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Das Bundes Bodenschutzgesetz BBodSchG ist ein 1999 in Kraft getretenes bundesdeutsches Gesetz das zusammen mit den Bodenschutzgesetzen der Lander den Hauptteil des bundesdeutschen Bodenschutzrechts bildet Das Gesetz wird erganzt durch die Bundes Bodenschutz und Altlastenverordnung BBodSchV 1 BasisdatenTitel Gesetz zum Schutz vor schadlichen Bodenveranderungen und zur Sanierung von AltlastenKurztitel Bundes BodenschutzgesetzAbkurzung BBodSchGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht BodenschutzrechtFundstellennachweis 2129 32Erlassen am 17 Marz 1998 BGBl I S 502 Inkrafttreten am 1 Marz 1999Letzte Anderung durch Art 3 VO vom 27 September 2017 BGBl I S 3465 3505 Inkrafttreten derletzten Anderung 3 Oktober 2017 Art 8 VO vom 27 September 2017 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele und Anwendungsbereiche 3 Wichtige Bestimmungen 3 1 Schadliche Bodenveranderungen 3 2 Allgemeine Ermachtigungsgrundlage 3 3 Altlasten 3 4 Sanierung 3 4 1 Sanierungspflichtige 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeltungsbereich BearbeitenDas BBodSchG gilt fur Boden im Sinne der gesetzlichen Definition Dies ist gemass 2 Abs 1 BBodSchG die obere Schicht der Erdkruste soweit sie Trager der in Abs 2 genannten Bodenfunktionen ist einschliesslich der flussigen Bestandteile Bodenlosung und der gasformigen Bestandteile Bodenluft allerdings ohne Grundwasser und Gewasserbetten Ziele und Anwendungsbereiche BearbeitenDas BBodSchG verfolgt das Ziel nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen Bodenschutz Hierzu sind schadliche Bodenveranderungen abzuwehren der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewasserverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeintrachtigungen seiner naturlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur und Kulturgeschichte so weit wie moglich vermieden werden Der gesetzliche Schutz erstreckt sich dabei auf alle Bodenfunktionen wie zum Beispiel die naturliche Funktion als Lebensgrundlage und raum fur Menschen Rohstofflagerstatte Standort fur die land und forstwirtschaftliche Nutzung und Bestandteil des Naturhaushalts Das Gesetz beinhaltet zwar auch Bestimmungen zum Schutz des Bodens vor Erosion und Versiegelung Hauptanwendungsbereich in der Praxis ist aber die Bewaltigung von eingetretenen schadlichen Bodenveranderungen durch Altlasten Das BBodSchG ist erst dann anzuwenden sofern die in 3 Abs 1 BBodSchG genannten Rechtsnormen in Bezug auf den Boden nicht einschlagig sind und dient somit als subsidiare Rechtsnorm Wichtige Bestimmungen BearbeitenSchadliche Bodenveranderungen Bearbeiten Schadliche Bodenveranderungen im Sinne von 2 Abs 3 BBodSchG sind Beeintrachtigungen der Bodenfunktionen die geeignet sind Gefahren erhebliche Nachteile oder Belastigungen fur den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizufuhren Juristisch handelt es sich dabei um einen der Schlusselbegriffe des Bundes Bodenschutzgesetzes der dem Begriff der schadlichen Umwelteinwirkungen im Bundes Immissionsschutzgesetz nachgebildet wurde Allgemeine Ermachtigungsgrundlage Bearbeiten In 10 Abs 1 BBodSchG ist eine Generalklausel fur bodenschutzrechtliche Anordnungen normiert soweit nicht eine speziellere Rechtsgrundlage gegeben ist Diese Anordnung ist nach dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit zu treffen Altlasten Bearbeiten Altlasten sind nach 2 Abs 5 BBodSchG Altablagerungen und Altstandorte durch die schadliche Bodenveranderungen oder sonstige Gefahren fur den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden Sanierung Bearbeiten 2 Abs 7 BBodSchG sieht verschiedene Arten der Bodensanierung vor Dekontamination Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe Sicherung langfristige Verhinderung oder Verminderung einer Ausbreitung der Schadstoffe ohne die Schadstoffe zu beseitigen und sonstige Massnahmen zur Beseitigung oder Verminderung schadlicher Veranderungen der physikalischen chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens Sanierungspflichtige