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Das Kennzeichenrecht ist ein Rechtsgebiet das sich mit dem gewerblichen Rechtsschutz von Kennzeichen z B eingetragenen Marken und Logos befasst Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Wichtige Kriterien des Kennzeichenrechts 3 1 Unterscheidungsfunktion 3 2 Identitatsschutz 3 3 Schutz vor Verwechslungsgefahr 4 Namensrecht 4 1 Namensleugnung 4 2 Namensanmassung 5 Firmenrecht 6 Werktitel 7 Unternehmenskennzeichen 7 1 Arten von Unternehmenskennzeichen 8 Geografische Herkunftsangabe 9 Domains 10 International 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenKennzeichen gehoren wie Gebrauchsmuster Patente oder Wettbewerbsrechte zu den Immaterialgutern die wie das Eigentum an Sachen einem absoluten Rechtsschutz unterliegen Dieser gewerbliche Rechtsschutz fur Immaterialguter umfasst das ausschliessliche Nutzungsrecht des Rechtsinhabers auf alleinige Nutzung Ausschliesslichkeitsrecht aus dem das Verbot gegenuber Dritten resultiert ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers diese Rechte nicht nutzen zu durfen Der Rechtsinhaber besitzt bei Wiederholungsgefahr einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer den er durch Unterlassungsklage durchsetzen kann Rechtsgrundlagen BearbeitenWichtigste Rechtsgrundlage ist das Markengesetz MarkenG Unter dem Rechtsbegriff Kennzeichen sind hier Marken geschaftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben zu verstehen 1 das ergibt sich auch aus der abschliessenden Aufzahlung in 1 Abs 1 MarkenG Nach der zentralen Schutzvorschrift des 3 Abs 1 MarkenG sind alle Zeichen insbesondere Worter einschliesslich Personennamen Abbildungen Buchstaben Zahlen Gesten Horzeichen dreidimensionale Gestaltungen einschliesslich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung oder sonstige Aufmachungen einschliesslich Farben und Farbzusammenstellungen unter Rechtsschutz gestellt die geeignet sind Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden Der Rechtsschutz beginnt gemass 4 MarkenG mit der Eintragung in das Markenregister Rechtsinhaber konnen nach 7 MarkenG naturliche Personen juristische Personen oder Personengesellschaften sein Der Unterlassungsanspruch gegen Verletzer ergibt sich aus 14 Abs 5 MarkenG Ist eine Marke im Markenregister gemass 33 MarkenG eingetragen darf sie vom Markeninhaber mit dem Symbol von englisch Registered Trade Mark eingetragene Handelsmarke neben der Marke gekennzeichnet werden Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke endet nach zehn Jahren 47 Abs 1 MarkenG sie kann um jeweils zehn Jahre mehrfach verlangert werden Daneben sind auch Vorschriften aus dem Burgerlichen Gesetzbuch BGB und Handelsgesetzbuch HGB von Bedeutung um Schutzrechte durchzusetzen Der grundlegende Unterschied zum Patent und Urheberrecht besteht darin dass das Kennzeichenrecht als Auspragung des Markenrechts nicht in erster Linie die anerkennenswerte Leistung schutzt also nicht etwa eine Erfindung oder ein Werk Das Kennzeichenrecht schutzt die Zuordnungsmoglichkeit eines Kennzeichens Daraus kann die besonders grosse Relevanz des Kennzeichenrechts fur den Wirtschaftsverkehr gezogen werden da hier der Schutz vor unbefugtem Gebrauch fur Aspekte wie Werbewirksamkeit Rufausubung und qualitative Zuordnungsmoglichkeiten von existenzieller Bedeutung sind Wichtige Kriterien des Kennzeichenrechts BearbeitenUnterscheidungsfunktion Bearbeiten Zentral im Kennzeichenrecht ist der Schutz des Inhabers eines Kennzeichenrechts Kennzeichenrechte sind Eigentumsrechte Dem Inhaber eines markenrechtlich geschutzten Kennzeichens wird eine dem Sacheigentum vergleichbare Rechtsposition eingeraumt die es ihm gestattet Dritte von der Benutzung des gleichen Kennzeichens auszuschliessen Die Unterscheidungsfunktion eines Kennzeichens wird insofern dadurch gewahrt als es einem Dritten im geschaftlichen Verkehr verboten ist ein mit einem geschutzten Kennzeichen hinreichend ahnlichen oder sogar identischen Zeichen zu verwenden Dies wurde als grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil