Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden sind (Wiederholungsüberprüfung).
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes |
Kurztitel: | Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Abkürzung: | SÜG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Staatsrecht, Staatsschutz |
Fundstellennachweis: | 12-10 |
Erlassen am: | 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) |
Inkrafttreten am: | 21. April 1994 |
Letzte Änderung durch: | Art. 4 G vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274, 2275) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 9. Juli 2021 (Art. 8 G vom 5. Juli 2021) |
GESTA: | B109 |
Weblink: | Text des SÜG |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Zusätzlich kann sich die Pflicht, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, aus anderen Gesetzen ergeben. So sieht beispielsweise § 37 Abs. 3 SG für alle Personen, deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist, eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz vor. Entsprechendes gilt für Personen, die für das Bundeskriminalamt tätig werden sollen (§ 68 BKAG).
Geltungsbereich Bearbeiten
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes ist insbesondere dann anzuwenden, wenn eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuweisen möchte oder eine Verschlusssache an eine nicht-öffentliche Stelle weitergeben will.
Die die Bundesrepublik Deutschland bildenden Länder haben jeweils für ihre Landesbehörden entsprechende Gesetze erlassen. Diese Gesetze entsprechen im Kern dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes.
Gliederung des Gesetzes Bearbeiten
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
Dritter Abschnitt: Verfahren
Vierter Abschnitt: Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
Fünfter Abschnitt: Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen
Sechster Abschnitt: Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften
Literatur Bearbeiten
- Wolf-Rüdiger Schenke, Kurt Graulich, Josef Ruthig: Sicherheitsrecht des Bundes – BPolG, BKAG, ATDG, BVerfSchG, BNDG, VereinsG. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2019, ISBN 978-3-406-71602-7, S. 1789–1948.
Weblinks Bearbeiten
- Text des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3645 – Staatenliste im Sicherheitsüberprüfungsgesetz. In: Deutscher Bundestag. 19. Januar 2015 .