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Das Opferentschadigungsgesetz OEG ist ein deutsches Bundesgesetz im Bereich des Sozialen Entschadigungsrechts Es trat am 7 Januar 1985 in Kraft Es loste das bisherige OEG vom 15 Mai 1976 ab BasisdatenTitel Gesetz uber die Entschadigung fur Opfer von GewalttatenKurztitel OpferentschadigungsgesetzAbkurzung OEGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Privatrecht SozialrechtFundstellennachweis 89 8Ursprungliche Fassung vom 11 Mai 1976 BGBl I S 1181 Inkrafttreten am 16 Mai 1976Neubekanntmachung vom 7 Januar 1985 BGBl I S 1 Letzte Anderung durch Art 11a G vom 2 Juni 2021 BGBl I S 1387 1399 Inkrafttreten derletzten Anderung 10 Juni 2021 Art 14 G vom 2 Juni 2021 Ausserkrafttreten 1 Januar 2024Art 58 G vom 12 Dezember 2019 BGBl I S 2652 2723 GESTA G048Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz gilt nach 68 SGB I als besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches und wird zum 1 Januar 2024 in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch eingeordnet 1 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Anwendbarkeit 3 Inhalt 3 1 Grundanspruch 3 2 Ausschluss des Anspruchs 3 3 Kostentragerschaft und Verwaltungsverfahren 3 4 Ubergangsvorschriften 3 5 Leistungen und Hohe der Leistungen 4 Anwendung 4 1 Statistiken zur Anwendung 4 2 Urteile des Bundessozialgerichts 4 2 1 Beweisfuhrung 4 2 2 Tatbestand 5 Kritik 6 Ubereinkommen des Europarates 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseZweck BearbeitenDer Leitgedanke die ratio legis des Gesetzes ist die Verantwortung des Staates seine Burger vor Gewalttaten und Schadigungen durch kriminelle Handlungen zu schutzen da er der Trager des Gewaltmonopols und der Verbrechensverhutung und bekampfung sei Dies hatte das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 7 November 1979 festgestellt 2 Versagt dieser Schutz so haftet der Staat dem Opfer nach den Voraussetzungen des OEG als Ausfluss des allgemeinen Aufopferungsanspruchs Wenn die Opfer von Gewaltdelikten erwerbsunfahig hilflos oder pflegebedurftig werden so muss ihnen der Staat Schutz gewahren 3 Dieser Schutz ist Ausfluss des Sozialstaatsprinzips nach Art 20 Abs 1 GG 4 Anwendbarkeit BearbeitenGrundsatzlich stehen allen Menschen die Opfer einer Gewalttat in Deutschland geworden sind Entschadigungsleistungen nach dem OEG zu Hierbei kann auch das ungeborene Kind der Nasciturus anspruchsberechtigt sein etwa bei Schadigung durch eine Vergewaltigung der schwangeren Mutter Seit 2018 haben auch Auslander die gleichen Anspruche auf Leistungen nach dem OEG wie Deutsche die Staatsangehorigkeit spielt anders als fruher keine Rolle mehr Seit dem 30 Juni 2009 besteht nach 3a OEG ein sehr eingeschrankter Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland Die Leistungen beschranken sich neben den Kosten der Heilbehandlung auf eine Einmalleistung je nach festgestelltem Grad der Schadigungsfolgen Inhalt BearbeitenGrundanspruch Bearbeiten Wichtigste Regelung ist die Anspruchsklausel in 1 Abs 1 OEG Anspruch auf Versorgung hat demnach wer durch einen vorsatzlichen rechtswidrigen tatlichen Angriff an der Gesundheit geschadigt ist Tatlicher Angriff ist hierbei jede in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Korper eines anderen zielende Einwirkung Es muss zu einer Angriffshandlung gekommen sein wobei allerdings nach der Rechtsprechung eine korperliche Beruhrung nicht erforderlich ist Als Angriff zahlen etwa die klassischen Korperverletzungen aber auch Sexualdelikte und einige Sonderfalle etwa die extreme Vernachlassigung eines Kleinkindes Auch Straftaten gegen die personliche Freiheit wie Aussetzung 5 oder Freiheitsberaubung gehoren dazu sofern sie durch Anwendung korperlicher Gewalt durchgesetzt werden und zwar auch dann wenn die eigentliche Schadigung erst mit der Flucht des Opfers aus der Zwangslage einsetzt z B durch einen Sturz aus dem Fenster 6 Nicht ausreichend sind blosse