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Als Storerhaftung wird im deutschen Recht die Haftung eines Storers als Handlungsstorer Zustandsstorer oder Mitstorer bezeichnet welche allgemeine Vorschriften im Sachenrecht 1004 BGB sowie des Verwaltungsrechts regeln Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Burgerliches Recht 3 Internetrecht 3 1 Telemediengesetz bzw E Commerce Richtlinie 3 2 Hyperlinks 3 3 Haftung von Plattformen fur Markenrechtsverletzungen 3 4 Haftung von Telekom Anbietern 3 5 WLAN Betreiber 3 5 1 Anderungen und Verfahren 2016 3 5 2 Anderungen und Verfahren seit 2017 18 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Storerhaftung ist eine Rechtsfigur mit der die Rechtsprechung die Verantwortlichkeit einer Person fur die Verletzung eines absoluten Rechts begrundet 1 Sie erlaubt etwa dem Rechtsinhaber eines Urheber Marken Kennzeichen oder Personlichkeitsrechts sein Recht in erweiterter Weise zu verteidigen Gemass 1004 BGB haftet der Storer bei gegenwartigen oder drohenden Eigentumsstorungen auf Beseitigung und Unterlassung Aus dieser Vorschrift hat die Rechtsprechung die Storerhaftung in anderen Rechtsgebieten entwickelt Burgerliches Recht BearbeitenNach der zivilrechtlichen Storerhaftung kann derjenige der ohne Tater oder Teilnehmer zu sein in irgendeiner Weise willentlich und adaquat kausal zur Verletzung eines geschutzten Rechtsgutes beitragt als Storer auf Unterlassung der Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden Als Storer gilt auch wer Unterlassungsanspruche Dritter durch unzulassige Immissionen von Geruch Larm Strahlung Verunreinigungen oder durch Emission von sonstigen Storfaktoren in die Umwelt auslost Internetrecht BearbeitenBedeutung kommt der Storerhaftung unter anderem im Internetrecht zu Die Storerhaftung ist weiter gefasst als die Verbreiterhaftung Storer ist dabei jemand der auf beliebige Weise mit der Verbreitung rechtlich zu beanstandender Inhalte zu tun hat Ob ein blosser Verweis auf anonym veroffentlichte Daten eine Storerhaftung rechtfertigt ist umstritten Der Umfang der Prufpflichten ist grundsatzlich eingeschrankt erstreckt sich nicht unbedingt auf externe Webseiten und muss immer in Guterabwagung mit den Regelungen der Meinungs und Pressefreiheit aus Art 5 Abs 1 GG gesehen werden Scharfere Prufpflichten greifen jedoch sobald der potenzielle Storer durch eine Abmahnung adressiert wurde Die Storerhaftung fur Rechtsverletzungen im Internet ist die Grundlage eines Geschaftsmodells von auf Abmahnungen spezialisierten Anwaltskanzleien Im Juni 2017 wurde in Deutschland beschlossen dass die Storerhaftung fur Betreiber von WLAN Netzen abgeschafft wird 2 Die Anderung wurde am 12 Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt veroffentlicht und trat am 13 Oktober 2017 in Kraft 3 Telemediengesetz bzw E Commerce Richtlinie Bearbeiten Fur Access Cache und Hostingprovider gelten die sog Haftungsprivilegierungen in 8 10 Telemediengesetz TMG welche Art 12 14 der E Commerce Richtlinie 2000 31 EG umsetzen Es ist umstritten ob diese Haftungsprivilegierungen auch Unterlassungsanspruche in Deutschland aufgrund der Storerhaftung beruhren Der BGH vertritt seit 2004 die Auffassung dass die sog Haftungsprivilegierungen nach 8 10 TMG nicht gelten d h die Storerhaftung unberuhrt lassen 4 Seit 2012 wird dies in der Literatur und in Urteilen von Instanzgerichten angezweifelt und die Auffassung vertreten dass die genannten Privilegierungen auch fur Unterlassungsanspruche nach der Storerhaftung gelten 5 Der Europaische Gerichtshof stellte klar dass wie bisher vom BGH angenommen die Artikel 12 Abs 3 13 Abs 2 14 Abs 3 E Commerce Richtlinie dahin zu verstehen sind dass auf nationaler Ebene auch Unterlassungsanspruche wie nach der deutschen Storerhaftung von den Haftungsprivilegierungen unberuhrt bleiben 6 