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Das Gesetz betreffend die Beschrankungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen vom 21 Dezember 1871 RGBl S 459 kurz Reichsrayongesetz war eine baupolizeiliche Vorschrift des deutschen Kaiserreiches BasisdatenTitel Gesetz betreffend die Beschrankungen des Grundeigenthums in der Umgebung von FestungenKurztitel ReichsrayongesetzArt ReichsgesetzGeltungsbereich Deutsches ReichRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht WehrleistungsrechtErlassen am 21 Dezember 1871 RGBl S 459 Inkrafttreten am 12 Januar 1872Ausserkrafttreten 1 Marz 1935 14 Abs 1 G vom 24 Januar 1935 RGBl I S 499 501 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Rayonhauser wie dieses in Magdeburg Cracau waren eine Reaktion auf die Vorschriften des ReichsrayongesetzesDas Reichsrayongesetz regelte dass Grundstucke innerhalb eines bestimmten Abstandes von Festungen nicht oder nur eingeschrankt bebaut werden durften Durch diese Regelung sollte gesichert werden dass im Vorfeld von Festungsbauwerken freies Schussfeld fur die Verteidiger herrschte und eine Annaherung des Gegners rechtzeitig erkannt werden konnte Festungen waren von drei verschiedenen Festungsrayons umgeben in denen die Beschrankungen mit der Entfernung zur Festung abnahmen Die Eigentumer der betroffenen Grundstucke wurden zwar nicht enteignet aber erhielten fur den Wegfall der Bebaubarkeit eine entsprechende Entschadigung Gegen Entscheidungen war eine Berufung bei der Reichsrayonkommission moglich Hintergrund fur die Entstehung des Gesetzes waren zum einen die Erfahrungen aus den Kriegen die in der Mitte des 19 Jahrhunderts gefuhrt worden waren So hatten im Krimkrieg von 1854 55 Belagerung von Sewastopol im Deutsch Danischen Krieg von 1864 Duppeler Schanzen und im Deutsch Franzosischen Krieg von 1870 71 Sedan Belfort Metz Festungen noch eine grosse Rolle gespielt Zum anderen platzten die grossen befestigten Stadte wie Koln Koblenz Magdeburg oder Mainz wegen der Industrialisierung aus allen Nahten So siedelten sich Industrie und Bevolkerung unmittelbar vor den Toren der Stadte an und behinderten die ubliche Verteidigung die ein freies Schuss und Sichtfeld vor den Befestigungen vorsah Deshalb drangte insbesondere die Militarverwaltung auf eine entsprechende Regelung in den Bauvorschriften In Preussen gab es bereits seit 1828 gesetzliche Rayon Bestimmungen 1 Bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes waren die Grunde fur seine Einfuhrung uberholt Die moderne Artillerie war zum einen in der Lage eine Beschiessung auch von weit ausserhalb des ausseren Rayons vorzunehmen Zudem wurde die Feuerkraft so gross dass nur noch lokale Bunker einem Beschuss standhalten konnten Auf ziviler Seite wurde der wirtschaftliche Druck nach stadtnahen Flachen so gross dass einzelne Festungen aufgehoben wurden und somit deren Umgebung nicht mehr unter das Reichsrayongesetz fiel Ausserdem entwickelten clevere Architekten so genannte Rayonhauser die billig zu bauen waren und sich innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Raumungszeiten abbauen liessen Mit dem Versailler Vertrag von 1919 der das Schleifen aller deutschen Festungen vorsah war die Rayongesetzgebung obsolet geworden Das Gesetz betreffend das Eingehen deutscher Festungen von 25 August 1924 RGBl I S 693 hemmte dann die Anwendbarkeit des Reichsrayongesetzes Wahrend der nationalsozialistischen Herrschaft wurde das Gesetz uber die Beschrankung von Grundeigentum aus Grunden der Reichsverteidigung Schutzbereichsgesetz vom 24 Januar 1935 RGBl I S 499 erlassen das das Reichsrayongesetz ausser Kraft setzte aber von diesem inspiriert war Anders als dieses sah das Schutzbereichsgesetz jedoch erhebliche Eingriffe und Enteignungsrechte vor Wahrend das Reichsrayongesetz noch die Abwagung zwischen militarischen Erfordernissen und Eigentumsrechten vornahm ordnete das Schutzbereichsgesetz von 1935 die Rechte der Eigentumer den militarischen Wunschen unter Im bundesdeutschen Recht ist die Beschrankung von Grundeigentum fur die militarische Verteidigung und ein etwaiger Entschadigungsanspruch im Schutzbereichgesetz geregelt Pragende Anlagen aufgrund des Reichsrayongesetzes BearbeitenFestung Koblenz Festungsring Koln Festung Mainz Festung Magdeburg Bundesfestung UlmWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz betreffend die Beschrankungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen Vom 21 Dezember 1871 Quellen und Volltexte Feldhahn Das Reichsrayongesetz vom 21 Dezember 1871 in seiner Bedeutung fur die Hypotheken und Grundschuldglaubiger nach Landes und Reichsrecht in Beitrage zur Erlauterung des deutschen Rechts Jg 41 6 F Jg 1 1897 S 318 336 zu finden in Digitale Bibliothek des Max Planck Instituts fur Europaische Rechtsgeschichte 2010 09 05T15 29 20Z PDF 7 4 MB Reichsminister Schiffer 1919 zu den Folgen der Aufhebung Marko Gebert Das Ende der Festung Koln in Stadt und Gemeinde 2012 Nr 9 Informationen zu den Rayonhausern in MagdeburgEinzelnachweise Bearbeiten Preussische Ministerium des Inneren des Krieges und der Justiz Hrsg Regulativ uber das Verfahren bei baulichen Anlagen oder sonstigen Veranderungen der Erdoberflache innerhalb der nachsten Umgebungen der Festungen vom 10ten September 1828 Veroffentlicht in Gesetz Sammlung fur die koniglichen preussischen Staaten 1828 No 1163 S 120 130 Online Version Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsrayongesetz amp oldid 225809927