Drohungen mit Gewalt oder die Schaffung einer allgemeinen Gefahrenlage z B das Entfernen eines Gullydeckels 7 Selbst die Bedrohung mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe stellt nach aktueller Rechtsprechung keine ausreichende Anspruchsberechtigung nach dem OEG dar 8 Stalking stellt nicht automatisch einen tatlichen Angriff dar erforderlich ist eine direkt auf den Korper gerichtete Gewalttat jedenfalls aber muss korperliche Gewalt unmittelbar bevorstehen 9 Ein arztlicher Eingriff stellt grundsatzlich keinen tatlichen Angriff dar etwas anderes gilt nur dann wenn der arztliche Eingriff in keiner Weise dem Wohl des Patienten entsprach und der Arzt sich von sachfremden Erwagungen etwa finanziellen Vorteilen leiten liess 10 Ein tatlicher Angriff kann parallel zu 13 StGB auch vorliegen wenn der Erfolg der Straftat durch Unterlassen nicht gemeint ist die unterlassene Hilfeleistung erwirkt wird und der Tater gegenuber dem Opfer eine Garantenstellung einnimmt Rechtswidrig ist grundsatzlich jeder tatliche Angriff ausser es liegen Rechtfertigungsgrunde wie z B die Notwehr oder ein rechtfertigender Notstand vor Vorsatz liegt auf Seiten des Taters im Wissen und Wollen von tatlichem Angriff und der korperlichen Schadigung Bedingter Vorsatz ist hierfur ausreichend 11 Der Vorsatz muss sich allerdings nicht auf die Schadigungsfolgen beziehen die aus der Verletzung resultieren z B wenn eine Schussverletzung die Amputation eines Beines erforderlich macht Vorsatz ist auch dann gegeben wenn ein Erlaubnistatbestandsirrtum seitens des Taters vorliegt 12 Einen Anspruch auf Versorgung kann auch eine dritte nicht unmittelbar durch die Tat geschadigte Person haben wenn sie durch die Wahrnehmung oder Kenntnisnahme der Tat einen sogenannten Schockschaden erlitten hat Voraussetzung dafur ist dass der erlittene psychische Schaden in einem engen Zusammenhang zur Ausgangstat steht etwa wenn die Person Augenzeuge der Tat war oder wenn das Opfer eine nahestehende Person wie etwa der eigene Ehegatte ist 13 Die Auswirkungen der Schadigungsfolgen werden mit dem Grad der Schadigungsfolgen GdS bemessen Der GdS ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeintrachtigungen die durch die als Schadigungsfolge anerkannten korperlichen geistigen oder seelischen Gesundheitsstorungen bedingt sind in allen Lebensbereichen zu beurteilen Der Grad der Schadigungsfolgen ist nach Zehnergraden von 10 bis 100 zu bemessen ein bis zu funf Grad geringerer Grad der Schadigungsfolgen wird vom hoheren Zehnergrad mit umfasst medizinischer GdS Liegt als Folge eines rechtswidrigen tatlichen vorsatzlichen Angriffs allerdings eine vorubergehende gesundheitliche Schadigung vor die folgenlos abheilt so hat der Geschadigte keinen Anspruch auf Opferentschadigung Als vorubergehend wird hierbei ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten definiert Fur die abgeheilten Schadigungsfolgen besteht jedoch ein Anspruch auf Heilbehandlung nach 1 OEG in Verbindung mit 10 Abs 1 BVG 14 Ausschluss des Anspruchs Bearbeiten Dem Anspruch konnen Versagungsgrunde nach 2 OEG entgegenstehen Versorgung wird danach insbesondere versagt wenn der Geschadigte die Schadigung selbst mit verursacht hat oder wenn es aus anderen Grunden unbillig ware Versorgung zu gewahren Unbilligkeit ist etwa gegeben wenn der Geschadigte einer kriminellen Organisation angehort und in diesem Zusammenhang angegriffen wird Der Anspruch entfallt auch wenn die gezahlten Versorgungsleistungen letztlich dem Tater zukommen wurden Dies ist insbesondere bei innerfamiliarer Gewalt des Vaters oder der Mutter denkbar Nach 1 Abs 11 OEG besteht zudem kein Anspruch auf Entschadigung in den Fallen in denen der Angriff mit einem Kraftfahrzeug verubt wurde Diese Regelung wurde nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedachtniskirche von Roland Weber Opferbeauftragter des Landes Berlin kritisiert weil damit alle Opfer und ihre Angehorigen ausgeschlossen sind mit