www.wikidata.de-de.nina.az
Die Nachrichtendienste des Bundes sind in Deutschland der Bundesnachrichtendienst BND Auslandsnachrichtendienst das Bundesamt fur Verfassungsschutz BfV ziviler Inlandsnachrichtendienst zustandig fur die Spionageabwehr und den Verfassungsschutz und der Militarische Abschirmdienst MAD zustandig fur die Spionageabwehr und den Verfassungsschutz im Geschaftsbereich des BMVg Zusatzlich gibt es in jedem der 16 Bundeslander eine Landesbehorde fur Verfassungsschutz sodass es in Deutschland 19 offizielle Nachrichtendienste gibt Andere offentliche Stellen des Bundes haben teilweise ahnliche Aufgaben und Befugnisse wie die Nachrichtendienste des Bundes ohne offiziell als Nachrichtendienste zu gelten oder ihrer spezifischen Kontrolle zu unterliegen Dazu zahlen das Bundeskriminalamt das Zollkriminalamt das Bundesamt fur Sicherheit in der Informationstechnik das Zentrum fur Informations und Kommunikationstechnik der Bundespolizei und das Kommando Aufklarung und Wirkung der Bundeswehr Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Beauftragter fur die Nachrichtendienste des Bundes 2 1 Liste der Beauftragten fur die Nachrichtendienste des Bundes 3 Koordinator der Nachrichtendienste des Bundes 3 1 Liste der Koordinatoren der Nachrichtendienste des Bundes 4 Nachrichtendienst Abteilung im Bundeskanzleramt 4 1 Geschichte 5 Prasidentenrunde und nachrichtendienstliche Lage 6 Kontrolle 6 1 Parlamentarische Kontrolle 6 1 1 Parlamentarisches Kontrollgremium 6 1 2 G 10 Kommission 6 1 3 Vertrauensgremium 6 1 4 Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes 6 1 5 Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 6 1 6 Allgemeine parlamentarische Kontrolle 6 2 Exekutive und behordliche Kontrolle 6 3 Gerichtliche Kontrolle 6 4 Sonstige staatliche Kontrolle 6 4 1 Bundesrechnungshof 6 4 2 Bundesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit 6 4 3 Unabhangiger Kontrollrat 6 5 Kontrolle durch die Offentlichkeit 6 5 1 Medien 6 5 2 Auskunftsrechte der Burger 6 5 3 Petitionsrecht 6 6 Kritik 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenSiehe auch Nachrichtendienst Bundesrepublik Auf verfassungsrechtlicher Ebene ist die Rechtsgrundlage fur das BfV in Art 73 Abs 1 Nummer 10 Buchstaben a und b sowie Art 87 Abs 1 Satz 2 Grundgesetz GG geregelt Demnach hat der Bund die ausschliessliche Gesetzgebung uber die Zusammenarbeit des Bundes und der Lander zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes Verfassungsschutz und zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswartige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefahrden Er kann durch Bundesgesetz eine Zentralstelle zur Sammlung von Unterlagen fur Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswartige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefahrden einrichten Fur den BND und den MAD leitet sich die Gesetzgebungs und Behordenerrichtungskompetenz aus Art 73 Abs 1 und Art 87 Abs 3 GG ab wonach der Bund die ausschliessliche Gesetzgebung uber die auswartigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung hat und fur Angelegenheiten fur die dem Bunde die Gesetzgebung zusteht selbstandige Bundesoberbehorden errichtet werden konnen Einfachgesetzliche Grundlagen fur die Nachrichtendienste des Bundes sind das BND Gesetz das Bundesverfassungsschutzgesetz BVerfSchG und das MAD Gesetz Die gesetzliche Regelung ihrer Befugnisse war notig geworden nachdem das Bundesverfassungsgericht im Volkszahlungsurteil Ende 1983 das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung etabliert hatte Die Nachrichtendienste des Bundes unterliegen dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten Der Erkenntnisaustausch zwischen ihnen und anderen Behorden ist in den bis 26 BVerfSchG geregelt BND und MAD Gesetz verweisen auf das BVerfSchG Beauftragter fur die Nachrichtendienste des Bundes BearbeitenDer Beauftragte fur die Nachrichtendienste des Bundes seit Ende 2021 Wolfgang Schmidt 1 ist seit 1975 der Chef des Bundeskanzleramtes oder ein Staatssekretar im Bundeskanzleramt Dieser Bundesbeauftragte koordiniert und intensiviert die Zusammenarbeit der drei Nachrichtendienste des Bundes untereinander und ihre ressortubergreifende Zusammenarbeit mit anderen Behorden und Dienststellen Er wirkt bei der parlamentarischen Behandlung der Haushalts angelegenheiten der drei Dienste mit unterstutzt die Koordinierung und Vorbereitung von Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums und steht dem Staatssekretarsausschuss fur das geheime Nachrichtenwesen und Sicherheit vor 2 Zur Erfullung seiner Aufgaben ist dem Beauftragten fur die Nachrichtendienste des Bundes eine Abteilung im Bundeskanzleramt derzeit Abteilung 7 davor