Hyperlinks Bearbeiten Nach weitgehend ubereinstimmender Rechtsprechung lehnen deutsche Gerichte eine pauschale Haftung fur Hyperlinks ab im Einzelfall kommt jedoch eine Haftung als Storer in Betracht Der Bundesgerichtshof BGH lehnte 2004 im Schoner Wetten Urteil 7 eine pauschale Storerhaftung fur das Anbringen von Hyperlinks ab In diesem Verfahren hatte eine Zeitschrift uber ein Glucksspiel Unternehmen in Osterreich berichtet das die Moglichkeit der Wettabwicklung ohne Geldeinsatz uber das Internet anbot In der Online Ausgabe wurde dabei mit Hyperlinks auf Internetadressen des Wettanbieters verwiesen 8 In einem weiteren Urteil wies der BGH Ende 2010 mit seinem Heise Urteil eine Klage fuhrender Unternehmen der Musikindustrie gegen den Heise Verlag zuruck Dieser hatte Anfang 2005 in einem Bericht uber das Kopierprogramm AnyDVD des auf Antigua angesiedelten Software Anbieters Slysoft das vor allem auch zur Herstellung in Deutschland illegaler Raubkopien unter Umgehung des Kopierschutzes geeignet sein sollte dessen Website verlinkt und war unmittelbar darauf auf Unterlassung verklagt worden Nachdem Heise im Verfugungsverfahren vor dem OLG Munchen sowie mit einer dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen Verstosses gegen Art 5 GG aus formalen Grunden gescheitert war und auch im anschliessenden Hauptsacheverfahren beim OLG Munchen unterlag siegte der Verlag nach fast sechs Jahren hochstrichterlich beim BGH uberraschend glatt 9 Schliesslich wurde Anfang 2012 nach sieben Jahren auch die Musikindustrie mit der nun umgekehrt gerichteten Beschwerde wegen Verstosses gegen Art 14 GG vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen 10 Haftung von Plattformen fur Markenrechtsverletzungen Bearbeiten In Bezug auf das Internet Auktionshaus Ricardo de Ricardo Entscheidung entschied der BGH 2004 uber die Storerhaftung fur gefalschte Markenuhren der Marke Rolex und verwandter Marken 11 12 Die Moglichkeit einer Haftung fur ein Internet Auktionshaus auch bei Fremdversteigerungen fur Markenverletzung bejahte der u a fur Markenrecht zustandige I Zivilsenat des Bundesgerichtshofes Zwar sei es einem Internet Auktionshaus nicht zuzumuten jedes Angebot das vom Anbieter selbstandig ins Internet gestellt wird sofort zu uberprufen Dies wurde das gesamte Geschaftsmodell in Frage stellen 11 Sofern aber ein konkreter Fall einer Marken Rechtsverletzung bekannt werde musse das beklagte Auktionshaus nicht nur das jeweilige Angebot selbst sperren sondern auch technisch mogliche und zumutbare Massnahmen ergreifen um Vorsorge dafur zu treffen dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen 11 komme Daruber wie solche vorgezogenen Filterverfahren 11 aussehen konnten und mussten konnte der BGH wegen fehlender Tatsachenfeststellungen in diesem Revisionsurteil nicht entscheiden Die Sache wurde daher an das Berufungsgericht zuruckverwiesen Haftung von Telekom Anbietern Bearbeiten Es ist umstritten ob Telekommunikationsdiensteanbieter durch das Providerprivileg weitgehend von der Storerhaftung befreit sind Der BGH vertritt hierzu die Auffassung dass das Providerprivileg nur fur Schadensersatzanspruche gilt wahrend Unterlassungsanspruche wie die Storerhaftung davon nicht erfasst sind 11 Lange nicht gerichtlich geklart war ob Vereine oder Privatpersonen die unentgeltlich den Zugang ins Internet bereitstellen Freifunk oder Privatpersonen die irrtumlich ihr WLAN nicht ausreichend absichern verschlusseln oder anderen bereitstellen und hierdurch Urheberrechtsverletzungen ermoglichen sich ebenfalls auf das Providerprivileg berufen konnen 13 Mittlerweile hat der Gesetzgeber diese Frage geklart Seit dem 13 Oktober 2017 entfallen aufgrund der 3 Anderung des Telemediengesetzes sowohl die Storungshaftung als auch der Unterlassungsanspruch und jegliche damit verbundenen Kosten fur