Ausnahme der Angehorigen des polnischen LKW Fahrers der erschossen wurde Ein Anspruch auf Entschadigung besteht stattdessen nach 12 des Pflichtversicherungsgesetzes gegenuber dem Entschadigungsfonds fur Schaden aus Kraftfahrzeugunfallen Verkehrsopferhilfe Das Bundesarbeitsministerium gab damals an bereits seit langerem an einer Novellierung des Entschadigungsrechts zu arbeiten unter anderem mit dem Ziel die Regelungen zusammenzufuhren 15 Kostentragerschaft und Verwaltungsverfahren Bearbeiten 4 OEG nennt die Kostentragerschaft Seit dem 20 Dezember 2019 ist das Land am aktuellen Wohnsitz des Geschadigten und nicht mehr das Land am Ort an dem die Schadigung stattfand zur Kostentragung verpflichtet Der Bund ubernimmt 40 der Kosten die ubrigen 60 tragt das Land In aller Regel werden die Kosten der Krankenbehandlung und nur solche sind hier ersatzfahig zunachst von den Krankenkassen getragen Diese erhalten dann eine Pauschalzahlung von Bund und Landern zum Ausgleich ihrer Vorleistung Werden Leistungen durch das OEG gewahrt so gehen bestimmte gesetzliche Anspruche nach 5 OEG auf das Land uber Dies bedeutet dass das Land gegenuber dem Tater Schadensersatzanspruche geltend machen kann wenn und soweit diese den Leistungen nach dem OEG in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz entsprechen Die Anspruche gehen im Wege der Legalzession im Zeitpunkt der Tat auf das Land uber Wenn sich Tater und Opfer also aussergerichtlich oder im Strafprozess auf eine Zahlung einigen betrifft dies nur nicht ubergegangene Anspruche etwa das Schmerzensgeld denn das Opfer ist nicht mehr Inhaber des Schadensersatzanspruches Das Land versucht sodann die Kosten fur die Krankenbehandlung beim Tater geltend zu machen In 6 OEG ist die ortliche Zustandigkeit sowie die Anwendbarkeit von Verfahrensvorschriften geregelt Nach 6a OEG ubernimmt das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales die Aufgabe der Behorde nach dem Europaischen Ubereinkommen von 1983 uber die Entschadigung von Opfern von Gewalttaten Gemass 7 OEG ist grundsatzlich der Rechtsweg der Sozialgerichtsbarkeit gegeben wenn Leistungen der Kriegsopferfursorge gezahlt werden ist ausnahmsweise der Verwaltungsrechtsweg gegeben Ubergangsvorschriften Bearbeiten Nach 10 OEG besteht grundsatzlich nur ein Anspruch fur Schadigungen die nach Inkrafttreten des OEG begangen wurden Das OEG ist hierbei am 16 Mai 1976 in Kraft getreten Die 10a d OEG regeln daruber hinaus bestimmte Hartefalle in denen bei Taten in der ehemaligen DDR oder bei Taten die in der Zeit vom 23 Mai 1949 bis 15 Mai 1976 begangen wurden abweichend geleistet werden kann Leistungen und Hohe der Leistungen Bearbeiten Das OEG enthalt keine eigenstandigen Versorgungsleistungen Vielmehr ist nach 1 Abs 1 OEG der gesamte Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes anzuwenden Dieser umfasst insbesondere Heilbehandlung der Schadigung einkommensunabhangige Rentenleistungen aufgrund der bleibenden Schadigungsfolgen sowie einkommensabhangige Leistungen mit Lohnersatzfunktion Stirbt der Geschadigte infolge der Schadigung haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Versorgungsleistungen der Hinterbliebenenversorgung Das Bundesverfassungsgericht entschied dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar sei dass der andere Elternteil eines gemeinsamen unehelichen Kindes von Versorgungsleistungen ausgeschlossen ist selbst wenn er aufgrund des Todes des Geschadigten seine Erwerbstatigkeit aufgeben muss um die Kinder zu erziehen 16 Seitdem ist aufgrund einer Sonderregelung die Bewilligung von Leistungen auch an den anderen Elternteil eines unehelichen Kindes moglich solange das Kind unter 3 Jahre alt ist Das Sozialgericht Dresden urteilte 2017 dass im Fall eines Berufsschadensausgleichs durch das Opferentschadigungsgesetz private Unfallversicherungsrenten auf die Opferentschadigungsrente anzurechnen sind 17 Anwendung BearbeitenStatistiken zur Anwendung