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Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes GG befindet sich im ersten Abschnitt des Grundgesetzes der die Grundrechte gewahrleistet Der Artikel verburgt die Freiheit von Religion Gewissen und Weltanschauung Ebenfalls raumt er das Recht ein den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern Im thematischen Zusammenhang mit Art 4 GG stehen die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Staatskirchenrecht die in Art 140 GG enthalten sind Art 4 GG gewahrleistet umfangreiche Freiheiten deren Inhalte sich massgeblich durch das Selbstverstandnis des Grundrechtstragers ergeben und die nach dem Wortlaut des Grundrechts lediglich unter hohen Voraussetzungen beschrankt werden konnen Dies fuhrt angesichts zunehmender Pluralisierung der Gesellschaft in Religionsfragen zu einem gesteigerten Konfliktpotential Daher ist die Auslegung des Art 4 GG in der Rechtswissenschaft ausserst umstritten Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 2 1 Bis 1949 2 2 Seit 1949 3 Glaubensfreiheit 3 1 Schutzbereich 3 1 1 Personlich 3 1 2 Sachlich 3 1 2 1 Begriff der Religion 3 1 2 2 Gewahrleistungen der Religionsfreiheit 3 1 2 3 Freiheit der Weltanschauung 3 1 3 Grundrechtskonkurrenzen 3 2 Eingriff 3 3 Rechtfertigung eines Eingriffs 3 3 1 Gesetzesvorbehalt 3 3 2 Verfassungsimmanente Schranken 4 Gewissensfreiheit 4 1 Schutzbereich 4 2 Eingriff 4 3 Rechtfertigung eines Eingriffs 5 Kriegsdienstverweigerung 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseNormierung Bearbeiten nbsp Artikel 4 des Grundgesetzes eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob Kaiser Haus des Bundestages in BerlinArt 4 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland am 24 Mai 1949 wie folgt 1 Die Freiheit des Glaubens des Gewissens und die Freiheit des religiosen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich 2 Die ungestorte Religionsausubung wird gewahrleistet 3 Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden Das Nahere regelt ein Bundesgesetz Art 4 GG schutzt die Freiheit von Glauben und Gewissen Diese Aspekte weisen einen engen Bezug zur durch Art 1 Absatz 1 GG geschutzten Menschenwurde auf weswegen die Rechtsprechung ihnen einen besonders hohen Stellenwert in der Rechtsordnung beimisst 1 2 Die durch Art 4 GG verburgten Freiheiten dienen vorrangig der Abwehr hoheitlicher Eingriffe durch Grundrechtstrager weswegen sie Freiheitsrechte darstellen 3 Daruber hinaus begrunden sie eine Schutzpflicht fur den Staat Dieser muss den Grundrechtstragern eine Sphare schaffen innerhalb derer sie sich religios entfalten konnen Zudem soll er vor Storungen der freien Grundrechtsausubung schutzen 4 5 Schliesslich enthalt Art 4 GG ein gleichheitsrechtliches Element indem er den Staat zur Neutralitat in Bezug auf Religion und Weltanschauung verpflichtet 6 7 Dieses Neutralitatsgebot zeigt sich in drei Auspragungen Der Staat darf sich nicht mit einzelnen Glaubensgemeinschaften identifizieren muss Toleranz gegenuber unterschiedlichen Glaubensrichtungen uben und diese in gleicher Weise behandeln 8 Art 4 GG verpflichtet gemass Art 1 Absatz 3 GG die Staatsgewalten Exekutive Legislative und Judikative gegenuber den Grundrechtstragern Keine unmittelbare Geltung entfaltet Art 4 GG daher zwischen Privatpersonen Allerdings beeinflusst er als Verfassungsnorm die Handhabung von untergeordneten Rechtssatzen etwa den Zivilgesetzen Uber die Bindung der Judikative an das Grundrecht sind Gerichte beispielsweise gehalten bei der Anwendung von Rechtssatzen die Freiheiten die Art 4 GG verburgt zu berucksichtigen Diese mittelbare Drittwirkung beeinflusst insbesondere die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe Hierdurch entfalten die Gewahrleistung des Art 4 GG auch im Privatrecht Wirkung 9 So mussen beispielsweise Arbeitgeber in Ausubung ihres Direktionsrechts gemass 106 der Gewerbeordnung bei der Erteilung von Weisungen nach billigem Ermessen Rucksicht auf die Religionsfreiheit von Arbeitnehmern nehmen 10 Entstehungsgeschichte BearbeitenBis 1949 Bearbeiten Im spaten Mittelalter und der fruhen Neuzeit erschopfte sich der rechtliche Schutz der Religion darin dass mehrere Religionen friedlich nebeneinander existieren durften Ein individuelles Recht auf Glaubensfreiheit bestand daher nicht Eine