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Ein Sachgebiet ist eine Organisationseinheit in der offentlichen Verwaltung aber auch in administrativen Arbeitsbereichen privatwirtschaftlicher und sozialer Institutionen deren Mitarbeiter bestimmte Fuhrungs und Verwaltungsaufgaben sachbezogen erledigen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Organisation 3 Aufgaben 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenSachgebiete finden sich in Behorden zum Beispiel Amter Anstalten des offentlichen Rechts Ministerien oder innerhalb anderer Organisationen zum Beispiel Parteien Verbande Vereine Sachgebiete sind in der Regel die kleinste Organisationseinheit einer Behorde oder eines Fuhrungs und Verwaltungsbereichs in Grossbetrieben und haufig Teil eines ubergeordneten Referats Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz gilt in den ortlichen Behorden der Bundesfinanzverwaltung Dort bilden Sachgebiete in den Hauptzollamtern der allgemeinen Zollverwaltung und in den Zollfahndungsamtern des Zollfahndungsdienstes Organisationseinheiten die der Behordenleitung unmittelbar nachgeordnet sind Die nicht selten uber hundert Angehorige fassenden Sachgebiete sind dort in Fachgebiete und diese erforderlichenfalls in Arbeitsgebiete unterteilt 1 Organisation BearbeitenDie Mitarbeiter des als Arbeitssystem organisierten Sachgebiets werden in der Regel von einem Sachgebietsleiter gefuhrt welcher fachliche Weisungsbefugnis gegenuber den Angehorigen seines Sachgebiets hat Der Umfang des Direktionsrechts kann variieren sodass der Sachgebietsleiter nur fachlich begrenztes Weisungsrecht und nicht die volle Funktion als Fachvorgesetzter hat Im deutschen offentlichen Dienst sind Sachgebietsleiter stets Beamte im hoheren oder gehobenen Dienst oder vergleichbar eingruppierte Arbeitnehmer im offentlichen Dienst Umfasst ein Sachgebiet mehrere Arbeitsgebiete oder Teams so sind diese die kleinsten Organisationseinheiten der bestimmte abgegrenzte Aufgaben zugewiesen sind Mehrere Sachgebiete konnen einer Hauptsachgebietsleitung unterstehen Aufgaben BearbeitenZu den wesentlichen Aufgaben der Sachgebietsleitung gehoren insbesondere 2 Sie sorgt fur eine einheitliche Rechtsanwendung im jeweiligen Sachgebiet gibt die erforderlichen dienstlichen Weisungen sowie Bearbeitungs und Entscheidungshilfen Vorgange von besonderer Bedeutung und sachlich oder rechtlich besonders schwierige Vorgange soll sie selbst bearbeiten Evokationsrecht Sie wirkt darauf hin dass die Beschaftigten ihres Sachgebiets nach ihrer Ausbildung ihren personlichen Fahigkeiten ihrem Leistungsvermogen und entsprechend den sachlichen Bedurfnissen eingesetzt werden und gleichmassig ausgelastet sind Sie uberwacht den Dienstbetrieb in ihrem Sachgebiet und wirkt auf angemessene Arbeitsbedingungen hin sowie die Einhaltung der Vorschriften uber den Arbeitsschutz die allgemeine Gleichbehandlung den Mutterschutz den Jugendarbeitsschutz die Schwerbehindertenfursorge den Datenschutz und die Informationssicherheit Sie nimmt sich der Aus und Fortbildung der Beschaftigten ihres Sachgebiets an Sie halt regelmassig Dienst und Fachbesprechungen ab und unterrichtet uber Rechtsanderungen Entwicklung der Rechtsprechung sowie Verwaltungsanordnungen Weblinks BearbeitenSachgebiet In Online Verwaltungslexikon Abgerufen am 21 Marz 2020 Einzelnachweise Bearbeiten Hauptzollamt Frankfurt Main Organisationsplane Geschaftsordnung fur die Finanzamter FAGO 2020 vom 4 Dezember 2020 S 4 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachgebiet Organisation amp oldid 232375284