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Die Reichsexekutionsordnung von 1555 war der letzte Versuch im Heiligen Romischen Reich das Landfriedensgebot des Ewigen Landfriedens institutionell zu verankern und durchzusetzen Die Reichsexekutionsordnung war Teil des Augsburger Reichs und Religionsfriedens und wurde auf dem Reichstag zu Augsburg 1555 beschlossen Sie sollte durch die Reichskreise in Kreisexekutionsordnungen umgesetzt werden aber nur der Schwabische Reichskreis beschloss 1563 eine solche Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Literatur 4 AnmerkungenGeschichte BearbeitenAnlass fur die Verabschiedung war der in Franken von 1552 bis 1554 tobende Zweite Markgrafenkrieg des Kulmbacher Markgrafen Albrecht Alcibiades von Brandenburg Kulmbach Albrecht erpresste Geld und sogar Gebiete von verschiedenen frankischen Reichsgebieten Kaiser Karl V verurteilte dies jedoch nicht sondern nahm Albrecht sogar in seine Dienste und legitimierte damit den Bruch des Ewigen Landfrieden Da sich die betroffenen Territorien weigerten den vom Kaiser bestatigten Raub ihrer Gebiete hinzunehmen verwustete Albrecht deren Gebiete Im nordlichen Reich formierten sich derweilen Truppen unter Moritz von Sachsen um Albrecht zu bekampfen Ein Reichsfurst und spater Konig Ferdinand und nicht der Kaiser hatte militarische Gegenmassnahmen gegen den Friedensbrecher eingeleitet Am 9 Juli 1553 kam es daraufhin zur blutigsten Schlacht der Reformationszeit im Reich der Schlacht bei Sievershausen bei der Moritz Kurfurst von Sachsen starb Bis zu diesem Krieg hatte jeder selbstverstandlich den Kaiser in der Rolle des Friedenswahrers gesehen Denn dies war eine der wichtigsten Aufgaben des Reichsoberhauptes Aber Kaiser Karl V war nicht eingeschritten sondern ein Reichsfurst hatte auf eigene Faust gehandelt und den Frieden wiederhergestellt Diese Fuhrungsschwache des Kaisers sollte durch die Exekutionsordnung nicht behoben sondern als Dauerzustand fortgesetzt werden indem dem Kaiser die Zustandigkeit fur den Landfrieden entzogen wurde Das war die Lehre aus dem zweiten Markgrafenkrieg Inhalt BearbeitenDie Reichsexekutionsordnung 1 beinhaltete somit die verfassungsmassige Schwachung der kaiserlichen Gewalt die Verankerung des reichsstandischen Prinzips und die volle Foderalisierung des Reiches durch Bildung von Reichskreisen die von nun an als Mittelinstanzen zwischen den Territorien und dem Reich standen Es gab zehn dieser Kreise Bayern Schwaben Oberrhein Franken Westfalen Niedersachsen Obersachsen Osterreich Burgund und Kurrhein Im Format der Reichskreise waren die lokalen Reichsstande neben ihren bisherigen Aufgaben nun auch zustandig fur die Sicherung des Landfriedens und fur die Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichtes Verantwortlich zeichneten sie weiterhin fur die Benennung der Richter des Reichskammergerichts und mit dem Munzwesen und dem Strassenbau erhielten sie weitere wichtige bisher kaiserliche Aufgaben ubertragen Der Konig hatte neben seiner Kompetenz als oberster Richter des Reiches auch Exekutivgewalt weitestgehend eingebusst 2 Beteiligt war er nur noch wenn es der Einberufung eines Reichstages bedurfte um das Landfriedensproblem zu bewaltigen Die Exekutive des Reiches war faktisch kaiserfrei geworden und prinzipiell nur durch die Reichsstande getragen Vorgesehen war eine Stufenfolge von immer starkeren Reaktionen auf eventuelle eskalierende Landfriedensbruche Zunachst sollte die Obrigkeit der jeweiligen Territorien die Friedensstorungen ahnden Sollte dies nicht gelingen oder war sie damit uberfordert sollte der Reichskreis des Territoriums zur Friedenssicherung einschreiten bzw Reichskammergerichtsurteile vollstrecken Gegebenenfalls waren Truppen des Kreises unter Leitung des Kreisobristen einzusetzen Weiterhin konnte der Kreis bis zu vier Nachbarkreise um Mithilfe bitten das Kommando verblieb aber beim Obristen des betroffenen Kreises In besonders schwerwiegenden Fallen sollte der Erzkanzler einen Reichsdeputationstag einberufen auf dem uber noch starkere Massnahmen beraten werden sollte und eventuell alle zehn Reichskreise mobilisiert werden konnten Zu diesem Deputationstag konnte der Kaiser Abgesandte entsenden Literatur BearbeitenAxel Gotthard Das Alte Reich 1495 1806 Darmstadt 2003 ISBN 3 534 15118 6 Johann Jacob Moser Neues teutsches Staatsrecht Neudruck der Ausgabe 1766 Band 1 von Teutschland und dessen Staats Verfassung uberhaupt Otto Zeller Osnabruck 1967 Anmerkungen Bearbeiten Moser Seite 275 Eilftes Capitel Von der Executions Ordnung 2 Die Reichs Executions Ordnung ist ein Vertrag zwischen dem Kayser und gesammten Reichs Standen und ein Gesetz wegen Handhabung des Land und Religions Friedens mithin innerlicher Ruhe und Sicherheit im Reich wie auch wegen Vollstreckung derer von denen Reichs Gerichten ausgesprochenen Urtheile und Vertheidigung des Reichs gegen auswartiger Gewalt Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 47543 4 Rn 242 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsexekutionsordnung amp oldid 213374576