solche Garantie entwickelte sich erst im Zuge der Aufklarung die eine zunehmende Sakularisierung der Staatsgewalt bewirkte Kodifiziert wurde die Freiheit der Religion gemeinsam mit der Freiheit des Gewissens im Preussischen Allgemeinen Landrecht von 1794 11 Die Freiheit von Glauben und Gewissen wurde ebenfalls durch die Paulskirchenverfassung von 1849 geschutzt 12 Wegen des Widerstands zahlreicher deutscher Staaten setzte sich die Paulskirchenverfassung jedoch nicht durch sodass diese Gewahrleistung keine Rechtswirkung entfaltete Elemente dieser Verfassung darunter auch die Freiheit von Glauben und Gewissen fanden jedoch Einzug in einige Verfassungen deutscher Staaten etwa in der preussischen Verfassung von 1850 13 Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 enthielt keine Grundrechte Die Freiheit der Religion wurde jedoch durch gesetzliche Bestimmungen gewahrleistet 14 Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 schutzte die Freiheit der Religion in Art 135 Eine Besonderheit dieser Gewahrleistung war dass sie die Freiheit der Religion nicht vorrangig als Freiheit der Religionsgemeinschaften erblickte sondern auch als Freiheit des Einzelnen 14 Sie schaffte Staatskirchen durch Art 137 WRV ausdrucklich ab Seit 1949 Bearbeiten Der Parlamentarische Rat beschloss im Zuge der Ausarbeitung des Grundgesetzes zwischen 1948 und 1949 die Aufnahme einer Gewahrleistung der Religions und Gewissensfreiheit in das Grundgesetz Bei deren Ausgestaltung orientierte sich der Rat an den entsprechenden Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung Umstritten war ob das Grundrecht unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt werden sollte Letztlich setzte sich die Auffassung durch die das Grundrecht vorbehaltlos gewahrleistete sodass die Glaubens und Gewissensfreiheit nur unter besondere Umstanden durch den Staat beschrankt werden kann Wahrend sich der Rat uber die Reichweite der individuellen Glaubensfreiheit einigte gelang dies in Bezug auf das Staatskirchenrecht nicht Als Kompromisslosung entschied er sich zur Aufnahme einiger Bestimmungen der Weimarer Rechtsverfassung in das Grundgesetz Dies wird durch Art 140 GG umgesetzt der mehrere Artikel der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz inkorporiert sodass diese als Verfassungsrecht fortgelten 15 16 Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde durch einen Antrag der SPD durch Anna Haag 17 im April 1948 im Parlamentarischen Rat eingebracht 18 Deutschland nahm dieses Recht als erster Staat der Welt in seine Verfassung auf Glaubensfreiheit Bearbeiten Hauptartikel Religionsfreiheit in Deutschland Schutzbereich Bearbeiten Die Glaubensfreiheit schutzt den Burger vor Beschrankungen seines Rechts eine Religion frei zu wahlen und auszuuben Hierzu gewahrleistet sie eine Freiheitssphare in die Hoheitstrager nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen durfen Diese Sphare wird als Schutzbereich bezeichnet Sofern ein Hoheitstrager in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist verletzt er hierdurch die Glaubensfreiheit 19 20 Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen dem personlichen und dem sachlichen Schutzbereich Der personliche Schutzbereich bestimmt wer durch das Grundrecht geschutzt wird Der sachliche Schutzbereich bestimmt welche Freiheiten durch das Grundrecht geschutzt werden 21 22 Personlich Bearbeiten Art 4 GG schrankt den Kreis der Grundrechtstrager nicht ein sodass das Grundrecht jedermann schutzt 23 Trager der Glaubensfreiheit sind daher alle naturlichen Personen Fur Minderjahrige uben die Eltern kraft ihrer elterlichen Sorge das Grundrecht auf Religionsfreiheit aus bis diese die notwendige Einsicht besitzen sich eine eigene Meinung uber ihr Bekenntnis zu bilden 24 23 Als Indiz fur die Grundrechtsmundigkeit zieht die Rechtswissenschaft 5 des Gesetzes uber die religiose Kindererziehung heran Hiernach durfen Minderjahrige ab dem vierzehnten Lebensjahr wahlen welcher Religionsgemeinschaft sie angehoren sodass ihre Grundrechtsmundigkeit ab diesem Lebensalter vermutet wird 25 Inlandische Personenvereinigungen insbesondere juristische Personen des Privatrechts konnen nach Massgabe von Art 19 Absatz 3 GG Trager der durch Art 4 Absatz 1 GG geschutzten Freiheiten sein Das setzt voraus dass das Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist 23 Dies trifft insbesondere auf Vereinigungen zu die der Ausubung einer Religion dienen etwa Kirchen und deren Einrichtungen 26 27 In welcher Rechtsform die Vereinigung organisiert ist ist fur ihre Eigenschaft als Grundrechtstragerin ohne Bedeutung Grundrechtstrager sind daher alle religiosen Gemeinschaften nicht lediglich diejenigen die als offentlich rechtliche Korperschaften organisiert sind Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob die Scientology Kirche eine Religion darstellt 28 Das Bundesarbeitsgericht verneinte dies fur die Scientology Kirche Hamburg da bei dieser Verbindung kommerzielle Interessen im Vordergrund stunden 29 Sachlich Bearbeiten Art 4 Absatz 1 GG gewahrleistet die Freiheit der Religion Hiernach darf der Grundrechtstrager sich einen eigenen Glauben bilden und ihn ausuben Begriff der Religion Bearbeiten Die Definition des Begriffs Religion bereitet der Rechtswissenschaft praktische Schwierigkeiten Da das Grundrecht den umfassenden Schutz des individuellen und kollektiven Glaubens bezweckt liefe es diesem Kreis zuwider abschliessend zu definieren welche Religionen durch Art 4 GG geschutzt werden Schliesslich beurteilt sich das Vorliegen von Religion in hohem Mass aus der Perspektive des Glaubigen 30 Eine Definition ist jedoch erforderlich um dem Grundrecht spezifische Konturen zu geben die es in juristischen Streitfragen nutzbar machen Ein wesentliches Merkmal von Religionen ist die Bezugnahme auf eine transzendente Macht die der Einzelne als fur sich bindend empfindet 31 Das Bundesverfassungsgericht legt den Begriff der Religion wegen seines Menschenwurdebezugs tendenziell weit aus 32 Nicht ausreichend fur die Annahme einer Religion ist indessen die Behauptung eines Grundrechtstragers eine Religion zu pflegen Die Annahme einer verfassungsrechtlich geschutzten Religion setzt vielmehr voraus dass objektive und plausible Kriterien fur das Vorliegen einer Religion sprechen 33 Gewahrleistungen der Religionsfreiheit Bearbeiten Art 4 GG nennt mehrere Verburgungen die einzelne religionsbezogene Freiheiten schutzen Art 4 Absatz 1 GG gewahrleistet die Freiheit des Glaubens und des religiosen Bekenntnisses Die Glaubensfreiheit umfasst das Recht sich aus eigener Uberzeugung einer Religionsgemeinschaft anzuschliessen Die Bekenntnisfreiheit umfasst demgegenuber das Recht sich offen zu einer Religion zu bekennen Ersteres bezeichnet die Rechtswissenschaft als forum internum letzteres als forum externum 34 Art 4 Absatz 2 GG schutzt das Recht eine Religion auszuuben Diese Gewahrleistung bezieht sich auf Handlungen die aus religiosen Motiven erfolgen 35 Das Bundesverfassungsgericht betrachtet die einzelnen Garantien des Art 4 GG als Bestandteile eines einheitlichen Grundrechts der Religionsfreiheit 36 37 Dieses schutzt das Recht das gesamte Leben an den eigenen Glaubensvorstellungen auszurichten 38 Hierzu zahlen das Bilden einer religiosen Uberzeugung das Kundgeben dieser sowie das Handeln entsprechend der eigenen religiosen Uberzeugung 39 Geschutzt sind hiernach etwa das Pflegen kultischer Handlungen wie das Errichten von Kirchen 40 das Tragen spezieller Kleidungsstucke und das Befolgen religioser Verhaltensregeln Andere Handlungen schutzt die Freiheit der Religion soweit sie aus religioser Motivation heraus erfolgen Dies kann etwa auf karitatives Handeln zutreffen 41 Keinen Schutz durch Art 4 GG erfahren hingegen solche Tatigkeiten bei denen eine religiose Motivation lediglich vorgetauscht wird 42 In Verbindung mit dem Elternrecht aus Art 6 Absatz 2 GG schutzt die Religionsfreiheit das Recht dass Eltern ihre Kinder nach der eigenen religiosen Uberzeugung erziehen 43 Fruher ging das Bundesverfassungsgericht davon aus dass das Grundrecht lediglich solche Tatigkeiten schutzt die sich bei den heutigen Kulturvolkern auf dem Boden gewisser ubereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklungen herausgebildet hatten 44 45 Hierdurch wollte das Gericht vermeiden dass der Anwendungsbereich des Art 4 GG zu weit ausgedehnt wird Von diesem Kriterium der Kulturadaquanz nahm das Gericht jedoch spater Abstand 46 47 Seitdem fordert es dass derjenige der behauptet eine Handlung beruhe auf religioser Motivation dies schlussig darlegt 48 Die Gewahrleistungen der Religionsfreiheit besitzen neben ihrer positiven eine