www.wikidata.de-de.nina.az
Tabakbeschlussverkundet8 November 1960Fallbezeichnung Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des BundesgerichtshofesFundstelle BVerfGE 12 1AussageDie Glaubensfreiheit umfasst auch die Werbung fur den eigenen Glauben wie die Abwerbung von einem fremden Glauben Das Grundrecht schutzt aber nur solche Tatigkeiten die sich bei den heutigen Kulturvolkern auf dem Boden gewisser ubereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet haben RichterErster SenatAngewandtes RechtArt 4 GrundgesetzUnter dem Namen Tabakbeschluss ist in der Rechtswissenschaft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutzbereich der Religionsfreiheit Art 4 GG bekannt Dabei fuhrt das Gericht einen abendlandischen Kulturvorbehalt ein auf den es in spateren Entscheidungen aber nicht mehr rekurriert Sachverhalt BearbeitenDer Beschwerdefuhrer ein Kunstgeschichtler und Graphiker war Anhanger des Bundes fur Gotterkenntnis Mathilde Ludendorff e V In der NS Zeit war er Mitglied der SS wegen deren antichristlichen Charakters nach dem Krieg kam er unter falschem Namen bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN unter Wegen Spionage fur DDR Nachrichtendienste wurde der Beschwerdefuhrer vom Bundesgerichtshof wegen versuchten Landesverrates zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt Dort warb er unter seinen Mitgefangenen fur den Kirchenaustritt Einzelnen von ihnen versprach er dafur Tabak wovon der Tabakbeschluss seinen Namen herleitet Als der Beschwerdefuhrer um bedingte Entlassung ersuchte lehnte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28 Dezember 1955 ab Als Begrundung verwies das Gericht auf die Vorkommnisse in der Strafhaft darin trete ein solcher Grad von gemeiner Gesinnung und moralischer Niedertracht zu Tage dass nicht erwartet werden kann er werde in Zukunft ein gesetzmassiges und geordnetes Leben fuhren 6 Strafsenats des Bundesgerichtshofs StE 22 52 AK 115 55 Der Beschwerdefuhrer rugte daraufhin die Verletzung seiner Religionsfreiheit Entscheidung BearbeitenDas Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde als unbegrundet zuruck Zwar umfasse die in Art 4 GG gewahrleistete Religionsfreiheit die Glaubensabwerbung auch dann wenn sie nicht mit einer Werbung fur einen anderen Glauben einhergehe Offen liess das Gericht dabei das Verhaltnis zum Grundrecht der Meinungsfreiheit In dem vorliegenden Fall sah das Gericht aber den Schutzbereich der Religionsfreiheit dennoch nicht als eroffnet an Dazu fuhrte es aus dass das Grundgesetz nicht irgendeine wie auch immer geartete freie Betatigung des Glaubens habe schutzen wollen sondern nur diejenige die sich bei den heutigen Kulturvolkern auf dem Boden gewisser ubereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat so genannte Kulturadaquanzformel Wenn auch eine Abgrenzung schwierig sei weil der weltanschaulich neutrale Staat den Inhalt der Religionsfreiheit nicht naher bestimmen durfe so liege doch im Fall des Beschwerdefuhrers ein Missbrauch vor den der Staat zu verhindern habe Aus dem Aufbau der grundrechtlichen Wertordnung insbesondere der Wurde der Person ergebe sich namlich dass Missbrauch namentlich dann vorliege wenn die Wurde einer anderen Person verletzt werde Dies liege wegen der unlauteren Methoden bzw sittlich verwerflichen Mittel durch Ausnutzung der besonderen Verhaltnisse des Strafvollzuges vor der Beschwerdefuhrer geniesse daher nicht den Schutz des Artikels 4 GG Folglich sei der Beschwerdefuhrer nicht in Grundrechten verletzt Beurteilung BearbeitenDer Tabakbeschluss ist eine fruhe Entscheidung zu der auch heute noch kontrovers beurteilten Frage welches Verhalten das Grundrecht der Religionsfreiheit schutzt so genannter sachlicher Schutzbereich Dabei zeichnet sich bereits ein weites Verstandnis der Religionsfreiheit ab indem auch die Abwerbung ohne Werbung fur einen anderen Glauben geschutzt sein soll Diese Tendenz setzte sich insbesondere in der spateren Entscheidung zur Aktion Rumpelkammer Lumpensammlerfall fort Eingeschrankt wird der Schutzbereich aber durch die Kulturadaquanzformel die im Schrifttum auf starke Kritik gestossen ist Teils wird sie als Verstoss gegen die weltanschauliche Neutralitat des Staates betrachtet teils wegen ihrer Unbestimmtheit gewisse ubereinstimmende sittliche Grundanschauungen abgelehnt Auch die Beschrankung auf die heutigen Kulturvolker wird kritisiert Das Bundesverfassungsgericht selbst hat sich zwar nicht ausdrucklich von der Formel distanziert hat sie aber seit dem Tabakbeschluss auch nicht mehr verwendet Daraus wird allgemein der Schluss gezogen dass das Gericht von ihr Abstand genommen hat Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tabakbeschluss amp oldid 225575479