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Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht 1018 ff BGB als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstucks oder grundstucksgleichen Rechts des dienenden Grundstucks zugunsten des Eigentumers eines anderen Grundstucks des herrschenden Grundstucks in der Weise dass der Eigentumer das dienende Grundstuck in einzelnen Beziehungen nutzen kann Beispiel Wegerecht auf diesem Grundstuck bestimmte Handlungen nicht vorgenommen werden durfen Beispiel Ausschluss von Bebauung nach Art und Ausmass oder der Eigentumer des belasteten Grundstucks bestimmte Rechte nicht ausuben darf Beispiel Duldung an sich ubermassiger Immissionen Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Entstehung 3 Haufigste Anwendung 4 Ausubung 5 Schonende Ausubung 1020 BGB 6 Unterhaltungspflichten 1020 und 1021 BGB 7 Mitbenutzungsrecht 8 Verlegung der Grunddienstbarkeit 1023 BGB 9 Erloschen einer Grunddienstbarkeit 10 Siehe auch 11 EinzelnachweiseAbgrenzung BearbeitenDie Grunddienstbarkeit unterscheidet sich vom Niessbrauch als dem umfassenden Nutzungsrecht dadurch dass sie nur einzelne Nutzungen des Grundstucks erlaubt bzw nur bestimmte Handlungen oder Rechte ausschliesst 1 Die Grunddienstbarkeit wird anders als die beschrankte personliche Dienstbarkeit nicht zu Gunsten einer bestimmten Person sondern zu Gunsten des jeweiligen Eigentumers eines anderen Grundstucks bestellt Damit geht sie bei Ubertragung des dienenden oder des herrschenden Grundstucks jeweils mit auf den neuen Eigentumer uber Sie lasst sich unter anderem in die Kategorien Unterlassungsdienstbarkeit Baulasten oder Nutzungsdienstbarkeit unterteilen 2 Die Grunddienstbarkeit als zivilrechtliches Rechtsinstitut ist zu unterscheiden von der offentlich rechtlichen Baulast die Pflichten gegenuber hoheitlichen Rechtstragern begrundet Entstehung BearbeitenDie Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung der Eigentumer und Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstucks und gilt wegen des offentlichen Glaubens des Grundbuchs auch fur Rechtsnachfolger Die Eintragung zusatzlich im Grundbuch des herrschenden Grundstucks Herrschaftsvermerk ist moglich aber nicht erforderlich Der Berechtigte ist gegen Storungen seines Nutzungsrechts wie ein Eigentumer geschutzt Die Grunddienstbarkeit ist wesentlicher Bestandteil eines Grundstucks iSv 96 BGB Haufigste Anwendung BearbeitenIn der Praxis wird die Grunddienstbarkeit vor allem zur individuellen Gestaltung der Rechtsbeziehungen von Nachbarn eingesetzt um durch Wege Uberfahrts oder Leitungsrechte fur Wasser Abwasser elektrischen Strom usw die Nutzbarkeit insbesondere eines Hinterliegergrundstucks zu regeln Eine blosse vertragliche Vereinbarung der Parteien ist hier in der Regel nicht ausreichend weil der Berechtigte sie nicht dem Erwerber des belasteten Grundstucks entgegenhalten konnte Im Gegenzug zur Belastung die der Nachbar dulden muss kann dieser verlangen dass der Nutzniesser ihn entsprechend entschadigt sich beispielsweise an den Unterhaltskosten der Zufahrt beteiligt und ihm eine Nutzungsentschadigung bezahlt In einem Vertrag vereinbaren dazu beide Seiten welche Rechte dem Hinterlieger zustehen sollen und wie viel er dafur bezahlen muss Die Hohe der Kosten richtet sich in der Praxis nach der Haufigkeit der Nutzung also danach ob das Wegerecht nur privat genutzt wird ob der Nutzniesser dort seinen beruflichen Tatigkeiten nachgeht zum Beispiel in einer Arztpraxis oder Steuerkanzlei oder ob es sich z B nur um ein selten genutztes Ferienhaus eine Jagdhutte oder dergleichen handelt Ausubung BearbeitenDas Recht kann nur in der Weise ausgeubt werden wie es vereinbart und im Grundbuch eingetragen wurde Die Art und der Umfang sind festgelegt und konnen nur durch eine neue Vereinbarung und Eintragung erweitert werden Moglich ist