Schlossberg entschieden Darin heisst es Unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht zum Urheberrecht entwickelten Grundsatze konne man das Warenzeichen als durch Art 14 GG gewahrleistetes Eigentum ansehen 2 nbsp Verstoss gegen Identitatsschutz des Kennzeichens Railway Colour in der gleichen ProduktkategorieIdentitatsschutz Bearbeiten Um diese Unterscheidungsfunktion in der Praxis ausuben zu konnen gewahrt der Gesetzgeber dem Inhaber eines Kennzeichens das Recht ein konkretes Kennzeichen fur einen bestimmten Bereich der Waren und Dienstleistungsklassen fur seine wettbewerbliche Ausubung fur sich zu monopolisieren Das bedeutet der Inhaber eines geschutzten Zeichens darf dieses Zeichen als Einziger im geschaftlichen Verkehr fur die Bewerbung einer bestimmten Produkt oder Dienstleistungsklasse verwenden Dadurch wird gewahrleistet dass die Identitat eines Produktes die fur den Verbraucher untrennbar mit der Marke also dem Kennzeichen eines Produkts zusammenhangt fur eine ahnliche oder identische Marke einer ahnlichen oder gleichen Produktkategorie ausgenutzt wird Der Tatbestand der Identitatsverletzung ist erfullt wenn ein mit der geschutzten Marke identisches Zeichen fur Waren oder Dienstleistungen benutzt wird die mit denjenigen Waren oder Dienstleistungen identisch sind fur die die Marke Schutz geniesst Schutz vor Verwechslungsgefahr Bearbeiten Verwechslungsgefahr liegt dann vor wenn innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck erweckt werden konnte dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen Der Schutz vor Verwechslungsgefahr ist der zentrale Anwendungsbereich der Schutzmechanismen innerhalb des Kennzeichenrechts In der Praxis geht es darum anhand bestimmter Kriterien festzustellen ob fur den Verbraucher eine Gefahr besteht dass ein Kennzeichen mit einem ahnlichen Kennzeichen verwechselt wird Namensrecht BearbeitenDer Schutz des Namens greift anders als die folgenden Kennzeichenrechte auch ausserhalb des Geschaftsverkehrs und ist nicht im Markengesetz sondern in 12 BGB geregelt Danach ist der Name die sprachliche Kennzeichnung einer Person zur Unterscheidung von anderen 3 Geschutzt ist der burgerliche Name einer naturlichen Person insbesondere der Nachname in Alleinstellung Daneben geniessen auch Pseudonyme Kunstlernamen Spitznamen Wappen und Vereinsembleme Schutz solange diese eine Individualisierbarkeit der betreffenden Person ermoglichen Weitere Namensrechte ergeben sich aus 13 Abs 2 Nr 1 MarkenG wonach auch der Name juristischer Personen und Personenvereinigungen geschutzt werden Der markenrechtliche Schutz des Namensrechts schutzt den Namen somit vor der Verwendung verwechselungsfahiger Zeichen Die Vorschriften des Markengesetzes sind insofern lex specialis vor dem Schutz aus 12 BGB Ob sich die rechtliche Bewertung bei der unbefugten Verwendung eines Namens nach den Vorschriften des BGB oder des Markengesetzes richtet hangt massgeblich davon ab ob der Name von einem unbefugten Verwender im geschaftlichen Verkehr oder im privaten Bereich erfolgt Namensleugnung Bearbeiten Der erste relevante Eingriffstatbestand in das Namensrecht ist die Namensleugnung nach 12 BGB 1 Fall Voraussetzung ist dass das Recht des Namenstragers zur Fuhrung seines Namens bestritten wird Grundsatzlich gilt Die Namensleugnung ist eine rechtswidrige Handlung Die kennzeichenrechtliche Relevanz der Namensleugnung kann anhand eines abstrakten Beispiels veranschaulicht werden BeispielX meldet den Namen Z als Marke an Nach erfolgreicher Anmeldung versucht X gegen den tatsachlichen Namenstrager Z Unterlassungsanspruche hinsichtlich des Fuhrens des Namens der nunmehr von X als eingetragene Marke Schutz geniesst Die rechtliche Folge bei Erfolg einer Unterlassungsklage des X ware dass der Namenstrager Z wegen der Markenanmeldung des X zum unberechtigten Verwender seines eigenen Namens wird Eine solche Folge ware aber wohl nicht hinzunehmen Das Namensrecht eroffnet im Notfall eine Interessenabwagung und bietet dadurch sowohl fur Private vor allem aber fur den Wirtschaftsverkehr geeigneten Schutz