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Unterteilt wird sie in die positive und negative Religionsfreiheit Als positive Religionsfreiheit wird die Freiheit des Grundrechtsberechtigten bezeichnet eine religiose oder weltanschauliche Handlung vorzunehmen Die negative Religionsfreiheit verbietet dem Staat den Burger zu einer religiosen oder weltanschaulichen Handlung zu verpflichten Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 3 Schutzbereich 3 1 Personlich 3 2 Sachlich 4 Eingriff und Rechtfertigung 5 Drittwirkung 6 Weltanschauliche Neutralitat des Staates 7 Bekannte Streitfalle 8 Siehe auch 9 Einzelnachweise 10 LiteraturNormierung BearbeitenDas deutsche Grundgesetz GG sichert die Religionsfreiheit in Art 4 Absatz 1 2 1 Die Freiheit des Glaubens des Gewissens und die Freiheit des religiosen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich 2 Die ungestorte Religionsausubung wird gewahrleistet Art 7 Abs 3 GG befasst sich mit dem Religionsunterricht an Schulen Nach Art 33 Abs 3 GG ist der Genuss burgerlicher und staatsburgerlicher Rechte und der Zugang zu offentlichen Amtern unabhangig vom religiosen Bekenntnis Zusatzliche Bestimmungen zur Religionsfreiheit gibt es in den so genannten Religionsartikeln der Weimarer Verfassung WRV die durch Art 140 in das Grundgesetz ubernommen wurden Artikel 136 WRV regelt dass die burgerlichen und staatsburgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausubung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschrankt werden Ausserdem darf niemand zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiosen Ubungen oder zur Benutzung einer religiosen Eidesform gezwungen werden Artikel 137 WRV regelt dass keine Staatskirche besteht und die Vereinigung zu Religionsgesellschaften gewahrleistet wird Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstandig innerhalb der Schranken des fur alle geltenden Gesetzes sie verleiht ihre Amter ohne Mitwirkung des Staates oder der burgerlichen Gemeinde Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfahigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des burgerlichen Rechtes Artikel 138 WRV regelt dass Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften die auf Gesetz Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhten durch die Landesgesetzgebung abgelost werden Die Grundsatze hierfur stellt die Bundesregierung auf Das Eigentum der Religionsgesellschaften und religioser Vereine werden gewahrleistet Artikel 139 WRV regelt dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschutzt bleiben Artikel 141 WRV regelt soweit das Bedurfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer in Krankenhausern Strafanstalten oder sonstigen offentlichen Anstalten besteht dass die Religionsgesellschaften zur Vornahme religioser Handlungen zuzulassen sind wobei jeder Zwang fernzuhalten ist Entstehungsgeschichte BearbeitenDie Forderung nach einer strengen Trennung von Kirche und Staat entstand zuerst um 1526 bei den Taufern unter Balthasar Hubmaier in Mahren und Osterreich Dahingegen hielten die Lutheraner am staatlichen Charakter der Kirche fest und schlossen in ihren Gebieten Anhanger anderer Bekenntnisse ebenso aus wie die Katholiken Der Reichstag zu Augsburg beschloss am 25 September 1555 den Augsburger Reichs und Religionsfrieden der den Protestanten erstmals Religionsfreiheit gewahrte Kernpunkte des Kompromisses waren ein allgemeiner Landfrieden dass niemand welcher Wurde Standes oder Wesens er auch sei den anderen befehden bekriegen fangen uberziehen belagern soll und die Anerkennung des evangelischen Glaubens diese Religion