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In camera ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zu dem Album von Peter Hammill siehe In Camera Album Ein In Camera Verfahren lateinisch in camer in der Kammer also geheim ist nach deutschem Recht ein besonderes Zwischenverfahren im Verwaltungsprozess Verweigert die oberste Aufsichtsbehorde in einem Verwaltungs Gerichtsverfahren nach pflichtgemassem Ermessen die Vorlage von Unterlagen aus Geheimschutzgrunden kann auf Antrag eines Beteiligten und sofern das Gericht der Hauptsache die zuruckgehaltenen Unterlagen fur entscheidungserheblich erachtet im In Camera Verfahren nach 99 VwGO die Rechtmassigkeit der Zuruckhaltung durch speziell bei den Oberverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht eingerichtete Fachsenate fur In Camera Verfahren 189 VwGO uberpruft werden Den Fachsenaten sind die gesperrten Unterlagen vollstandig und ungeschwarzt vorzulegen womit dem Rechtsstaatsprinzip genuge getan wird 1 Die vorgelegten Unterlagen werden weder der Offentlichkeit noch den Beteiligten der Streitsache bekannt gegeben oder zuganglich gemacht auch nicht dem Gericht der Hauptsache Sie verbleiben im Fachsenat also in der Kammer Im In Camera Verfahren wird festgestellt ob die Behorde die Unterlagen zu Recht geheim halten darf Inhaltsverzeichnis 1 Gegenwartige Rechtslage 2 Entwicklung 3 Osterreich 4 Einzelnachweise 5 Literatur 6 WeblinksGegenwartige Rechtslage BearbeitenBehorden sind gegenuber den Verwaltungsgerichten gemass 99 Abs 1 Satz 1 VwGO grundsatzlich zur Vorlage von Urkunden oder Akten zur Ubermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskunften verpflichtet Diese vom Gericht auf Antrag oder von Amts wegen 86 VwGO gewonnenen Erkenntnisse werden dem Prozessgegner zuganglich da dieser ein Akteneinsichtsrecht hat 100 VwGO Daruber hinaus konnen solche Informationen auch allgemein publik werden da gemass 55 VwGO i V m 169 GVG die Gerichtsverhandlung grundsatzlich offentlich ist Wenn aber das Bekanntwerden dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten wurde oder wenn die Vorgange nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden mussen kann die zustandige oberste Aufsichtsbehorde die Vorlage von Urkunden oder Akten die Ubermittlung der elektronischen Dokumente und die Erteilung der Auskunfte gemass 99 Abs 1 Satz 2 VwGO verweigern Auf Antrag eines Beteiligten entscheidet dann der Fachsenat nach 189 VwGO des Bundesverwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts gemass 99 Abs 2 VwGO daruber ob die Verweigerung der Informationserbringung rechtmassig ist Die oberste Aufsichtsbehorde hat auf Aufforderung dieses Spruchkorpers die verweigerten Informationen vorzulegen Das In Camera Verfahren unterliegt den Vorschriften des Geheimschutzes Auch die Entscheidungsgrunde durfen Art und Inhalt der geheim gehaltenen Informationen nicht erkennen lassen Ein entsprechendes Verfahren sieht 86 Finanzgerichtsordnung fur den Finanzprozess vor Im Strafprozess gibt es kein In Camera Verfahren 1 Entwicklung BearbeitenDas In Camera Verfahren wurde erst durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess vom 20 Dezember 2001 BGBl 2001 I S 3987 eingefuhrt Bereits vorher konnte das Gericht zwar entscheiden ob von der verweigernden Behorde hinreichend glaubhaft gemacht worden war dass die gesetzlichen Voraussetzungen fur die Verweigerung vorlagen Allerdings konnte es zur Beurteilung nicht in die verweigerten