Abteilung 6 unterstellt Sie ist neben der Koordination der Nachrichtendienste des Bundes auch fur den dem Bundeskanzleramt nachgeordneten Bundesnachrichtendienst zustandig Ab Ende 2021 ubernimmt die Funktion wieder der Chef des Bundeskanzleramtes nachdem zuvor ein Staatssekretar dieses Amt bekleidete Einen Teil der Aufgaben hat die Abteilungsleiterin 7 Dagmar Busch ubernommen 3 Der Beauftragte fur die Nachrichtendienste des Bundes hat ressortubergreifende Aufgaben ohne die Ressortverantwortung der Bundesministerien nach Art 65 Absatz 2 Grundgesetzes GG zu beruhren Die Zusammenarbeit von BfV mit den Landesbehorden fur Verfassungsschutz gehort nicht zu seinen Aufgaben 2 Der Beauftragte fur die Nachrichtendienste des Bundes hat das Recht von den Ressorts und von den Nachrichtendiensten des Bundes Auskunfte uber nachrichtendienstliche Verdachtsfalle und andere besondere Vorkommnisse sowie die Arbeitsmethodik das Informations und Karteiwesen die Organisation die Haushaltsplanung und Personalstrukturplanung zu verlangen Er kann des Weiteren fur den Bereich der Zusammenarbeit der Dienste Massnahmen vorschlagen und ist an Gesetzesvorhaben sowie an der Ausarbeitung von Vorschriften beteiligt die einen oder mehrere der Nachrichtendienste des Bundes oder ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen betreffen Ausserdem kann er jederzeit unmittelbare Besprechungen mit den Leitern der Dienste und deren Vertretern fuhren 2 Das Bundesministerium des Innern und fur Heimat BMI und das Bundesministerium der Verteidigung BMVg unterrichten den Beauftragten fur die Nachrichtendienste des Bundes uber nachrichtendienstliche Verdachtsfalle und andere besondere Vorkommnisse aus dem Bereich des BfV bzw des MAD die bei ihrem Bekanntwerden das politische oder offentliche Interesse finden konnten und deshalb fur den Bundeskanzler von Bedeutung sein konnen 2 Nach Grundung der drei Nachrichtendienste des Bundes bedurfte es eines zentralen Koordinierungspostens der direkt dem Bundeskanzler bzw dem Bundeskanzleramt untersteht Von 1949 bis 1964 wurde diese Arbeit vom Bundesverteidigungsrat ubernommen und ab 1964 bis 1969 vom Bundesministerium fur die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates Bundesminister Heinrich Krone Damit wurde die Koordination der Nachrichtendienste des Bundes zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik an einer Stelle zusammengefasst 4 Nachdem das Krone Ministerium 1969 aufgelost worden war wurde der neu gegrundete Bundessicherheitsrat mit der Aufgabe der Koordination betraut Faktisch ubernahm diese Aufgabe allerdings der Chef des Bundeskanzleramts Mit Organisationserlass vom 29 Januar 1975 5 des Bundeskanzlers Helmut Schmidt wurde die Funktion des Beauftragten fur die Nachrichtendienste geschaffen 6 Zu diesem wurde der Chef des Bundeskanzleramtes Chef BK bestellt Dieser konnte entweder Bundesminister fur besondere Aufgaben BMin oder Staatssekretar StS sein Er wurde umgangssprachlich auch Koordinator genannt Spater ging diese Bezeichnung auf den Leiter der Nachrichtendienstabteilung im Bundeskanzleramt uber in der Regel ein Ministerialdirektor MinDir Dieser war auch Stellvertreter des Beauftragten fur die Nachrichtendienste 6 7 Mit Organisationserlass vom 15 November 1984 Inkrafttreten wurde der Staatssekretar beim Bundeskanzler zum Beauftragten fur die Nachrichtendienste Ihm wurde auch der BND unterstellt 8 Mit Organisationserlass vom 3 Mai 1989 Inkrafttreten wurde zum Beauftragten fur die Nachrichtendienste ein Staatsminister oder Staatssekretar im Geschaftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes bestellt Zum Vertreter wurde ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt erklart Die von diesem geleitete Abteilung sollte den Beauftragten fur die Nachrichtendienste bei der Erfullung seiner Aufgaben unterstutzten Der BND wurde wieder dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt 9 Die Staatsminister Waldemar Schreckenberger und Lutz Stavenhagen hatten die Fachaufsicht uber den BND wohingegen die Dienstaufsicht aus dienstrechtlichen Grunden beim beamteten Chef des Bundeskanzleramtes lag Die Staatsminister waren in einem offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis aber keine Beamte offentlich rechtliches Dienstverhaltnis 10 Liste der Beauftragten fur die Nachrichtendienste des Bundes Bearbeiten Name Amtszeit Beginn Amtszeit Ende Partei BemerkungManfred Schuler 11 29 Januar 1975 1 Dezember 1980 SPD StS Chef BKManfred Lahnstein 1 Dezember 1980 28 April 1982 SPD StS Chef BKGerhard Konow 29 April 1982 4 Oktober 1982 StS Chef BKWaldemar Schreckenberger 4 Oktober 1982 3 Mai 1989 CDU StS bis 15 November 1984 zugleich Chef BKLutz Stavenhagen 3 Mai 1989 12 2 