negative Komponente Hiernach schutzt das Grundrecht auch davor Religionen und den Glauben an Transzendentes abzulehnen Dies wird in der Rechtswissenschaft uberwiegend als negative Religionsfreiheit bezeichnet Deren Reichweise ist in der Rechtswissenschaft strittig Die Rechtsprechung stutzte auf die negative Religionsfreiheit beispielsweise das Verbot in Klassenraumen einer Schule Kruzifixe anzubringen 49 Dieser Entscheidung halten einige Rechtswissenschaftler entgegen die negative Religionsfreiheit schutze nicht vor dem blossen Kontakt mit religios konnotierten Symbolen sondern erst vor der zwangsweisen Identifikation mit diesen 50 51 Neben der individuellen Religionsfreiheit schutzt das Grundrecht die kollektive Glaubensausubung So schutzt Art 4 GG das Zusammenschliessen mehrerer Glaubiger zu einer Glaubensgemeinschaft Bei einer Glaubensgemeinschaft handelt es sich um eine organisierte Verbindung die der umfassenden Forderung eines Glaubens dient Es ist nicht notwendig dass sich die Verbindung in einer bestimmten Rechtsform organisiert Nicht als Glaubensgemeinschaft gilt allerdings eine Vereinigung die lediglich der punktuellen Glaubenspflege dient 52 In welchem rechtlichen Rahmen sich eine Glaubensgemeinschaft betatigen darf wird in hohem Mass durch das Staatskirchenrecht beeinflusst das in seinen Grundzugen in den Artikeln der Weimarer Reichsverfassung geregelt wird die uber Art 140 GG in das Grundgesetz inkorporiert sind Eine grundlegende Aussage enthalt Art 140 GG in Verbindung mit Art 137 Absatz 3 WRV welche die Selbstbestimmung der Religionsgesellschaften gewahrleistet Hiernach organisieren und verwalten sich die Religionsgemeinschaften eigenverantwortlich 53 Von Bedeutung ist diese Garantie beispielsweise im Arbeitsrecht bei dem innerhalb der Kirchen zahlreiche Besonderheiten gelten 54 55 Religionsgesellschaften konnen gemass Art 140 GG in Verbindung mit Art 137 Absatz 5 Satz 1 WRV den Status einer Korperschaft des offentlichen Rechts besitzen Als solche gelten alle Gemeinschaften die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung als offentlich rechtliche Korperschaften organisiert waren Dies trifft auf die christlichen und judischen Glaubensgemeinschaften zu Andere Gemeinschaften konnen den Korperschaftsstatus auf Antrag erlangen 56 Dies setzt voraus dass die Glaubensgemeinschaft die Gewahr der Dauer sowie der Rechtstreue bietet 57 Schliesslich verpflichtet die Glaubensfreiheit den Staat zum Schutz von Bekenntnissen Einen expliziten Schutzauftrag enthalt Art 140 GG in Verbindung mit Art 139 WRV Hiernach folgt die Pflicht den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich zu schutzen Das Bundesverfassungsgericht erblickte in der Offnung aller Adventssonntage fur den Verkauf einen Verstoss gegen diese Pflicht 58 Freiheit der Weltanschauung Bearbeiten Weiterhin geschutzt wird die Freiheit der Weltanschauung Hierunter fallen Uberzeugungen die im Gegensatz zu Religionen nicht auf transzendente Elemente Bezug nehmen Einer Abgrenzung zwischen Religion und Weltanschauung bedarf es in der Rechtspraxis nicht da beide gleichermassen geschutzt werden 59 60 Grundrechtskonkurrenzen Bearbeiten Sofern in einem Sachverhalt der Schutzbereich mehrerer Grundrechte betroffen ist stehen diese zueinander in Konkurrenz Als besonderes Freiheitsrecht verdrangt die Glaubensfreiheit die allgemeinen Handlungsfreiheit Art 2 Absatz 1 GG 61 Andere Freiheiten etwa die Berufsfreiheit Art 12 Absatz 1 GG und die Meinungsfreiheit Art 5 Absatz 1 GG kann die Glaubensfreiheit aufgrund ihres weiten sachlichen Schutzbereichs verdrangen Gleiches gilt fur die Versammlungsfreiheit Art 8 GG 62 Eingriff Bearbeiten Ein Eingriff liegt vor wenn der Gewahrleistungsinhalt eines Grundrechts durch hoheitliches Handeln verkurzt wird 63 Nach klassischem Verstandnis ist ein Grundrechtseingriff dadurch charakterisiert dass ein Hoheitstrager ein Recht final unmittelbar rechtsformig und mit Zwangswirkung beeintrachtigt Dies trifft beispielsweise auf das Verbot zu ein Kopftuch aus religiosen Grunden zu tragen In diesem Fall nimmt ein Hoheitstrager bewusst einem anderen die Moglichkeit sich gemass dessen Glaubensvorstellungen zu kleiden 64 Ebenfalls um einen klassischen Grundrechtseingriff handelt es sich bei der Pflicht vor Gericht einen religiosen Eid abzuleisten da dies eine