Namensanmassung Bearbeiten Unter Namensanmassung im Sinne von 12 BGB 2 Fall versteht man den Fall in dem ein Unbefugter den Namen eines Berechtigten verwendet infolge dessen eine Zuordnungsverwirrung eintritt aufgrund derer schutzwurdige Interessen des berechtigten Namenstragers verletzt werden BeispielX verwendet das Wappen seines Wohnorts Y Stadt auf dem von ihm gefuhrten Restaurant Blog Durch die Verwendung des Wappens wird eine Zuordnungsverwirrung insofern erweckt als der Verkehr glaubt es handele sich um eine offizielle von der Y Stadt betriebene Webseite In der Praxis treten die Falle meist nicht in der Art auf dass ein namensmassiger Gebrauch durch den Unberechtigten vorliegt Vielmehr handelt es sich um Konstellationen in denen der Gebrauch eines Namens oder wie im Beispiel der Gebrauch eines Wappens dazu fuhrt dass der Unberechtigte Verwender durch ein irriges Verstandnis des Verkehrs eine Zuordnung zu einem Unternehmen einem Produkt oder einer Dienstleistung insofern hier zu der Y Stadt erfahrt mit dem er tatsachlich aber keine rechtliche Beruhrung hat 4 Firmenrecht BearbeitenUnter einer Firma wird der Name eines Kaufmannes im Sinne des Handelsgesetzbuches HGB gemass 17 HGB verstanden Bei Firmen sind daher ebenfalls wie Namensrechte gemass 12 BGB geschutzt nbsp Unterscheidungskraftiger WerktitelWerktitel BearbeitenUnter Werktiteln versteht man grundsatzlich solche Bezeichnungen die eine konkrete Produktart identifizieren so etwa Werke wie Bucher Buchtitel Filme Filmtitel Musik CDs Musiktitel und auch Computerprogramme Zu beachten ist in diesem Rahmen dass es sich bei Werktiteln regelmassig um Bezeichnungen urheberrechtlich geschutzter Werke handelt der kennzeichenrechtliche Schutz jedoch ergibt sich nicht dadurch automatisch dass ein Schutzrecht nach dem Urheberrechtsgesetz entstanden ist Vielmehr mussen die Voraussetzungen gemass 5 Abs 3 MarkenG erfullt sein Insofern mussen Werktitel eine Unterscheidungskraft aufweisen Dies ist immer dann zu bejahen wenn der Titel geeignet ist das Werk gedanklich von anderen Werken abzugrenzen und hinreichend zu individualisieren Ist ein Werktitel hinreichend unterscheidungskraftig geniesst dieser mit Aufnahme der Benutzung ohne Hinzutreten weiterer Bedingungen bereits kennzeichenrechtlichen Schutz Sofern eine solche Unterscheidungskraft fur einen Werktitel nicht erfullt wird tritt an diese Stelle als zwingende Schutzvoraussetzung die Erreichung sogenannter Verkehrsgeltung Der Werktitel muss zwingend innerhalb der beteiligten Verkehrskreise einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt haben um Schutz zu erlangen Unternehmenskennzeichen BearbeitenDie Entstehung kennzeichenrechtlichen Schutzes beginnt wie bei Werktiteln entweder durch die Benutzungsaufnahme eines unterscheidungskraftigen Unternehmenskennzeichens oder alternativ durch den Erwerb einer hinreichenden Verkehrsgeltung Der Schutz nach 5 MarkenG tritt neben die Schutzrechte des BGB und HGB zum Schutz des Namens eines Unternehmens Arten von Unternehmenskennzeichen Bearbeiten Unternehmenskennzeichen treten in folgenden Formen auf Name 12 BGB Firma 17 HGB besondere Geschaftsbezeichnungen insbesondere Etablissementbezeichnungen Geschaftsabzeichen nbsp Erlaubte Verwendung der Bezeichnung Champagner fur Produkte die aus der entsprechenden Region kommenGeografische Herkunftsangabe BearbeitenHierunter sind gemass 126 MarkenG zu verstehen Namen von Regionen Orten Landschaften oder sonstige Bezeichnungen die geeignet sind herkunftshinweisend zu wirken Die geografische Herkunftsangabe ist als Garantiefunktion dazu bestimmt die Verkehrskreise uber eine gewisse Produktqualitat die gerade mit der Herkunft des Rohstoffes einhergeht aufzuklaren Wegen der hohen Bedeutung geografischer Herkunftsangaben und der Notwendigkeit im europaischen Wirtschaftsraum eine hohe Rechtssicherheit zu schaffen ist im Bereich der Agrarerzeugnisse und Lebensmittel bereits eine Vollharmonisierung erreicht worden Die Verordnung EU 1151 2012 uber Qualitatsregelungen fur Agrarerzeugnisse und Lebensmittel schafft insoweit ein europaweit