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Die Stellenvorbehaltsverordnung StVorV trifft in Deutschland Regelungen zur Berechnung und Bestimmung vorbehaltener Stellen zur Bewerbung Zuweisung und Einstellung auf diese zu Vormerkstellen sowie zum Erloschen des Rechts aus dem Eingliederungsschein BasisdatenTitel Verordnung zur Durchfuhrung des Stellenvorbehalts nach 10 Abs 4 Satz 7 des SoldatenversorgungsgesetzesKurztitel StellenvorbehaltsverordnungAbkurzung StVorVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 10 Abs 4 S 7 SVGRechtsmaterie Wehrrecht VersorgungsrechtFundstellennachweis 53 4 17Ursprungliche Fassung vom 19 August 1964 BGBl I S 689 Inkrafttreten am 29 August 1964Letzte Neufassung vom 24 August 1999 BGBl I S 1906 Inkrafttreten derNeufassung am 14 September 1999Letzte Anderung durch Art 16 G vom 20 August 2021 BGBl I S 3932 4013 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2025 Art 90 G vom 20 August 2021 GESTA H006Weblink Text der StVorVBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Gliederung 3 Zweck der Neufassung 1999 4 Anderungen 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDie Verordnung erganzt die Bestimmungen des 10 Soldatenversorgungsgesetz zum Stellenvorbehalt und trifft Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren Eine vorbehaltene Stelle ist eine Stelle die im deutschen offentlichen Dienst vorrangig mit ehemaligen Soldaten auf Zeit der Bundeswehr besetzt wird Eine Vormerkstelle ist eine beim Bund und den 16 Landern eingerichtete Stelle die der Erfassung von vorbehaltenen Stellen und der Inhaber von Eingliederungs und Zulassungsscheinen E bzw Z Schein der Bundeswehr dient Gliederung BearbeitenAbschnitt 1 Berechnung und Bestimmung der vorbehaltenen Stellen Abschnitt 2 Vormerkstellen Abschnitt 3 Bewerbung Abschnitt 4 Zuweisung und Einstellung Abschnitt 5 Erloschen des Rechts aus dem Eingliederungsschein Abschnitt 6 SchlussvorschriftenZweck der Neufassung 1999 BearbeitenMit der Neufassung wurde angestrebt den mit der Durchfuhrung des Stellenvorbehalts verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern und die Besetzungsquote der vorbehaltenen Stellen mit E Z Schein Inhabern zu erhohen Dazu wurde eine Prazisierung und Vereinheitlichung der Aufgaben der Vormerkstellen und eine Verkurzung der administrativen Arbeitsablaufe vorgenommen Nicht mehr erforderliche Verwaltungsverfahren wurden abgeschafft die Uberwachungs und Kontrollfunktion der Vormerkstellen gestarkt und das Bewerbungsverfahren mit dem Ziel flexibilisiert und gestrafft die Eigenverantwortlichkeit des Soldaten fur seine berufliche Zukunft zu starken 1 Der Bundesrat beschloss den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums des Innern dahingehend zu andern dass fur die Freigabe von vorbehaltenen Stellen fur Nichtinhaber eines E oder Z Scheins kein Antrag der Einstellungsbehorde mehr notig ist weil die Vormerkstellen haufig fur die angebotenen Laufbahnen in Hohe der vorbehaltenen Stellen keine Bewerber melden konnen 11 StVorV Im Ubrigen wurde dem Verordnungsentwurf unverandert zugestimmt 1 Anderungen BearbeitenDie Verordnung wurde zuletzt 2005 durch Artikel 4 des Berufsforderungsfortentwicklungsgesetzes geandert Neben redaktionellen Anderungen wurde die Zustandigkeit fur die Feststellung des Erloschens des Rechts aus dem Eingliederungsschein von der Vormerkstelle des Bundes auf das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle ubertragen Siehe auch BearbeitenZulassungsscheinWeblinks BearbeitenVormerkstelle des Bundes In https www bva bund de Bundesverwaltungsamt abgerufen am 28 August 2019 Eingliederungs und Zulassungsschein Eingliederung in den offentlichen Dienst PDF In https www personal bundeswehr de Bundeswehr Mai 2018 abgerufen am 28 August 2019 Einzelnachweise Bearbeiten a b Begrundung zur Neufassung der StVorV In https dip bundestag de Bundesrat 17 Dezember 1997 abgerufen am 30 August 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stellenvorbehaltsverordnung amp oldid 234305529