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Risikoposition sind im Bankwesen samtliche Aktivposten Vermogenswerte und ausserbilanzielle Bilanzpositionen die mit Eigenmitteln zu unterlegen sind Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Ermittlung der Risikopositionen 3 Risikopositionswert 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenUm die Risiken im Bankwesen zu reduzieren versucht das Bankenaufsichtsrecht durch Kontingentierungen eine Begrenzung der bankbetrieblichen Risiken herbeizufuhren Die bis Dezember 2006 geltenden Grundsatz I und Grundsatz Ia stellten zu diesem Zweck das haftende Eigenkapital eines Kreditinstituts seinen gewichteten Risikoaktiva englisch Risk weighted assets RWA gegenuber Diese setzten sich aus Bilanzaktiva die mit ihren Nennwerten oder Buchwerten anzusetzen waren und dem ausserbilanziellen Geschaft fur das als Wertkonvention die Wiederbeschaffungskosten oder Kreditaquivalente galten zusammen Die so ermittelten gewichteten Risikoaktiva durften das 12 5 Fache des haftenden Eigenkapitals nicht uberschreiten Ab Januar 2007 regelte die Solvabilitatsverordnung SolvV diesen Zusammenhang und teilte die Risikoaktiva in Forderungsklassen auf Es stellte sich heraus dass die Jahre vor Ausbruch der Finanzkrise ab 2007 durch ein exzessives Wachstum der Risikopositionen von Instituten im Verhaltnis zu ihren Eigenmitteln gekennzeichnet waren Wahrend der Finanzkrise sahen sich Institute aufgrund von Verlusten und Refinanzierungsproblemen gezwungen diese Risikopositionen kurzfristig deutlich zu reduzieren Dies verstarkte den Verfall der Vermogenspreise und fuhrte zu weiteren Verlusten fur Banken so dass sich deren Eigenmittel weiter verringerten Wegen dieser Negativspirale kam es zu einer Kreditklemme in der Realwirtschaft aus der sich eine umfangreiche Wirtschaftskrise entwickelte 1 Diese Erfahrungen fuhrten zu einer grundlegenden Anderung des Bankenaufsichtsrechts Die SolvV wurde ab Januar 2014 durch die in allen EU Mitgliedstaaten geltende Verordnung EU Nr 575 2013 Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR abgelost die erneut einige Modifikationen brachte Die fruheren Risikoaktiva heissen nunmehr Risikoposition Nach wie vor brauchen risikolose Bilanzpositionen wie der Kassenbestand nicht mit Eigenmitteln unterlegt zu werden Art 134 Abs 3 CRR Gemass Art 119 Abs 4 CRR erhalten auch die Mindestreserven dasselbe Risikogewicht wie andere Forderungen gegenuber der Zentralbank sind also nicht mit Eigenmitteln zu unterlegen Ermittlung der Risikopositionen BearbeitenAusgangspunkt sind die fur die meisten Kreditinstitute wichtigsten Bilanzpositionen Forderungen an Kunden und Forderungen an Kreditinstitute Bankkredite also das Kreditgeschaft 2 Forderungen an Kunden und Kreditinstitute Bestand an Schuldverschreibungen Bestand an Aktien Sachanlagevermogen sonstige Vermogensgegenstande bilanzielle Adressenausfallrisiko positionen Diese bilanziellen Risikopositionen werden nach Art 166 Abs 1 CRR mit ihrem Buchwert angesetzt Die weitere Hinzurechnung unterscheidet nicht zwischen Anlagevermogen und Umlaufvermogen sondern bezieht alle bilanziellen Aktiva der Bankbilanz ein Ausgehend von der Zwischensumme der bilanziellen Adressenausfallrisikopositionen sind nun folgende Hinzurechnungen erforderlich Bilanzielle Adressenausfallrisikopositionen ausserbilanzielle Adressenausfallrisikopositionen derivative Adressenausfallrisikopositionen Vorleistungsrisikopositionen Art 379 CRR Kreditrisiko positionen Ausserbilanzielle Adressenausfallrisikopositionen werden nach Art 111 CRR in Verbindung mit Anhang I CRR berechnet Hierzu gehoren auch noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen die je nach Risikogehalt zwischen 10 und 50 anzurechnen sind Bei Kreditzusagen die eine Bank jederzeit unangekundigt und bedingungslos kundigen kann oder die bei einer Verschlechterung der