Dezember 1991 CDU Staatsminister beim BundeskanzlerBernd Schmidbauer 18 Dezember 1991 1998 CDU Staatsminister beim BundeskanzlerFrank Walter Steinmeier 1998 22 November 2005 SPD StS Chef BKThomas de Maiziere 22 November 2005 28 Oktober 2009 CDU BMin Chef BKRonald Pofalla 28 Oktober 2009 17 Dezember 2013 CDU BMinPeter Altmaier 17 Dezember 2013 2014 CDU BMinKlaus Dieter Fritsche 2014 2018 CSU StSJohannes Geismann 2018 2021 CDU StSWolfgang Schmidt 2021 amtierend SPD BMinKoordinator der Nachrichtendienste des Bundes BearbeitenDer Leiter der fur die Nachrichtendienste des Bundes zustandigen Abteilung 7 bis 2018 Abteilung 6 im Bundeskanzleramt bis Mitte 2021 Bernhard Kotsch ist Koordinator der Nachrichtendienste des Bundes Bis 2021 war er der Vertreter des Beauftragten fur die Nachrichtendienste des Bundes und berichtete diesem uber die nachrichtendienstliche Lage Zum 1 Marz 2022 hat Dagmar Busch die Abteilungsleitung ubernommen 13 Liste der Koordinatoren der Nachrichtendienste des Bundes Bearbeiten Name Amtszeit Beginn Amtszeit Ende Partei AmtsbezeichnungFranz Schlichter 1975 1980 MinisterialdirektorGerhard Ritzel 14 1981 1983 MinisterialdirektorHermann Jung 1981 1992 MinisterialdirektorRudolf Dolzer 1992 1996 MinisterialdirektorAugust Hanning 1996 1999 MinisterialdirektorErnst Uhrlau 15 1999 30 November 2005 SPD MinisterialdirektorKlaus Dieter Fritsche 1 Dezember 2005 Dezember 2009 CSU MinisterialdirektorGunter Heiss 2010 2018 CDU MinisterialdirektorBernhard Kotsch 2018 Mitte 2021 MinisterialdirektorDagmar Busch 1 Marz 2022 amtierend MinisterialdirektorinNachrichtendienst Abteilung im Bundeskanzleramt BearbeitenDie Abteilung 7 ist die fur den Bundesnachrichtendienst und die Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes zustandige Abteilung im Bundeskanzleramt unter Leitung von Ministerialdirektorin Dagmar Busch Standiger Vertreter ist Ministerialdirigent Carsten Maas Die Abteilung gliedert sich wie folgt 16 Referat 701 Ministerialrat Schneider Haushalt Personal Organisation Bauwesen Referat 702 n n Technische Aufklarung und Cyber Intelligence Referat 703 Ministerialratin Fahrner Proliferation Wirtschaftsschutz Sicherheit Referat 704 Ministerialratin Maurmann Terrorismus Extremismus Organisierte Kriminalitat Krisenlagen Referat 705 Regierungsdirektorin Kolling Recht der Nachrichtendienste G10 Angelegenheiten Unabhangiges Gremium Datenschutz Referat 706 Regierungsdirektorin Eckart Parlamentarisches Kontrollgremium ND Lage Presse und Offentlichkeitsarbeit Geschichte des BND Masterstudiengang IFG Referat 707 Ministerialrat Kleidt Allgemeine Lageinformationen Auftragssteuerung Internationale Zusammenarbeit Bis zum Amtsantritt von Bundeskanzler Olaf Scholz war die Abteilung in zwei Gruppen mit je drei bzw vier Referaten gegliedert 17 Geschichte Bearbeiten Ab 1951 war das Referat 5 Anlauf und Kontaktstelle fur die Organisation Gehlen den Vorlaufer des BND Als der BND am 1 April 1956 errichtet wurde war das Referat 5 auch fur diesen zustandig 18 Geleitet wurde das Referat 5 von 1955 bis 1964 mit einer Unterbrechung 1958 durch Ministerialrat Gunter Bachmann der bereits ab 1952 Hilfsreferent in dem Referat war 19 1964 ubernahm Ministerialrat Hans Georg Walter von Koester die Leitung uber das Referat Es wurde 1965 in Referat I A 5 1966 in Referat III 1 sowie 1967 in Referat I 2 umbenannt und im Sommer 1969 zur Gruppe I 2 aufgewertet 20 Das Referat war neben dem BND zustandig fur den Staatssekretarsausschuss fur Nachrichtendienste und Sicherheit 21 und hatte die Geschafte der Arbeitsgruppe fur das geheime Nachrichtenwesen zu fuhren In Angelegenheiten des BND und der gemeinsamen Angelegenheiten der Nachrichtendienste war das Referat I 2 direkt dem Chef des Bundeskanzerlamtes unterstellt im Ubrigen der Abteilung I unter Leitung von Horst Osterheld 22 1969 ubernahm Ministerialdirigent Franz Schlichter die Leitung 23 Anfang 1973 wurde die dem Chef des Bundeskanzleramtes direkt unterstellte neue Gruppe 07 unter Schlichters Leitung geschaffen die vom Referat I 2 die Zustandigkeit fur die Angelegenheiten des BND und die gemeinsamen Angelegenheiten der Nachrichtendienste ubernahm sowie die Sachgebiete die diese bearbeitet hatten 24 1974 ubernahm sie auch die Zustandigkeit fur den Verfassungsschutz von dem Referat I 2 welches in die Gruppe 1 3 spater 13 eingegliedert wurde 1975 baute man die Gruppe 07 deutlich aus gliederte sie in Referate und ernannte ihren Leiter zum Vertreter des Beauftragten fur die Nachrichtendienste des Bundes Ab diesem Zeitpunkt hatte die Gruppe offiziell die Koordinierungsfunktion fur die Nachrichtendienste des Bundes Zudem ubernahm die Gruppe 07 die Zustandigkeit fur den Etat des BND 1976 gliederte sie sich in