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Kassatorische Wirkung ist ein Rechtsbegriff aus dem Verwaltungsprozessrecht Die kassatorische Wirkung wird von einem Verwaltungsakt entfaltet zu dessen Erlass die zustandige Behorde auf Grund einer Versagungsgegenklage verurteilt wurde Der zuvor erlassene Verwaltungsakt der das Begehren des Antragstellers versagt wird durch den neuen Verwaltungsakt mit kassatorischer Wirkung aufgehoben ohne dass es zuvor einer Anfechtungsklage gemass 42 Abs 1 1 Alt VwGO bedarf Der das Begehren versagende Anspruch ist damit automatisch nichtig Die kassatorische Wirkung wird auch durch eine Anfechtungsklage erzielt fuhrt jedoch nur zu dem Ergebnis dass der Antragsteller weder einen versagenden noch einen gewahrenden Verwaltungsakt innehat Siehe auch BearbeitenKassatorische Klausel und Wirkung im Erbrecht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kassatorische Wirkung amp oldid 199977917