ruhig und friedlich belassen Ausserdem wurde die Geistliche Gerichtsbarkeit Ketzerrecht gegenuber den Evangelischen abgeschafft Dieses Vertragswerk regelte zum ersten Mal das gleichberechtigte konfessionelle Zusammenleben beider christlicher Glaubensgemeinschaften ohne die umstrittene Frage nach dem wahren Glauben zu entscheiden Allerdings blieben Calvinisten Taufer und andere konfessionelle Gruppen vom Augsburger Religionsfrieden ausgeschlossen Das vom Reichstag zu Speyer 1529 erlassene Wiedertaufermandat blieb bestehen Im Deutschen Reich wurde der Calvinismus erst 1648 als gleichberechtigt neben katholischer und lutherischer Kirche anerkannt In der Praxis wurde aber das Prinzip Cuius regio eius religio das zumeist bis zum Westfalischen Frieden galt oft zur Unterdruckung oder gar Vertreibung der aus Sicht der absolutistischen Landesherren jeweils Andersglaubigen angewandt um eine religios homogene Untertanenschaft zu erreichen Die Ideen der Aufklarung konnten sich nur in wenigen deutschen Gebieten durchsetzen Vor allem Brandenburg Preussen spielte in religioser Hinsicht eine Sonderrolle da hier seit 1613 eine uberwiegend lutherische Bevolkerung von einem reformierten Herrscherhaus regiert wurde 1 Die Habsburgermonarchie verhielt sich hingegen unerbittlich gegenuber Protestanten die vielfach in Gebiete ausserhalb des Habsburgerreichs fluchteten und den Juden Erst unter Joseph II wurden den Protestanten Juden und Griechisch Orthodoxen 1781 1789 Rechte zum Dienst im Staat zugestanden nbsp Duldungsbillet Friedrich Wilhelms IV fur Baptisten und andere solcher Sekten die sich seit der Reformazion gebildet 1852 Mit dem Preussischen Judenedikt von 1812 wurden die in Preussen lebenden Juden Inlander und preussische Staatsburger Schon seit den Befreiungskriegen kam es jedoch zu einer engen Verbindung von nationalistischem und protestantischem Denken Nationalprotestantismus 2 der dem Staatskirchentum Vorschub leistete die Ideen der Trennung von Kirche und Staat und der freien Religionsausubung verdrangte und sich teils aggressiv gegen Katholiken und Juden wandte Nach Ernst Troeltsch ist die Restauration des preussisch deutschen Luthertums eines der sozialgeschichtlich wichtigsten Ereignisse Es verband sich mit der Reaktion des monarchischen Gedankens des agrarischen Patriarchalismus der militarischen Machtinstinkte gab der Restauration den ideellen und ethischen Ruckhalt wurde darum wieder von den sozial und politisch reaktionaren Machten mit allen Gewaltmitteln gestutzt heiligte den realistischen Machtsinn und die dem preussischen Militarismus unentbehrlichen ethischen Tugenden des Gehorsams der Pietat und des Autoritatsgefuhls So wurde Christentum und konservative Staatsgesinnung identisch verschwisterten sich Glaubigkeit und realistischer Machtsinn reine Lehre und Verherrlichung des Krieges und des Herrenstandpunktes So wurden die kirchlichen Reformbestrebungen gleichzeitig mit der liberalen Ideenwelt unterdruckt die Anhanger der modernen sozialen und geistigen Tendenzen in eine schroffe Kirchenfeindschaft hineingetrieben und dem gegenuber dann alle christlich und religios Fuhlenden fur den Konservativismus in Beschlag genommen 3 Der preussische Konig Friedrich Wilhelm IV stellte 1852 ein an die Minister des Innern und des Kultus adressiertes Duldungsbillet fur Baptisten und andere protestantische Dissidenten aus Es galt allerdings nur fur solche Gemeinschaften die sich seit der Reformazion innerhalb des evangelischen Bekenntnisses gebildet sich als unbedenklich und glaubig bewahrt haben Grenzen seien danach nur dort zu ziehen wo das Anstands Gefuhl