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Als Augsburger Reichs und Religionsfrieden oft kurz Augsburger Religionsfrieden wird ein Reichsgesetz des Heiligen Romischen Reichs bezeichnet das den Anhangern der Confessio Augustana eines Bekenntnistextes der lutherischen Reichsstande dauerhaft ihre Besitzstande und freie Religionsausubung zugestand Das Gesetz wurde am 25 September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I der seinen Bruder Kaiser Karl V vertrat und den Reichsstanden geschlossen 1 Detail der Vertragsurkunde mit der Unterschrift und dem Siegel Kaiser Ferdinands I Augsburg Die beiden Turme der evangelischen im Vordergrund und der katholischen Ulrichskirche stehen fur den Religionsfrieden in der Stadt Der Augsburger Reichsabschied setzt sich aus zwei grossen Teilen zusammen den Regelungen die ausschliesslich das Verhaltnis der Konfessionen bestimmten Augsburger Religionsfrieden 7 30 und denjenigen die allgemeinere politische Beschlusse festsetzten Reichsexekutionsordnung 31 103 2 Mit dem Augsburger Friedenswerk wurden erstmals durch reichsrechtliche Beschlusse die grundlegenden Bedingungen fur eine friedliche und dauerhafte Koexistenz von Luthertum und Katholizismus im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation festgesetzt 3 4 Dazu zahlten einerseits eine weitgehende Verwirklichung der Paritat der Konfessionen durch den Gleichheitsgrundsatz andererseits die implizite Verkundung eines Landfriedens denn in wahrender Spaltung der Religion ein ergantzte Tractation und Handlung des Friedens in beeden der Religion prophan und weltlichen Sachen nicht furgenommen wird 13 des Reichsabschiedes 5 Ausserdem verdrangte der Augsburger Reichs und Religionsfrieden die Idee des universalen christlichen Kaisertums wobei die Vorstellung einer eventuellen spateren Wiedervereinigung der beiden Konfessionen nicht ausgeschlossen wurde 6 Im Allgemeinen wird der Augsburger Religionsfrieden als vorlaufiger Abschluss des Reformationszeitalters in Deutschland angesehen das 1517 durch Martin Luther initiiert worden war 7 Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich auf das ius reformandi Vermittels der nachtraglich eingefuhrten Formel Cuius regio eius religio ermachtigte der Augsburger Religionsfrieden den jeweiligen Landesherrn dazu die Religion seiner Untertanen zu bestimmen letzteren hingegen wurde mit dem ius emigrandi das Recht eingeraumt ihr Land zu verlassen Neben diesen einfachen und leicht verstandlichen Grundregelungen befanden sich bei naherer Betrachtung jedoch auch komplizierte Sonder und Ausnahmeregelungen im Kontrakt die nicht selten in sich widerspruchlich waren und den Religionsfrieden dadurch zu einem verwirrenden und komplizierten Vertragswerk machten Daraus resultierten in der Folgezeit zahlreiche theologische Kontroversen die insbesondere im Zuge der zunehmenden Verscharfung der Konfliktlage ab den 1570er Jahren ihren Hohepunkt erreichten 8 Bezuglich der langfristigen Folgen des Augsburger Religionsfriedens lasst sich daher feststellen dass er zwar einerseits in manchen konfessionellen und politischen Sachverhalten rechtliche Klarheit schuf wodurch er eine der langsten Friedensperioden im Reich von 1555 bis 1618 einlautete andererseits bestanden jedoch einige Probleme unterschwellig fort andere wiederum wurden sogar erst durch Unklarheiten Widerspruche und Komplikationen neu geschaffen Zusammen trugen diese zur Vergrosserung des konfessionellen Konfliktpotenzials bei das 1618 gemeinsam mit den latenten politischen Ursachen zum Ausbruch des Dreissigjahrigen Krieges fuhren sollte 9 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Der Reichstag von 1555 3 Inhalt und Regelungen 3 1 Ausweitung des Landfriedens 3 2 Cuius regio eius religio 3 3 Sonderregelungen 4 Auszug aus dem Augsburger Reichs und Religionsfrieden vom 25 September 1555 5 Literatur 5 1 Primarliteratur 5 2 Sekundarliteratur 6 Weblinks 7 AnmerkungenVorgeschichte Bearbeiten nbsp Kaiser Karl V nach der Schlacht bei Muhlberg Gemalde Tizians von 1548Zu Beginn der 30er Jahre des 16 Jahrhunderts breitete sich die Reformation in vielen Territorien und Reichsstadten des Heiligen Romischen Reiches aus Damit stellte sich die Frage nach der rechtlichen Stellung des Protestantismus dessen Lehren offiziell als Haresie galten In