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Das Gesetz uber das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung regelt neben dem SGB I und dem SGB X das Verwaltungsverfahren in der Kriegsopferversorgung sowie durch ausdruckliche Verweisung in 152 SGB IX das Schwerbehindertenrecht BasisdatenTitel Gesetz uber das Verwaltungsverfahren der KriegsopferversorgungKurztitel Kriegsopfer Verwaltungsverfahrensgesetz nicht amtlich Abkurzung KOVVfG KriegsopfVwVfGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Sozialrecht VerwaltungsrechtFundstellennachweis 833 1Ursprungliche Fassung vom 2 Mai 1955 BGBl I S 202 Inkrafttreten am 1 April 1955Letzte Neufassung vom 6 Mai 1976 BGBl I S 1169 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 1976Letzte Anderung durch Art 156 G vom 29 Marz 2017 BGBl I S 626 650 Inkrafttreten derletzten Anderung 5 April 2017 Art 183 G vom 29 Marz 2017 GESTA B082Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz ist heute wegen der Uberleitung der meisten Verfahrensvorschriften in das SGB X kaum noch von praktischer Relevanz die meisten Paragraphen sind aufgehoben Heute noch von wesentlicher Bedeutung sind die Regelungen zur ortlichen Zustandigkeit der Versorgungsamter sowie die in 15 geregelte Beweiserleichterung in Schadigungsfallen Die aufgrund 3 Abs 5 KOVVfG erlassene Auslandszustandigkeitsverordnung regelt die ortliche Zustandigkeit der Versorgungsamter bei Ausfuhrung des Bundesversorgungsgesetzes fur Personen die ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt ausserhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes haben 15 KOVVfG reduziert den Beweismassstab in Verfahren der Kriegsopferentschadigung auf eine Glaubhaftmachung sofern keine weiteren Beweise vorliegen Die Vorschrift sollte der Beweisnot entgegenkommen in der sich Kriegsopfer befanden weil Unterlagen infolge des Krieges vernichtet wurden oder aufgrund von Vertreibung und Flucht nicht beschafft werden konnten Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch in der Gewaltopferversorgung anwendbar wenn keine unmittelbaren Tatzeugen vorhanden sind oder samtliche Tatzeugen sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen konnen insbesondere bei familiarer Gewalt 1 Weblinks BearbeitenKOVVfG Gesetz im VolltextEinzelnachweise Bearbeiten BSG Urteil vom 17 April 2013 AZ B 9 V 1 12 RSozialrecht in Deutschland Sozialgesetzbuch Bucher I XIV I Allgemeiner Teil II Grundsicherung fur Arbeitsuchende III Arbeitsforderung IV Gemeinsame Vorschriften V Krankenversicherung VI Rentenversicherung VII Unfallversicherung VIII Kinder und Jugendhilfe IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz XI Pflegeversicherung XII Sozialhilfe XIV Soziales EntschadigungsrechtAusbildungsforderung Reichsversicherungsordnung Alterssicherung der Landwirte Krankenversicherung der Landwirte Bundesversorgungsgesetz Opferentschadigungsgesetz Gesetz uber das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung Bundeskindergeldgesetz Wohngeldgesetz Adoptionsvermittlungsgesetz Unterhaltsvorschussgesetz Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz Altersteilzeitgesetz Gesetz zur Vermeidung und Bewaltigung von Schwangerschaftskonflikten Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung amp oldid 232967067