amp die Sicherheit des Staates es gebiethen 4 Die Paulskirchenverfassung von 1848 sicherte in den Grundrechte des deutschen Volkes die Religionsfreiheit zu Der spatere Kulturkampf trug zwar weiter zur Trennung von Kirche und Staat im kleindeutschen Kaiserreich bei fuhrte jedoch auch zur Diskriminierung katholischer Bevolkerungsgruppen Die Weimarer Republik hat sich auch unter dem Einfluss des politischen Katholizismus eine Verfassung gegeben die den Staat zu weltanschaulicher Neutralitat verpflichtete und die ungestorte Religionsausubung garantierte Mit der Weimarer Reichsverfassung bekam somit das Verhaltnis von Kirche und Staat seine bis heute geltende Fassung nbsp Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Siehe Diskussion Religionsfreiheit in Deutschland Geschichte der Religionsfreiheit Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Schutzbereich BearbeitenDie Religionsfreiheit schutzt den Burger vor Beschrankungen seines Rechts frei eine Religion auszuuben Hierzu gewahrleistet sie eine Freiheitssphare in die Hoheitstrager nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen durfen Diese Sphare wird als Schutzbereich bezeichnet Sofern der Hoheitstrager in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist verletzt er hierdurch die Religionsfreiheit 5 6 Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen dem personlichen und dem sachlichen Schutzbereich Der personliche Schutzbereich bestimmt wer durch das Grundrecht geschutzt wird Der sachliche Schutzbereich bestimmt welche Freiheiten durch das Grundrecht geschutzt werden 7 8 Personlich Bearbeiten Grundrechtsberechtigt ist prinzipiell jedermann Deutsche und Auslander Die Mundigkeit von Minderjahrigen uber ihr religioses Bekenntnis zu entscheiden ist jedoch erst mit der Einsichtsfahigkeit gegeben Die Befugnis der Eltern uber das religiose Bekenntnis des Kindes zu entscheiden ist durch das Gesetz uber die religiose Kindererziehung geregelt Auf die Religionsfreiheit konnen sich auch Gruppen z B Religionsgemeinschaften berufen kollektive Religionsfreiheit Sachlich Bearbeiten Der sachliche Schutzbereich des Art 4 GG wird weit verstanden wobei Abs 1 und Abs 2 als ein einheitlicher Schutzbereich aufgefasst werden Der 2 Absatz hat lediglich klarstellenden Charakter bezuglich der Religionsausubung 9 In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Thema Religios motivierte Beschneidung minderjahriger Jungen heisst es Die Glaubensfreiheit umfasst jedoch schon auf Schutzbereichsebene nicht Eingriffe an anderen Personen 10 Die positive Religionsfreiheit umfasst das Recht sich eine Religion zu bilden und zu haben die personliche innere Uberzeugung forum internum seine Religion zu bekennen und nach seiner religiosen Uberzeugung zu leben das nach aussen wirkende forum externum sowie sich zu Religionsgemeinschaften zusammenzuschliessen Streitig ist wie weit das forum externum reicht welches unter Umstanden dem Verhalten der Mehrheitsgesellschaft konflikt und kollisionsreich begegnen kann Daher wird teilweise vertreten dass sich die Freiheit des religiosen Bekenntnisses auf uberkommene Verlautbarungen der Glaubensinhalte beschranke was neben den kultischen Gebrauchen z B Gottesdienste Gebete die Verkundung des Glaubens die Bekehrung Anders bzw Nichtglaubiger zum Gegenstand habe und allenfalls die Mildtatigkeit aus religiosen Beweggrunden umfasse Das Bundesverfassungsgericht sieht aber nicht nur kultische Gebrauche erfasst sondern auch das Recht das gesamte Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensuberzeugung gemass zu leben 11 Geschutzt ist auch die negative