den Augen vieler Katholiken musste der romisch deutsche Kaiser der Verbreitung solcher Irrlehren entgegentreten Infolge des Augsburger Reichstages von 1530 anderte sich nichts an der reichsrechtlichen Stellung des Protestantismus zumal die Confessio Augustana eine grundlegende Bekenntnisschrift des Luthertums vom Kaiser und den katholischen Standen nicht angenommen wurde siehe auch Confutatio Augustana Um eine mogliche militarische Rekatholisierung protestantischer Gebiete zu verhindern grundeten die protestantischen Reichsstande daraufhin am 27 Februar 1531 den Schmalkaldischen Bund In den folgenden Jahren fanden mehrere Religionsgesprache statt um die Einheit der Kirche wiederherzustellen Als diese auch wegen politischer Motive scheiterten beschloss Kaiser Karl V militarisch gegen den Bund vorzugehen und besiegte ihn im Schmalkaldischen Krieg 1547 Auf dem geharnischten Augsburger Reichstag von 1548 der so genannt wurde da Karls Truppen noch im Reich standen versuchte der Kaiser seinen militarischen Sieg bei Muhlberg auch politisch zu nutzen Er zwang die protestantischen Reichsstande das Augsburger Interim anzunehmen Das Interim sollte die kirchlichen Verhaltnisse regeln bis ein allgemeines Konzil uber die Wiedereingliederung der Protestanten in die katholische Kirche endgultig entscheiden wurde 10 Die von Karl erlassenen weitgehend prokatholischen Bestimmungen wurden aber ausser in der direkten Reichweite der kaiserlichen Macht im Suden des Reiches und in den Reichsstadten nicht oder nur halbherzig durchgesetzt Gleichzeitig stellte sich die Frage wer die Nachfolge Karls V im Reich antreten sollte 11 Auch diese Problematik trug zur Verscharfung des bestehenden Konflikts zwischen Standen und Kaiser bei Der Kaiser selbst versuchte seinen Plan der sogenannten Spanischen Sukzession das heisst die Ubertragung der romisch deutschen Kaiserwurde auf seinen Sohn Philipp II von Spanien zu Lebzeiten im Reich durchzusetzen Sein Bruder Ferdinand I der bereits 1531 zum romischen Konig gewahlt worden war wollte hingegen die Kaiserkrone fur sich und seine Nachfahren in Anspruch nehmen Die Mehrheit der Reichsstande war in dieser Angelegenheit eher der Position Ferdinands zugeneigt Sie befurchteten dass ein Nachfolger aus der spanischen Linie ein erster Schritt zu einer erblichen habsburgischen Universalmonarchie ware Hinzu kam dass dadurch gleichzeitig ihre teutsche Libertat ihre standischen Freiheiten erheblich begrenzt wurde Moritz von Sachsen hatte trotz seines protestantischen Glaubens den Kaiser im Schmalkaldischen Krieg unterstutzt und erhielt dafur 1547 die sachsische Kurwurde Danach befand sich Moritz in einer schwierigen Lage Er war innerhalb des protestantischen Lagers isoliert war sich aber im Klaren dass die starke Position des Kaisers nicht von Dauer sein konnte Deshalb setzte er sich an die Spitze einer gegen die Spanische Sukzession aufbegehrenden Furstenrebellion Wegen dieses Seitenwechsels wurde Moritz von den Katholiken als Judas von Meissen und von den Protestanten als Retter der Reformation bezeichnet Der folgende Furstenkrieg traf Karl 1552 vollig unvorbereitet und zwang ihn zur Flucht Auf den Verhandlungen die in Passau zur Beilegung des Konflikts stattfanden war der Kaiser nicht anwesend Ferdinand I trat als Vermittler auf und verhandelte mit den Fursten Generell kam im Reich nach den zahlreichen Unruhen und Konfessionskriegen der Reformationszeit allmahlich die Sehnsucht nach Frieden auf Unmittelbar auf den Furstenkrieg folgte der Zweite Markgrafenkrieg 1552 1555 ausgelost durch die territorialen Anspruche Albrecht Alcibiades des Markgrafen von Brandenburg Kulmbach Das militarische und politische Patt zwischen Lutheranern und Katholiken verringerte die Hoffnung das eigene Einflussgebiet weiter ausdehnen zu konnen Dies begunstigte Friedensneigungen beide Seiten waren bereit fur eine umfassende Friedensregelung Zugestandnisse zu machen Ferdinand I Bruder des amtierenden Kaisers Karl V war wohl durch den Schmalkaldischen Krieg und den darauf folgenden Furstenaufstand zu der Einsicht gekommen dass sich der Protestantismus nicht mit militarischen Mitteln niederringen liesse Er berief daraufhin 1552 einen Reichstag in Passau ein um mit Fursten und Standen einer nun vergleichsweise kompromissbereiten Generation uber das Verhaltnis