die Referate 071 bis 076 25 1977 wurde die Gruppe 07 in die Abteilung 6 umgewandelt und weiterhin von Franz Schlichter geleitet der zum Ministerialdirektor ernannt wurde und weiterhin Vertreter des Beauftragten fur die Nachrichtendienste des Bundes war Die Abteilung war fur den BND die Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes und den Geheimschutz zustandig und in die Referate 61 bis 66 gegliedert 1981 wurde in der Abteilung die Gruppe 61 zustandig fur den BND gebildet Die Referate 61 und 62 wurden zu den Referaten 611 und 612 die ubrigen Referate ruckten nummerisch auf 63 zu 62 usw 26 1985 wurden der Bereich Geheimschutz aus der Abteilung 6 ausgelagert Die von den Referaten 62 und 63 abgedeckten Zustandigkeiten der Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes wurden nun so wie die Angelegenheiten des BND in einer Gruppe zusammengefasst und wertete damit die Abteilung auf Die Gruppenleitung war fur die Koordinierung der Nachrichtendienste im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf Organisations und Haushaltsangelegenheiten Verwaltung und Technik verantwortlich und ausserdem fur G 10 Verfahren zustandig vorher Referat 63 Referat 621 entsprach mit der Koordinierung der Nachrichtendienste bei der allgemeinen Zusammenarbeit dem Informationsaustausch der Geschaftsfuhrung fur den Staatssekretarsausschuss fur das geheime Nachrichtenwesen und der Zustandigkeit fur die Parlamentarische Kontrollkommission dem vorherigen Referat 62 27 1994 wurde die Gruppe 62 um das Referat 622 erweitert Es war zustandig fur Internationale Proliferation von Rustungsgutern Internationaler Rauschgifthandel nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung und Informationsverwertung 28 In der letzten Amtszeit Helmut Kohls wurden in der Abteilung 6 die Gruppen abgeschafft Die Referatsbezeichnungen blieben jedoch dreistellig Es bestanden die Referate 601 bis 605 Der bisherige Gruppenleiter 62 wurde Abteilungsleiter der Gruppenleiter 61 sein Stellvertreter 29 Nach dem Amtsantritt Gerhard Schroders wurde die Abteilung 5 Gesellschaftliche und politische Analysen kulturelle Angelegenheiten zwischenzeitlich aufgelost und die bisherige Abteilung 6 wurde zur neuen Abteilung 5 Bereits Ende 1988 entstand eine neue Abteilung 5 Politische Analysen und Grundsatzfragen und die fur den BND und die Koordinierung der Nachrichtendienste zustandige Abteilung erhielt wieder die Nummer 6 30 Im Marz 2018 bekam die Abteilung 6 im Zuge des Beginns des Kabinetts Merkel IV die heutige gultige Bezeichnung Abteilung 7 So hatte die Abteilung immer die letzte Nummer der Abteilungen des Bundeskanzleramtes Prasidentenrunde und nachrichtendienstliche Lage Bearbeiten Hauptartikel Prasidentenlage Bereits 1967 fand im Bundeskanzleramt jeden Dienstagmorgen Grosse Lage statt an der auch ein Vertreter des BND teilnahm 31 Unter Willy Brandt trug der Prasident des BND im Bundeskanzleramt wochentlich vor 32 Nachdem das Amt des Beauftragten fur die Nachrichtendienste des Bundes 1975 geschaffen wurde traf sich dieser regelmassig dienstags vormittags unter seinem Vorsitz mit den Prasidenten der Nachrichtendienste 33 Ausserdem waren Teilnehmer die Staatssekretare des Auswartigen Amtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Verteidigung sowie die Abteilungsleiter 1 und 6 aus dem Bundeskanzleramt 34 BMJ GBA und BKA sind seit den Anschlagen vom 11 September 2001 dabei Bei der ND Lage handelt es sich um die wochentliche systematische Darstellung aussen und sicherheitsrelevanter Informationen durch die Leiter der Sicherheitsbehorden der Bundesrepublik zur Unterrichtung des Beauftragten fur die Nachrichtendienste des Bundes Die im Anschluss stattfindende Prasidentenrunde ist eine politisch exekutive Beratung im engsten Fuhrungskreis der Sicherheitsbehorden Sie hat als Zweck den Austausch von Informationen die Beratung Willensbildung und Vorbereitung einer Entscheidungsfindung in den zustandigen Ressorts und Geschaftsbereichen in Fragen der ausseren und inneren Sicherheit Bei den Sachverhalten in der Prasidentenrunde handelt es sich regelmassig um Inhalte von hoher aussen und oder sicherheitspolitischer Bedeutung Sinn der Pr Runde ist es Gelegenheit zu schaffen Fragen anzusprechen und detailliert zu erortern die in der grossen Runde moglicherweise gar nicht jedenfalls nicht in demselben Umfang angesprochen wurden Die Runde trifft sich beim Mittagessen bei dem die Ressorts oder insbesondere die Prasidenten der Behorden BND BfV und BKA die Moglichkeit haben Dinge vorzutragen bei denen ihnen eine Abstimmung mit anderen Ressorts und auch dem Bundeskanzleramt und bis 2021 dem Beauftragten fur Nachrichtendienste des Bundes am Herzen liegt Eine feste