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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG geregelt Dieses Gesetz hat die fruher geltenden unterschiedlichen Regelungen fur Arbeiter und Angestellte abgelost Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben alle Arbeitnehmer eingeschlossen Auszubildende die durch Arbeitsunfahigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind ohne dass sie ein Verschulden trifft Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber und besteht fur die Zeit der Arbeitsunfahigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen 3 EntgFG Nach 4 Abs 4 EntgFG kann durch Tarifvertrag eine vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Anspruch Voraussetzungen 1 2 Dauer der Entgeltfortzahlung 1 3 Berechnung der Entgelthohe 1 4 Anzeige und Nachweis 1 4 1 Anzeigepflicht 1 4 2 Nachweispflicht 1 5 Kur Rehabilitationsmassnahme 1 6 Situation bei fehlendem Anspruch 1 7 Krankheit wahrend Urlaubs oder Freizeitausgleichs 1 8 Entgeltfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhaltnisses 1 9 Entgeltfortzahlung und arbeitsvertragliche Regelungen 1 10 Entgeltfortzahlung und sozialrechtliche Entgeltersatzleistungen 1 11 Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen Umlageverfahren 1 11 1 Neuregelungen zum 1 Januar 2006 und Hintergrunde 1 11 2 Leistungen 1 11 3 Umlagebeitrage der Arbeitgeber 1 11 4 Zustandigkeit 1 12 Sonderregelungen fur Arbeitnehmer im offentlichen Dienst 1 13 Beamte 1 14 Geschichte 2 Osterreich 3 Literatur 4 Weblinks 4 1 Deutschland 4 2 Osterreich 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDie Arbeitsunfahigkeit bedingt eine Unmoglichkeit der Arbeitsleistung nach 275 Abs 1 BGB die einen Wegfall der Vergutungspflicht nach 326 Abs 1 BGB nach sich ziehen wurde Das EntgFG bedeutet insofern eine Ausnahme von dem Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn Anspruch Voraussetzungen Bearbeiten Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben nicht nur vollzeitbeschaftigte Arbeitnehmer sondern auch Teilzeitkrafte Dies umfasst auch Ferienaushilfen oder Mitarbeiter im Studentenjob oder einem sogenannten Minijob mit bis zu 520 Euro Verdienst im Monat Die Entgeltfortzahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknupft Das Arbeitsverhaltnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen In Tarifvertragen kann von dieser Frist abgesehen werden so etwa im TVoD geschehen Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfahig sein d h er muss zur geschuldeten Arbeitsleistung nicht in der Lage sein So kann beispielsweise eine Heiserkeit bei einer Sangerin nicht aber bei einer Raumpflegerin eine Arbeitsunfahigkeit bedeuten Die Arbeitsunfahigkeit muss Folge einer Krankheit sein Der Arbeitnehmer darf seine auf Krankheit beruhende Arbeitsunfahigkeit nicht verschuldet haben wobei hier ein grober Verstoss gemeint ist Der eine Erkaltung verursachende Spaziergang im Regen reicht beispielsweise nicht aus der auf Trunkenheit am Steuer zuruckzufuhrende Verkehrsunfall schon In der arbeitsrechtlichen Literatur wird vertreten dass darunter aufgrund der parallelen Wertung zu 56 Abs 1 S 4 IfSG auch eine Erkrankung nach freiwillig unterlassener Schutzimpfung gegen COVID 19 falle 1 Ob die Arbeitsgerichte diese Auslegung bestatigen bleibt abzuwarten 2 Als unverschuldete Arbeitsunfahigkeit im Sinne von 3 Abs 1 EntgFG gilt eine Arbeitsverhinderung die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nach 3a Abs 1 EntgFG auch bei Arbeitsunfahigkeit infolge der Spende von Organen oder Geweben Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bei Arbeitsunfahigkeit infolge Tatowierungen Piercings oder medizinisch nicht indizierter Schonheitsoperationen denn der Arbeitgeber hat nur das normale Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers zu tragen 3 4 Dauer der Entgeltfortzahlung