der beiden Konfessionen zu verhandeln Der daraufhin entstandene Passauer Vertrag dessen Regelungen zeitlich befristet waren war aber lediglich eine religionspolitische Ubergangslosung ein Waffenstillstand 12 Grund dafur war die Weigerung Karls einen Vertrag zu unterzeichnen der den Protestanten dauerhafte Konzessionen machte 12 Dennoch war der Passauer Vertrag ein Schritt zu einem dauerhaften Frieden der drei Jahre spater in Augsburg geschlossen werden sollte Nach dem Passauer Vertrag sah Karl V ein dass seine hoch gesteckten politischen Ziele im Reich zum grossten Teil gescheitert waren und leitete langsam seinen Rucktritt ein Er siedelte 1553 nach Brussel uber und kehrte zeitlebens nicht mehr ins Reich zuruck 2 Die Reichspolitik legte er fast vollstandig in Ferdinands Hande Der Reichstag von 1555 Bearbeiten nbsp Allegorie Augsburger Frieden 1555 Teil des Lutherdenkmals in WormsNachdem sich die Reichsstande in Augsburg versammelt hatten wurde der Reichstag am 5 Februar 13 unter der Leitung Ferdinands I eroffnet Durch sein Versprechen die Religionsfrage im Reich auf dem nachsten Reichstag zu regeln sah sich Karl in die Defensive gedrangt und versuchte diesen so lang wie moglich aufzuschieben Erst nach langem Drangen der Reichsstande gab Kaiser Karl V 1553 nach Am liebsten hatte der Kaiser auch auf diesem Reichstag wieder nur eine vorlaufige Regelung verfugt die Reichsstande drangten aber auf eine dauerhafte Losung Auf keinen Fall wollte der Kaiser personlich am Reichstag teilnehmen Aus den Briefen des Kaisers geht hervor dass er dies zum Teil aus Rucksicht auf sein personliches Seelenheil aber auch aus gesundheitlichen Grunden tat In der Reichstagsproklamation vermieden Karl und Ferdinand bewusst jede Erwahnung des Passauer Vertrags Der Schwerpunkt des Reichstags lag aus ihrer Sicht in der umfassenden Sicherung des Landfriedens Dieser Themenkomplex war durch vorausgegangene Beratungen gut vorbereitet und konnte relativ schnell abgeschlossen werden Die recht schwierige Religionsfrage sollte dagegen erst nach Abschluss dieses Themenkomplexes beraten werden da der Kaiser und sein Bruder befurchteten dass sich die Reichsstande nicht einigen konnten und der gesamte Reichstag ohne Ergebnis enden wurde Die Reichsstande lehnten eine solche Verhandlungsreihenfolge ab und setzten den Religionsfrieden als ersten Punkt auf die Tagesordnung Das Konzept eines politischen Friedens der die religiosen Differenzen bewusst ausklammerte und auf dem der Augsburger Friedensschluss letztlich beruhte ging auf einen Vorschlag Moritz von Sachsens wahrend der Passauer Verhandlungen zuruck Dieser Grundgedanke galt als vielversprechend und als idealer Ausgangspunkt fur die Losung der Religionsfrage im Reich da eine baldige Einigung in theologisch dogmatischen Fragen sehr unrealistisch war Die im Reich verbreitete Uberzeugung dass fur eine umfassende Friedensregelung eine Wiedervereinigung der Konfessionen Voraussetzung sei wurde allmahlich von der Einsicht abgelost dass eine politische Losung wichtiger als die Beseitigung theologischer Differenzen war 14 Eine der Hauptschwierigkeiten wahrend der Verhandlungen war dass die rechtliche Anerkennung der konfessionellen Spaltung des Reiches nicht mit kanonischem Recht vereinbar war Umstandliche juristische Formulierungen sollten diesen Umstand verschleiern und den katholischen und besonders den geistlichen Reichsstanden die Annahme des Friedens erleichtern Die Frage ob jede Person frei ihr Bekenntnis wahlen konnte oder ob diese Wahlfreiheit nur fur die Obrigkeit gelten sollte war heftig umstritten und war eine der zentralen inhaltlichen Fragen Vor allem die Protestanten verlangten die Freistellung wenigstens fur bestimmte Gruppen von Personen die Reichsritter reichsunmittelbare und landsassige Stadte Die schliesslich erreichte Einigung mit der Glaubensfreiheit in den Reichsstadten und dem ius emigrandi war eine wichtige Grundlage des gesamten Religionsfriedens Mittelalterliche Rechtssatzungen gegen Haresie wurden damit faktisch aufgehoben 15 Die hartesten und langsten Verhandlungen fanden aber um den geistlichen Vorbehalt statt Unuberbruckbare theologische rechtliche und politische Gegensatze drohten mehrfach die Verhandlungen scheitern zu lassen Die Protestanten konnten den geistlichen Vorbehalt nicht akzeptieren