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Als Nasciturus lateinisch der geboren werden wird wird im Recht Deutschlands das bereits gezeugte aber noch ungeborene Kind bezeichnet Die Zeugung meint hier die Einnistung der Zygote in die Gebarmutterschleimhaut Nidation 1 sodass ab diesem Zeitpunkt der Embryo auch als Nasciturus gilt Vor der Nidation wird er als Nondum conceptus bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Grundrechtliche Stellung des Nasciturus 2 Strafrechtliche Stellung des Nasciturus 3 Weitere rechtlichen Vorschriften zum Nasciturus 4 Einordnung in Systematik der Rechtssubjekte 5 EinzelnachweiseGrundrechtliche Stellung des Nasciturus BearbeitenIm deutschen Recht ist der Nasciturus nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2 sowie herrschender Auffassung Trager der Menschenwurde nach Art 1 Abs 1 S 1 GG Das Bundesverfassungsgericht begrundet dies damit dass auch der Nasciturus ab der Nidation ein einmaliges und unverwechselbares Wesen ist da sich das ungeborene Kind nicht zum Menschen sondern als Mensch entwickelt 3 Aus dem Schutz der Menschenwurde folgt dass eine Aufrechnung von Leben gegen Leben grundsatzlich unzulassig ist 4 Dass der Nasciturus aufgrund dessen unter den Wirkungsbereich des Rechts auf Leben fallt hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt 5 Nach der dementsprechend herrschenden Ansicht in der Rechtslehre ist auch das ungeborene Leben in den Schutzbereich des Grundrechts auf Leben und korperliche Unversehrtheit einbezogen 6 Nach einer anderen Ansicht die zumeist in physiologischen Konzepten begrundet ist nimmt der grundrechtliche Schutz zu je weiter der Nasciturus entwickelt ist und je naher er der Geburt kommt 7 In jedem Fall entwickelt der Nasciturus eine eigenstandige von der Rechtsordnung zu schutzende Position die eine Schutzpflicht des Staates gegenuber Verletzungen Dritter begrundet Ein Instrument um dieser Schutzpflicht nachzukommen stellen die unten genannten strafrechtlichen Vorschriften dar Der Schutz des Nasciturus wurde auch im Schriftlichen Bericht des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats angesprochen der ausfuhrt dass mit der Gewahrleistung des Rechts auf Leben auch das keimende Leben geschutzt hat werden sollen 8 Strafrechtliche Stellung des Nasciturus BearbeitenDa das ungeborene Leben nach den zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch 9 Trager der Menschenwurde ist mussen Verletzungen des Lebensrechts auch gesetzlich geahndet und verfolgt werden Strafrechtlich wird der Nasciturus durch 218 ff StGB Schwangerschaftsabbruch geschutzt nicht jedoch durch 212 StGB Totschlag Mensch meint dort nach herrschender Auffassung und standiger Rechtsprechung jenen ab Beginn der Geburt 10 Bei 218 StGB handelt es sich um ein Totungsdelikt da es wie andere Delikte im 16 Abschnitt als Straftat gegen das Leben geregelt wird Die strafrechtliche Privilegierung des Schwangerschaftsabbruchs im Vergleich zum Totschlag ergibt sich aus dem ethischen Spannungsfeld das der Gesetzgeber auszugleichen versucht Wenn dem ungeborenen Menschen in gleicher Weise wie dem geborenen Menschen das Recht auf Leben und korperliche Unversehrtheit zugesprochen wird folgt hieraus auch der strafrechtliche Schutzanspruch des Nasciturus Auf der einen Seite steht daher das binnenlogische Argument den grundrechtlich geschutzten Nasciturus durch die Strafandrohung aus 218 StGB zu schutzen Auf der anderen Seite betont das Bundesverfassungsgericht dass der Gesetzgeber Frauen in im Gesetz festzulegenden moralischen Ausnahmesituationen keine Pflicht zum Austragen des Kindes auferlegen muss Daher kann der Gesetzgeber nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit auch einzelne gesetzliche Regelungen zur strafrechtlichen Rechtfertigung des Schwangerschaftsabbruchs schaffen 11 wie sie derzeit in 218a StGB Absatz 2 und Absatz 3 abgebildet sind Die Straffreistellung im Falle einer Beratung innerhalb der ersten zwolf Wochen im Absatz 1 wird hingegen damit erklart dass eine Strafandrohung in einem als hochstpersonlich empfundenen Konflikt der Frau moglicherweise einen wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens behindern konnte 12 Diese Regelung ist freilich hochst umstritten So wird auf der einen Seite betont dass der strafrechtliche Schutz des Nasciturus nicht ausreichend sei um den staatlichen Schutzpflichten gerecht zu werden 13 Auf der anderen Seite wird angefuhrt dass es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sei Frauen in Notsituationen zusatzlich noch durch 218 StGB zu kriminalisieren Zudem zeige ein Vergleich mit Landern mit strengeren strafrechtlichen Vorschriften dass