Bearbeiten Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht fur maximal sechs Wochen Danach wird fur gesetzlich Krankenversicherte in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwolf Monaten ab dem Beginn der ersten Erkrankung gerechnet immer wieder an derselben Krankheit erkrankt dann werden diese Krankheitstage aufsummiert bis die vorgenannten sechs Wochen erreicht sind Der Anspruch auf sechs Wochen Fortzahlung entsteht erneut wenn er innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfahigkeit nicht wegen derselben Erkrankung arbeitsunfahig war Der sechswochige Entgeltfortzahlungsanspruch beginnt ebenfalls erneut wenn zum Beispiel bei chronisch Kranken ein Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfahig wird und seit Beginn der ersten Arbeitsunfahigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwolf Monaten abgelaufen ist 3 EntgFG Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet grundsatzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses dies gilt jedoch nicht wenn dem Arbeitnehmer wegen der Erkrankung gekundigt wird oder wenn der Arbeitnehmer selbst aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde fristlos kundigt 8 EntgFG Berechnung der Entgelthohe Bearbeiten Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip Der Arbeitnehmer erhalt grundsatzlich diejenige Vergutung die er bezogen hatte wenn er nicht arbeitsunfahig erkrankt ware Uberstunden werden nicht berucksichtigt 4 EntgFG Regelmassig geleistete Uberstunden mussen dagegen gemass einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts berucksichtigt werden 5 Gemass 4 Abs 4 EntgFG kann von der Regelung durch Tarifvertrag abgewichen werden insbesondere kann das ggf praktischere Vorverdienstprinzip Referenzprinzip vereinbart werden wonach der Durchschnittsverdienst vor der Krankheit massgebend ist Wie beim normalen Arbeitsentgelt mussen bei der Entgeltfortzahlung Steuern und Sozialversicherungsbeitrage entrichtet werden Bruttoanspruch Anzeige und Nachweis Bearbeiten Im Fall der Erkrankung hat der Arbeitnehmer zwei verschiedene Pflichten Anzeigepflicht Bearbeiten Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber unverzuglich mitzuteilen dass er arbeitsunfahig ist Krankmeldung Die moglichst schnelle Information soll es dem Arbeitgeber ermoglichen organisatorische Massnahmen zu ergreifen um eine Vertretung sicherzustellen Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer sollten die Arbeitsunfahigkeit innerhalb einer Woche auch ihrer Krankenkasse mitteilen da ansonsten Nachteile beim Krankengeld eintreten konnen siehe 49 Abs 1 Nr 5 SGB V Die Anzeigepflicht gilt auch bei einer Arbeitsunfahigkeit im Ausland Der Arbeitnehmer hat gemass 5 EntgFG auf dem schnellstmoglichen Ubermittlungsweg die Arbeitsunfahigkeit die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfahigkeit und seine Adresse am Aufenthaltsort mitzuteilen Er muss die Arbeitsunfahigkeit und die voraussichtliche Dauer ausserdem seiner Krankenkasse melden Nach 6 EntgFG sind Arbeitnehmer gehalten eine mogliche Dritthaftung mitzuteilen damit der Arbeitgeber eventuelle Schritte zum Regress einleiten kann Die an der vertragsarztlichen Versorgung teilnehmenden Arzte und Einrichtungen sowie die zugelassenen Vertragskrankenhauser in Deutschland unterliegen einer Anzeigepflicht von Folgeerkrankungen medizinisch nicht notwendiger Behandlungen Diese Verpflichtung besteht gegenuber den Krankenkassen wenn sich Patienten durch eine medizinisch nicht notwendige Schonheitsoperation eine Tatowierung oder ein Piercing eine daraus resultierende Krankheit zugezogen haben Nachweispflicht Bearbeiten Dauert die Arbeitsunfahigkeit langer als drei Kalendertage d h Wochenenden oder arbeitsfreie Tage werden mitgezahlt muss der Arbeitnehmer spatestens am ersten darauf folgenden Arbeitstag seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfahigkeitsbescheinigung zukommen lassen Aus dieser muss sich das Bestehen einer Arbeitsunfahigkeit und deren voraussichtliche Dauer ergeben Der Arbeitgeber ist berechtigt eine fruhere Vorlage der Arbeitsunfahigkeitsbescheinigung zu verlangen Solange der Arbeitnehmer der ihm obliegenden Nachweispflicht 5 EntgFG nicht nachkommt kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern bis der Nachweis erbracht ist 7 EntgFG Das gilt auch solange der Arbeitnehmer bei einem Auslandsaufenthalt seine Arbeitsunfahigkeit nicht angezeigt hat Kann der Arbeitnehmer beweisen dass das Pflichtversaumnis unverschuldet ist entfallt das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers Kur Rehabilitationsmassnahme Bearbeiten Auch im Falle einer Kur im Gesetz Massnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation genannt besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch 9 EntgFG Der Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Kur und ihre voraussichtliche Dauer unverzuglich mitzuteilen und ihm die Bescheinigung des Sozialleistungstragers oder des Arztes uber die Anordnung der Kur unverzuglich vorzulegen Situation bei fehlendem Anspruch Bearbeiten Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung wahrend der ersten vier Wochen des Arbeitsverhaltnisses oder bei fortbestehender Arbeitsunfahigkeit nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes wird als Lohnersatz ein geringeres Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen wird allerdings gelegentlich aufgrund des Arbeitsvertrags oder eines Tarifvertrags ein Zuschuss zum Krankengeld gezahlt um die finanziellen Einbussen durch die geringere Krankenversicherungsleistung auszugleichen solche Regelungen sind aber immer seltener anzutreffen Ein Beispiel dafur ist im offentlichen Dienst der TVoD Krankengeldzuschuss fur einen Zeitraum zwischen 13 und 39 Wochen nach 22 Abs 3 S 1 TVoD Krankheit wahrend Urlaubs oder Freizeitausgleichs Bearbeiten Erkrankt der Arbeitnehmer wahrend seiner Freizeit so entstehen dadurch keine zusatzlichen Anspruche gegen den Arbeitgeber Das gilt auch wenn die Freizeit als Ausgleich fur Mehrarbeit gewahrt worden ist diese wird also nicht nachgewahrt Das ist nach der ausdrucklichen gesetzlichen Regelung in 9 BUrlG beim Urlaub anders Krankheitstage fur die eine arztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann werden auf den Urlaub nicht angerechnet Die Tage sind also nachzugewahren Entgeltfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhaltnisses Bearbeiten In der Regel endet die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses Sollte also eine Arbeitsunfahigkeit wegen Krankheit uber das Ende des Arbeitsverhaltnisses hinaus andauern verliert der gekundigte Arbeitnehmer den Anspruch auf die Fortzahlung Hiervon gibt es jedoch die Ausnahme dass die Entgeltfortzahlung uber die Beendigung des Arbeitsverhaltnisses hinaus durch den Arbeitgeber geleistet wird wenn entweder das Arbeitsverhaltnis aufgrund der Krankheit gekundigt wurde oder das Arbeitsverhaltnis durch den Arbeitnehmer gekundigt worden ist und diesem aufgrund eines Verschuldens des Arbeitgebers ein Kundigungsgrund zur Seite steht der zu einer fristlosen Kundigung berechtigt hatte Erhalt der Arbeitnehmer wahrend der Krankheit die Kundigung so erhalt er nach dem Ende des Arbeitsverhaltnisses Krankengeld Entgeltfortzahlung und arbeitsvertragliche Regelungen Bearbeiten Von den oben erwahnten Regelungen kann abgesehen von 4 Abs 4 EntgFG zu Ungunsten des Arbeitnehmers arbeitsvertraglich nicht abgewichen werden 12 EntgFG Durch Tarifvertrag kann danach eine im EntgFG abweichende Bemessungsgrundlage fur die Entgeltfortzahlung vereinbart werden Diese tarifvertraglich abweichende Regelung kann auch durch Betriebsvereinbarung von nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ubernommen werden Entgeltfortzahlung und sozialrechtliche Entgeltersatzleistungen Bearbeiten Wahrend des