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Das Schutzbereichgesetz Langtitel Gesetz uber die Beschrankung von Grundeigentum fur die militarische Verteidigung ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahre 1956 Es beschrankt die Nutzung von Grundstucken fur Zwecke der Verteidigung insbesondere auch um die Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Vertragen uber die Stationierung und Rechtsstellung von Streitkraften auswartiger Staaten im Bundesgebiet zu erfullen 1 BasisdatenTitel Gesetz uber die Beschrankung von Grundeigentum fur die militarische VerteidigungKurztitel SchutzbereichgesetzAbkurzung SchBerGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht WehrleistungsrechtFundstellennachweis 54 2Erlassen am 7 Dezember 1956 BGBl 1956 I S 899 Inkrafttreten am 12 Dezember 1956Letzte Anderung durch Art 11 G vom 13 Mai 2015 BGBl I S 706 718 Inkrafttreten derletzten Anderung 23 Mai 2015 Art 13 G vom 13 Mai 2015 GESTA H001Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Mit Inkrafttreten loste es das Gesetz uber die Beschrankung von Grundeigentum aus Grunden der Reichsverteidigung Schutzbereichgesetz vom 24 Januar 1935 ab 2 3 dem wiederum das Reichsrayongesetz von 1871 vorausgegangen war Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Inhalt 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDas Schutzbereichgesetz dient zusammen mit dem Bundesleistungsgesetz und dem Landbeschaffungsgesetz der Versorgung der Streitkrafte mit Gutern und Leistungen im Verteidigungsfall im Rahmen des Prinzips der Gesamtverteidigung 4 Inhalt BearbeitenEin Gebiet kann durch Allgemeinverfugung des Bundesministeriums der Verteidigung zum Schutzbereich erklart werden wenn dies zum Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit von Verteidigungsanlagen erforderlich ist 1 Abs 1 Abs 2 SchberG 9 Abs 1 SchberG Es reicht aus dass eine unbeschrankte Grundstucksnutzung die Wirksamkeit einer Verteidigungsanlage beeintrachtigen kann 5 Der Schutzbereichsanordnung geht ein Raumordnungsverfahren voraus an dem auch die insoweit in ihrer Planungshoheit betroffenen Gemeinden zu beteiligen sind 1 Abs 3 SchberG 6 Die Anordnung ist befristet Mindestens alle funf Jahre muss uberpruft werden ob die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen Wird das Gebiet weiterhin fur die Verteidigungsanlage benotigt wird die Anordnung aufrechterhalten 7 8 9 ansonsten durch behordliche Entscheidung aufgehoben 2 Abs 4 Abs 5 SchberG 10 Die Eigentumer haben zu dulden dass die Grundstucke innerhalb des Schutzbereichs bebaut Wald angepflanzt oder beseitigt und die landwirtschaftliche Nutzung beschrankt wird 6 4 SchberG Fur Vermogensnachteile erhalt der Eigentumer vom Bund eine angemessene Entschadigung in Geld 12 Abs 1 Satz 1 16 Abs 1 SchberG Die Landesregierungen bestimmen die Behorden die die Entschadigung auf Grund dieses Gesetzes festzusetzen haben Festsetzungsbehorden und regeln ihre Zustandigkeiten 11 Kommt keine gutliche Einigung zustande wird die Entschadigung durch Bescheid festgesetzt Dagegen ist Klage zum zustandigen Landgericht zulassig 19 25 SchberG Fur Grundstucke innerhalb eines Schutzbereichs kann auch der Gemeingebrauch ausgeschlossen oder eingeschrankt werden 5 Abs 1 SchberG Ausserdem ist es verboten ein als Schutzbereich gekennzeichnetes Gebiet oder seine Anlagen ganz oder teilweise ohne Genehmigung zu fotografieren oder Zeichnungen Skizzen oder andere bildliche Darstellungen davon anzufertigen 5 Abs 2 SchberG Verstosse konnen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbusse bis zu funftausend Euro geahndet werden 27 SchberG Die Wahrung der Sicherheit oder Ordnung in militarischen Sicherheitsbereichen durch Anwendung unmittelbaren Zwangs regelt das Gesetz uber die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausubung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbundeter Streitkrafte sowie zivile Wachpersonen Siehe auch BearbeitenListe der Bundeswehrstandorte in Deutschland Liste der auslandischen Militarbasen in DeutschlandLiteratur BearbeitenBotho Bauch Rudolf Schmidt Kommentar zum Gesetz uber die Landbeschaffung fur Aufgaben der Verteidigung Landbeschaffungsgesetz und Gesetz uber die Beschrankung von Grundeigentum fur die militarische Verteidigung Schutzbereichgesetz Kommentar Kohlhammer Verlag 1957 Robert von Schalburg Landbeschaffungsgesetz und Schutzbereichgesetz Kommentare zu landwirtschaftlichen Gesetzen Bd 8 Agricola Verlag 1957 Weblinks BearbeitenText des SchutzbereichgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten vgl die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenuber den Vereinigten Staaten von Amerika dem Vereinigten Konigreich von Grossbritannien und Nordirland sowie der Franzosischen Republik zur Bereitstellung von Liegenschaften nach Art 37 38 des Vertrags uber die Rechte und Pflichten auslandischer Streitkrafte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland Truppenvertrag Zusammenstellung des Deutschlandvertrages und seiner Zusatzvertrage Bundesgesetzbl 1954 II S 57 ff mit den funf Anderungslisten des Pariser Protokolls S 20 ff RGBl I S 499 vgl Art 37 Abs 4 Truppenvertrag vgl Bundesministerium des Innern Hrsg Rahmenrichtlinien fur die Gesamtverteidigung Gesamtverteidigungsrichtlinien vom 10 Januar 1989 Bonn Dezember 1989 S 64 vgl OVG Luneburg Beschluss vom 11 November 2013 1 LA 182 12 VGH Baden Wurttemberg Urteil vom 15 November 1988 10 S 751 88 vgl Bundesamt fur Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Aufrechterhaltung einer Schutzbereichsanordnung 11 Januar 2017 Verteidigungsanlage Appen vgl Bundesamt fur Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Aufrechterhaltung einer Schutzbereichsanordnung 10 Mai 2017 Verteidigungsanlage Susen Bujendorf vgl Amtsblatt fur den Landkreis Starnberg Anordnung der Aufrechterhaltung eines Schutzbereiches Offentliche Bekanntmachung der Wehrbereichsverwaltung Sud vom 7 April 2006 Verteidigungsanlage Maxhof Landstetten BVerwG Beschluss vom 25 Januar 2002 4 B 37 01 vgl Verordnung uber die Festsetzungsbehorden nach dem Schutzbereichsgesetz des Landes Brandenburg vom 24 Juli 1996 GVBl II S 579 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schutzbereichgesetz amp oldid 225809959