die Abtreibungszahlen dort hoher seien und sich Frauen zudem in kriminelle Milieus begeben mussten wenn staatlich flankierte Angebote hierfur fehlten 14 Im Ergebnis wird sich dieser Konflikt kaum losen lassen So wiesen bereits die Richter Mahrenholz und Sommer in ihrem Sondervotum zum Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 28 Mai 1993 darauf hin dass sich der Gesetzgeber in diesem Bereich an der Grenze der Regelungsfahigkeit befande 15 Weitere rechtlichen Vorschriften zum Nasciturus BearbeitenIm Zivilrecht ist der Nasciturus nach der Definition des 1 BGB nicht rechtsfahig wird jedoch durch zivilrechtliche Sondervorschriften geschutzt Beispielsweise kann der Nasciturus Erbe sein wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war 1923 Abs 2 BGB Nach dieser Vorschrift kann ein Kind das beim Erbfall noch nicht geboren aber schon gezeugt ist Erbe sein wenn es nach dem Erbfall lebend geboren und damit rechtsfahig wird Das Kind wird rechtlich so behandelt als ware es vor dem Erbfall geboren gesetzliche Fiktion Zudem geniesst der Nasciturus uber 823 ff BGB deliktsrechtlichen Schutz vor vorgeburtlichen Schadigungen Dem Nasciturus kann ein gesetzlicher Vertreter der Leibesfruchtpfleger 1912 BGB seitens des Familiengerichtes bestellt werden Aufgabe des Leibesfruchtpflegers ist z B die Geltendmachung obengenannter Erbanspruche aber auch die Zustimmung zur vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung Namenserteilung sowie Sorgeerklarung Die Leibesfruchtpflegschaft endet mit der Geburt des Kindes Ein besonderer Fall liegt vor wenn ein Ungeborenes durch einen Versicherungsfall der Mutter geschadigt wird Es erhalt dann nach der Geburt alle medizinischen Leistungen und Entschadigungen von dem fur die Mutter zustandigen Trager der gesetzlichen Unfallversicherung als ware es selbst zum Zeitpunkt des Unfalls versichert gewesen 12 SGB VII Zusammengefasst lasst sich sagen dass der Nasciturus dem bereits Geborenen teilweise insoweit gleichgestellt wird als es ihm zu seinem Vorteil gereicht Nasciturus pro iam nato habetur quotiens de commodis eius agitur Gegen Schadigungen durch die Schwangere ist der Nasciturus nur stark eingeschrankt geschutzt Insbesondere sind die Korperverletzungsdelikte 223 ff StGB auf Ungeborene nicht anwendbar 16 Gerichtliche Schutzmassnahmen nach 1666 BGB sind nach der herrschenden Meinung zwar zulassig praktisch aber kaum zum Schutz des Nasciturus geeignet 16 Einordnung in Systematik der Rechtssubjekte BearbeitenRechts subjekt Rechts person Naturliche PersonJuristische Persondes offentlichen Rechts StiftungAnstaltKorperschaft Gebietskorperschaft Personalkorperschaft Verbandskorperschaft RealkorperschaftJuristische Persondes privaten Rechts Rechtsfahige StiftungKorperschaft Eingetragene Genossenschaft Eingetragener Verein Altrechtlicher Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit KapitalgesellschaftAktiengesellschaftInvestmentaktiengesellschaft REIT Aktiengesellschaft dd Gesellschaft mit beschrankter Haftung Kommanditgesellschaft auf Aktien Unternehmergesellschaft haftungsbeschrankt dd Personen gesellschaft Gesellschaft burgerlichen RechtsKommanditgesellschaftOffene HandelsgesellschaftPartnerschaftsgesellschaftPartenreedereiStille GesellschaftEmbryo NasciturusNondum conceptusGesamthands gemeinschaft GutergemeinschaftErbengemeinschaftWohnungseigentumergemeinschaftEinzelnachweise Bearbeiten Ellenberger in Palandt BGB 1 Rn 8 OLG Koln BeckRS 2016 13050 BVerfGE 88 203 Schwangerschaftsabbruch II Urt d BVerfG vom 28 Mai 1993 In NJW 1993 S 1751 1754 unibe ch BVerfGE 39 1 37 sowie BVerfGE 88 203 252 BVerfGE 39 1 Rn 156 BVerfGE 39 1 Rn 110 Lang in Epping Hillgruber BeckOK Grundgesetz Kommentar Art 2 Rn 64 Stand 15 November 2021 Zusammenfassend Ralf Muller Terpitz Der Schutz des pranatalen Lebens Eine verfassungs volker und gemeinschaftsrechtliche Statusbetrachtung an der Schwelle zum biomedizinischen Zeitalter Dissertation Tubingen 2007 S 172 186 BVerfGE 39 1 Rn 116 BVerfGE 39 1 ff und BVerfGE 88 203 ff BGH HRRS 2021 Nr 33 BVerfGE 88 203 203 f Randnummer 187 und folgende Statt vieler Axel Weiss Das Lebensrecht ungeborener Kinder und ihr strafrechtlicher Schutz in der Schwangerschaft JR 1993 S 449 ff Im Uberblick zum Spannungsfeld Eschelbach in von Heintschel Heinegg BeckOK StGB 218 Rn 1 Stand 1 November 2021 Sondervotum Sommer Mahrenholz BVerfGE 88 203 338 a b Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags Sachstand Zum Schutz des Ungeborenen bei einer Drogen oder Alkoholsucht der Schwangeren PDF 28 Januar 2020 abgerufen am 27 Januar 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nasciturus Deutschland amp oldid 237109469