Person dazu zwingt eine religios konnotierte Handlung vorzunehmen 65 Auch die strafrechtliche Verfolgung von glaubensgeleitetem Handeln stellt einen zielgerichteten Eingriff dar 66 Schliesslich stellt es einen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar wenn eine Person aufgrund ihres Glaubens benachteiligt wird 67 Nach modernem Verstandnis kann daruber hinaus auch anderes Staatshandeln Eingriffsqualitat besitzen soweit dieses die Ausubung der Religionsfreiheit beeintrachtigt Aufgrund der Weite des Schutzbereichs des Grundrechts konnen zahlreiche Massnahmen hierunter fallen welche die Ausubung eines Glaubens erschweren Die Rechtsprechung nimmt das Vorliegen eines Eingriffs an falls die Massnahme die Ausubung der Glaubensfreiheit in unzumutbarer Weise beeintrachtigt 68 Ebenfalls Eingriffsqualitat besitzt die diskriminierende diffamierende oder verfalschende Warnung vor einer Religionsgemeinschaft in hoheitlicher Funktion 69 Rechtfertigung eines Eingriffs Bearbeiten Liegt ein hoheitlicher Eingriff in die Glaubensfreiheit vor ist dieser rechtmassig wenn er verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist Art 4 GG sieht eine Moglichkeit der Beschrankung der Glaubensfreiheit nicht ausdrucklich vor Strittig ist in der Rechtswissenschaft ob sich aus anderen Verfassungsbestimmungen eine Moglichkeit der Beschrankung der Glaubensfreiheit herleiten lasst 70 Gesetzesvorbehalt Bearbeiten Einige Stimmen in der Rechtswissenschaft leiten eine Eingriffsermachtigung aus dem in das Grundgesetz inkorporierten Art 136 Absatz 1 WRV ab Gemass dieser Bestimmung werden die burgerlichen und staatsburgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausubung der Glaubensfreiheit weder bedingt noch beschrankt Inhaltlich handelt es sich hierbei um einen einfachen Gesetzesvorbehalt 71 72 Das Bundesverfassungsgericht wendet diese Bestimmung aus gesetzessystematischen und historischen Grunden jedoch nicht auf die Glaubensfreiheit an weshalb sie keine Grundrechtsschranke darstellt 73 Gemass Art 137 Absatz 3 WRV ordnet und verwaltet jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbstandig innerhalb der Schranken des fur alle geltenden Gesetzes Diese Bestimmung bezieht sich lediglich auf einen Ausschnitt aus der Glaubensfreiheit weswegen sie keinen allgemeinen Eingriffsvorbehalt der Glaubensfreiheit darstellt Verfassungsimmanente Schranken Bearbeiten Mangels eines allgemeinen Gesetzesvorbehalts kann sich die Rechtfertigung eines Eingriffs in die Freiheit von Religion und Weltanschauung lediglich aus kollidierendem Verfassungsrecht ergeben 74 75 Diese Beschrankungsmoglichkeit beruht darauf dass sich Verfassungsbestimmungen als gleichrangiges Recht nicht gegenseitig verdrangen sondern im Fall einer Kollision in ein Verhaltnis praktischer Konkordanz gebracht werden 76 Hiernach mussen die widerstreitenden Guter in einen verhaltnismassigen Ausgleich gebracht werden So wird beispielsweise das elterliche Recht auf die religiose Erziehung ihres Kinds dadurch beschrankt dass der Staat gemass Art 6 Absatz 2 Satz 2 GG darauf achtet dass die Erziehung eines Kinds seinem Wohl dient Daher rechtfertigt die Religionsfreiheit der Eltern nicht die Ablehnung einer notwendigen medizinischen Behandlung ihres Kinds aus Glaubensgrunden 77 Das in Art 20a GG normierte Staatsziel des Tierschutzes kann ein Schachten aus religiosen Grunden verbieten 78 79 Hierbei handelt es sich um eine besondere Methode des Schlachtens bei der auf eine Betaubung des Tiers verzichtet wird Dies ist gemass 4a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes TierSchG grundsatzlich unzulassig Ausnahmsweise kann das Schachten gemass 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG erlaubt werden sofern dies aus Grunden der Religion zwingend geboten ist Das Bundesverfassungsgericht urteilte dass die Religionsfreiheit einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung fur rituelles Schachten begrunden kann Dieses Urteil erging allerdings vor Einfuhrung des Art 20a GG sodass die gegenwartige Rechtslage zum Schachten unklar ist 80 81 Ebenfalls unzulassig konnen religiose Rituale sein die das Personlichkeitsrecht einer Person verletzen Soweit religiose Betatigung zu einer Verletzung der Menschenwurde fuhrt ist sie rechtswidrig 82 Die Glaubensausubung im Rahmen offentlicher Amter wird