Tagesordnung gibt es nicht 35 Kontrolle BearbeitenDie Kontrolle der drei Nachrichtendienste des Bundes gestaltet sich im Wesentlichen gleich Parlamentarische Kontrolle Bearbeiten Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes obliegt dem Deutschen Bundestag Dazu hat er verschiedene Moglichkeiten Parlamentarisches Kontrollgremium Bearbeiten Hauptartikel Parlamentarisches Kontrollgremium Hauptorgan des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes ist das Parlamentarische Kontrollgremium PKGr Das Gremium ist seit 2009 auch verfassungsrechtlich in Art 45d GG verankert G 10 Kommission Bearbeiten Hauptartikel G 10 Kommission Die G 10 Kommission kontrolliert die Einschrankungen der Grundrechte des Brief Post und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Gesetz Vertrauensgremium Bearbeiten Hauptartikel Vertrauensgremium Gemass 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung kann der Deutsche Bundestag dem Vertrauensgremium die Bewilligung von Ausgaben ubertragen die der Geheimhaltung unterliegen Von diesem Recht hat der Deutsche Bundestag Gebrauch gemacht Uber die Wirtschaftsplane der Nachrichtendienste des Bundes entscheidet das Vertrauensgremium im Rahmen der Haushaltsberatungen Im offentlichen Haushaltsplan des Bundes sind bei den verantwortlichen Ressorts nur die Abschlussbetrage dieser Wirtschaftsplane ohne weitere Aufschlusselung aufgefuhrt Konkret bestehen die Aufgaben des Vertrauensgremiums somit im Wesentlichen darin im Zuge des jahrlichen Haushaltsverfahrens unter Wahrung der Geheimhaltung die Wirtschaftsplane fur die drei Nachrichtendienste des Bundes zu beschliessen und wahrend des laufenden Jahres zu kontrollieren wie die Nachrichtendienste mit den ihnen zur Verfugung gestellten Haushaltsmitteln umgehen 36 Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes Bearbeiten Hauptartikel Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz Sollten die Nachrichtendienste des Bundes akustische Wohnraumuberwachungen durchfuhren und damit das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG einschranken ist fur deren Kontrolle das beim Deutschen Bundestag angesiedelte Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 GG zustandig Es ubt seine parlamentarische Kontrolle auf Grundlage des von der Bundesregierung jahrlich vorzulegenden Berichts uber akustische Wohnraumuberwachungen aus Bislang fanden jedoch ausschliesslich repressive Uberwachungsmassnahmen der Strafverfolgungsbehorden auf Grundlage der Strafprozessordnung also nicht durch die Nachrichtendienste statt Das Gremium hat neun Mitglieder 37 Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages Bearbeiten Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages kann den MAD kontrollieren weil dieser Teil des Geschaftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung ist Er kann vom Bundesminister der Verteidigung vom MAD und von seinen Beschaftigten Auskunft und Akteneinsicht verlangen einen Vorgang der fur die Einleitung des Straf oder Disziplinarverfahrens zustandigen Stelle zuleiten und den MAD jederzeit auch ohne vorherige Anmeldung besuchen 3 Wehrbeauftragtengesetz Jeder MAD Soldat hat das Recht sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden Wegen der Tatsache der Anrufung des Wehrbeauftragten darf er nicht dienstlich gemassregelt oder benachteiligt werden 7 Wehrbeauftragtengesetz Allgemeine parlamentarische Kontrolle Bearbeiten Neben den oben genannten speziellen Gremien und Organen welche der besonderen Kontrollbedurftigkeit der geheimen Arbeit von Nachrichtendiensten im demokratischen Rechtsstaat Rechnung tragen sollen bestehen die gewohnten Elemente der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle der Exekutive wie Debatten Aktuelle Stunden Grosse sowie Kleine Anfragen und Untersuchungsausschusse Fur den Bereich des MAD gilt die Besonderheit dass sich der Verteidigungsausschuss zum Untersuchungsausschuss gemass Art 45a Absatz 2 GG erklaren kann Zwischen 1956 und 1987 erklarte sich der Verteidigungsausschuss zehn Mal zum Untersuchungsausschuss wobei es dreimal speziell um den MAD ging 38 Kontrolle wird auch durch Berichterstattung in den jeweiligen Ressortausschussen fur Inneres und Heimat BfV und Verteidigung MAD ausgeubt Fur den BND besteht kein Ressortausschuss Exekutive und behordliche Kontrolle Bearbeiten Die Nachrichtendienste des Bundes unterliegen der Rechtsaufsicht also der Kontrolle des rechtmassigen Handelns und der Fachaufsicht also auch der Kontrolle des zweckmassigen Handelns ihrer jeweiligen ubergeordneten Dienststellen welche zugleich oberste Bundesbehorden und Bundesministerien sind Fur den BND ist dies das Bundeskanzleramt Abteilung 7 fur das BfV das BMI Referat OS I 2 