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Die Pariser Verbandsubereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums PVU ist einer der ersten internationalen Vertrage auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Sie wird von der WIPO verwaltet und wurde am 20 Marz 1883 geschlossen und zuletzt im Jahre 1979 verandert Pariser Verbandsubereinkunft zum Schutz des gewerblichen EigentumsKurztitel Pariser VerbandsubereinkunftTitel engl Paris Convention for the Protection of Industrial PropertyAbkurzung PVUDatum 20 Marz 1883Fundstelle RGBl 1903 S 147Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie Gewerblicher RechtsschutzUnterzeichnung Ratifikation 177 13 April 2018 1 Deutschland 1 Mai 1903Liechtenstein 14 Juli 1933Osterreich 1 Juni 1928Schweiz 15 Juni 1929Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Sie umfasst neben dem Patent Kennzeichen Marken Musterrecht auch die Unterdruckung des unlauteren Wettbewerbs Unter anderem sind darin einheitliche Regeln fur Patente und Handelsmarken vereinbart Zum Beispiel wurde vereinbart dass in keinem der Verbandslander der Gebrauch patentierter Einrichtungen an Bord von Schiffen in bestimmten Fallen als Eingriff in die Rechte des Patentinhabers angesehen wird Vorarbeiten begannen 1873 und fuhrten 1883 zu einer ersten Fassung die seitdem mehrfach geandert wurde Inzwischen gehoren 176 2 Staaten diesem Abkommen an jedoch nicht alle der aktuellen Stockholmer Fassung Die wichtigste Regelung ist die Prioritat Art 4 PVU auch Unionsprioritat genannt Wird ein Schutzrecht in einem Mitgliedstaat angemeldet so kann es innerhalb einer Prioritatsfrist von einem Jahr bei Patenten und Gebrauchsmustern und 6 Monaten bei Marken und Geschmacksmustern in jedem anderen Mitgliedstaat unter Inanspruchnahme der Prioritat der Erstanmeldung angemeldet werden Eine beliebige Prioritat zwischen verschiedenen Schutzrechtsarten ist jedoch nicht uneingeschrankt moglich So konnen beispielsweise fur eine Patentanmeldung beim Europaischen Patentamt keine Prioritaten aus Geschmacksmustern beansprucht werden Das Prioritatsrecht ist deswegen fur den Patentanmelder wichtig weil durch ein Patent nur eine Erfindung geschutzt werden kann die gegenuber dem Stand der Technik neu ist und auf einer erfinderischen Tatigkeit beruht Wird fur eine Patentanmeldung eine Prioritat in Anspruch genommen so ist fur die Beurteilung von Neuheit und erfinderischer Tatigkeit das Prioritatsdatum massgeblich d h der Anmeldetag der Prioritatsanmeldung so dass zwischenzeitliche Veroffentlichungen unberucksichtigt bleiben Ein weiteres Prinzip der PVU ist der Grundsatz der Inlanderbehandlung der in Art 2 I PVU verankert ist Das Prinzip besagt dass die Angehorigen eines jeden der Verbandslander in allen ubrigen Landern des Verbandes in Bezug auf den Schutz des gewerblichen Eigentums die Vorteile geniessen welche die betreffenden Gesetze den eigenen Staatsangehorigen gegenwartig gewahren oder in Zukunft gewahren werden Ferner findet sich in Art 6 quinquies PVU eine telle quelle Klausel franz So wie sie ist Jede im Ursprungsland vorschriftsmassig eingetragene Fabrik oder Handelsmarke soll so wie sie ist unter den Vorbehalten dieses Artikels in den anderen Verbandslandern zur Hinterlegung zugelassen und geschutzt werden Nach Art 19 PVU konnen Verbandslander einzeln untereinander Sonderabkommen zum Schutz des gewerblichen Eigentums treffen sofern diese Abkommen den Bestimmungen des PVU nicht zuwiderlaufen Solche Sonderabkommen sind beispielsweise der Zusammenarbeitsvertrag PCT der ein gemeinsames Anmeldeverfahren fur alle seine Vertragsstaaten regelt oder das Europaische Patentubereinkommen EPU das das Verfahren zur Patenterteilung fur seine Vertragsstaaten vereinheitlicht und zentralisiert Auch das Madrider Abkommen uber die internationale Registrierung von Marken ist ein solcher Sonderverband Deutschland stand der PVU lange Zeit ablehnend gegenuber und trat erst mit Wirkung zum 1 Mai 1903 dem Vertrag bei Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Bekanntmachung betreffend den Beitritt des Reichs zu dem internationalen Verbande zum Schutze des gewerblichen Eigentums Vom 9 April 1903 Deutschland Quellen und Volltexte Text der PVU als PDF und HTML und weitere Informationen Link zu der WIPO Text der PVU als PDF und HTML Link zu den schweizerischen Bundesbehorden Siehe auch BearbeitenBerner Ubereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst 1886 Bern Abkommen uber handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums TRIPS Abkommen 1994 Uruguay Runde Weltorganisation fur geistiges EigentumEinzelnachweise Bearbeiten https www wipo int export sites www treaties en documents pdf paris pdf WIPO Lex Abgerufen am 8 Januar 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pariser Verbandsubereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums amp oldid 237061396