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Dieser Artikel behandelt den nachrichtendienstlichen Begriff fur den Fernsehfilm aus der Reihe Unter Verdacht siehe Unter Verdacht Verschlusssache Verschlusssachen Abkurzung VS sind im offentlichen Interesse insbesondere zum Schutz des Wohles eines Staates oder Gliedstaates geheimhaltungsbedurftige Tatsachen Gegenstande oder Erkenntnisse unabhangig von ihrer Darstellungsform Verschlusssachen konnen auch Produkte und die dazugehorenden Dokumente sowie zugehorige Schlusselmittel zur Entschlusselung Verschlusselung und Ubertragung von Informationen sein Kryptomittel Geheimhaltungsbedurftig im offentlichen Interesse konnen auch Geschafts Betriebs Erfindungs Steuer oder sonstige private Geheimnisse oder Umstande des personlichen Lebensbereichs sein 4 Abs 1 Sicherheitsuberprufungsgesetz SUG Von einer Verschlusssache durfen nur Personen Kenntnis erhalten die auf Grund ihrer Aufgabenerfullung Kenntnis haben mussen Keine Person darf uber eine Verschlusssache umfassender oder eher unterrichtet werden als dies aus Grunden der Aufgabenerfullung notwendig ist 4 Abs 1a SUG Darstellungsformen sind zum Beispiel Schriftstucke Zeichnungen Karten Fotokopien Lichtbildmaterial elektronische Dateien und Datentrager elektrische Signale Gerate technische Einrichtungen oder das gesprochene Wort Geheimhaltungsbedurftig im offentlichen Interesse konnen auch Geschafts Betriebs Erfindungs Steuer oder sonstige private Geheimnisse oder Umstande des personlichen Lebensbereichs sein 2 Abs 1 Verschlusssachenanweisung VSA Verschlusssachen werden durch besondere Sicherheitsmassnahmen gegen die Kenntnis durch Unbefugte geschutzt Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Einstufung 1 2 Schutz 1 3 Sicherheitsuberprufung 1 4 Sicherheitsbereiche 1 5 Warn und Sperrvermerke 1 6 Bundestag und Bundesrat 1 7 Geheimarchiv des Bundesarchivs 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenRegelungen zu Verschlusssachen und deren Schutz treffen in Deutschland insbesondere das Sicherheitsuberprufungsgesetz SUG und die aufgrund 35 SUG erlassene Verschlusssachenanweisung VSA des Bundes sowie entsprechende Gesetze und Anweisungen der Lander Einstufung Bearbeiten Verschlusssachen werden entsprechend ihrer Schutzbedurftigkeit von einer amtlichen Stelle des Bundes oder auf deren Veranlassung in vier Geheimhaltungsgrade eingestuft 4 Abs 2 SUG Die Grade richten sich nach den moglichen Folgen der Kenntnisnahme durch Unbefugte fur die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Lander 2 Abs 2 VSA 1 Geheimhaltungsgrad Abkurzung 2 EinstufungsgrundsatzVS NUR FUR DEN DIENSTGEBRAUCH VS NfD kann fur die Interessen nachteilig seinVS VERTRAULICH VS Vertr kann fur die Interessen schadlich seinGEHEIM Geh kann die Sicherheit gefahrden oder den Interessen schweren Schaden zufugenSTRENG GEHEIM Str Geh kann den Bestand oder lebenswichtige Interessen gefahrdenDer Herausgeber einer Verschlusssache legt den Geheimhaltungsgrad fest Herausgeber ist die Dienststelle die eine Verschlusssache erstellt oder deren Erstellung veranlasst Von einer Einstufung als Verschlusssache ist nur Gebrauch zu machen soweit dies notwendig ist 15 VSA Die Einstufungsfrist hat sich an der aus der Begrundung fur die Einstufung resultierenden voraussichtlichen Dauer der Schutzbedurftigkeit der Verschlusssache zu orientieren Die Einstufung einer Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS NUR FUR DEN DIENSTGEBRAUCH ist auf 30 Jahre befristet Sie kann verkurzt aber nicht verlangert werden Fur hohere Geheimhaltungsgrade konnen fur einzelne Verschlusssachen oder pauschal fur die in einem bestimmten Bereich entstehenden Verschlusssachen hohere Fristen festgesetzt werden Die Einstufung endet mit Ablauf des Jahres in welches das Fristende fallt 16 f VSA Andert sich die Schutzbedurftigkeit einer Verschlusssache hat der Herausgeber den Geheimhaltungsgrad dieser Verschlusssache entsprechend herauf oder herabzusetzen 18 VSA Entfallt die Geheimhaltungsbedurftigkeit einer Verschlusssache vor Ablauf der Einstufungsfrist hat der Herausgeber die Einstufung aufzuheben 