Freiheit keinen Glauben zu bilden zu haben zu bekennen und danach zu leben Die negative Religionsfreiheit wird insbesondere durch Art 136 Abs 3 und Abs 4 WRV behandelt Sie wird auch durch Art 7 Abs 3 Satz 3 Grundgesetz sichergestellt nach dem Lehrer nicht verpflichtet werden konnen Religionsunterricht zu erteilen was in der Auslegung auch auf die Beaufsichtigung von Schulern wahrend eines Schulgottesdienstes ausgedehnt wird ebenso durch die Moglichkeit der Abmeldung vom Religionsunterricht Art 7 Abs 2 Auf Ebene der Bundeslander wird die negative Religionsfreiheit durch Kirchenaustrittsgesetze konkretisiert Trotz Bedenken in juristischer Lehre und Literatur halt es das Bundesverfassungsgericht fur verfassungsgemass dass fur den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft in Nordrhein Westfalen Gebuhren verlangt werden durfen siehe Kirchenaustritt Austrittsgebuhren Bezuglich der umstrittenen Umschreibung des Begriffs Religion forderte das Bundesverfassungsgericht im Tabakbeschluss 12 eine Kulturadaquanz hat aber heute diese Einschrankung wohl aufgegeben 13 Glaube ist jede Uberzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehung zu hoheren Machten und tieferen Seiensschichten 14 Der Gefahr dass sich manche den Schein einer religiosen Gemeinschaft zu geben versuchen um sich auf Art 4 GG berufen zu konnen z B bei Scientology Osho Sekte will man durch die Forderung vorbeugen die Behauptung dass es sich um eine religiose Uberzeugung handle musse plausibel sein Dieser Forderung wird dadurch genuge getan dass es sich nach geistigem Gehalt und ausserem Erscheinungsbild um eine Religion handeln muss 15 Auch Atheisten konnen sich auf die Religionsfreiheit berufen Da die Religionsfreiheit verhindern wolle dass eine Person die sich zwischen den Geboten ihres Glaubens und den Verhaltensanforderung welche die staatliche Rechtsordnung gebietet entscheiden musse an diesem Widerspruch seelisch zerbreche 16 ist nur solches Verhalten durch die Glaubensfreiheit geschutzt das durch die religiose Uberzeugung geboten und nicht nur erlaubt oder empfohlen wird Eingriff und Rechtfertigung BearbeitenDas verfassungsmassige Grundrecht auf Religionsfreiheit hat eine starkere Schutzwirkung als das der europaischen Menschenrechtskonvention weil es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 17 nicht unter einem Vorbehalt eines einschrankenden Gesetzes steht sondern nur durch die Grundrechte Dritter und grundlegende Wertentscheidungen des Grundgesetzes einschrankbar ist Eine starke Gegenmeinung in Literatur und Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertritt die Ansicht dass die Religionsfreiheit nur im Rahmen der einfachen Gesetze ausgeubt werden konne und ubertragt damit den Gesetzesvorbehalt des Art 140 GG in Verbindung mit Art 136 Abs 1 WRV als vollgultiges Verfassungsrecht 18 Insbesondere die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes sprechen jedoch gegen eine solche Schrankentransformation weshalb Art 4 I GG die vormalige Regelung uberlagert 17 Wegen der Einschrankbarkeit der Religionsfreiheit zum Schutz der Grundrechte Dritter bzw sonstiger Verfassungsprinzipien mussen Eltern ihr Kind auch dann zur Schule schicken wenn sie aufgrund ihres Glaubens mit den Unterrichtsinhalten ihrer Kinder wie beispielsweise der Evolutionstheorie oder der Sexualkunde nicht einverstanden sind Umgekehrt ist aber auch die Religionsfreiheit geeignet kollidierende Verfassungsnormen zuruckzudrangen Der Jurist Jorg Scheinfeld fuhrte in einem ausfuhrlichen Kommentar zum 1631d BGB aus Die Religionsfreiheit der Eltern gibt ihnen nicht das Recht den