da sie in ihm eine einseitige Bevorteilung der katholischen Seite sahen Ferdinand versuchte ihre Zustimmung durch eine geheime Nebenabrede die Declaratio Ferdinandea zu erreichen Letztlich wurde der geistliche Vorbehalt nur kraft Ferdinands koniglicher Autoritat in den Abschied aufgenommen die evangelischen Stande hatten ihm nicht zugestimmt 16 Daraus leiteten diese spater die Konsequenz ab daran auch nicht gebunden zu sein Die Declaratio Ferdinandea allerdings war gar kein Teil des Vertragswerks Die Frage ihrer Gultigkeit blieb offen 17 Kurz vor Beendigung der Verhandlungen machte der Kaiser gegenuber Ferdinand deutlich dass er auf keinen Fall bereit sei den in Augsburg erzielten Kompromiss politisch mitzuverantworten Karl sah den Bedeutungsverlust des Kaiseramtes den eine religiose Spaltung des Reiches mit sich brachte Er bat seinen Bruder deshalb den Reichstagsabschied zu verzogern und sein personliches Erscheinen auf dem Reichstag abzuwarten Ferdinand war froh dass nach schwierigen Verhandlungen ein tragfahiger Konsens hergestellt war und entsprach dieser Bitte nicht Um den Reichstagsabschied nicht zu gefahrden verheimlichte Ferdinand auch die Rucktrittsdrohung seines Bruders gegenuber den Reichsstanden 18 Der Religionsfrieden war Bestandteil des Reichstagsabschieds vom 25 September 1555 Der Abschied enthielt neben dem eigentlichen Religionsfrieden auch Anderungen der Kammergerichtsordnung und der Exekutionsordnung zur Durchsetzung des Landfriedens 19 Zum Kammergericht wurden jetzt auch Lutheraner als Assessoren und Richter zugelassen 19 Inhalt und Regelungen BearbeitenDie Grundidee des Augsburger Reichs und Religionsfriedens bestand darin die theologischen Fragen vollstandig auszuklammern und das Zusammenleben von Katholiken und Lutheranern reichsrechtlich zu regeln Im Gegensatz zu vorherigen Friedensschlussen sollte diese Regelung kein Provisorium sein sondern bis zu einer moglichen Wiedervereinigung der beiden grossen Konfessionen im Reich gelten Wegen der Weigerung Kaiser Karls V den Religionsfrieden in seinem Heimatland zu akzeptieren hatte dieser im Burgundischen Reichskreis keine Gultigkeit Der Augsburger Reichs und Religionsfrieden ist in seinen Einzelheiten ein schwer zuganglicher juristischer Text Auslegungsfragen haben daher spater das Verhaltnis der Konfessionen im Reich schwer belastet Dabei sind die dem Vertrag zugrunde liegenden Ideen sehr einfach zu erfassen 8 Ausweitung des Landfriedens Bearbeiten Siehe auch Ewiger Landfrieden Der Augsburger Religionsfrieden garantierte die Koexistenz von Katholiken und Lutheranern dabei wurden die bestehenden Religionsprobleme nur juristisch nicht jedoch theologisch geregelt Als Bezugsrahmen dafur galt die seit dem Wormser Reformreichstag von 1495 bestehende Landfriedensordnung in die nun die Lutheraner mit aufgenommen wurden Lutherischen und katholischen Reichsstanden wurde damit ihr jeweiliges Kirchenwesen garantiert Beide Konfessionen standen zukunftig unter reichsrechtlichem Schutz Ein Krieg aus religiosen Grunden galt forthin als Landfriedensbruch Dies galt jedoch nur fur die katholischen und die auf dem Boden der Confessio Augustana stehenden Reichsstande Andere protestantische Konfessionen wie die Taufer waren von dieser Regelung ausdrucklich ausgeschlossen Ungeklart blieb ob die reformierten Anhanger Ulrich Zwinglis oder Johannes Calvins sich auf die Regelungen berufen konnten Katholiken und Lutheraner bestritten diesen Anspruch Die Reformierten erklarten auch Anhanger der Confessio Augustana zu sein konnten dies aber erst auf dem Augsburger Reichstag von 1566 faktisch durchsetzen 20 Der Sonderstatus der Juden der elf Jahre zuvor auf dem Reichstag zu Speyer geklart worden war war vom Religionsfrieden nicht betroffen Cuius regio eius religio Bearbeiten Hauptartikel Cuius regio eius religio Die Kernregelung des Augsburger Religionsfriedens ging von einer nicht mehr religiosen sondern vielmehr politischen Kompromissformel aus der beide Seiten zustimmen konnten Wer das Land regiert solle den Glauben bestimmen cuius regio eius religio wessen Land dessen Religion eine Formel die der Greifswalder Jurist Joachim Stephani um 1604 also postum fur das ius reformandi so treffend einfuhrte dass sie sich bis heute gehalten hat Dieser Bekenntnisbann bedeutete aber keine