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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Disziplinararrest ist eine Disziplinarmassnahme beim Militar die von einem militarischen Disziplinarvorgesetzten verhangt werden kann In der Schweiz konnen Disziplinarstrafen auch vom Auditor oder einem Militargericht verhangt werden Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Schweiz 3 Siehe auch 4 WeblinksDeutschland BearbeitenIn Deutschland handelt es sich hierbei um eine einfache Disziplinarmassnahme gemass 26 Wehrdisziplinarordnung die in einfacher Freiheitsentziehung besteht Der Disziplinararrest hat eine Lange von mindestens 3 bis maximal 21 Tagen Der Disziplinararrest kann mit Zustimmung des zustandigen Truppendienstgerichts bis zu einer Lange von sieben Tagen von einem Disziplinarvorgesetzten auf der Ebene eines Kompaniechefs bis zu 14 Tagen auf der Ebene eines Bataillonskommandeurs und in der vollen Lange von 21 Tagen auf der Ebene eines Regimentskommandeurs verhangt werden Auf verhangten Disziplinararrest werden Jugendstrafen auf Bewahrung addiert und mit diesem vollzogen Soldaten mit einem Disziplinararrest von 21 Tagen gelten als vorbestraft und es erfolgt grundsatzlich eine Entlassung aus dem Dienst Der Disziplinararrest entspricht nicht dem Strafarrest im Sinne des Wehrstrafgesetzes der von ordentlichen Gerichten unter anderem bei Wehrstraftaten verhangt werden kann Im Jahr 2006 wurden 1078 Disziplinararreste vollzogen In der Mehrheit handelte es sich um Arreste bis zu 7 Tagen Schweiz BearbeitenIn der Schweiz dauert der Arrest mindestens einen Tag langstens zehn Tage Er wird in Einzelhaft vollzogen Der Arrestant leistet keinen Dienst d h die Tage in Arrest werden an die Dienstzeit nicht angerechnet Die Arrestlokale mussen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen genugen Der Arrestant muss taglich Gelegenheit zur Korperpflege erhalten und vom zweiten Tag an fur eine Stunde taglich abgesondert ins Freie gefuhrt werden Der Arrestant darf in der Regel keine Besuche empfangen Versand und Empfang von Briefpost sind zulassig Dem Arrestanten sind vor Strafantritt die entbehrlichen Gegenstande gegen Quittung abzunehmen Ihm sind eine Zeitung pro Tag Schreibmaterial religiose Schriften und militarische Dienstvorschriften zu uberlassen Der unmittelbar vorgesetzte Kommandant beziehungsweise die zivile Vollzugsbehorde kann daruber hinaus weitere Literatur zulassen Art 190 des Militarstrafgesetzes In der Schweiz wird nicht zwischen Disziplinar und Strafarrest unterschieden Die fruher ubliche Unterscheidung zwischen leichtem und scharfem Arrest bei ersterem musste der Soldat nur nachts oder wahrend des Ausgangs in die Zelle gibt es nicht mehr Statt leichtem Arrest werden heute Bussen erteilt Ruft eine konkrete Tat nach einer Bestrafung von mehr als zehn Tagen so sind fur deren Verhangung die Organe der Militarjustiz zustandig Kann der Arrest nicht mehr wahrend des Dienstes vollstandig vollzogen werden etwa weil das Vergehen kurz vor dem Ende des Wiederholungskurses begangen wurde muss der Arrestant die verbleibende Strafe nachdienstlich in einem zivilen Gefangnis absitzen Siehe auch BearbeitenWehrdisziplinarordnung DisziplinarverfahrenWeblinks BearbeitenSchweizerisches Militarstrafgesetz MStG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4445400 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Disziplinararrest amp oldid 231906319