19 VSA Eine Nicht Einstufung bedeutet nicht dass das entsprechende Objekt bzw sein Inhalt der Offentlichkeit zuganglich gemacht werden darf Es unterliegt dem allgemeinen Amtsgeheimnis Lediglich die besonderen Schutzbestimmungen fur Verschlusssachen finden auf diese keine Anwendung Der Geheimhaltungsgrad einer Verschlusssache bleibt auch bestehen wenn sie unrechtmassig bekannt geworden ist 2 Abs 3 VSA Bei VS VERTRAULICH oder hoher eingestufte Verschlusssachen wird der Geheimhaltungsgrad mit dem Zusatz amtlich geheim gehalten am oberen Rand jeder beschriebenen Seite bei Schriftgut angebracht 3 Schutz Bearbeiten Behorden und sonstige offentliche Stellen z B Verfassungsorgane sind verpflichtet Verschlusssachen durch Massnahmen des materiellen Geheimschutzes so zu schutzen dass Durchbrechungen ihrer Vertraulichkeit entgegengewirkt wird und darauf hinzuwirken dass solche Versuche erkannt und aufgeklart werden konnen Dies gilt auch fur die Weitergabe von Verschlusssachen an nichtoffentliche Stellen 4 Abs 4 SUG Wer in berechtigter Weise Zugang zu einer Verschlusssache erlangt ist zur Verschwiegenheit uber die ihm dadurch zur Kenntnis gelangten Informationen verpflichtet und hat durch Einhaltung der Schutzmassnahmen dafur Sorge zu tragen dass keine unbefugte Person Kenntnis von der Verschlusssache erlangt 4 Abs 3 SUG Bevor eine Person Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS NUR FUR DEN DIENSTGEBRAUCH erhalt ist sie auf das VS NfD Merkblatt 4 zu verpflichten Bevor eine Person Zugang zu VS VERTRAULICH oder hoher eingestuften Verschlusssachen erhalt ist sie durch den Geheimschutzbeauftragten zu ermachtigen Dabei ist sie uber die besonderen Bestimmungen des Geheimschutzes zu belehren in erforderlichem Umfang auf den Geheimschutz zu verpflichten und uber Anbahnungs und Anwerbemethoden auslandischer Nachrichtendienste sowie die Moglichkeit straf und disziplinarrechtlicher Ahndung oder arbeitsrechtlicher Massnahmen bei Verstossen gegen die Geheimhaltungsvorschriften zu unterrichten 4 Abs 2 VSA Das Bundesamt fur Sicherheit in der Informationstechnik und die Nachrichtendienste des Bundes und der Lander wirken beim Verschlusssachenschutz mit 5 VSA Bei der Handhabung von Verschlusssachen werden technische und organisatorische Massnahmen getroffen die in ihrem Zusammenwirken die Risiken eines Angriffs reduzieren und im Falle eines erfolgreichen Angriffs die negativen Folgen begrenzen sollen Die Sicherheitsmassnahmen berucksichtigen die Aspekte Pravention Detektion und Reaktion 6 VSA Die Dienststellenleitung ist innerhalb ihres Zustandigkeitsbereiches fur die Umsetzung dieser Verschlusssachenanweisung verantwortlich und hat die Voraussetzungen zur Gewahrleistung des materiellen Geheimschutzes zu schaffen Sie kann ihre Aufgaben ganz oder teilweise auf Mitarbeiter ihrer Dienststelle ubertragen 7 VSA Dienststellen die VS VERTRAULICH oder hoher eingestufte Verschlusssachen handhaben sollen Geheimschutzbeauftragte 5 und zur Vertretung berechtigte Personen bestellen 8 Abs 1 VSA Sie bestellen zudem VS Registratoren und zur Vertretung berechtigte Personen die fur die ordnungsgemasse Verwaltung dieser Verschlusssachen Sorge tragen 10 VSA Der Betreff einer Verschlusssache soll so formuliert werden dass er fur sich genommen nicht geheimhaltungsbedurftig ist 20 Abs 5 VSA Die Vervielfaltigung von STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen bedarf der Zustimmung des Herausgebers 22 Abs 4 VSA Die dauerhafte Aufbewahrung von VS VERTRAULICH oder hoher eingestuften Verschlusssachen hat in VS Registraturen zu erfolgen Die Aufbewahrung ausserhalb der VS Registratur ist nur fur den Zeitraum zulassig fur den ein fortgesetzter Zugriff des Bearbeiters auf die Verschlusssache notwendig ist 23 Abs 1 VSA Jeder hat sich vor der Weitergabe von Verschlusssachen zu vergewissern dass der vorgesehene Empfanger zur Annahme oder Kenntnisnahme berechtigt ist 24 Abs 2 VSA Bei der Erorterung von geheimhaltungsbedurftigen Sachverhalten ist der Grundsatz Kenntnis nur wenn notig zu beachten Die Erorterung in der Offentlichkeit ist zu unterlassen 29 Abs 1 VSA