S 3 BVerfG Urteil vom 26 Februar 1954 1 BvR 371 52 LS 6 und 7 Alexander Poretschkin Ulrich Lucks Soldatengesetz 11 neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen 2022 ISBN 978 3 8006 6661 4 Klaus Eichen Philipp Sebastian Metzger Stefan Sohm Soldatengesetz 4 neu bearbeitete Auflage C F Muller 2021 ISBN 978 3 8114 0745 9 vgl Entwurf eines Gesetzes uber die Rechtsstellung der Soldaten Soldatengesetz BT Drs II 1700 vom 23 September 1955 S 16 vgl Dieter Walz Die Besonderheiten des gesetzlichen Status des Soldaten In Sven Bernhard Gareis Paul Klein Hrsg Handbuch Militar und Sozialwissenschaft 2 aktualisierte und erweiterte Auflage VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2006 S 482 492 Entwurf eines Gesetzes uber die Rechtsstellung der Soldaten Soldatengesetz BT Drs II 1700 vom 23 September 1955 S 16 BVerwG Urteil vom 21 Juni 2005 2 WD 12 04 LS 10 Entwurf einer Wehrdisziplinarordnung WDO BT Drs II 2181 vom 2 Marz 1956 S 34 vgl ZDv 14 3 Wehrdisziplinarordnung und Wehrbeschwerdeordnung Neudruck Januar 2002 vgl ZDv 14 3 Wehrdisziplinarordnung und Wehrbeschwerdeordnung Neudruck Januar 2002 S 39 ff vgl Dieter Wiefelsputz Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt Humboldt Forum Recht 2010 S 230 249 Militarlasten Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 13 Leipzig 1908 S 823 Philipp Siegert Staatshaftung im Ausnahmezustand Doktrin und Rechtspraxis im Deutschen Reich und in Frankreich 1914 1919 Studien zur europaischen Rechtsgeschichte 322 Frankfurt am Main Klostermann 2020 ISBN 978 3 465 04400 0 Militarlasten In Robert Achille Friedrich Hermann Graf Hue de Grais Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preussen und dem Deutschen Reiche 12 Auflage 1898 S 149 ff google books vgl Philipp Zorn Das deutsche Staatsrecht Band 2 Das Verwaltungsrecht einschliesslich des ausseren Staats des Militar und Seerechtes Berlin 1897 S 649 677 vgl Bundesministerium des Innern Hrsg Rahmenrichtlinien fur die Gesamtverteidigung Gesamtverteidigungsrichtlinien vom 10 Januar 1989 Bonn Dezember 1989 S 64 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wehrrecht Deutschland amp oldid 232374863