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Die Nutzniessung gemass schweizerischem Recht ist eine Personaldienstbarkeit ein beschranktes dingliches Recht Geregelt ist sie in Art 745 ff ZGB 1 Sie entspricht dem Niessbrauch des deutschen Rechts nicht ahnelt ihm aber zum Teil Die Nutzniessung ist das Recht an beweglichen Sachen an Rechten an einem Vermogen oder an einem Grundstuck dieses wie Eigentum zu behandeln obwohl es kein Eigentum ist Das heisst der Nutzniesser hat den vollen Genuss der Sache dem Eigentumer verbleibt wahrend der Dauer der Nutzniessung nur das nackte Eigentum sog nuda proprietas Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Erloschen Untergang 3 Ubertragung 4 Unterhalt Verzinsung Steuern Abgaben Versicherung 5 QuellenEntstehung BearbeitenDas Nutzniessungsrecht entsteht aufgrund eines Vertrages oder eines Testaments durch die Ubertragung der Sache oder des Rechts an den Nutzniesser Bei Grundstucken wird das Nutzniessungsrecht ins Grundbuch eingetragen Erloschen Untergang BearbeitenDie Nutzniessung geht unter mit dem vollstandigen Untergang ihres Gegenstandes Bei Grundstucken spatestens mit der deklaratorischen Austragung im Grundbuch Ein wirksamer Verzicht Verzicht des Nutzniessers ist schon davor moglich 2 Weitere Untergangsgrunde sind Zeitablauf falls eine Laufzeit vereinbart wurde oder Tod des Berechtigten Die Nutzniessung kann aufgrund von Art 749 Abs 2 ZGB 3 hochstens 100 Jahre dauern Ubertragung BearbeitenDie Nutzniessung kann zur Ausubung grundsatzlich auf eine andere Person ubertragen werden Art 758 Abs 1 ZGB 4 Das Stammrecht dagegen ist unubertragbar vorbehaltlich eines Verzichts oder einer Anderung des Rangs 5 Die Nutzniessung als Stammrecht kann deshalb nicht gepfandet werden 6 Letzterer Umstand rechtfertigt die Gleichstellung des entgeltlichen Erwerbs einer Nutzniessung durch den Schuldner mit einer Schenkung im Rahmen der schuldbetreibungs und konkursrechtlichen Pauliana 7 Unterhalt Verzinsung Steuern Abgaben Versicherung BearbeitenDer Nutzniesser tragt die Auslagen fur den gewohnlichen Unterhalt und die Bewirtschaftung der Sache die Verzinsung der auf der Sache haftenden Kapitalschulden die Steuern und die Abgaben Der Eigentumer hat fur die bei ihm erhobenen Steuern und Abgaben einen Ersatzanspruch gegenuber dem Nutzniesser Der Nutzniesser hat die Nutzniessungsgegenstande auf seine Kosten gegen Feuer und andere Gefahren zu versichern vgl ZGB 767 8 Quellen Bearbeiten Art 745 ZGB in der SR Abgerufen am 1 Dezember 2009 Piotet Dienstbarkeiten und Grundlasten in Schweizerisches Privatrecht Bd 5 1 Basel 90 S 570 mwN Art 749 ZGB in der SR Abgerufen am 1 Dezember 2009 Handkommentar Bichsel Mauerhofer ZGB 758 N 2 Handkommentar Bichsel Mauerhofer ZGB 758 N 1 Handkommentar Bichsel Mauerhofer ZGB 748 N 6 BGE 130 III 235 237 5 Februar 2004 abgerufen am 1 Dezember 2009 Hunziker Pellascio S 308 Weiterfuhrende Informationen zur Nutzniessung Abgerufen am 29 Juni 2010 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4469916 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nutzniessung amp oldid 193572275