Bearbeiten Zentraler Streitpunkt rechtlicher Auseinandersetzungen uber die Altlastensanierung ist die Frage wer dazu verpflichtet ist Diese Frage regelt zunachst 4 Abs 3 BBodSchG Anknupfend an die Rechtstraditionen des Allgemeinen Sicherheitsrechts wird grundsatzlich zwischen der Haftung des Verursachers Handlungsverantwortlicher Handlungsstorer und des Zustandsverantwortlichen Zustandsstorer unterschieden Aber auch der Gesamtrechtsnachfolger beispielsweise ein Erbe des Verursachers wird in die Haftung genommen Zustandsverantwortlich sind v a der Grundstuckseigentumer der Inhaber der tatsachlichen Gewalt zum Beispiel der Pachter einer Flache aber auch der fruhere Eigentumer wenn er das Eigentum am Grundstuck nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1 Marz 1999 ubertragen hat 4 Abs 6 BBodSchG Der Verursacher Handlungsstorer einer schadlichen Bodenveranderung haftet grundsatzlich unbegrenzt fur die Sanierung er hat sein gesamtes Vermogen einzusetzen Sehr strittig ist jedoch der Umfang der Haftung des Zustandsverantwortlichen Zustandsstorer Er ist am Entstehen der Altlast nicht beteiligt und wird somit unschuldig in die Haftung genommen Das Bundesverfassungsgericht BVerfG hat unter anderem in einem Urteil vom 16 Februar 2000 2 die Verfassungsmassigkeit der Zustandsstorerhaftung vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Eigentum Art 14 GG bestatigt der Gesetzgeber konne im Rahmen der Ausgestaltung von Inhalt und Schranken des Eigentums solche Regelungen schaffen Der Eigentumer hat regelmassig die rechtliche und tatsachliche Moglichkeit auf die Sache und damit auch auf die Gefahrenquelle einzuwirken Die Zustandsverantwortlichkeit findet in der durch die Sachherrschaft vermittelten Einwirkungsmoglichkeit auf die gefahrenverursachende Sache ihren legitimierenden Grund Die Moglichkeit zur wirtschaftlichen Nutzung und Verwertung des Sacheigentums korrespondiert mit der offentlich rechtlichen Pflicht die sich aus der Sache ergebenden Lasten und die mit der Nutzungsmoglichkeit verbundenen Risiken zu tragen Allerdings hat das BVerfG die Haftung des Zustandsverantwortlichen aus Grunden der Verhaltnismassigkeit beschrankt Obergrenze der Inanspruchnahme ist im Regelfall der Verkehrswert des unbelasteten Grundstucks Die Haftung muss im Einzelfall aber weiter beschrankt werden insbesondere wenn das Grundstuck den wesentlichen Teil des Vermogens des Eigentumers darstellt und Lebensgrundlage fur ihn und seine Familie ist Andererseits kann eine Haftung uber den Verkehrswert hinaus in Betracht kommen wenn der Eigentumer die Umstande die zur Altlast gefuhrt haben zum Beispiel Nutzung als Tankstelle beim Erwerb des Grundstucks gekannt hat Literatur BearbeitenHans Peter Vierhaus Das Bundes Bodenschutzgesetz Neue Juristische Wochenschrift NJW 1998 S 1262 1269 Ludger Anselm Versteyl Wolf D Sondermann BBodSchG Bundes Bodenschutzgesetz Kommentar Verlag C H Beck Munchen 2 Aufl 2005 ISBN 9783406522857 Christian Bickel Bundes Bodenschutzgesetz Kommentar Heymanns Verlag 3 Aufl 2004 ISBN 9783452247681 Walter Frenz Bundes Bodenschutz Gesetz Kommentar Verlag C H Beck Munchen 2000 ISBN 9783406465710 Andreas Henke Funktionaler Bodenschutz Das Konzept des Funktionsschutzes nach dem BBodSchG und der BBodSchV im Spannungsfeld zwischen medialem Umweltschutz und Gefahrenabwehr Berliner Wissenschafts Verlag 2003 ISBN 9783830503736 Georg Franz Die Sanierungsverantwortlichen nach dem Bundes Bodenschutzgesetz Voraussetzungen und Grenzen der Altlastenhaftung Verlag Duncker amp Humblot Berlin 2007 ISBN 9783428122745 Peter Sieben Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und Bodenschutz Dissertation Bonn 2002 Weblinks BearbeitenText des Bundes BodenschutzgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Text der Bundes Bodenschutz und Altlastenverordnung BVerfG Urteil vom 16 Februar 2000 Az 1 BvR 242 91 BVerfGE 102 1 AltlastenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4369565 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundes Bodenschutzgesetz amp oldid 226640336