Unterlagen Einsicht nehmen da nach alter Rechtslage die Informationen als in den Prozess eingefuhrt gegolten hatten und so auch der Klagerpartei bekannt geworden waren Wahrend international ein In Camera Verfahren nicht unublich war vgl etwa Verfahren nach dem Freedom of Information Act der USA oder die Huberschwiller Rechtsprechung des Staatsrats in Frankreich schreckte die deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung hiervor jahrzehntelang zuruck 1999 entschied das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde dass 99 Abs 1 Satz 2 i V m Abs 2 Satz 1 VwGO a F mit der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 Grundgesetz unvereinbar sei soweit er die Aktenvorlage auch in denjenigen Fallen ausschliesst in denen die Gewahrung effektiven Rechtsschutzes von der Kenntnis der Verwaltungsvorgange abhangt Weiterhin stellte es klar dass die Beschrankung des Akteneinsichtsrechts der Verfahrensbeteiligten gemass 100 Abs 1 VwGO hinsichtlich der nur fur den entscheidenden Spruchkorper bekanntzugebenden Informationen mit dem Anspruch auf rechtliches Gehor nach Art 103 Abs 1 Grundgesetz der auch Akteneinsicht umfasst vereinbar sei wenn sich erst durch diese Beschrankung der von Art 19 Abs 4 Grundgesetz gebotene effektive Rechtsschutz ermoglichen lasst Ob die derzeit gultige Regelung des 99 VwGO den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht ist weiterhin umstritten da eine In Camera Verwertung zu Gunsten des Rechtsschutzsuchenden immer noch ausgeschlossen ist 2 Osterreich Bearbeiten Unter einem In Camera Verfahren ist ein Verfahren zu verstehen bei dem Beweise zwar in den Prozess eingefuhrt der Gegenpartei aber nicht zur Kenntnis gebracht werden Dieses Verfahren wird in Osterreich unter Hinweis auf die damit einhergehende Beschrankung des rechtlichen Gehors weitgehend abgelehnt Unternehmensgeheimnisse und rechtliches Gehor werden als unantastbar qualifiziert Birgit Schneider OJZ 2013 H 4 3 Einzelnachweise Bearbeiten a b Elisabeth Buchberger Gerichtlicher Rechtsschutz gegen nachrichtendienstliche Aktivitaten In Jan Hendrik Dietrich et al Hrsg Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat Band 1 Mohr Siebeck Tubingen 2018 ISBN 978 3 16 155923 5 S 107 124 zum In camera Verfahren S 116 120 BVerfG Beschluss des Ersten Senats vom 14 Marz 2006 Az 1 BvR 2087 03 und 1 BvR 2111 03 RDB Rechtsdatenbank Abgerufen am 14 April 2022 Literatur BearbeitenElisabeth Buchberger Gerichtlicher Rechtsschutz gegen nachrichtendienstliche Aktivitaten In Jan Hendrik Dietrich et al Hrsg Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat Band 1 Mohr Siebeck Tubingen 2018 ISBN 978 3 16 155923 5 S 107 124 zum In Camera Verfahren Seiten 116 120 Sven Schuly Das In camera Verfahren der Verwaltungsgerichtsordnung Unter besonderer Berucksichtigung des Spannungsfeldes zwischen effektivem Rechtsschutz und Geheimhaltung Nomos Universitatsschriften Recht Band 489 Baden Baden Nomos 2006 ISBN 3 8329 2164 8 zugleich Mannheim Universitat Dissertation 2006 Hans von Egidy Vorlagepflichten und Geheimhaltungsinteressen im Verwaltungsprozess in Deutschland und Frankreich Nomos Baden Baden 2005 ISBN 3 8329 1209 6 zugleich Munchen Universitat und Paris Universite de Paris II Pantheon Assas Dissertation 2004 Weblinks BearbeitenBVerfG Beschluss des Ersten Senats vom 27 Oktober 1999 Az 1 BvR 385 90Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title In Camera Verfahren amp oldid 238645683