religiose Freiheit der Untertanen oder gar religiose Toleranz sondern Freiheit der Fursten ihre Religion zu wahlen Den Untertanen die nicht konvertieren wollten wurde mit dem ius emigrandi 24 des Reichsabschiedes lediglich das Recht eingeraumt in ein Territorium ihres Glaubens auszuwandern 21 Es war somit ein Sieg der Territorialherren uber das Reich der Sieg der furstlichen Libertat uber die Zentralgewalt der Sieg des religiosen Pluralismus uber die Idee des universalen christlichen Kaisertums Nach 1555 hatte der Kaiser keine religiosen Kompetenzen mehr Luthertum und Katholizismus waren formal gleichberechtigt Die lutherischen Stande hatten genau das erreicht was ihnen vor Beginn des Schmalkaldischen Krieges verwehrt worden war Die Anerkennung ihres Augsburger Bekenntnisses der Confessio Augustana Sonderregelungen Bearbeiten Hauptartikel Reservatum ecclesiasticum und Declaratio Ferdinandea Nach 1555 sah es tatsachlich so aus als hatte sich die friedliche Absicht des Augsburger Religionsfriedens bewahrheitet Die Situation beruhigte sich zunachst was auch mit den politischen Umstanden zusammenhing Kaiser Ferdinand I der nach der Abdankung seines Bruders Karl V dessen Sitz eingenommen hatte blieb ein friedliebender alter Herr der mit den meisten protestantischen Fursten ausgesprochen gut auskam 22 und bei seinem Nachfolger Maximilian II wird sogar vermutet dass er in seiner Jugend Sympathien fur den Protestantismus hegte In den 1570er Jahren vollzog sich allmahlich ein Generationswechsel der politischen Akteure Mit Rudolf II betrat ein besonders antiprotestantischer und wenig kompromissbereiter Kaiser die politische Buhne Nun flammte auch wieder die Konfrontation zwischen den beiden Konfessionen auf Man war nun stets darauf bedacht seine eigene Meinung um jeden Preis durchzusetzen und nahm dabei auch eine Verscharfung der Konfliktlage in Kauf 23 Die Theologen diskutierten nun uber doppeldeutige und widerspruchliche Stellen die sich bei genauerem Hinsehen im Kontrakt ergaben und zum Nutzen der eigenen und Schaden der gegnerischen Partei ausgelegt werden konnten Ursache fur die Existenz zahlreicher Unklarheiten war vermutlich dass man sie brauchte um uberhaupt einen kompromissfahigen Kontrakt schliessen zu konnen Anfangs war diese Taktik noch aufgegangen ab den 1570er Jahren wurde jedoch klar dass die Unklarheiten im Vertragstext zu weiteren Konflikten fuhren wurden 24 Besonderes Konfliktpotential hatten zwei Sonderregelungen Eine dieser Ausnahmeregelungen war eine im Augsburger Religionsfrieden enthaltene Klausel das Reservatum ecclesiasticum lat geistlicher Vorbehalt welches fur geistliche Territorien eine Ausnahme im Grundsatz des ius reformandi vorsah Sollte ein geistlicher Territorialherr zum Protestantismus konvertieren so musste er sein Amt niederlegen und seine Herrschaft seine Pfrunde aufgeben Infolgedessen stand der Wahl eines katholischen Nachfolgers durch das zugehorige Dom oder Stiftskapitel nichts mehr im Wege Letzten Endes zielte der geistliche Vorbehalt also darauf ab die Sakularisation geistlicher Furstentumer zu unterbinden Damit war die Mehrzahl der lutherischen Stande nicht einverstanden sie sahen den geistlichen Vorbehalt als eine deutliche Benachteiligung an Die Klausel wurde von ihnen wahrscheinlich nur geduldet weil der Kaiser in einem Zusatzvertrag der Declaratio Ferdinandea landsassigen evangelischen Rittern Reichsstadten Adligen und Gemeinden in geistlichen Gebieten Bekenntnisfreiheit zugestand Da solche Zusatzerklarungen laut 28 des Augsburger Religionsfriedens jedoch nicht erlaubt waren und die Declaratio nicht in den offiziellen Reichstagsabschied aufgenommen wurde zweifelten Katholiken spater oft an deren Wahrheitsgehalt 17 Der Grossteil der Protestanten hingegen sah den geistlichen Vorbehalt als nicht verbindlich an 16 Ein weiterer Streitpunkt war der Reichsstadteartikel Fast alle Reichsstadte hatten sich der Reformation geoffnet die Bevolkerung war protestantisch doch gab es in einigen Stadten kleine katholische Minderheiten Die Reichsstadte wollten nicht akzeptieren dass die Minderheit die Halfte der Kirchen nutzen durfe oder die Halfte der stadtischen Amter besetzen Auch die sichtbare Ausubung der katholischen Religion etwa mit Prozessionen wurde als politische Provokation angesehen 25 Ebenso blieb die