Korper anderer Personen zu verletzen 19 Drittwirkung BearbeitenDie Religionsfreiheit erlaubt grundsatzlich nur die Abwehr von Beeintrachtigungen die durch den Staat erfolgen Als Verfassungsprinzip erlangt sie aber durch die so genannte mittelbare Drittwirkung der Grundrechte auch Bedeutung im Zivilrecht vor allem im Arbeitsrecht Weltanschauliche Neutralitat des Staates BearbeitenWeltanschauliche Neutralitat ist ein objektives Verfassungsgebot das dem staatlichen Handeln klare Grenzen setzt Da aus dem Neutralitatsgebot folgt dass Grundrechtseingriffe aufgrund religioser Uberzeugungen von vornherein unzulassig sind 20 muss die Prufung der Einhaltung des Neutralitatsgebotes der Verhaltnismassigkeitsprufung vorgelagert sein und nach der Neutralitat im Vorfeld der Abwagung unter dem Punkt der Legitimitat des Regelungszweckes gefragt werden 21 Das bedeutet keineswegs dass religioses Gedankengut keine wesentliche Rolle im demokratischen Prozess spielen durfe Sobald sich aber religios motivierte Regeln im Gesetzgebungsprozess durchsetzen mussen sich diese Ergebnisse vor allen Burgern rechtfertigen lassen Der liberale Rechtsstaat darf sich nicht zum Anwalt einer spezifischen religiosen oder nichtreligiosen Weltanschauung aufschwingen und deren Werte zur allgemeinverbindlichen Norm erheben 22 Das Neutralitatsgebot beinhaltet nach standiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Identifikations Privilegierungs und Diskriminierungsverbot Dem Staat ist es verwehrt sich durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Massnahmen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung zu identifizieren und dadurch den religiosen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus zu gefahrden 23 Es ist Gegenstand teils heftig gefuhrter Debatten ob etwa von Lehrerinnen verlangt werden kann ohne Kopftuch zu unterrichten Nach dem Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 September 2003 24 ist hierfur jedenfalls eine landesgesetzliche Regelung notwendig Auf die fundamentale Bedeutung des Neutralitatsgebotes stellte der EuGH ab als er 2017 urteilte dass Arbeitgeber das Tragen von Kopftuchern in ihrem Unternehmen verbieten konnen Der generelle Wille im Verhaltnis zu den Kunden eine Politik der religiosen philosophischen und politischen Neutralitat zum Ausdruck zu bringen sei als berechtigtes Ziel zu qualifizieren und bilde einen Bestandteil der unternehmerischen Freiheit Dahinter habe die Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin zuruckzustehen 25 Was fur einen privaten Arbeitgeber gilt welcher seine unternehmerische Freiheit in die Waagschale wirft muss erst recht fur den Staat gelten bei dem die Religionsfreiheit der Lehrerin gegen den offentlichen Erziehungsauftrag und die Integrationsfahigkeit des Staates abzuwagen ist 26 Eine inhaltliche Orientierung am kulturgeschichtlichen Erbe des Christentums oder anderer religioser und nichtreligioser Weltanschauungen ist nach dem Grundgesetz nicht zulassig Der Text des Grundgesetzes bietet entgegen immer wieder vorgetragener Behauptungen keine Anhaltspunkte fur eine spezielle Privilegierung der christlichen Religion oder ihrer Religionsgemeinschaften Insbesondere hat der Gottesbezug in der Praambel des Grundgesetzes keine normative Bedeutung und gestaltet den sakularen Inhalt der Verfassung nicht um 22 27 Die Praxis in Deutschland hinsichtlich der religiosen Neutralitat des Staates wird mitunter als eine faktische Bevorzugung des Christentums kritisiert So beruhen fast alle gesetzlichen Feiertage auf christlichen Traditionen konkreter auf katholischen und protestantischen