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Die beschrankte personliche Dienstbarkeit ist im Grundbuchrecht eine Dienstbarkeit mit der Befugnis fur ein bestimmtes Rechtssubjekt ein hiermit belastetes Grundstuck oder grundstucksgleiches Recht in einzelnen Beziehungen nutzen zu durfen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 International 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenZu den Rechtssubjekten gehoren naturliche Personen Personenvereinigungen oder juristische Personen Die beschrankte personliche Dienstbarkeit ist eine Art der Dienstbarkeit zu der noch der Niessbrauch und die Grunddienstbarkeit zahlen Sie unterscheidet sich vom Niessbrauch als dem umfassenden Nutzungsrecht durch ihre Beschrankung auf einzelne Aspekte der Grundstucksnutzung daher der Name beschrankte personliche Dienstbarkeit hat aber mit ihm gemein dass sie unverausserlich und unvererblich ist Zudem ist der Niessbrauch an allen Sachen und Rechten moglich wahrend die beschrankte personliche Dienstbarkeit nur an Grundstucken und grundstucksgleichen Rechten bestellt werden kann Von der Grunddienstbarkeit unterscheidet sich die beschrankte personliche Dienstbarkeit dadurch dass letztere einem bestimmten Rechtssubjekt und nicht einem Grundstuckseigentumer eines anderen Grundstucks zusteht daher der Name beschrankte personliche Dienstbarkeit 1 Der Begunstigte einer beschrankten personlichen Dienstbarkeit muss also nicht Grundstuckseigentumer sein Rechtsfragen BearbeitenDie beschrankte personliche Dienstbarkeit ist im Sachenrecht 1090 1093 BGB geregelt Danach kann ein dienendes Grundstuck in der Weise belastet werden dass derjenige zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt berechtigt ist das Grundstuck in einzelnen Beziehungen zu benutzen 1090 Abs 1 BGB Mit einzelnen Beziehungen meint das Gesetz insbesondere das Wegerecht Leitungsrecht und auch das Wohnungsrecht 1093 Abs 1 BGB Auch die Seilbahn 2 und die Skiabfahrt sind eine beschrankte personliche Dienstbarkeit 3 Ausserdem kann die beschrankte personliche Dienstbarkeit dem Grundstuckseigentumer bestimmte Handlungen verbieten etwa als Baulast eine Baubeschrankung nach Art und Ausmass absichern oder ihm einzelne Abwehrrechte entziehen etwa die Duldung an sich ubermassiger Immissionen Zudem sind wettbewerbsbeschrankende Inhalte moglich etwa Bindungen des Grundstuckseigentumers an Lieferanten von Benzin oder Getranken absichern 4 Beschrankte personliche Dienstbarkeiten durfen nach 1092 Abs 3 BGB ausnahmsweise ubertragen werden wenn sie im Rahmen des Leitungsrechts fur Anlagen zur Fortleitung von Elektrizitat Gas Fernwarme Wasser Abwasser Ol oder Rohstoffen einschliesslich aller dazugehorigen Anlagen die der Fortleitung unmittelbar dienen fur Telekommunikationsanlagen fur Anlagen zum Transport von Produkten zwischen Betriebsstatten eines oder mehrerer privater oder offentlicher Unternehmen oder fur Strassenbahn oder Eisenbahnanlagen zu Gunsten einer juristischen Person oder einer rechtsfahigen Personengesellschaft eingetragen sind Die beschrankte personliche Dienstbarkeit entsteht materiell rechtlich durch dingliche Einigung zwischen dem Begunstigten und dem betroffenen Grundstuckseigentumer und Eintragung im Grundbuch 873 Abs 1 BGB Zudem ist formell rechtlich der Antrag von einem der Beteiligten 13 GBO und die Bewilligung des betroffenen Grundstuckseigentumers 19 GBO erforderlich Sie erlischt durch die vom Begunstigten zu erteilende Loschungsbewilligung International BearbeitenIn der Schweiz heisst sie Personaldienstbarkeit zu der die Nutzniessung Art 745 ff ZGB und das Wohnrecht Art 777 Abs 2 ZGB gehoren Beide sind regulare Personaldienstbarkeiten wahrend zu den irregularen Personaldienstbarkeiten das Baurecht Uberbaurecht Leitungsbaurecht und die Baurechtsdienstbarkeit zu rechnen sind Seilbahnen stellen ein Leitungsbaurecht dar 5 In Osterreich kennt das ABGB drei Arten von Personaldienstbarkeiten und zwar das Fruchtgenussrecht Fruchtniessung Niessbrauch das Gebrauchsrecht und das Wohnrecht 478 ABGB Mit diesen Rechten soll einer bestimmten Person ein Vorteil verschafft werden Das Recht endet daher mit dem Tod dieser Person des der Berechtigten sofern die Erstreckung auf Erben nicht ausdrucklich bedungen wurde 529 ABGB Unregelmassige Dienstbarkeiten sind solche die sich zwar auf Grundstucke beziehen Realservituten aber nur eine konkrete Person berechtigen 479 ABGB Hierzu gehoren beispielsweise Wasserschopfrechte oder Wegerechte und die Skiabfahrt Einzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Brehm Christian Berger Sachenrecht 2006 S 349 BGH Urteil vom 25 Februar 1959 Az V ZR 176 57 OGH Urteil vom 19 April 1961 Az 1 Ob 178 61 Wolfgang Brehm Christian Berger Sachenrecht 2006 S 350 f BGE 97 I 872 876Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4144877 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beschrankte personliche Dienstbarkeit amp oldid 183655106