reichsrechtliche Stellung der Calvinisten ungeklart der Augsburger Religionsfrieden galt ausdrucklich nur fur die Anhangerschaft der Confessio Augustana Trotz all dieser Konfliktfelder sicherte der Augsburger Religionsfrieden zusammen mit dem gleichzeitig vereinbarten allgemeinen Landfrieden 16 dem Reich einen inneren Frieden und verhinderte uber 60 Jahre lang den Ausbruch eines grosseren Krieges Diese Friedensperiode stellt eine der langsten in der europaischen Geschichte dar Erst mit Ausbruch des Dreissigjahrigen Krieges 1618 traten die Gegensatze erneut und umso heftiger hervor Auszug aus dem Augsburger Reichs und Religionsfrieden vom 25 September 1555 Bearbeiten nbsp 450 Jahre Augsburger Religionsfrieden Deutsche Sondermarke von 2005 Setzen demnach ordnen wollen und gebieten dass fernerhin niemand welcher Wurde Standes oder Wesens er auch sei den anderen befehden bekriegen fangen uberziehen belagern mochte sondern ein jeder den anderen mit rechter Freundschaft und christlicher Liebe entgegentreten soll und durchaus die Kaiserliche Majestat und Wir der romische Konig Ferdinand der fur seinen Bruder Karl V die Verhandlungen fuhrte alle Stande und wiederum die Stande Kaiserliche Majestat und Uns auch ein Stand den anderen bei dieser nachfolgenden Religionskonstruktion des aufgerichteten Landfriedens in allen Stucken lassen sollen 14 Landfriedensformel Und damit solcher Friede auch trotz der Religionsspaltung wie es die Notwendigkeit des Heiligen Reiches Deutscher Nation erfordert desto bestandiger zwischen der Romischen Kaiserlichen Majestat Uns sowie den Kurfursten Fursten und Standen aufgerichtet und erhalten werden mochte so sollen die Kaiserliche Majestat Wir sowie die Kurfursten Fursten und Stande keinen Stand des Reiches wegen der Augsburgischen Konfession und deren Lehre Religion und Glauben in gewaltsamer Weise uberziehen beschadigen vergewaltigen oder auf anderem Wege wider Erkenntnis Gewissen und Willen von dieser Augsburgischen Konfession Glauben Kirchengebrauchen Ordnungen und Zeremonien die sie aufgerichtet haben oder aufrichten werden in ihren Furstentumern Landern und Herrschaften etwas erzwingen oder durch Mandat erschweren oder verachten sondern diese Religion ihr liegendes und fahrendes Hab und Gut Land Leute Herrschaften Obrigkeiten Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten ruhig und friedlich belassen und es soll die strittige Religion nicht anders als durch christliche freundliche und friedliche Mittel und Wege zu einhelligem christlichem Verstandnis und Vergleich gebracht werden 15 Religionsformel Wo ein Erzbischoff Bischoff Pralat oder ein anderer geistliches Stands von Unser alten Religion abtretten wurde dass derselbig sein Erzbistumb Bistumbe Pralatur und andere Benificia auch damit alle Frucht und Einkommen so er davon gehabt alsbald ohn einige Verwiderung und Verzug jedoch seinen Ehren ohnnachteilig verlassen auch den Capituln und denen es von gemeinhin Rechten oder der Kirchen und Stifft Gewohnheiten zugehort ein Person der alten Religion verwandt zu wehlen und zu ordnen zugelassen sehn welche auch samt der geistlichen Capituln und anderen Kirchen bey der Kirchen und Stifft Fundationen Electionen Prasentationen Confirmationen altem Herkommen Gerechtigkeiten und Gutern liegend und fahrend unverhindert und friedlich gelassen werden sollen jedoch kunfftiger Christlicher freundlicher und endlicher Vergleichung der Religion unvergreifflich 18 Geistlicher Vorbehalt Reservatum ecclesiasticum Literatur BearbeitenPrimarliteratur Bearbeiten Rosemarie Aulinger Erwein H Eltz Ursula Machoczek Hrsg Der Reichstag zu Augsburg 1555 Deutsche Reichstagsakten Jungere Reihe Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V Band 20 Oldenbourg Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58737 1 4 Teilbande rezensiert in sehepunkte 26 Christian August Salig Vollstandige Historie der Augspurgischen Confession und derselben Apologie Halle 1730 Volltext mit Quellenauszugen Sekundarliteratur Bearbeiten Thomas Brockmann Augsburger Religionsfrieden In Enzyklopadie der Neuzeit Band 1 Abendland Beleuchtung J B Metzler Stuttgart 2005 ISBN 978 3 476 01991 2 doi 10 1163 2352 0248 edn SIM 243147 Axel Gotthard Der Augsburger Religionsfrieden Reformationsgeschichtliche Studien und Texte Band 148 Aschendorff