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Die Rentenschuld ist eine Belastung des Grundstucks in der Form dass zu regelmassig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstuck zu zahlen ist Rente Diese ist damit eine Sonderform der Grundschuld Dem Schuldner Eigentumer steht nach einer Kundigungsfrist von in der Regel sechs Monaten das Recht zu seine Schuld gegen Zahlung eines einmaligen Betrages abzulosen Die Hohe dieses Ablosebetrages muss bei Bestellung der Rentenschuld bestimmt und im Grundbuch eingetragen werden Der Glaubiger kann die Ablosung nicht verlangen es sei denn die Sicherheit der Rentenschuld ist durch Verschlechterung des Grundstucks gefahrdet und die Gefahrdung wird nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt Eine Beseitigung der Gefahrdung ist moglich durch Verbesserung am Grundstuck oder durch Bestellung eines anderweitigen Grundpfandrechts In Deutschland ist die Rentenschuld in 1199 ff BGB geregelt Will ein Glaubiger vermeiden dass der Schuldner sich durch Ablosung von der Rentenzahlungspflicht befreien kann so hat er alternativ die Moglichkeit im Einvernehmen mit dem Schuldner die Rentenzahlung durch den Eintrag einer Reallast in das Grundbuch Abt II abzusichern Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rentenschuld amp oldid 145800097