Bearbeiten Von den im Jahr 2008 in Deutschland rund 210 000 unter dem Begriff Gewaltkriminalitat erfassten Fallen wurde von 10 5 der Anspruchsberechtigten ein Antrag gestellt 18 19 Von den gestellten Antragen wurden 44 abgelehnt wobei die Ablehnungsquote in Rheinland Pfalz mit 30 und Bayern mit 33 am niedrigsten und im Saarland mit 64 und Berlin mit 63 am grossten war 20 Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2019 in Deutschland insgesamt 5 436 401 Straftaten erfasst von denen 181 054 Gewalttaten waren Es wurden 18 451 Antrage gestellt was einen 10 19 igen Anteil an Gewalttaten darstellt Von den gestellten Antragen wurden 7 749 abgelehnt 21 Anhand der Statistiken lasst sich erkennen dass die Zahl der Gewalttaten in den letzten Jahren abgenommen hat wobei die Quote ungefahr gleichbleibend ist Urteile des Bundessozialgerichts Bearbeiten Beweisfuhrung Bearbeiten Das Bundessozialgericht hielt mit Hinblick auf die Beweislast im Leitsatz des Urteils vom 31 Mai 1989 fest Die fur Kriegsopfer geschaffene Beweiserleichterung nach 15 KOVVfG gilt auch fur Gewaltopfer Die Anwendbarkeit des KOVVfG beruht dabei auf 6 Abs 3 OEG Das Gesetz uber das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung mit Ausnahme der 3 bis 5 sowie die Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes uber das Vorverfahren sind anzuwenden 22 Am 12 Dezember 1995 wurde entschieden dass so keine weiteren unmittelbaren Tatzeugen vorhanden sind auch die Angaben des Verletzten allein genugen konnen so sie den Umstanden nach glaubhaft sind 23 Tatbestand Bearbeiten Zwei Urteile des BSG behandeln die Frage ob ein vorsatzlicher rechtswidriger tatlicher Angriff vorlag Am 8 November 2007 entschied das BSG dass auch strafunmundige Kinder einen vorsatzlichen Angriff begehen konnen weil es auf die Schuldfahigkeit im Rahmen des sozialen Entschadigungsrechts nicht ankomme 24 Zwei weitere Urteile beschaftigen sich mit Versagungsgrunden In einem Fall vom 29 Marz 2007 verneint das BSG dass ein Gefangnisinsasse allein durch seinen Aufenthalt im Gefangnis zur Schadigung so beitrug dass eine Entschadigung nach OEG abzulehnen sei 25 Am 6 Juli 2006 entschied das BSG wozu ein redaktioneller Leitsatz besteht Ein Tatbeitrag des Gewaltopfers der unter der Schwelle versorgungsausschliessender Mitverursachung bleibt kann zusammen mit anderen Umstanden die Gewahrung von Leistungen als unbillig erscheinen lassen 26 Kritik BearbeitenIn einer Sendung des NDR Magazins Panorama wurde 2013 von Fallen berichtet in denen die Versorgungsamter mehrfach ungerechtfertigterweise Gutachten ablehnten den Schadigungsgrad eigenmachtig reduzierten die Auszahlung jahrelang verzogerten und nach wenigen Monaten einfach einstellten mit der spekulativen Annahme einer Besserung 27 Ubereinkommen des Europarates BearbeitenDer Europarat hat am 24 November 1983 das Europaische Ubereinkommen uber die Entschadigung fur Opfer von Gewalttaten aufgelegt Fur die Vertragsstaaten dieses Ubereinkommens besteht Gegenseitigkeit Deutschland ist dem Ubereinkommen beigetreten und hat es am 1 Marz 1997 ratifiziert Siehe auch BearbeitenGewaltschutzgesetz Opferrechtsreformgesetz ZeugenschutzgesetzLiteratur BearbeitenDirk Heinz Das Opferentschadigungsgesetz im Spiegel der Rechtsprechung 2 Auflage Sankt Augustin 2008 ISBN 978 3 537 31212 9 Dirk Heinz Opferentschadigungsgesetz OEG Kommentar 1 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 2008 ISBN 978 3 17 019873 9 Eduard Kunz Gerhard Zellner Opferentschadigungsgesetz OEG Kommentar 5 Auflage Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59565 3 Joachim Herrmann Die Entwicklung des Opferschutzes im deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht Zeitschrift fur Internationale Strafrechtsdogmatik ZIS 2010 S 430 PDF 144 kB Fredericke Leuschner Colin Schwanengel Hrsg Hilfen fur Opfer von Straftaten Ein Uberblick uber die deutsche Opferhilfelandschaft Wiesbaden 2014Weblinks BearbeitenText des