Bonitat des Kreditnehmers automatisch eine Kreditkundigung nach sich ziehen gilt nach Art 166 Abs 8a CRR ein Umrechnungsfaktor von 0 Risikopositionen die von den Eigenmitteln bereits abgezogen wurden brauchen nach Art 113 CRR bei den Risikopositionen nicht mehr berucksichtigt zu werden Derivate werden nach Art 94 Abs 1 Nr 2a CRR bzw 12 Abs 1 Nr 3 und 4 GroMiKV mit ihrem Marktpreis oder Buchwert angerechnet Nach Art 332 Abs 1 CRR ist bei der Berechnung der Eigenmittelanforderung fur das allgemeine und das spezifische Risiko des Sicherungsgebers der Nominalwert des Kreditderivats zugrunde zu legen Der Sicherungsgeber darf jedoch den Nominalwert durch den Nominalwert zuzuglich der Nettomarktwertveranderung des Kreditderivats seit Geschaftsabschluss ersetzen so dass eine Nettowertverringerung aus der Sicht des Sicherungsgebers ein negatives Vorzeichen tragt Art 332 Abs 1 Satz 2 CRR Das gilt nach Art 332 Abs 2 CRR auch spiegelbildlich fur den Sicherungsnehmer Warenakkreditive sind mit 20 Art 166 Abs 8b CRR Note Issuance Facilites NIFs und Revolving Underwritung Facilities RUFs mit 75 Art 166 Abs 8d CRR ihres Nominalwerts anzusetzen ansonsten gelten nach Art 166 Abs 10 CRR Umrechnungsfaktoren fur mittleres Risiko 50 und mittleres niedriges Risiko 20 Risikopositionswert BearbeitenRisikopositionswert ist der nach spezifischen Kreditrisikoanpassungen Wertberichtigungen und weiteren mit einer Aktivposition verknupften Verringerungen der Eigenmittel verbleibende Buchwert Art 111 Nr 1 CRR Dieser wird je nach Risikohohe beim Standardansatz mit 100 hohes Risiko 50 mittleres Risiko 20 mittleres niedriges Risiko und 0 niedriges Risiko als Risikopositionswert angesetzt Sodann werden die Risikopositionswerte fur die in Art 112 CRR aufgefuhrten Forderungsklassen mit dem ermittelten Risikogewicht multipliziert Art 113 Nr 2 CRR wovon noch die anerkennungsfahigen Kreditsicherheiten abgezogen werden Das Risikogewicht hangt beim Standardansatz nach Art 114 CRR vom Rating einer anerkannten Ratingagentur ab dem Risikogewichte zwischen 0 Bonitatsstufe 1 bei EU Mitgliedstaaten und 150 Bonitatsstufe 6 bei Unternehmen zugewiesen werden Risikogewicht ist der Prozentsatz zu dem eine Risikoposition bei den Eigenmitteln anzurechnen ist Risikopositionswerte im Standardansatz nach Art 112 ff CRR Bonitatsstufe 1 2 3 4 5 6Zentralstaaten und Zentralbanken 0 20 50 100 100 150Kreditinstitute 20 50 100 100 100 150Unternehmen 20 50 100 100 150 150Mengengeschaft 75 75 75 75 75 75Immobiliensicherheiten 35 50 35 50 35 50 35 50 35 50 35 50Anmerkungen Bei Kreditinstituten und Unternehmen werden nur die von Ratingagenturen gerateten Schuldner hier eingeordnet Ungeratete Banken erhalten das Landerrating des Landes in dem sie ihren Sitz haben ungeratete Unternehmen werden mit 100 angesetzt Das Mengengeschaft wird grundsatzlich mit 75 Risikogewicht berucksichtigt Hierzu gehoren neben den naturlichen Personen und einer Gemeinschaft naturlicher Personen etwa die BGB Gesellschaft auch kleine und mittlere Unternehmen Die Gesamtkredite durfen 1 Million Euro pro Kreditnehmer oder Gruppe verbundener Kunden nicht uberschreiten ohne Realkredite Realkredite im aufsichtsrechtlichen Sinn Wohnimmobilien bis 80 des Beleihungswerts Gewerbeimmobilien 60 des Beleihungswertes oder 50 des Marktwertes werden mit einem Risikogewicht von 35 bei Wohnimmobilien und 50 bei Gewerbeimmobilien berucksichtigt 3 Im bankrechtlichen Sinne durfen nach 14 PfandBG Realkredite nur bis zu 60 des Beleihungswerts gewahrt werden wenn sie als kongruente Deckung fur Pfandbriefe gelten Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EU Nr 575 2013 vom 26 Juni 2013 Nr 90 der Vorbemerkungen L 176 12 Olaf Fischer Allgemeine Bankbetriebswirtschaft 2014 S 21 Olaf Fischer Allgemeine Bankbetriebswirtschaft 2014 S 23 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Risikoposition amp oldid 191821896