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Die Reichsrayonkommission war im Deutschen Kaiserreich 1871 bis 1918 eine gerichtsahnliche Behorde in Berlin die in zweiter Instanz uber Einspruche gegen Baubeschrankungen entschied die aufgrund des Reichsrayongesetzes erlassen wurden Die Reichsrayonkommission wurde gemass 31 Reichsrayongesetz vom Kaiser ernannt Sie bestand aus hochrangigen Militarangehorigen der Mitgliedstaaten die uber Festungen verfugten Im Rayonplan und Rayonkataster wurden durch die Militarbehorden die Einschrankungen der Grundstucksbesitzer in den Festungsrayons beschrieben Dagegen konnte bei den ortlichen Festungskommandanten Einspruch eingelegt werden Gegen Bescheide der Festungskommandanten war Rekurs bei der Reichsrayonkommission moglich Vorsitzende BearbeitenCarl von Hanisch Julius von Voigts RhetzLiteratur BearbeitenRudolf Morsey Die Aufgaben des Norddeutschen Bundes und des Reiches In Kurt G A Jeserich Hrsg Deutsche Verwaltungsgeschichte Band 3 1984 ISBN 3 421 06133 5 S 179 Reichsamt des Innern Handbuch fur das Deutsche Reich 1874 S 50 onlineWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz betreffend die Beschrankungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen Vom 21 Dezember 1871 Quellen und Volltexte Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsrayonkommission amp oldid 203951548