sowie fur den MAD das BMVg Referat R II 5 Innerbehordlich besteht eine Kontrolle durch die Personalvertretungen welche die Rechte der Beschaftigten gegenuber dem jeweiligen Dienst vertreten Fur den BND gelten Einschrankungen gemass 112 Bundespersonalvertretungsgesetz BPersVG fur das BfV nach 113 BPersVG Damit soll die effektive Aufgabenerfullung und die notwendige Geheimhaltung gewahrleistet werden 39 Fur den MAD bestehen keine entsprechenden Einschrankungen Gerichtliche Kontrolle Bearbeiten Das Handeln der Nachrichtendienste des Bundes unterliegt grundsatzlich der gerichtlichen Kontrolle Nach 40 Verwaltungsgerichtsordnung VwGO ist fur Klagen und Antrage gegen die Nachrichtendienste der Verwaltungsrechtsweg eroffnet weil eine offentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art anzunehmen ist 40 Jedermann kann gegen behordliche Entscheidungen Verwaltungsakte der Nachrichtendienste Widerspruch Vorverfahren einlegen Ein Widerspruchsbescheid ergeht durch den jeweiligen Nachrichtendienst selbst weil alle Nachrichtendienste des Bundes Bundesoberbehorden sind 73 Absatz 1 Satz 2 Nr 2 VwGO Im Weiteren kann Anfechtungs oder Verpflichtungsklage 42 VwGO einlegt werden Rechtsbehelfs fahig sind beispielsweise die Ablehnung eines Antrags auf Auskunft weil die Ablehnung ein Verwaltungsakt ist Zur Durchsetzung von Presseauskunftsanspruchen bedarf es einer allgemeinen Leistungsklage Soll die Rechtswidrigkeit einer Massnahme zum Beispiel einer G 10 Massnahme festgestellt werden ist die Feststellungsklage 43 VwGO statthaft 40 Allerdings besteht hier das praktische Problem dass die Betroffenen grundsatzlich erst nach Abschluss der Massnahme und teilweise sogar nie von ihr erfahren 12 G10 Die Verfahrensbeteiligten haben grundsatzlich Akteneinsichtsrecht 100 VwGO und die Verhandlungen sind offentlich 169 VwGO Verweigert die oberste Aufsichtsbehorde nach pflichtgemassem Ermessen die Vorlage von Unterlagen aus Geheimschutzgrunden kann auf Antrag eines Beteiligten und sofern das Gericht der Hauptsache die zuruckgehaltenen Unterlagen fur entscheidungserheblich erachtet in einem In Camera Verfahren 99 VwGO die Rechtmassigkeit der Zuruckhaltung durch speziell bei den Oberverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht eingerichtete Fachsenate fur In Camera Verfahren 189 VwGO uberpruft werden Den Fachsenaten sind die gesperrten Unterlagen vollstandig und ungeschwarzt vorzulegen womit dem Rechtsstaatsprinzip Genuge getan wird 40 Fur das BfV und den MAD die beide ihren Sitz in Koln haben ist erstinstanzlich grundsatzlich das Verwaltungsgericht Koln zustandig Fur den BND besteht die Besonderheit dass gemass 50 Absatz 1 Nr 4 VwGO erst und letztinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht zustandig ist Fur Streitigkeiten gegen Massnahmen nach Artikel 10 Gesetz ist das Verwaltungsgericht Berlin zustandig weil die G 10 Massnahmen fur die Nachrichtendienste des Bundes vom BMI angeordnet werden welches seinen ersten Dienstsitz in Berlin hat 40 Fur Schadensersatz anspruche aus der Verletzung offentlich rechtlicher Pflichten ist der ordentliche Rechtsweg gemass 40 Abs 2 Alt 2 VwGO eroffnet Auch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ist grundsatzlich moglich unter anderem bei Verletzung von Grundrechten und Rechtswegerschopfung Sonstige staatliche Kontrolle Bearbeiten Bundesrechnungshof Bearbeiten Der Bundesrechnungshof ubt die Finanzkontrolle uber die Nachrichtendienste des Bundes aus Die Jahresrechnung sowie die Haushalts und Wirtschaftsfuhrung werden gepruft Die Prufung nimmt das sogenannte Dreierkollegium vor Es unterrichtet uber die Prufungsergebnisse dem Vertrauensgremium dem PKGr dem Bundesministerium der Finanzen sowie den jeweiligen obersten Bundesbehorden Im Bundesrechnungshof ist das Prufgebiet VII 1 fur die Nachrichtendienste zustandig 41 Bundesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bearbeiten Der Bundesbeauftragte fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI hat weitreichende Auskunfts und Zugangsrechte bei den Nachrichtendiensten des Bundes zur Uberprufung der datenschutzrechtlichen Vorschriften Verstosse kann er formlich beanstanden und die Beanstandungen in einem alle zwei Jahre erscheinenden Bericht dem Deutschen Bundestag ubermitteln Beim BfDI ist innerhalb der von Ministerialdirigentin Christa Polfers geleiteten Abteilung 3 Polizei und Nachrichtendienste das Referat 33 fur das BfV den MAD sowie die ZITiS zustandig Referatsleitung Ministerialratin Sabine Sosna 42 das Referat 34 fur den BND das Militarische Nachrichtenwesen und nachrichtendienstliche Kooperationen Referatsleitung Ministerialratin Anya Mittnach 43 Unabhangiger Kontrollrat Bearbeiten Hauptartikel Unabhangiger