Bezugs von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ruhen Anspruche auf Krankengeld nach dem SGB V Verletztengeld nach dem SGB VII und Arbeitslosengeld nach dem SGB III Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes als Trager von Krankheitserregern Verboten in der Ausubung seiner bisherigen Erwerbstatigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch etwa nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einen Verdienstausfall erleidet erhalt gem 56 IfSG von der zustandigen Behorde eine Entschadigung in Geld Das Gleiche gilt fur eine Person die abgesondert wird Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen Umlageverfahren Bearbeiten Der Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen die bei Krankheit oder bei Mutterschaft des der Beschaftigten entstehen ist seit dem 1 Januar 2006 durch das Aufwendungsausgleichsgesetz AAG vom 22 Dezember 2005 geregelt Dieser Ausgleich wird in zwei Ausgleichsverfahren dem Ausgleichsverfahren bei Krankheit U1 Verfahren und dem Ausgleichsverfahren bei Mutterschaft U2 Verfahren geregelt Neuregelungen zum 1 Januar 2006 und Hintergrunde Bearbeiten Bislang erhielten Kleinbetriebe im Rahmen der beiden Ausgleichsverfahren gegen Zahlung von Umlagebeitragen zum einen die Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall U1 Verfahren und zum anderen auch die Arbeitgeberzuschusse zum Mutterschaftsgeld und die fortgezahlten Entgelte bei Beschaftigungsverboten U2 Verfahren von den Krankenkassen erstattet Mit Beschluss vom 18 November 2003 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum Mutterschutz fur verfassungswidrig erklart und den Gesetzgeber aufgefordert bis zum 31 Dezember 2005 eine verfassungsgemasse Regelung zu treffen Das Gericht hat beanstandet dass die Aufwendungen der nicht am U2 Verfahren teilnehmenden Arbeitgeber durch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld so hoch sind dass Arbeitgeber motiviert sein konnen mannliche Bewerber weiblichen vorzuziehen Dies ist nicht mit dem Gleichberechtigungsgebot des Art 3 Abs 2 GG vereinbar sie leistet einer Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben Vorschub Der Gesetzgeber hat die Verfassungswidrigkeit dadurch beseitigt indem er alle Arbeitgeber zur Teilnahme am U2 Verfahren verpflichtet Auf diesem Wege erhalten alle Arbeitgeber einen 100 igen Ausgleich der Aufwendungen durch die Mutterschaft der Arbeitnehmerinnen Da die Beitrage von allen Entgelten auch von denen der mannlichen Beschaftigten zu bemessen waren gibt es seit 1 Januar 2006 keinen erheblichen Vorteil mehr der Arbeitgeber zu einer Diskriminierung der Frauen bei Einstellungen Kundigungen veranlassen wurde Weiterhin bestand bei den bis 31 Dezember 2005 geltenden Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes seit Jahren Reformbedarf Bisher waren nur die Orts und Innungskrankenkassen die Bundesknappschaft und die Seekrankenkasse berechtigt und verpflichtet die Ausgleichsverfahren durchzufuhren Bis 31 Dezember 1995 war diese Regelung aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Zustandigkeitsregelungen auch ausreichend Ab dem 1 Januar 1996 wurden die Zustandigkeitsregelungen durch ein Wahlrecht zwischen Orts Innungs Betriebskrankenkassen und den Ersatzkassen ersetzt Diesem Umstand wurde 10 Jahre spater durch zwei Anderungen Rechnung getragen Verpflichtung aller Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen zur Durchfuhrung der Ausgleichsverfahren und fur die Beurteilung ob ein Arbeitgeber am U1 Verfahren teilnimmt wurde einheitlich eine Arbeitnehmergrenze 30 Arbeitnehmer festgesetzt Ebenso wurde dem Umstand Rechnung getragen dass ein Landesverband der Betriebskrankenkassen mittlerweile fur viele Betriebskrankenkassen Ende der 1990er Jahre Ausgleichsverfahren im Vorgriff auf eine entsprechende gesetzliche Regelung mit Genehmigung der zustandigen Aufsichtsbehorden errichtet