durch das Gebot staatlicher Neutralitat beschrankt 83 Diese verpflichtet den Staat zwar nicht zu einer strikten Trennung von Staat und Religion allerdings darf er seine Burger nicht im Sinne einzelner Religionen beeinflussen 84 Daher kann das Neutralitatsgebot dem Zeigen religioser Symbole durch Staatsdiener entgegenstehen Oft befasste sich die Rechtsprechung mit der Zulassigkeit des Tragens religioser Kopftucher in Schulen und anderen offentlichen Einrichtungen Das Bundesverfassungsgericht betrachtete das Verbot des Tragens religioser Symbole in einer Entscheidung von 2003 grundsatzlich als zulassig da es die Neutralitat und dadurch die Funktionsfahigkeit offentlicher Einrichtungen beeintrachtigen konne Es verlangt allerdings dass sich ein solches Verbot auf eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage stutzt 85 86 2015 entschied das Bundesverfassungsgericht dass Kopftuchverbote an Schulen lediglich dann verhaltnismassige Eingriffe in die Religionsfreiheit darstellen wenn sie an eine konkrete Gefahrdung des Schulfriedens anknupfen Fehlte es hieran sei ein Verbot unverhaltnismassig 87 Ahnlich strittig ist die Ausstattung offentlicher Einrichtungen mit religiosen Symbolen etwa Kruzifixen da diese in die negative Religionsfreiheit der Besucher der Einrichtung eingreifen konnen Eine Verletzung der negativen Religionsfreiheit erblickte die Rechtsprechung in Kruzifixen in Schulklassenzimmern da es eine starke appellative Wirkung entfalte der sich die Schuler kaum entziehen konnen 88 Gewissensfreiheit BearbeitenArt 4 Absatz 1 GG schutzt weiterhin die Freiheit des Gewissens Schutzbereich Bearbeiten Trager der Gewissensfreiheit ist jede naturliche Person Auf juristische Personen ist das Grundrecht seinem Wesen nach nicht anwendbar 89 Die Freiheit des Gewissens schutzt den Burger vor dem hoheitlichen Zwang gegen eine eigene Gewissensentscheidung handeln zu mussen Als wesentliche Merkmale einer Gewissensentscheidung betrachtet die Rechtswissenschaft die Orientierung an den Kategorien von Gut und Bose sowie die innere Bindung des Gewissenstragers 90 91 In ihrem Umfang entspricht die Freiheit des Gewissens der Freiheit des Glaubens Sie schutzt daher das Recht sein Leben am eigenen Gewissen auszurichten 92 Eingriff Bearbeiten Ein Eingriff in die Gewissensfreiheit liegt vor wenn eine hoheitliche Massnahme einen Gewissenskonflikt beim Grundrechtstrager auslost Die Rechtsprechung fordert dass der Grundrechtstrager diesen Konflikt substantiiert und plausibel darlegt 89 Kein Eingriff in die Gewissensfreiheit liegt im Regelfall vor wenn der Grundrechtstrager den Gewissenskonflikt durch eigenes Handeln hatte vermeiden konnen 93 So darf beispielsweise ein Polizist nicht das Tragen einer Dienstwaffe aus Gewissensgrunden verweigern 94 Rechtfertigung eines Eingriffs Bearbeiten Das Grundgesetz stellt die Gewissensfreiheit nicht unter Gesetzesvorbehalt Daher kann sie lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht beschrankt werden Um solches handelt es sich bei Art 12a Absatz 2 Satz 1 GG Hiernach darf zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden wer aus Gewissensgrunden den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert Aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht ist diese Eingriffsermachtigung gegenwartig ohne Funktion Kriegsdienstverweigerung Bearbeiten Hauptartikel Kriegsdienstverweigerung in Deutschland Eine besondere Auspragung der Gewissensfreiheit enthalt Art 4 Absatz 3 Satz 1 GG 95 Hiernach darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden Diese Gewahrleistung erfasst alle Bereiche des Wehrdiensts bei denen der Grundrechtstrager eine Waffe gebraucht also den Dienst im Kampf sowie die Waffenausbildung 96 Den Dienst darf verweigern wer diesen nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann Dies setzt voraus dass der Zwang zum Waffendienst zu einem ernsthaften Gewissenskonflikt fuhrte 97 Da es sich hierbei um ein rein subjektives Tatbestandsmerkmal handelt fordert die Rechtsprechung eine besonders schlussige Darlegung der drohenden Gewissensnot 98 99 Diese muss sich auf den generellen Dienst an der Waffe beziehen die Ablehnung lediglich eines konkreten Einsatzes genugt daher nicht 100 Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung steht jeder naturlichen Person zur Verfugung