Kontrollrat Der Unabhangige Kontrollrat pruft seit dem 1 Januar 2022 die Rechtmassigkeit der Anordnungen von strategischen Aufklarungsmassnahmen und der gezielten Datenerhebung des Bundesnachrichtendienstes Zuvor war das damalige Unabhangige Gremium fur die Prufung der Rechtmassigkeit und Notwendigkeit der Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des BND zustandig Kontrolle durch die Offentlichkeit Bearbeiten Medien Bearbeiten Durch die kritische Offentlichkeit und die Medien Vierte Gewalt findet ebenfalls eine Kontrolle der Nachrichtendienste statt auch wenn diese durch die geheime Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes weniger effektiv ist als bei anderen staatlichen Stellen Investigative Recherchen und Anfragen der Medien sowie die daraus resultierende Berichterstattung entfalten eine grosse Kontrollwirkung Jedoch werden diese teilweise erheblich eingeschrankt durch strafrechtliche Vorschriften wie etwa zu Geheimnis und Landesverrat da es in Deutschland keinen gesetzlich geregelten Whistleblowerschutz gibt Auskunftsrechte der Burger Bearbeiten Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht 3 Nr 8 Die Nachrichtendienste des Bundes erteilen dem Betroffenen jedoch nach 15 Abs 1 BVerfSchG fur den BND i V m 22 BNDG bzw fur den MAD i V m 9 MADG uber zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfanger von Ubermittlungen 15 Abs 3 BVerfSchG Des Weiteren kann die Auskunft auch generell verweigert werden wenn die G10 Kommission nach 12 G10 feststellt dass eine Mitteilung dauerhaft zuruckgestellt werden darf Petitionsrecht Bearbeiten Auch besteht das Recht sich gemass Art 17 GG mit Petitionen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden fur den Bereich der Nachrichtendienste uneingeschrankt Auf Grundlage von Burgeranfragen aber auch von sich aus kann der Petitionsausschuss Auskunfte uber die Nachrichtendienste des Bundes bei den jeweils zustandigen Ressorts verlangen 44 Kritik Bearbeiten Die umfangreichen Kontrollmechanismen stellen sicher dass die Nachrichtendienste des Bundes nach Recht und Gesetz handeln Das komplexe Kontrollsystem fuhrt aber auch zu einem erheblichen burokratischen Aufwand fur die Dienste und bindet Personal welches fur den nachrichtendienstlichen Kernauftrag fehlt 45 Andererseits wird kritisiert dass selbst die bestehenden Kontrollmechanismen nicht ausreichen um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen siehe etwa unter Kritik am PKGr Siehe auch BearbeitenListe der Nachrichtendienste D Nachrichtengewinnung und AufklarungLiteratur BearbeitenWolf Rudiger Schenke Kurt Graulich Josef Ruthig Sicherheitsrecht des Bundes BPolG BKAG ATDG BVerfSchG BNDG VereinsG 2 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71602 7 Jan Hendrik Dietrich et al Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat In Beitrage zum Sicherheitsrecht und zur Sicherheitspolitik Band 1 Mohr Siebeck Tubingen 2018 ISBN 978 3 16 155923 5 S 45 53 Jan Hendrik Dietrich Sven R Eiffler Hrsg Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste Boorberg Stuttgart 2017 ISBN 978 3 415 05921 4 Tobias Kumpf Die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes Zur Reform der Kontrolle der Nachrichtendienste und zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Beobachtung von Abgeordneten des Bundestages Verfassungsrecht in Forschung und Praxis Band 115 Dr Kovac Hamburg 2014 ISBN 978 3 8300 7873 9 Christoph Gropl Die Nachrichtendienste im Regelwerk der deutschen Sicherheitsverwaltung Legitimation Organisation und Abgrenzungsfragen Schriftenreihe zum Offentlichen Recht Band 646 Duncker amp Humblot Berlin 1993 ISBN 3 428 07971 X Dissertation Markus Loffelmann Mark Alexander Zoller Nachrichtendienstrecht Kompendien fur Studium Fortbildung und Praxis 1 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2022 ISBN 978 3 8487 6723 6 doi 10 5771 9783748908456 Weblinks BearbeitenWebsite des Bundesnachrichtendienstes Website des Bundesamtes fur Verfassungsschutz Website des Militarischen AbschirmdienstesEinzelnachweise Bearbeiten Pressemitteilung Chef des Bundeskanzleramts wurdigt bei seinem ersten Besuch in der BND Zentrale die Arbeit des deutschen Auslandsnachrichtendienstes PDF Bundesnachrichtendienst abgerufen am 7 Februar 2022 a b c d Bekanntmachung eines Organisationserlasses des Bundeskanzlers PDF 3 Mai 1989 abgerufen am 19 Dezember 2018 Scholz stellt Geheimdienst Aufsicht um In Der Spiegel 17 Dezember 2021 abgerufen am 28 Dezember 2021 Hans Otto Kleinmann Heinrich Krone Tagebucher In Heinrich Krone Tagebucher Erster Band 1945 1961 1995 S XXII XXV Bernadette Droste Handbuch des Verfassungsschutzrechts Boorberg Stuttgart u a 2007 ISBN 978 3 415 03773 1 S 670 f Anhang 