hat Im Aufwendungsausgleichsgesetz wurde deswegen die Moglichkeit die Ausgleichsverfahren durch andere Krankenkassen oder durch Krankenkassenverbande durchfuhren zu lassen ebenfalls normiert Ausserdem waren bis 31 Dezember 2005 nur die Entgeltfortzahlungen der Arbeiter und der Auszubildenden im U1 Verfahren erstattungsfahig auch wurden Umlagebeitrage nur aus deren Entgelten bemessen Ab 1 Januar 2006 sind auch Entgeltfortzahlungen der Angestellten erstattungsfahig auch deren Entgelte werden bei der Bemessung der Umlagebeitrage berucksichtigt Leistungen Bearbeiten Hauptartikel Umlage U1 und Umlage U2 Am U1 Verfahren teilnehmende Arbeitgeber erhalten aus dem U1 Verfahren bis zu 80 der nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu zahlenden Entgelte und bis zu 80 der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag 1 Abs 1 AAG Diese Erstattungen konnen durch Satzungsbestimmungen der zustandigen Krankenkasse beschrankt werden Aus dem U2 Verfahren erhalten Arbeitgeber 100 der Entgeltfortzahlung bei individuellen Beschaftigungsverboten und 100 der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag 1 Abs 2 AAG Ausserdem erhalten sie wahrend des allgemeinen Beschaftigungsverbotes grundsatzlich sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt den von ihnen ausgezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Hohe erstattet Die Satzungen der Krankenkassen durfen Regelungen zur pauschalisierten Erstattung der Arbeitgeberanteile vorsehen Umlagebeitrage der Arbeitgeber Bearbeiten Siehe auch Umlage U1 und Umlage U2 Die Beitrage werden von den am U1 Verfahren teilnehmenden Arbeitgebern aus allen von ihnen gezahlten rentenversicherungspflichtigen Entgelten berechnet Ebenfalls werden die Umlagebeitrage zum U2 Verfahren von allen rentenversicherungspflichtigen Entgelten aller Arbeitnehmer berechnet Bei Minijobbern werden die Beitrage aus den Entgelten berechnet aus denen Pauschalbeitrage zur Rentenversicherung zu berechnen sind Die Beitrage sind von den Arbeitgebern zu tragen und werden mit den Gesamtsozialversicherungsbeitragen nachgewiesen und bezahlt Zustandigkeit Bearbeiten Zustandige Krankenkasse fur die Ausgleichsverfahren ist diejenige Krankenkasse bei der der Arbeitnehmer versichert ist Ist der Arbeitnehmer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert richtet sich die Zustandigkeit nach der Abfuhrung der ubrigen Sozialversicherungsbeitrage Ausnahme Bei geringfugig Beschaftigten 450 Euro Jobs und kurzfristige Beschaftigungen sind die Ausgleichsverfahren der Minijob Zentrale zustandig Sonderregelungen fur Arbeitnehmer im offentlichen Dienst Bearbeiten Mit der Neugestaltung des Tarifrechts im offentlichen Dienst ist fur die dortigen Beschaftigten auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit Wirkung zum 1 Oktober 2005 vereinheitlicht worden Die Bemessungsgrundlage fur die Entgeltfortzahlung ist nunmehr in 21 TVoD und das Entgelt im Krankheitsfall in 22 TVoD geregelt Zuletzt waren die Regelungen zur Zahlung von Krankenbezugen im BAT ab dem 1 Juli 1994 gravierend verandert worden Bis dahin erhielten die Betroffenen im Falle der Arbeitsunfahigkeit Krankenbezuge auch uber die Dauer von sechs Wochen hinaus vom Arbeitgeber fortgezahlt Im Ergebnis entlastete die Regelung die gesetzliche Krankenversicherung und belastete die offentlichen Haushalte Dieses wurde mit Wirkung vom 1 Juli 1994 durch eine Regelung abgelost die nach Ablauf der sechswochigen Entgeltfortzahlung einen Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers zu dem von der Krankenkasse zu zahlenden Krankengeld bis zur Hochstdauer von 26 Wochen seit Beginn der Arbeitsunfahigkeit vorsah Der Krankengeldzuschuss berechnete sich als Differenz zwischen Nettovergutung und Bruttokrankengeld Mit Wirkung vom 1 Oktober 2005 wurde fur Beschaftigte die vor dem 1 Juli 1994 und seitdem durchgehend beschaftigt sind als