geltendes Eintragungsverfahren und regelt gleichzeitig die Reichweite des Schutzes 5 Domains BearbeitenAuch Domains konnen Kennzeichenrechte verletzen Der Domainname ergibt sich aus der Second Level Domain bzw bei Sinnzusammenhang aus der Second Level Domain und der Top Level Domain Der Domainname an sich ist kein Kennzeichen im Sinne des Kennzeichenrechts kann aber kennzeichenrechtlichen Schutz erlangen wenn fur die konkrete Domain ein Markenschutz oder der Schutz als Unternehmenskennzeichen vorliegt So konnen Domains etwa als Marke eingetragen werden 4 Nr 11 MarkenG als eine Art des genannten Unternehmenskennzeichens geschutzt sein 5 Abs 2 3 MarkenG oder als nicht eingetragene Marke ahnlich der Werktitel und der Unternehmenskennzeichen Schutz durch Verkehrsgeltung erlangen Es gilt im Domainrecht der Prioritatsgrundsatz wer zuerst kommt mahlt zuerst Domainnamen werden von privaten Stellen vergeben so etwa die Top Level Domain de von DENIC Insofern hat der Inhaber einer Domain mit Registrierung bei der privaten Vergabestelle nur ein relatives Recht aus diesem Schuldverhaltnis nicht aber ein absolutes Recht aus markenrechtlichen Vorschriften 6 Hohe Praxisrelevanz haben Kollisionen von Domains im Falle von unbefugter Verwendung von Namen in der Second Level Domain So verletzt etwa die Benutzung der Domain heidelberg de das Namensrecht der Stadt Heidelberg 7 International BearbeitenKennzeichenrechte sind territorial gebundene Rechte die den Rechtsinhaber nur in jenem Staat schutzen fur dessen Hoheitsgebiet sie erworben wurden etwa durch Eintragung in einem nationalen Kennzeichenregister oder durch Benutzungsaufnahme im jeweiligen Staat Auf internationaler Ebene existieren seit 1883 die Pariser Verbandsubereinkunft PVU in der wesentlich einheitliche Regeln fur Patente und Handelsmarken vereinbart sind und seit 1891 das Madrider Abkommen MMA das Vereinbarungen uber die internationale Registrierung von nationalen Marken trifft Nach dem Madrider System benannt nach dem Madrider Abkommen und dem Protokoll zum Madrider Abkommen konnen international registrierte Marken IR Marken erlangt werden Die dafur zustandige Weltorganisation fur Geistiges Eigentum WIPO in Genf erteilt dabei ein Bundel von IR Marken die in ihrem Schutzumfang den nationalen Marken gleichstehen Literatur BearbeitenDeutschland Ulrich Hildebrandt Marken und andere Kennzeichen Carl Heymanns Verlag Koln 2015 ISBN 978 3 452 28243 9 Franz Hacker Markenrecht Carl Heymanns Verlag Koln 2013 ISBN 978 3 452 27909 5 S 279 291 Paul Strobele Franz Hacker Markengesetz Kommentar Carl Heymanns Verlag Koln 2015 ISBN 978 3 452 27898 2 Schweiz Conrad Weinmann Christoph Willi Hrsg Kennzeichenrecht MSchG Firmenrecht Namensrecht Wappenschutzgesetz und einschlagige Bestimmungen aus UWG ZPO off Verfahrenrecht Kommentar Dike Zurich St Gallen 2023 ISBN 978 3 03891 387 0 Weblinks BearbeitenVerordnung zur Ausfuhrung des Markengesetzes Deutsches Patent und MarkenamtEinzelnachweise Bearbeiten Friedrich L Ekey Achim Bender Georg Fuchs Wissemann Hrsg Markenrecht Band 1 2014 S 21 BVerfG Urteil vom 22 Mai 1979 Schlossberg Kennzeichenrechte sind Eigentumsrechte iSv Art 14 GG S 202 BVerfGE 51 193 Rn 93 Projekt Deutschsprachiges Fallrecht DFR abgerufen am 24 Januar 2016 Otto Palandt Jurgen Ellenberger Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 73 Auflage 2014 12 Rn 1 BGH Urteil 28 Marz 2002 Dusseldorfer Stadtwappen abgerufen am 24 Januar 2016 EU Verordnung Nr 1151 2012 PDF Qualitatsregelung fur Agrarerzeugnisse und Lebensmittel PDF Datei abgerufen am 30 Januar 2016 ambiente de keine Prufungspflicht der DENIC uber mogliche Rechtsverletzungen bei Domainanmeldung Memento des Originals vom 24 Februar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www telemedicus info abgerufen am 30 Januar 2016 LG Mannheim Urteil vom 8 Marz 1996 heidelberg de Neue Juristische Wochenschrift 1996 2736Normdaten Sachbegriff GND 4074580 6 lobid OGND AKS Anmerkung In GND synonym verwendet zu Markenrecht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kennzeichenrecht amp oldid 234857676