Diensteanbieter wie z B Betreiber von W LAN Netzen WLAN Betreiber Bearbeiten Anderungen und Verfahren 2016 Bearbeiten Am Europaischen Gerichtshof EuGH ist seit April 2016 ein Verfahren anhangig das klaren soll ob eine Haftung privater Anbieter von WLAN Hotspots fur eventuelle Rechtsverstosse ihrer User mit europaischem Recht vereinbar ist Grundlage des Verfahrens ist eine Anrufung des Landgerichts Munchen I Ein Mitglied der Piratenpartei hatte sich gegen Forderungen von Sony Entertainment wegen eines illegalen Downloads uber sein offenes WLAN zur Wehr gesetzt Am 16 Marz 2016 erklarte Generalanwalt Maciej Szpunar vor dem EuGH dass der Betreiber eines Geschafts einer Bar oder eines Hotels der der Offentlichkeit ein WLAN Netz kostenlos zur Verfugung stellt fur Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich ist 14 Mit der am 21 Juli 2016 erlassenen Anderung des Telemediengesetzes 15 wurde durch eine Erganzung von 8 Abs 3 klargestellt dass auch Zugangsanbieter die Nutzern einen Internetzugang uber ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfugung stellen haftungsprivilegiert sind Damit wird klargestellt dass WLAN Betreiber unter das sogenannte Providerprivileg fallen Die eigentliche Abschaffung der Storerhaftung hat es hingegen nicht in den Gesetzestext geschafft Stattdessen findet sich in der Begrundung des Gesetzes lediglich der Hinweis dass der Gesetzgeber es gern sahe dass WLAN Betreiber nicht mehr fur Rechtsverstosse Dritter abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden konnen Echte Rechtssicherheit fur offene Funknetze wird damit gerade nicht erreicht Im Gegensatz zum eigentlichen Gesetzestext ist die Begrundung nicht bindend Gerichte konnen sie zur Auslegung heranziehen mussen die dort dargelegte Sichtweise aber nicht zwingend teilen Von verschiedener Seite wird kritisiert dass mit dem Gesetz keinerlei Fortschritt verbunden sei Die Grosse Koalition habe damit gerade nicht den Weg fur offenes WLAN in Deutschland freigemacht Dazu hatte sie die Betreiber im Gesetz ausdrucklich insbesondere von Unterlassungsanspruchen freistellen mussen 16 In September 2016 entschied der EuGH 17 im Falle McFadden Ein Geschaftsinhaber der der Offentlichkeit kostenlos ein WiFi Netz zur Verfugung stellt ist fur Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich 18 Diese Aussage des EuGH konnte mitunter als verwirrend empfunden werden Denn hierzulande drohte dem WLAN Betreiber ohnehin nur die Inanspruchnahme auf Unterlassen aufgrund der Storerhaftung Gerade eine solche Inanspruchnahme bzw Verantwortlichkeit lasst der EuGH aber weiter zu Der EuGH der mit seiner Formulierung von der Nichtverantwortlichkeit v a an die Schadensersatzhaftung dachte hat namlich in dem Urteil gleichzeitig entschieden dass der WLAN Betreiber wegen Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer sehr wohl auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann ihm konnen dann auch diesbezugliche Abmahn und Gerichtskosten auferlegt werden 19 Damit droht dem WLAN Betreiber gerade in den praxisrelevantesten Fallen namlich der Inanspruchnahme auf Unterlassen weiter eine Inanspruchnahme und Kostentragung Der EuGH folgte gerade nicht den WLAN freundlichen Vorschlagen des Generalanwaltes sondern ebnete den Weg fur eine weiterhin recht strenge Storerhaftung der WLAN Betreiber Aufgrund der Vorgaben des EuGH darf nationales Recht wie z B die Storerhaftung dazu fuhren dass WLAN Betreiber ihr Netz verschlusseln mussen und das Passwort nur an identifizierte Nutzer herausgeben 20 Allerdings war die Prufung des EuGH aufgrund der Vorlagefrage eingeschrankt Insofern verblieb den nationalen Gerichten hiernach ein gewisser Spielraum im Einzelfall etwas weniger streng zu entscheiden wofur verschiedene tatsachliche Umstande z B Nutzerkreis Bandbreite ggfs beschrankte Zeitfenster fur