5 Vollstandiger Abdruck des unveroffentlichten Erlasses a b Stefanie Waske Mehr Liaison als Kontrolle Die Kontrolle des BND durch Parlament und Regierung 1955 1978 VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2009 ISBN 978 3 531 16347 5 S 224 Bernadette Droste Handbuch des Verfassungsschutzrechts Boorberg Stuttgart u a 2007 ISBN 978 3 415 03773 1 S 612 Fn 24 Bernadette Droste Handbuch des Verfassungsschutzrechts Boorberg Stuttgart u a 2007 ISBN 978 3 415 03773 1 S 672 f Anhang 6 Vollstandiger Abdruck des unveroffentlichten Erlasses Bernadette Droste Handbuch des Verfassungsschutzrechts Boorberg Stuttgart u a 2007 ISBN 978 3 415 03773 1 S 674 f Anhang 7 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 298 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 230 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 308 Marco Feldmann Busch wechselt ins Bundeskanzleramt In Behorden Spiegel 23 Februar 2022 abgerufen am 24 Februar 2022 Ritzel Gerhard In Kabinettsprotokolle der Bundesregierung online Bundesarchiv abgerufen am 6 Mai 2020 Standiger Vertreter Uhrlaus war Ministerialdirigent Peter Staubwasser Stand 13 Oktober 1999 Organisationsplan des Bundeskanzleramts PDF In bundesregierung de 1 Oktober 2022 abgerufen am 21 Oktober 2022 Organisationsplan des Bundeskanzleramts PDF In bundesregierung de 25 Februar 2021 abgerufen am 18 April 2021 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 92 Bachmann Gunter In Kabinettsprotokolle der Bundesregierung online Bundesarchiv abgerufen am 6 Mai 2020 Koester Hans Georg Walter von In Kabinettsprotokolle der Bundesregierung online Bundesarchiv abgerufen am 6 Mai 2020 Dieser setzte sich unter Vorsitz des ChefBK aus Staatssekretaren der des AA BMI BMJ BMVg und BMB zusammen Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 183 Schlichter Franz In Kabinettsprotokolle der Bundesregierung online Bundesarchiv abgerufen am 6 Mai 2020 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 193 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 230 232 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 247 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 295 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 316 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 325 f Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 403 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 164 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 215 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 274 Thomas Knoll Das Bonner Bundeskanzleramt Organisation und Funktionen von 1949 1999 1 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2004 ISBN 978 3 531 14179 4 S 379 Beschlussempfehlung und Bericht des 1 Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes PDF In https www bundestag de Deutscher Bundestag 18 Juni 2009 S 178 ff abgerufen am 19 Dezember 2018 Deutscher Bundestag Vertrauensgremium In https www bundestag de Deutscher Bundestag abgerufen am 17 Dezember 2018 Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes In https www bundestag de Deutscher Bundestag abgerufen am 17 Dezember 2018 Helmut R Hammerich Stets am Feind Der Militarische Abschirmdienst MAD 1956 1990 1 Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2019 ISBN 978 3 525 36392 8 S 91 Tobias Kumpf Die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zur Reform der Kontrolle der Nachrichtendienste und zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Beobachtung von Abgeordneten des Bundestages Verlag Dr Kovac Hamburg 2014 ISBN 978 3 8300 7873 9 S 219 f a b c d Elisabeth Buchberger Gerichtlicher Rechtsschutz gegen nachrichtendienstliche Aktivitaten In Jan Hendrik Dietrich et al Hrsg Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat Band 1 Mohr Siebeck Tubingen 2018 ISBN 978 3 16 155923 5 S 107 124 Organigramm des Bundesrechnungshofes PDF In bundesrechnungshof de 1 Januar 2023 abgerufen am 3 Februar 2023 Referat 33 Bundesamt fur Verfassungsschutz Bundesamt fur den Militarischen Abschirmdienst Zentrale Stelle fur Informationstechnik im Sicherheitsbereich In bfdi bund de Abgerufen am 3 Februar 2023 Referat 34 Bundesnachrichtendienst Militarisches Nachrichtenwesen Nachrichtendienstliche Kooperationen In bfdi bund de Abgerufen am 3 Februar 2023 Helmut R Hammerich Stets am Feind Der Militarische Abschirmdienst MAD 1956 1990 1 Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2019 ISBN 978 3 525 36392 8 S 90 Helmut R Hammerich Stets am Feind Der Militarische Abschirmdienst MAD 1956 1990 1 Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2019 ISBN 978 3 525 36392 8 S 101 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nachrichtendienste des Bundes amp oldid 238927734