Opferentschadigungsgesetzes Opferentschadigungsrecht 1 Juni 2016 Bundesministerium fur Arbeit und Soziales BMAS Wilhelmstrasse 49 10117 Berlin Archiv Iris Borree Johannes Friedrich Barbara Wusten Das kaum bekannte Opferentschadigungsgesetz Die Leistungen und ihre Gewahrung Praxisprobleme und Novellierungsbedarf Soziale Sicherheit 2 2014 Weisser Ring Gemeinnutziger Verein zur Unterstutzung von Kriminalitatsopfern und zur Verhutung von Straftaten e V Einzelnachweise Bearbeiten Art 58 Nr 15 Art 60 Abs 7 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschadigungsrechts vom 12 Dezember 2019 BGBl I S 2652 BSG Urteil vom 7 November 1979 Az 9 RVg 2 78 BVBl 6 1980 S 1 so Bundestagsdrucksache VII 2506 S 9 Opferentschadigungsrecht 1 Juni 2016 Bundesministerium fur Arbeit und Soziales BMAS Wilhelmstrasse 49 10117 Berlin BSG 24 September 1992 AZ 9a RVg 5 91 BSG 30 November 2006 AZ B 9a VG 4 05 R BSG 10 Dezember 2003 AZ B 9 VG 3 02 R BSG Urteil vom 16 Dezember 2014 Az B 9 V 1 13 R Volltext BSG Urteil vom 7 April 2011 Az B 9 VG 2 10 R Volltext BSG 29 April 2010 AZ B 9 VG 1 09 R BSG 4 Februar 1998 AZ B 9 VG 5 96 R BSG 10 September 1997 AZ 9 RVg 9 95 BSG 12 Juni 2003 AZ B 9 VG 1 02 R Iris Borree Johannes Friedrich Barbara Wusten Das kaum bekannte Opferentschadigungsgesetz Die Leistungen und ihre Gewahrung Praxisprobleme und Novellierungsbedarf Soziale Sicherheit 2 2014 Weisser Ring Gemeinnutziger Verein zur Unterstutzung von Kriminalitatsopfern und zur Verhutung von Straftaten e V Spiegel Online Anschlagsopfer erhalten laut Gesetz keine Entschadigung 23 Dezember 2016 abgerufen am 9 Mai 2017 BVerfGE 112 50 9 November 2004 AZ 1 BvR 684 98 SG Dresden Urteil v 9 03 2017 S 39 VE 25 14 Zitiert nach Anrechnung privater Unfallversicherungsrenten auf Opferentschadigungsrente Haufe de 28 April 2017 abgerufen am 13 Mai 2017 Statistiken zur staatlichen Opferentschadigung Nicht mehr online verfugbar Weisser Ring archiviert vom Original am 13 Januar 2012 abgerufen am 23 Dezember 2011 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www weisser ring de Staatliche Opferentschadigung in Deutschland im Jahr 2008 PDF 23 kB Nicht mehr online verfugbar Weisser Ring archiviert vom Original am 19 Oktober 2013 abgerufen am 23 Dezember 2011 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www weisser ring de Statistiken zur staatlichen Opferentschadigung Weisser Ring Gemeinnutziger Verein zur Unterstutzung von Kriminalitatsopfern und zur Verhutung von Straftaten e V Statistiken zur staatlichen Opferentschadigung WEISSER RING e V Abgerufen am 15 Januar 2021 BSG Urteil vom 31 Mai 1989 Az 9 RVg 3 89 Leitsatz BSG Az 9 RVg 6 95 ohne Fundstelle BSG Urteil vom 8 November 2007 Az B 9 9a VG 3 06 R Volltext BSG Urteil vom 29 Marz 2007 Az B 9a VG 2 05 R Volltext BSG Urteil vom 6 Juli 2006 Az B 9a VG 1 05 R Volltext Leitsatz der Redaktion Ohne Erbarmen Wie Gewaltopfer von Behorden schikaniert werden NDR abgerufen am 7 September 2016 Sozialrecht in Deutschland Sozialgesetzbuch Bucher I XIV I Allgemeiner Teil II Grundsicherung fur Arbeitsuchende III Arbeitsforderung IV Gemeinsame Vorschriften V Krankenversicherung VI Rentenversicherung VII Unfallversicherung VIII Kinder und Jugendhilfe IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz XI Pflegeversicherung XII Sozialhilfe XIV Soziales EntschadigungsrechtAusbildungsforderung Reichsversicherungsordnung Alterssicherung der Landwirte Krankenversicherung der Landwirte Bundesversorgungsgesetz Opferentschadigungsgesetz Gesetz uber das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung Bundeskindergeldgesetz Wohngeldgesetz Adoptionsvermittlungsgesetz Unterhaltsvorschussgesetz Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz Altersteilzeitgesetz Gesetz zur Vermeidung und Bewaltigung von Schwangerschaftskonflikten Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4115451 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Opferentschadigungsgesetz amp oldid 234978507