Technische Mittel zur Sicherung von Verschlusssachen sind beispielsweise VS Verwahrgelasse VS Schlusselbehalter Einbruch und Uberfallmeldeanlagen Zutrittskontrollanlagen VS Transportbehalter VS Verpackungen VS Sicherheitsturen und schlosser Dazu zahlen auch Mittel zur Vernichtung von Verschlusssachen VS Verwahrgelasse sind besonders gesicherte Raume Schranke oder sonstige Behaltnisse zur Aufbewahrung von Verschlusssachen Jede VS Registratur verfugt uber mindestens ein VS Verwahrgelass Dienststellen haben Vorkehrungen zu treffen damit ihre Telekommunikations und Informationstechnik nicht dazu missbraucht werden kann um Raum und Telefongesprache abzuhoren Raume in denen haufig oder regelmassig Gesprache mit VS VERTRAULICH oder hoher eingestuftem Inhalt gefuhrt werden mussen abhorgeschutzt bei Inhalten des Geheimhaltungsgrades STRENG GEHEIM abhorsicher sein 41 VSA Sie sind vor der erstmaligen Benutzung sowie danach stichprobenartig einer Lauschabwehrprufung zu unterziehen 48 VSA Dienststellen die in besonderem Masse Ziel von Angriffen auf Vertraulichkeit Verfugbarkeit Integritat und Authentizitat von Verschlusssachen sind konnen als Dienststellen mit besonderem Geheimschutzbedarf festgelegt werden 43 VSA Sicherheitsuberprufung Bearbeiten Hauptartikel Sicherheitsuberprufung Wer Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann die mindestens als VS VERTRAULICH eingestuft sind oder in einer Behorde tatig ist die als Nationale Sicherheitsbehorde zum Sicherheitsbereich erklart worden ist ubt eine sicherheitsempfindliche Tatigkeit aus 1 Abs 2 SUG Entsprechen der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tatigkeit wird entweder eine einfache Sicherheitsuberprufung eine erweiterte Sicherheitsuberprufung oder eine erweiterte Sicherheitsuberprufung mit Sicherheitsermittlungen durchgefuhrt Dazu haben die Personen eine Sicherheitserklarung abzugeben 13 SUG Durch die sicherheitsmassige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklarung unter Berucksichtigung weiterer Erkenntnisse z B durch Einholung von Auskunften Anfragen oder Sicherheitsermittlungen stellen die Verfassungsschutzbehorden mitwirkende Behorden BfV LfV MAD fest ob es zu einer Person sicherheitserhebliche Erkenntnisse vorliegen d h Anhaltspunkte fur ein Sicherheitsrisiko Ein Sicherheitsrisiko liegt vor wenn tatsachliche Anhaltspunkte Zweifel an der Zuverlassigkeit der betroffenen Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tatigkeit eine besondere Gefahrdung der betroffenen Person insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit bei moglichen Anbahnungs oder Werbungsversuchen durch auslandische Nachrichtendienste kriminelle terroristische oder extremistische Vereinigungen oder Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bestehen 5 SUG Sicherheitsbereiche Bearbeiten Sicherheitsbereiche sind in Dienststellen zu bilden sofern Umfang und Bedeutung der dort anfallenden Verschlusssachen es erfordern Dies konnen einzelne oder mehrere Raume als auch Gebaude oder Gebaudegruppen sein Diese sind durch personelle organisatorische und technische Massnahmen gegen den Zutritt durch Unbefugte geschutzt Zutritt zu diesen Bereichen darf nur an Stellen moglich sein an denen eine zuverlassige Prufung der Zutrittsberechtigung stattfindet z B anhand eines Dienstausweises Besucher und Fremdpersonal sind grundsatzlich nach Identitatsfeststellung wahrend des Aufenthalts im Sicherheitsbereich zu beaufsichtigen 39 Abs 3 f VSA Warn und Sperrvermerke Bearbeiten Warn und Sperrvermerke begrenzen den zugangsberechtigten Empfangerkreis einer Verschlusssache Es konnen insbesondere folgende Warnvermerke verwendet werden KRYPTOSICHERHEIT oder KRYPTO oder CRYPTOSECURITY oder CRYPTO Controlled COMSEC Item oder CCI Atomal Auswertesache Schutzwort ANRECHT Schutzwort VS oder SW VS Als Sperrvermerke konnen insbesondere verwendet werden lt jeweilige Behorde gt intern Fur Geheimschutzbeauftragte Nur Deutschen zur Kenntnis oder GE eyes only Weitergabe an lt jeweiliger Name gt FUR KRYPTOVERWALTER oder for crypto custodian Nur zu ihrer Information Die Fertigung von Kopien dieser