Munster 2004 ISBN 3 402 03815 3 Axel Gotthard Vom Schmalkaldischen Krieg zum Augsburger Religionsfrieden Die Durchsetzung der Reformation In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 08 S 197 203 Carl A Hoffmann Markus Johanns Annette Kranz Maximilianmuseum Hrsg Als Frieden moglich war 450 Jahre Augsburger Religionsfrieden Begleitband zur Ausstellung im Maximilianmuseum Augsburg 16 Juni 16 Oktober 2005 Schnell und Steiner Regensburg 2005 ISBN 3 7954 1748 1 Karl Hermann Kastner Augsburger Religionsfriede In Albrecht Cordes Heiner Luck Dieter Werkmuller u a Hrsg Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 Auflage Band 1 Erich Schmid Berlin 2008 ISBN 978 3 503 07912 4 Sp 360 362 Ruth Schmidt Wiegand als philologischer Beraterin Redaktion Falk Hess und Andreas Karg vollig uberarbeitete und erweiterte Auflage Thomas Kaufmann Geschichte der Reformation Suhrkamp Frankfurt am Main 2009 ISBN 978 3 458 71024 0 Harm Klueting Das konfessionelle Zeitalter Ulmer Stuttgart 1989 ISBN 3 8001 2611 7 Wolfgang Wust Georg Kreuzer Nicola Schumann Hrsg Der Augsburger Religionsfriede 1555 Ein Epochenereignis und seine regionale Verankerung Zeitschrift des Historischen Vereins fur Schwaben 98 Augsburg 2005 ISBN 3 89639 507 6 Wolfgang Wust Der Augsburger Religionsfrieden Seine Rezeption in den Territorien des Reiches In Herbergen der Christenheit Jahrbuch fur deutsche Kirchengeschichte Sonderband 11 Leipzig 2006 S 147 163 Heinz Schilling Heribert Smolinsky Hrsg Der Augsburger Religionsfrieden 1555 Wissenschaftliches Symposium aus Anlass des 450 Jahrestages des Friedensschlusses Augsburg 21 bis 25 September 2005 Reformationsgeschichtliche Studien und Texte Band 150 Aschendorff Munster 2007 ISBN 978 3 402 11575 6 Auch als Schriften des Vereins fur Reformationsgeschichte Band 206 Gutersloher Verl Haus Gutersloh 2007 ISBN 978 3 579 05762 0 Weblinks BearbeitenReichsabschied als Faksimile Europaische Religionsfrieden Digital Augsburger Religionsfrieden 25 September 1555 kritische Edition der Ausgabe Franz Behem Mainz 1555 zur Edition dieser Ausgabe hier weitere Informationen Der Augsburger Reichsabschied Augsburger Religionsfrieden im Volltext Internet Portal Westfalische Geschichte Augsburger Reichs und Religionsfrieden im Augsburg Wiki Gerhard Rampp Wie friedlich war der Augsburger Religionsfrieden MIZ Materialien und Informationen zur Zeit Ausgabe 2 2005 Josef Asselmann Chronist Eroffnung des Reichstags zu Augsburg 5 Februar 1555 Augsburger Reichsabschied von 1555 blatterbares Digitalisat im Kulturportal bavarikonAnmerkungen Bearbeiten Gerhard Ruhbach Augsburger Religionsfrieden In Helmut Burkhardt Uwe Swarat Hrsg Evangelisches Lexikon fur Theologie und Gemeinde Band 1 R Brockhaus Verlag Wuppertal 1992 ISBN 3 417 24641 5 S 157 a b Der Grosse Ploetz Die Enzyklopadie der Weltgeschichte 35 vollig neu bearbeitete Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2008 ISBN 978 3 525 32008 2 S 888 f Georg Schmidt Der Dreissigjahrige Krieg Beck Munchen 2003 S 17 Helmut Neuhaus Der Augsburger Religionsfrieden und die Folgen Reich und Reformation In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 8 S 214 Mit ihm wurde reichsrechtlich auf Dauer das Nebeneinander beider Konfessionen geregelt Der Augsburger Reichsabschied Augsburger Religionsfrieden im Volltext Abgerufen am 7 Marz 2018 Axel Gotthard Vom Schmalkaldischen Krieg zum Augsburger Religionsfrieden Die Durchsetzung der Reformation In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 8 S 203 die Utopie einer Wiedervereinigung der Konfessionen wurde nicht preisgegeben aber fur den Moment doch hintangestellt Johannes Arndt Der Dreissigjahrige Krieg 1618 1648 Reclam Sachbuch Stuttgart 2009 S 30 Der Augsburger Religionsfriede schloss das Zeitalter der Reformation ab a b Axel Gotthard Vom Schmalkaldischen Krieg zum Augsburger Religionsfrieden Die Durchsetzung der Reformation In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 8 S 203 Der Religionsfrieden ist ein sehr schwieriger Text viele diffizile Auslegungsfragen haben spater das Verhaltnis der Konfessionen zueinander belastet Die Grundgedanken des Religionsfriedens sind wie gesagt einfach und klar Der Teufel steckte im Detail Aber das sollten erst spatere Generationen schmerzlich erfahren Johannes Arndt Der Dreissigjahrige Krieg 