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Das Parlamentsbeteiligungsgesetz ParlBG ist ein deutsches Bundesgesetz welches das Zustimmungserfordernis des Deutschen Bundestages zu Einsatzen bewaffneter deutscher Streitkrafte ausserhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes regelt Die Feststellung dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht Verteidigungsfall treffen Bundestag und Bundesrates dagegen gem Art 115a GG 1 Abs 1 Satz 2 ParlBG BasisdatenTitel Gesetz uber die parlamentarische Beteiligungbei der Entscheidung uber den Einsatzbewaffneter Streitkrafte im AuslandKurztitel ParlamentsbeteiligungsgesetzAbkurzung ParlBGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Staatsorganisationsrecht WehrrechtFundstellennachweis 1101 11Erlassen am 18 Marz 2005 BGBl I S 775 Inkrafttreten am 24 Marz 2005GESTA A002Weblink Text des ParlamentsbeteiligungsgesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das ParlBG ist die konkrete Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12 Juni 1994 im Rahmen der out of area Debatte 1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Bayerisches Landesgesetz 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenIn Deutschland hat der Deutsche Bundestag weitreichende Mitbestimmungsrechte hinsichtlich des Einsatzes der Streitkrafte im Ausland Deshalb wird die Bundeswehr auch als Parlamentsarmee bezeichnet Grundsatzlich gilt der Parlamentsvorbehalt d h dass Soldaten nicht ohne Zustimmung des Parlaments in Auslandseinsatze entsendet werden durfen bei denen sie in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden oder eine Einbeziehung zu erwarten ist Die Bundesregierung muss rechtzeitig vor Beginn des Auslandseinsatzes einen Antrag mit detaillierten Angaben uber die geplante Zahl der Soldaten deren Fahigkeiten die voraussichtliche Dauer des Einsatzes und die Kosten im Deutschen Bundestag einbringen Vorbereitende Massnahmen und Hilfs bzw humanitare Einsatze bei denen Waffen nur zur Selbstverteidigung mitgefuhrt werden gelten nicht als Einsatz Eine Einschrankung besteht bei Gefahr im Verzug wenn der Einsatz keinen Aufschub duldet und bei Rettungsmissionen deren Bekanntwerden das Leben der Betroffenen gefahrden wurde Hier muss jedoch die Bundesregierung den Bundestag umgehend mit dem Einsatz befassen Verweigert das Parlament die nachtragliche Zustimmung ist der Einsatz zu beenden Das Parlament hat zudem ein Ruckholrecht d h es kann die Zustimmung zu einem bereits zugestimmten Einsatz zu einem spateren Zeitpunkt widerrufen Der Einsatz ist dann abzubrechen und die Soldaten sind zuruckzuholen Fur kleinere Auslandseinsatze mit wenigen Soldaten z B Erkundungskommandos sieht das Gesetz die Zustimmung in einem vereinfachten Verfahren vor In diesem Fall reicht es wenn die Regierung die Fraktionsvorsitzenden die Vorsitzenden und die Obleute der Fraktionen des Auswartigen und des Verteidigungsausschusses informiert Wenn nicht innerhalb von sieben Tagen eine Fraktion oder funf Prozent der Abgeordneten eine Plenardebatte verlangen gilt der Einsatz als genehmigt Bayerisches Landesgesetz BearbeitenDas Parlamentsbeteiligungsgesetz des Freistaat Bayern 3 regelt die Beteiligung des Bayerischen Landtages an Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung soweit diese gem Art 23 Abs 2 GG uber den Bundesrat an Angelegenheiten der Europaischen Union mitwirkt 4 Literatur BearbeitenPhilipp Scherrer Das Parlament und sein Heer Das Parlamentsbeteiligungsgesetz Duncker amp Humblot Berlin 2010 ISBN 978 3 428 13162 4 Tobias M Wagner Parlamentsvorbehalt und Parlamentsbeteiligungsgesetz Die Beteiligung des Bundestages bei Auslandseinsatzen der Bundeswehr Beitrage zum Parlamentsrecht BPR Band 66 Duncker amp Humblot 2010 ISBN 978 3 428 12955 3 Malte Seyffarth Kommentar zum Parlamentsbeteiligungsgesetz ParlBG Unter gleichzeitiger Berucksichtigung neuester Anderungsvorschlage zum ParlBG C F Muller Heidelberg 2018 ISBN 978 3 8114 4609 0 Weblinks BearbeitenGesetz uber die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung uber den Einsatz bewaffneter Streitkrafte im Ausland Parlamentsbeteiligungsgesetz Dokumentations und Informationssystem fur Parlamentsmaterialien G SIG 15019384 Bericht auf Spiegel de vom Dezember 2004 zur Entstehung des Gesetzes Themengrafik zum Mandatierungsprozess von Auslandseinsatzen der Bundeswehr im Online Dossier Verteidigungspolitik der Bundeszentrale fur politische Bildung bpb de Einzelnachweise Bearbeiten DFR BVerfGE 90 286 Out of area Einsatze Abgerufen am 8 Januar 2020 Entwurf eines Gesetzes uber die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung uber den Einsatz bewaffneter Streitkrafte im Ausland Parlamentsbeteiligungsgesetz BT Drs 15 2742 vom 23 Marz 2004 Gesetz uber die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung in Angelegenheiten der Europaischen Union gemass Art 70 Abs 4 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie in sonstigen Angelegenheiten gemass Art 55 Nr 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern Parlamentsbeteiligungsgesetz PBG vom 12 Juli 2016 GVBl S 142 BayRS 1100 6 S Gesetzentwurf uber die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung in Angelegenheiten der Europaischen Union gemass Art 70 Abs 4 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie in sonstigen Angelegenheiten gemass Art 55 Nr 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern Parlamentsbeteiligungsgesetz PBG Bayerischer Landtag Dokumente zum Vorgang Gesetzentwurf Drucksache Nr 17 10704 vom 31 03 2016 Version 22 Mai 2001 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parlamentsbeteiligungsgesetz amp oldid 226543113