VS ist untersagt Bundestag und Bundesrat Bearbeiten Fur Verschlusssachen die innerhalb des Bundestages entstehen oder dem Bundestag seinen Ausschussen oder Mitgliedern des Bundestages zugeleitet wurden gilt die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages 6 Soweit ausschliesslich der Bereich der Verwaltung des Bundestages beruhrt wird gelten die Vorschriften der Verschlusssachenanweisung fur Bundesbehorden 7 Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade STRENG GEHEIM oder GEHEIM durfen nur in den Raumen der Geheimregistratur eingesehen werden 8 Fur Verschlusssachen die innerhalb des Bundesrates entstehen oder dem Bundesrat zugeleitet werden gilt die Geheimschutzordnung des Bundesrates 9 Fur das Sekretariat des Bundesrates gelten grundsatzlich die Vorschriften der Verschlusssachenanweisung fur die Bundesbehorden 10 Geheimarchiv des Bundesarchivs Bearbeiten Dienststellen des Bundes bieten grundsatzlich ihre nicht mehr benotigten Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade VS VERTRAULICH oder hoher dem Bundesarchiv Geheimarchiv zur Archivierung an 31 VSA 11 Verschlusssachen die das zustandige Archiv nicht ubernimmt sind so zu vernichten dass der Inhalt weder erkennbar ist noch erkennbar gemacht werden kann 32 VSA Das Bundesarchiv hat vom Zeitpunkt der Ubernahme an die Rechtsvorschriften des Bundes uber die Geheimhaltung sowie die Verschlusssachenanweisung anzuwenden 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz BArchG Literatur BearbeitenH Dv 99 M Dv Nr 9 L Dv 99 Verschlusssachen Vorschrift Gultig fur die Wehrmacht 1943 ISBN 978 3749466924Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Verschlusssache Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Sicherheitsuberprufungsgesetz SUG Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz Verschlusssachenanweisung VSA In Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 10 August 2018 abgerufen am 25 Oktober 2019 GMBl 2018 Nr 44 47 S 826 Anlage VIII Verschlusssachenanweisung Muster PDF In Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 10 August 2018 abgerufen am 25 Oktober 2019 mit Beispielen fur die Kennzeichnung von Verschlusssachen Einzelnachweise Bearbeiten Anlage III Verschlusssachenanweisung Hinweise zur Einstufung In Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 10 August 2018 abgerufen am 25 Oktober 2019 20 Abs 4 VSA Anlage IV Verschlusssachenanweisung Hinweise zur Handhabung von Verschlusssachen In Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 10 August 2018 abgerufen am 25 Oktober 2019 Anlage V Verschlusssachenanweisung Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS NUR FUR DEN DIENSTGEBRAUCH VS NfD Merkblatt In Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 10 August 2018 abgerufen am 27 Oktober 2019 Anlage I Verschlusssachenanweisung Hinweise zur Geheimschutzorganisation In Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 10 August 2018 abgerufen am 25 Oktober 2019 Anlage 3 der Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages Geheimschutzordnung GSO des Deutschen Bundestages In Deutscher Bundestag 1 Januar 2019 abgerufen am 27 Oktober 2019 1 Ausfuhrungsbestimmungen zur Geheimschutzordnung GSO des Deutschen Bundestages GSO AB In Deutscher Bundestag 19 September 1975 abgerufen am 27 Oktober 2019 1 Anlage 3 der Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages Geheimschutzordnung GSO des Deutschen Bundestages In Deutscher Bundestag 1 Januar 2019 abgerufen am 27 Oktober 2019 3a Geheimschutzordnung des Bundesrates Bundesratsdrucksache 534 86 Beschluss In Bundesrat 28 November 1986 abgerufen am 27 Oktober 2019 1 Abs 1 Geheimschutzordnung des Bundesrates Bundesratsdrucksache 534 86 Beschluss In Bundesrat 28 November 1986 abgerufen am 27 Oktober 2019 1 Abs 4 Anlage VI Verschlusssachenanweisung Richtlinie fur die Abgabe von Verschlusssachen an das Geheimarchiv des Bundesarchivs VS Archivrichtlinie In Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 10 August 2018 abgerufen am 27 Oktober 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verschlusssache amp oldid 236812515