Krankengeldzuschuss die Differenz zwischen Nettoentgelt und Nettokrankengeld gezahlt Fur alle ubrigen Beschaftigten bleibt es auch nach der Neuregelung im Ergebnis bei der bisherigen Regelung namlich der Differenz zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld die erste Regelung ist die gunstigere In beiden Fallen wird der Krankengeldzuschuss nach Ablauf der sechswochigen Entgeltfortzahlung bis zum Ende der 39 Woche seit Beginn der Arbeitsunfahigkeit gezahlt also 13 Wochen langer als zuvor Beamte Bearbeiten Fur Beamte sowie Soldaten und Richter in offentlich rechtlichen Dienstverhaltnissen gelten die obigen Regelungen uber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht Die Bezuge der genannten Personen werden auch im Krankheitsfall ohne gesetzliche Fristen weitergeleistet Der Nachweis der vorubergehenden Dienstunfahigkeit muss in gleicher Form wie bei Arbeitnehmern dem Dienstherrn vorgelegt werden Bei langerfristiger Erkrankung hat dieser die Moglichkeit die Dienstfahigkeit durch amtsarztliche Untersuchungen zu uberprufen und den Betroffenen ggf wegen dauerhafter Dienstunfahigkeit in den Ruhestand zu versetzen 26 BeamtStG 44 Bundesbeamtengesetz 64 Soldatengesetz Der Personalrat ist sowohl bei der Anordnung der Untersuchung sowie bei der Versetzung in den Ruhestand nach den meisten Personalvertretungsgesetzen zu beteiligen Geschichte Bearbeiten Hauptartikel Geschichte der Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallOsterreich BearbeitenIn Osterreich ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fur Angestellte im 8 AngG und fur Arbeiter im 2 EFZG geregelt Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht grundsatzlich maximal fur sechs Wochen diese Dauer verlangert sich moglicherweise bei langer dauernden Beschaftigungsverhaltnissen Literatur BearbeitenPeter Wedde Olaf Kunz Entgeltfortzahlungsgesetz Basiskommentar mit Nebengesetzen 3 neu bearbeitete Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2003 ISBN 978 3 7663 3478 7 Thomas Dieterich u a Hrsg Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 11 Auflage C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60876 6 Martin Henssler Heinz Josef Willemsen Heinz Jurgen Kalb Arbeitsrecht Kommentar 2 Auflage O Schmidt Koln 2006 ISBN 3 504 42658 6 Franz Marhold Michael Friedrich Osterreichisches Arbeitsrecht 2 vollstandig uberarbeitete Auflage Springer Wien New York 2011 ISBN 978 3 211 99404 7 Gunther Loschnigg Nora Melzer Azodanloo Hrsg Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Arbeitsunfall im internationalen Vergleich Rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich Internationales und vergleichendes Arbeits und Sozialrecht Band 6 OGB Verlag Wien 2020 ISBN 978 3 99046 488 5 Weblinks BearbeitenDeutschland Bearbeiten nbsp Wikinews Rekord Noch nie gab es in Deutschland so wenig Krankmeldungen wie 2005 Nachricht Volltext des Entgeltfortzahlungsgesetzes Aufwendungsausgleichsgesetz AAG Arbeitsunfahigkeits RichtlinieOsterreich Bearbeiten Rechtsinformationssystem des Bundes Osterreich Geld bei Krankheit In arbeiterkammer at Kammer fur Arbeiter und Angestellte mit Link auf die Broschure Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Einzelnachweise Bearbeiten Jonas Krainbring Entgeltfortzahlung bei Corona Infektion nach verweigerter Schutzimpfung NZA 2021 S 247 249 vgl Ausschluss Ungeimpfter von der Entschadigung nach 56 IfSG Einfachgesetzliche und verfassungsrechtliche Beurteilung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 20 September 2021 aktualisiert am 23 November 2021 S 6 Manfred Lowisch Alexander Beck Betriebsberater 2007 S 1960 1961 Bei gesetzlich Krankenversicherten kann die Krankenkasse in diesen Fallen nach 52 Abs 2 SGB V die Leistung einschranken oder versagen BAG Urteil vom 21 November 2001 Az 5 AZR 457 00 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall amp oldid 237667545