Traditionen Die allgemeingultigen Vorschriften an so genannten Stillen Tagen gelten auch fur Nichtchristen was im Einzelfall mit deren eigenen Riten kollidieren kann wenn etwa das judische Purim Fest auf den Karfreitag fallt Kritik richtet sich auch gegen den staatlichen Einzug der Kirchen bzw Kultussteuer fur verschiedene christliche Kirchen und die dem Zentralrat der Juden in Deutschland angehorenden judischen Gemeinden sowie gegen grundsatzliche Regelungen zur Finanzierung theologischer Fakultaten an staatlichen Universitaten die in den Staatskirchenvertragen festgelegt und auf historischen Verpflichtungen aus Enteignungen des kirchlichen Vermogens beruhen bei denen sich der Staat zu Gegenleistungen fur den laufenden Unterhalt und den Fortbestand der Kirchen verpflichtet hat Bekannte Streitfalle BearbeitenBefreiung von der Schulpflicht aus religiosen Grunden Kruzifix Beschluss Bundesverfassungsgericht 1995 Kopftuchstreit und Kopftuchurteil Bundesverfassungsgericht 2003 Beschneidung Standardkommentar zum Strafgesetzbuch 2012 Siehe auch BearbeitenSakularisation StaatsleistungEinzelnachweise Bearbeiten Andreas von Bezold Religiose Toleranz unter Friedrich II von Preussen Fern Uni Hagen 2006 ISBN E Book 978 3 638 50547 5 Roland Kurz Nationalprotestantisches Denken in der Weimarer Republik Gutersloh 2007 S 21 102 Ernst Troeltsch Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen 1912 Nachdruck Aalen 1961 S 603 f Siehe dazu Hans Luckey Gottfried Wilhelm Lehmann und die Entstehung einer deutschen Freikirche Kassel o J 1939 S 128ff Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 BVerfGE 24 236 Aktion Rumpelkammer https www bundestag de blob 421056 0fd204a0117ce30150e252778c3937cc wd 3 212 12 pdf data pdf BVerfGE 32 98 106 BVerfGE 93 1 15 BVerfGE 12 1 4 BVerfGE 41 29 50 Stein Staatsrecht S 194 BVerfGE 83 341 353 Pieroth Schlink Grundrechte Staatsrecht II Rdnr 515 a b BVerfGE 33 23 31 BVerwGE 112 227 231 https www hrr strafrecht de hrr archiv 13 08 index php sz 8 BVerfGE 24 236 247f Stefan Huster Die ethische Neutralitat des Staates Eine liberale Interpretation der Verfassung 2 Auflage Jus Publicum 90 Mohr Siebeck 2017 ISBN 978 3 16 155391 2 S 653 657 a b Jacqueline Neumann Von der Formung des Rechts auf Weltanschauungsfreiheit In Jochen Bung et al Hrsg Recht Philosophie Literatur Festschrift fur Reinhard Merkel zum 70 Geburtstag Band 2 Duncker amp Humblot Berlin ISBN 978 3 428 15566 8 S 1649 BVerfG Beschluss v 18 10 2016 Az 1 BvR 354 11 BVerfGE 108 282 EuGH Urt v 14 3 2017 Az C 157 15 Degenhart Nachdenken uber Religionsfreiheit NJW 2017 7 Germann in Epping u a Hg GG Stand 1 3 2016 Art 4 Rn 16Literatur BearbeitenWalter Frenz Die Religionsfreiheit In Juristische Arbeitsblatter JA 2009 S 493 ff online Patrick Hoffmann Die Weltanschauungsfreiheit Analyse eines Grundrechts Duncker amp Humblot Berlin 2012 ISBN 978 3428136100 Jacqueline Neumann Von der Formung des Rechts auf Weltanschauungsfreiheit in Jochen Bung et al Hrsg Festschrift fur Reinhard Merkel zum 70 Geburtstag Teilband II Schriften zum Strafrecht SR Band 355 Duncker amp Humblot Berlin 2020 S 1633 1650 ISBN 978 3 428 15566 8 Heinrich Lutz Hrsg Zur Geschichte der Toleranz und Religionsfreiheit Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1977 ISBN 3 534 04682 X Wege der Forschung Band 246 Thorsten Thaysen Schrankenlose Toleranz oder Toleranz gegenuber Schranken Eine Untersuchung der Schranken der Religionsfreiheit in Art 4 GG Verlag Dr Kovac Hamburg 2008 ISBN 978 3 8300 3584 8 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Religionsfreiheit in Deutschland amp oldid 237491284