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Die Verordnung uber die Zustandigkeit der Verwaltungsbehorden der Kriegsopferversorgung fur Berechtigte im Ausland Auslandszustandigkeitsverordnung AuslZustV ist eine Rechtsverordnung des Bundesministers fur Arbeit und Sozialordnung aufgrund 3 Abs 5 des Gesetzes uber das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung Sie regelt die ortliche Zustandigkeit der Verwaltungsbehorden bei Ausfuhrung des Bundesversorgungsgesetzes BVG fur Personen die ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt ausserhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes haben BasisdatenTitel Verordnung uber die Zustandigkeit der Verwaltungsbehorden der Kriegsopferversorgung fur Berechtigte im AuslandKurztitel AuslandszustandigkeitsverordnungAbkurzung AuslZustVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 3 Abs 5 KOVVfGRechtsmaterie Sozialrecht VerwaltungsrechtFundstellennachweis 833 5Ursprungliche Fassung vom 9 Juni 1964 BGBl I S 349 Inkrafttreten am Letzte Neufassung vom 28 Mai 1991 BGBl I S 1204 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Mai 1991Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Zustandigkeit fur die Durchfuhrung des BVG im Hinblick auf Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland ist in 1 AuslZustV nach Herkunftsstaaten auf die Bundeslander verteilt beispielsweise wird die Versorgung der Kriegsopfer in Danemark Finnland Island Norwegen und Schweden vom Versorgungsamt Schleswig durchgefuhrt Dadurch wird das erforderliche Spezialwissen auf wenige Stellen konzentriert 1 2014 lebten 2 437 Beschadigte und 2 437 Hinterbliebene im Ausland Nach dem Vertrag vom 29 Mai 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat uber Kriegsopferversorgung 2 ist das Versorgungsamt Karlsruhe auch dann zustandig wenn der Antragsteller oder Versorgungsberechtigte seinen Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt nicht in Spanien hat Einzelnachweise Bearbeiten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 18 1164 vom 14 April 2014 S 3 Gesetz vom 31 Marz 1965 BGBl II S 273Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auslandszustandigkeitsverordnung amp oldid 232893604