Neben Wehrpflichtigen konnen sich auch Berufssoldaten auf Art 4 Absatz 3 GG berufen 101 In dieses Freiheitsrecht wird durch jeden Zwang zum Dienst an der Waffe eingegriffen Keinen Grundrechtseingriff stellt die Durchfuhrung eines Verfahrens dar das der Feststellung einer Gewissensnot dient Art 4 Absatz 3 Satz 2 GG halt den Gesetzgeber dazu an ein solches zu schaffen 102 Art 4 Absatz 3 GG sieht keine Moglichkeit vor das Recht zur Kriegsdienstverweigerung zu beschranken Daher kann ein Eingriff in dieses Recht nur durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt werden Literatur BearbeitenMichael Germann Art 4 In Volker Epping Christian Hillgruber Hrsg Beck scher Online Kommentar GG 34 Edition 2017 Roman Herzog Art 4 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Hans Hofmann Art 4 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Hans Jarass Art 4 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Karl Hermann Kastner Michael Droege Art 4 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Juliane Kokott Art 4 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Michael Morlok Art 4 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band I Praambel Artikel 1 19 Tubingen Mohr Siebeck 2013 ISBN 978 3 16 150493 8 Christian Starck Art 4 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Heinrich Wolff Art 4 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 Weblinks BearbeitenArt 4 auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen Einzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 33 23 28 Eidesverweigerung aus Glaubensgrunden Juliane Kokott Art 4 Rn 4 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Heinrich Wolff Art 4 Rn 11 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 Till Holterhus Nazli Aghazadeh Die Grundzuge des Religionsverfassungsrechts In Juristische Schulung 2016 S 117 118 Heinrich Wolff Art 4 Rn 15 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 Michael Morlok Art 4 Rn 48 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band I Praambel Artikel 1 19 Tubingen Mohr Siebeck 2013 ISBN 978 3 16 150493 8 Hans Jarass Art 4 Rn 5 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Christian Bumke Andreas Vosskuhle Casebook Verfassungsrecht 7 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2015 ISBN 978 3 16 153977 0 Rn 531 Karl Hermann Kastner Michael Droege Art 4 Rn 160 ff In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 BAG Urteil vom 24 Februar 2011 2 AZR 636 09 Neue Juristische Wochenschrift 2011 S 3319 3320 3321 Karl Hermann Kastner Michael Droege Art 4 Rn 1 3 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 295 Karl Hermann Kastner Michael Droege Art 4 Rn 5 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 a b Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 22 Rn 1 Hans Jarass Art 4 Rn 3 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Karl Hermann Kastner Michael Droege Art 4 Rn 12 17 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 1 Anna Haag 1888 1982 Schriftstellerin Politikerin Pazifistin Landeszentrale fur politische Bildung Karl Hermann Kastner Michael Droege Art 4 Rn 18 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 a b c Hans Hofmann Art 4 Rn 25 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 299 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 22 Rn 18 19 BVerfGE 42 312 323 Inkompatibilitat Kirchliches Amt BVerfGE 57 220 Bethel Karl Hermann Kastner Michael Droege Art 4 Rn 75 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 BAG Urteil vom 22 Marz 1995 5 AZB 21 94 Neue Juristische Wochenschrift 1996 S 143 BVerfGE 138 296 329 Kopftuchverbot Nordrhein Westfalen Heinrich Wolff Art 4 Rn 5 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 Karl Hermann Kastner Michael Droege Art 4 Rn 30 42 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 BVerfGE 83 341 Baha i Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 308 Till Holterhus Nazli Aghazadeh Die Grundzuge des Religionsverfassungsrechts In Juristische Schulung 2016 S 117 117 118 BVerfGE 12 1 4 Glaubensabwerbung BVerfGE 138 296 328 Kopftuchverbot Nordrhein Westfalen BVerfGE 32 98 106 Gesundbeter Thorsten Kingreen Ralf Poscher Grundrechte Staatsrecht II 32 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4167 5 Rn 572 BVerwGE 138 166 BVerfGE 24 236 247 Aktion