1618 1648 Reclam Sachbuch Stuttgart 2009 S 30 indem er bestimmte politische und konfessionelle Probleme loste Andere Probleme bestanden fort und trugen zu Ausbruch und Verlauf des Dreissigjahrigen Krieges bei Axel Gotthard Vom Schmalkaldischen Krieg zum Augsburger Religionsfrieden Die Durchsetzung der Reformation In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 8 S 198 sollte bis zur endgultigen Beilegung des Konfessionsstreits auf einem Reformkonzil Olaf Morke Die Reformation Voraussetzungen und Durchsetzung S 61 a b Axel Gotthard Vom Schmalkaldischen Krieg zum Augsburger Religionsfrieden Die Durchsetzung der Reformation In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 8 S 200 Josef Asselmann Chronist Eroffnung des Reichstags zu Augsburg 5 Februar 1555 Axel Gotthard Vom Schmalkaldischen Krieg zum Augsburger Religionsfrieden Die Durchsetzung der Reformation In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 8 S 200 f Die bislang massgebliche Uberzeugung dass jeder Friede die vorherige Wiedervereinigung der Konfessionen voraussetzte wich der Einsicht dass jetzt die Zeit fur einen ausserlichen politischen Frieden gekommen sei Georg Schmidt Der Dreissigjahrige Krieg Munchen Beck 2003 S 17 a b Axel Gotthard Erneuerung des Alten Die katholische Reform im Heiligen Romischen Reich In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 8 S 336 f Die protestantische Minderheit hatte dieser Ausnahmebestimmung schon auf dem Reichstag von 1555 nicht zugestimmt behauptete deshalb seitdem jene Klausel ginge sie gar nichts an a b Johannes Arndt Der Dreissigjahrige Krieg 1618 1648 Reclam Sachbuch Stuttgart 2009 S 32 Peter Blickle Die Reformation im Reich 3 umfassend uberarbeitete und erganzte Auflage Ulmer Stuttgart 2000 ISBN 3 8252 1181 9 UTB fur Wissenschaft Uni Taschenbucher Geschichte 1181 a b Helga Schnabel Schule Die Reformation 1495 1555 Ditzingen 2006 ISBN 3 15 017048 6 Harm Klueting Das konfessionelle Zeitalter Ulmer Stuttgart 1989 ISBN 3 8001 2611 7 S 141 Der Augsburger Reichsabschied Augsburger Religionsfrieden im Volltext 24 Wo aber Unsere auch der Churfursten Fursten und Stande Unterthanen der alten Religion oder Augspurgischen Confession anhangig von solcher ihrer Religion wegen aus Unsern auch der Churfursten Fursten und Standen des H Reichs Landen Furstenthumen Stadten oder Flecken mit ihren Weib und Kindern an andere Orte ziehen und sich nieder thun wolten denen soll solcher Ab und Zuzug auch Verkauffung ihrer Haab und Guter gegen zimlichen billigen Abtrag der Leibeigenschaft und Nachsteuer wie es jedes Orts von Alters anhero ublichen herbracht und gehalten worden ist unverhindert manniglichs zugelassen und bewilligt auch an ihren Ehren und Pflichten allerding unentgolten seyn Doch soll den Oberkeiten an ihren Gerechtigkeiten und Herkommen der Leibeigenen halben dieselbigen ledig zu zehlen oder nicht hiedurch nichts abgebrochen oder benommen seyn Axel Gotthard Erneuerung des Alten Die katholische Reform im Heiligen Romischen Reich In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 8 S 332 Vergleiche Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Berlin Heidelberg 2008 S 67 online Mehr und mehr ging es jetzt um Abgrenzung um den endgultigen Sieg der einzig wahren eigenen Konfession um Interessenegoismus nicht aber um ausgleich Axel Gotthard Erneuerung des Alten Die katholische Reform im Heiligen Romischen Reich In Zeitverlag Gerd Bucerius Hrsg DIE ZEIT Welt und Kulturgeschichte in 20 Banden Band 8 S 333 f So hatte man sich schliesslich zusammengerafft ohne im Letzten einig zu sein wo es nicht anders ging auf Kosten der Klarheit und Wahrheit Eine Zeit lang schien es als wurde sich dieses Spiel auszahlen aber langfristig uberwogen doch die Nachteile des damals gewahlten Verfahrens Axel Gotthard Schlaglicht 1555 der Erste Religionsfrieden In bpb Bundeszentrale fur politische Bildung 8 Januar 2017 abgerufen am 26 Juni 2019 Anja Kurbis Rezension von Rosemarie Aulinger Erwein H Eltz Ursula Machoczek Bearb Der Reichstag zu Augsburg 1555 Munchen Oldenbourg 2010 sehepunkte Band 10 2010 Nr 12 Online abgerufen am 30 Marz 2023 Normdaten Werk GND 1277669465 lobid OGND AKS LCCN n2007032032 VIAF 183235524 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Augsburger Reichs und Religionsfrieden amp oldid 236207370