die Nutzer usw massgeblich sein durften 21 Der Bundesgerichtshof BGH entschied mit Urteil vom November 2016 dass die Storerhaftung fur die Verbreitung von urheberrechtlich geschutzten Medien per Filesharing nicht gilt wenn sich Unbekannte unerlaubt Zugriff auf ein durch Passwort geschutztes WLAN verschaffen Damit schrankt der BGH die Storerhaftung in den sogenannten Filesharing Fallen erheblich ein 22 Anderungen und Verfahren seit 2017 18 Bearbeiten Im April 2017 beschloss die Bundesregierung eine weitere TMG Novelle um die Storerhaftung von WLAN Betreibern bei illegaler Nutzung abzuschaffen 23 24 25 26 Nachdem anfanglich eine Gruppe von Innenpolitikern der CDU CSU Fraktion noch Vorbehalte geaussert hatte konnte Ende Juni 2017 auch im Bundestag innerhalb der Regierungskoalition eine Einigung uber den Gesetzesentwurf erzielt werden 27 2 In der Literatur wird die Auffassung vertreten dass das 3 TMGAndG nur wenig Rechtssicherheit fur WLAN Betreiber schafft Unterlassungsanspruche gegen WLAN Betreiber nach den Grundsatzen der Storerhaftung werden durch den unklaren Anspruch des 7 Abs 4 Satz 1 TMG ersetzt womit die Fallkonstellation der Nutzung illegaler Musiktauschborsen keiner zufriedenstellenden Losung zugefuhrt wurde Es bleibt abzuwarten ob sich die Anderungen moglicherweise als europarechtswidrig entpuppen Der BGH legte mit Urteil vom 26 Juli 2018 das neue TMG Gesetz europarechtskonform aus vor allem dahingehend dass der Anspruch auf Sperrmassnahmen nicht auf bestimmte Sperrmassnahmen beschrankt ist und auch die Pflicht zur Registrierung von Nutzern zur Verschlusselung des Zugangs mit einem Passwort oder im aussersten Fall zur vollstandigen Sperrung des Zugangs umfassen kann 28 Damit werde so ein Urteilskommentar auf offenenetze de die Unsicherheit der Vergangenheit wieder befordert die der Gesetzgeber gerade beseitigen wollte Denn weiterhin bleibe unklar was der Anbieter eines WLANs nun im konkreten Einzelfall tun mussr Mogliche Folgen seien dass Anbieter von WLANs in vorauseilendem Gehorsam Massnahmen ergreifen insbesondere die auch vom EuGH postulierte Registrierung von Nutzern obwohl es keinerlei Anhaltspunkte dafur gabe dass diese Massnahme sinnvoll ware Anderenfalls musse sich der Anbieter moglicherweise wegen jeder Rechtsverletzung verklagen lassen damit ihm die Gerichte erklarten was denn das Richtige gewesen ware Abschliessend wird resumiert Die Folgen der Storerhaftung fur offentliche WLANs finden sich daher im Wesentlichen leider nur in neuem Gewand wieder 29 Siehe auch BearbeitenZulassigkeit von und Haftung fur HyperlinksLiteratur BearbeitenJohannes Grabig Aktuelle Entwicklungen bei Haftung fur mittelbare Rechtsverletzungen Vom Storer zum Tater ein neues einheitliches Haftungskonzept PDF 142 kB MMR 2011 504 ff Alexander Hartmann Unterlassungsanspruche im Internet Storerhaftung fur nutzergenerierte Inhalte Munchen 2009 Anna Sophie Hollenders Mittelbare Verantwortlichkeit von Intermediaren im Netz Baden Baden 2012 Helmut Kohler Tater und Storer im Wettbewerbs und Markenrecht GRUR 2008 1 ff Stefan Kruger Simon Apel Haftung von Plattformbetreibern fur urheberrechtlich geschutzte Inhalte Wie weit geht die Haftung und wann droht Schadensersatz MMR 2012 144 ff Matthias Leistner Storerhaftung und mittelbare Schutzrechtsverletzung GRUR 2010 Beilage zu Heft 1 1 ff Matthias Leistner Von Grundig Reporter n zu Paperboy s Entwicklungsperspektiven der Verantwortlichkeit im Urheberrecht GRUR 2006 801 ff Reto Mantz Rechtsfragen offener Netze Rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen Funk Netzen Karlsruhe 2008 S 242 ff CC BY NC ND 2 0 DE Stephan Neuhaus Sekundare Haftung im Lauterkeits und Immaterialguterrecht Dogmatische Grundlagen und Leitlinien zur Ermittlung von Prufungspflichten Tubingen 2011 Leo Schapiro Unterlassungsanspruche gegen die Betreiber