die Veranderung ohne Vereinbarung gegenuber der festgelegten Nutzung nur wenn aufgrund der Zeit die technischen und wirtschaftlichen Verhaltnisse sich geandert haben Dies muss jedoch zur Zeit der Bestellung der Dienstbarkeit nicht vorhersehbar gewesen sein und die Benutzung des herrschenden Grundstucks in seiner Art ahnlich bleiben Bsp Besitzt der Eigentumer des herrschenden Grundstucks ein Wegerecht nur zum Begehen darf er nicht daruber fahren Auf einem Geh und Fahrrecht darf nicht geparkt werden Das Verlegen von Leitungen in einem Wegerechte ist nur moglich wenn auch ein Leitungsrecht eingetragen ist Ein Leitungsrecht zur Verlegung von Tonrohren darf heute mit Kunststoffrohren erfolgen Schonende Ausubung 1020 BGB BearbeitenDas Recht ist stets nur so auszuuben dass der Eigentumer des dienenden Grundstucks und das Grundstuck nicht uber das Vereinbarte hinaus beeintrachtigt werden Die Interessen des Eigentumers sind zu wahren nur das unbedingt Notwendige ist gestattet Schaden die durch die Ausubung entstehen sind zu beseitigen Bsp Das Befahren eines Weges ist nur gestattet wenn es dem herrschenden Grundstuck auch nutzt Sinnloses uberfahren ware nicht statthaft Ist in einer Wasserleitung ein Schaden und wird dadurch ein Grundstucksteil vernasst ist das Leck abzudichten und die Vernassung zu beseitigen Unterhaltungsmassnahmen sind zugig sicher und nachhaltig durchzufuhren Unterhaltungspflichten 1020 und 1021 BGB BearbeitenVon Gesetzes wegen 1020 Satz 2 BGB ist der Berechtigte zur Unterhaltung einer Anlage verpflichtet wenn er fur die Ausubung der Dienstbarkeit eine Anlage halt bzw benotigt Allein der Berechtigte hat Sorge zu tragen dass die Benutzbarkeit der Anlage gewahrleistet bleibt Bei beiderseitiger Benutzung Mitbenutzungsrecht besteht die Unterhaltsverpflichtung der Parteien im Verhaltnis zueinander nach dem Umfang und der Intensitat der beiderseitigen Nutzung der Anlage Die Verpflichtung untereinander richtet sich nach 748 BGB im Zweifel zur Halfte gem 742 BGB Ob der Berechtigte eine Anlage halt richtet sich nach der tatsachlichen und oder notwendigen Nutzung nicht nach dem Inhalt der Dienstbarkeit BGH vom 17 Dezember 2010 Az V ZR 125 10 und vom 17 Februar 2006 Az V ZR 49 05 Mitbenutzungsrecht BearbeitenDie Mitbenutzung von Anlagen durch den Grundstuckseigentumer ohne explizite Regelung in der Bewilligungsgrundlage kann nur bejaht werden wenn der Dienstbarkeitsberechtigte dadurch nicht wesentlich beeintrachtigt wird Grundsatzlich gehoren Anlagen als wesentlicher Bestandteil 94 BGB zum Grundstuck Sobald die Mitbenutzung eintritt ist eine Gemeinschaft im Sinne der 741 ff BGB vorhanden Bsp Der Grundstucksteil mit einem Geh und Fahrrecht kann vom Grundstuckseigentumer ebenfalls befahren werden Hingegen wurde das Parken den Berechtigten behindern Die Mitbenutzung einer Abwasserleitung kann nur bei entsprechender Dimensionierung erfolgen Verlegung der Grunddienstbarkeit 1023 BGB BearbeitenDer Grundstuckseigentumer kann die Verlegung der Dienstbarkeit auf eigene Kosten durchsetzen wenn die andere Stelle ebenso geeignet ist Erloschen einer Grunddienstbarkeit BearbeitenEine Dienstbarkeit erlischt unter anderem wenn sie befristet ist eine auflosende Bedingung eintritt die Loschung bewilligt wurde die Dienstbarkeit nicht mehr ausgeubt werden kann und die Verjahrung eingetreten ist 1028 BGB das Recht in einer Zwangsversteigerung wegfallt die Vorteile fur das herrschende Grundstuck weggefallen sind und auch nicht wieder eintreten konnenSiehe auch BearbeitenReallast Dienstbarkeit Osterreich iura praediorumEinzelnachweise Bearbeiten Grunddienstbarkeit Definition Beispiele amp Rechte DTK Abgerufen am 11 Oktober 2023 Was sind Grunddienstbarkeiten Abgerufen am 11 Oktober 2023 Normdaten Sachbegriff GND 4158375 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grunddienstbarkeit amp oldid 238076452