Rumpelkammer BVerfGE 105 279 293 Osho BVerfGE 41 29 44 Simultanschule BVerfGE 12 1 4 Glaubensabwerbung BVerfGE 24 236 246 Aktion Rumpelkammer BVerfGE 41 29 50 Simultanschule Martin Borowski Die Glaubens und Gewissensfreiheit des Grundgesetzes Mohr Siebeck Tubingen 2006 ISBN 978 3 16 148565 7 S 422 BVerfGE 83 341 353 Baha i BVerfGE 93 1 15 Kruzifix Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 22 Rn 46 Christoph Link Stat Crux Die Kruzifix Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts In Neue Juristische Wochenschrift 1995 S 3353 BVerwGE 123 49 54 BVerfGE 53 366 401 Konfessionelle Krankenhauser BVerfGE 70 138 Loyalitatspflicht Rudiger Krause Anmerkung zu BAG Urteil vom 20 November 2012 1 AZR 179 11 In Juristische Arbeitsblatter 2013 S 944 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Grundrechte Staatsrecht II 32 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4167 5 Rn 587 BVerfGE 102 370 395 Zeugen Jehovas BVerfGE 125 39 Adventssonntage Berlin Michael Germann Art 4 Rn 13 In Volker Epping Christian Hillgruber Hrsg Beck scher Online Kommentar GG 34 Edition 2017 Michael Morlok Art 4 Rn 68 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band I Praambel Artikel 1 19 Tubingen Mohr Siebeck 2013 ISBN 978 3 16 150493 8 Juliane Kokott Art 4 Rn 147 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Christian Starck Art 4 Rn 156 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 Kapitel 8 Rn 1 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 22 Rn 22 BVerfGE 33 23 29 Eidesverweigerung BVerfGE 32 98 106 Gesundbeter Hans Jarass Art 4 Rn 24 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 BVerfGE 104 337 349 Schachten BVerfGE 105 279 294 Osho Michael Germann Art 4 Rn 47 47 3 In Volker Epping Christian Hillgruber Hrsg Beck scher Online Kommentar GG 34 Edition 2017 BVerwGE 112 227 231 Martin Heckel Zur Zukunftsfahigkeit des deutschen Staatskirchenrechts oder Religionsverfassungsrechts In Archiv des offentlichen Rechts 2009 S 309 377 378 BVerfGE 33 23 31 Eidesverweigerung aus Glaubensgrunden BVerfGE 28 243 261 Dienstpflichtverweigerung BVerfGE 41 29 44 Simultanschule Tristan Kalenborn Die praktische Konkordanz in der Fallbearbeitung In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 6 BVerwG Urteil vom 17 Mai 2001 7 C 1 01 Neue Juristische Wochenschrift 2001 S 2867 Andreas Dietz Das Schachten im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz In Die Offentliche Verwaltung 2007 S 489 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 22 Rn 43 Hans Georg Kluge Das Schachten als Testfall des Staatszieles Tierschutz In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2006 S 650 654 Kristin Kopernik Die Rechtslage zum religiosen Schlachten in Deutschland den Niederlanden und der Turkei In Zeitschrift fur Rechtspolitik 2011 S 243 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 22 Rn 29 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 22 Rn 30 BVerfGE 138 296 339 Kopftuchverbot Nordrhein Westfalen BVerfGE 108 282 Kopftuch Stefan Muckel Anmerkung zu VG Augsburg Urteil vom 30 Juni 2016 Au 2 K 15 457 In Juristische Arbeitsblatter 2017 S 78 Michael Sachs Anmerkung zu BVerfG Beschluss vom 27 Januar 2015 1 BvR 471 10 und 1 BvR 1181 10 In Juristische Schulung 2015 S 571 BVerfGE 93 1 Kruzifix a b Heinrich Wolff Art 4 Rn 19 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 BVerfGE 12 45 55 Kriegsdienstverweigerung I BVerfGE 48 127 173 Wehrpflichtnovelle Thorsten Kingreen Ralf Poscher Grundrechte Staatsrecht II 32 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4167 5 Rn 590 BVerwGE 89 260 264 BVerwGE 56 227 228 Heinrich Wolff Art 4 Rn 22 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 BVerfGE 12 45 56 Kriegsdienstverweigerung I Hans Jarass Art 4 Rn 54 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Hans Hofmann Art 4 Rn 69 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Juliane Kokott Art 4 Rn 110 111 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Hans Hofmann Art 4 Rn 67 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Juliane Kokott Art 4 Rn 106 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 BVerfGE 48 127 166 Wehrpflichtnovelle Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 4 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland amp oldid 232184339