von Internet Auktionshausern und Internet Meinungsforen Zugleich ein Beitrag zugunsten einer Aufgabe der Storerhaftung im Urheber Marken und Wettbewerbsrecht Mohr Siebeck GeuWR Tubingen 2011 Maximilian Wolf Die Storerhaftung im Wettbewerbs Marken und Urheberrecht GreifRecht 2014 1 ff Weblinks Bearbeitendigitalegesellschaft de Unterlassungsanspruche im Internet Storerhaftung fur nutzergenerierte Inhalte Juristische Dissertation kostenlos im Volltext als PDF abrufbar Storerhaftung fur Rechtsverletzungen im Internet PDF 173 kB Universitat Tubingen S 9 ff Storerhaftung bei offenen WLAN digitalegesellschaft de Landgericht Dusseldorf 23 S 358 13 Keine automatische Storerhaftung des AnschlussinhabersEinzelnachweise Bearbeiten Soren Wollin Storerhaftung im Immaterialguter und Personlichkeitsrecht Zustandshaftung analog 1004 I BGB Nomos 2018 ISBN 978 3 8452 8766 9 google de abgerufen am 23 Mai 2023 a b Nicole Alexander Deutscher Bundestag Haftungsbeschrankungen fur WLAN Anbieter beschaftigten Bundestag In Deutscher Bundestag bundestag de abgerufen am 11 Juli 2017 Bundesgesetzblatt BGBl Online Archiv 1949 2022 Bundesanzeiger Verlag Abgerufen am 23 Mai 2023 st Rspr seit BGH Urt v 11 03 2004 I ZR 304 01 Internet Versteigerung I zuletzt wieder in Urt v 26 11 2015 I ZR 3 14Rn 23 z B KG Berlin Urt v 16 04 2013 5 U 63 12 Rn 107 Volkmann K amp R 2012 381 von Ungern Sternberg GRUR 2012 321 327 Mundhenk ZUM 2014 545 Kohler in Kohler Bornkamm UWG 34 Aufl 8 Rn 2 28 Lorenz jurisPR ITR 6 2012 Anm 4 Sosnitza Ohly UWG 7 Aufl 8 Rn 126 EuGH C 484 14 McFadden vgl Holznagel jurisPR WettbR 10 2016 Anm 1 BGH Urteil vom 1 April 2004 PDF Az I ZR 317 01 Volltext Schoner Wetten bei auslandischen Glucksspielen Handelsblatt 17 August 2004 abgerufen am 16 Dezember 2017 Joerg Heidrich Holger Bleich Dokumentation Heise versus Musikindustrie Ausfuhrliche Darstellung des gesamten Verfahrens von der Abmahnung bis zum hochstrichterlichen BGH Urteil durch den Justitiar der Beklagten Heise Verlag 2010 abgerufen am 18 Dezember 2017 Verfassungsgericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab Heise urteil Spiegel Online 31 Januar 2017 abgerufen am 18 Dezember 2017 a b c d e Urteil des I Zivilsenats vom 11 3 2004 I ZR 304 01 Abgerufen am 23 Mai 2023 Bundesgerichtshof Abgerufen am 23 Mai 2023 Spenden gegen WLAN Abmahnungen Heise Online abgerufen am 4 Januar 2012 PRESSEMITTEILUNG Nr 28 16 des Gerichtshofs der EU Gerichtshof der Europaischen Union abgerufen am 17 April 2016 BGBl 2016 I S 1766 1767 Ende der WLAN Storerhaftung Europarecht steht echter Rechtssicherheit nicht im Weg Digitale Gesellschaft In digitalegesellschaft de Abgerufen am 24 August 2016 CURIA Ergebnisliste Abgerufen am 23 Mai 2023 http curia europa eu jcms upload docs application pdf 2016 09 cp160099de pdf Gerichtshof der Europaischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr 99 16 vom 15 September 2016 EuGH C 484 14 McFadden Rz 76 79 EuGH C 484 14 McFadden Rz 101 Daniel Holznagel jurisPR WettbR 10 2016 Anm 1 Bundesgerichtshof verneint Storerhaftung fur passwortgesichertes WLAN Urteil vom 24 November 2016 I ZR 220 15 WLAN Schlussel Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr 212 2016 Abruf 28 Januar 2017 Durchleitung von Informationen dejure org abgerufen am 23 Mai 2023 FAQ Mehr Rechtssicherheit bei WLAN Potenziale der kabellosen Kommunikation nutzen In www bmwi de Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie archiviert vom Original am 19 April 2019 abgerufen am 19 April 2019 Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Telemediengesetzes neues WLAN Gesetz 3 TMGAndG Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 14 Juli 2017 abgerufen am 26 Juni 2017 Regierung bessert WLAN Gesetz nach Tagesschau 05 04 2017 Dana Heide Abschaffung 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