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Technische und organisatorische Massnahmen TOMs sind die nach Art 32 Datenschutz Grundverordnung DS GVO vorgeschriebenen Massnahmen um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewahrleisten Jeder Verantwortliche hat die TOMs in seinem Verzeichnis von Verarbeitungstatigkeiten zu dokumentieren Daruber hinaus muss jeder Verantwortliche TOMs umsetzen um gemass Art 24 DS GVO sicherzustellen dass die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gewahrt werden Der Verantwortliche hat gemass Art 25 DS GVO zudem TOMs zu ergreifen die geeignet sind die Datenschutzgrundsatze wie z B Datenminimierung umzusetzen Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 Einzelmassnahmen gemass DS GVO 3 Einzelmassnahmen gemass BDSG fur Strafverfolgungs und Justizbehorden 4 Einzelmassnahmen gemass BDSG 1990 1990 2018 5 Einzelmassnahmen gemass BDSG 1977 1978 1990 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAnwendungsbereich BearbeitenNach Art 32 DS GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Massnahmen kurz TOMs zu treffen um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewahrleisten Unter Berucksichtigung des Stands der Technik der Implementierungskosten und der Art des Umfangs der Umstande und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos fur die Rechte und Freiheiten naturlicher Personen sind die Massnahmen zu bestimmen Die Kriterien die die TOMs erfullen mussen ebenso wie einige Beispiele fur entsprechende Massnahmen sind in Art 32 Abs 1 DSGVO beschrieben Einzelmassnahmen gemass DS GVO BearbeitenDie deutschen Datenschutzaufsichtsbehorden empfehlen in ihren Hinweisen zum Verzeichnis von Verarbeitungstatigkeiten Art 30 DS GVO 1 Massnahmen zu folgenden Bereichen umzusetzen und zu dokumentieren Massnahmenbereich Art 32 DS GVO Pseudonymisierung personenbezogener Daten Verschlusselung personenbezogener Daten Gewahrleistung der Integritat und Vertraulichkeit der Systeme und Dienste Gewahrleistung der Verfugbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste Wiederherstellung der Verfugbarkeit personenbezogener Daten und des Zugangs zu ihnen nach einem physischen oder technischen Zwischenfall Verfahren zur regelmassigen Uberprufung Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der vorgenannten MassnahmenWeitere Massnahmenbereiche die sich aus der DS GVO ergeben und deren Darstellung im Verzeichnis empfohlen wird Gewahrleistung der Zweckbindung personenbezogener Daten Art 5 Abs 1 lit b DS GVO Gewahrleistung der Transparenz fur Betroffene Verantwortliche und Kontrollinstanzen Art 5 Abs 1 lit a DS GVO Gewahrleistung der Betroffenenrechte Art 13 ff DS GVO Einzelmassnahmen gemass BDSG fur Strafverfolgungs und Justizbehorden BearbeitenAuch das BDSG enthalt einen Katalog von technischen und organisatorischen Massnahmen 64 allerdings nur fur Verantwortliche aus dem Bereich der Strafverfolgungs und Justizbehorden Gemass 64 enthalt er 14 Zwecke zu denen Massnahmen erforderlich sind Zugangskontrolle Datentragerkontrolle Speicherkontrolle Benutzerkontrolle Zugriffskontrolle Ubertragungskontrolle Eingabekontrolle Transportkontrolle Wiederherstellbarkeit Zuverlassigkeit Datenintegritat Auftragskontrolle Verfugbarkeitskontrolle und Trennbarkeit Einzelmassnahmen gemass BDSG 1990 1990 2018 BearbeitenDie technischen und organisatorischen Massnahmen waren im Einzelnen laut Anlage zu 9 BDSG in definierter Reihenfolge TOM Ziel Beispiele fur eine TOMZutrittskontrolle Verhindern dass Unbefugte Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben Alarmanlage PfortnerZugangskontrolle Verhindern dass Unbefugte Datenverarbeitungsanlagen nutzen konnen Passwortverfahren VerschlusselungZugriffskontrolle Gewahrleisten dass nur Berechtigte auf Daten zugreifen konnen und diese nicht unbefugt gelesen verandert kopiert oder entfernt werden konnen Berechtigungskonzepte ProtokollierungWeitergabekontrolle Gewahrleisten dass Daten bei der elektronischen Ubertragung Transport nicht unbefugt gelesen kopiert verandert oder entfernt werden konnen Verschlusselung VPNEingabekontrolle Gewahrleisten dass nachtraglich uberpruft werden kann ob und wer Daten verandert oder entfernt hat Protokollierung ProtokollauswertungssystemeAuftragskontrolle Gewahrleisten dass Daten die im Auftrag verarbeitet werden nur entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers verarbeitet werden konnen Vertragsgestaltung bei ADV KontrollenVerfugbarkeitskontrolle Gewahrleisten dass Daten gegen zufallige Zerstorung oder Verlust geschutzt sind Datensicherung Backup Firewall VirenschutzTrennungsgebot Gewahrleisten dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden Mandanten Trennung der SystemeEinzelmassnahmen gemass BDSG 1977 1978 1990 BearbeitenIm BDSG 1977 umfasste der Katalog der technischen und organisatorischen Massnahmen gemass Anlage zu 6 Abs 1 Satz 1 noch 10 Kontrollen Zugangskontrolle Abgangskontrolle Speicherkontrolle Benutzerkontrolle Zugriffskontrolle Ubermittlungskontrolle Eingabekontrolle Auftragskontrolle Transportkontrolle sowie Organisationskontrolle Weblinks BearbeitenDatenschutz WIKI Technische und organisatorische Massnahmen im Datenschutz WIKI des BfDI Verordnung EU 2016 679 DS GVO BDSGEinzelnachweise Bearbeiten Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstatigkeiten Art 30 DS GVO Datenschutzkonferenz abgerufen am 31 Marz 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Technische und organisatorische Massnahmen amp oldid 237918157