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Die Berner Ubereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst ist ein volkerrechtlicher Vertrag der 1886 in Bern angenommen wurde Berner Ubereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und KunstKurztitel Berner UbereinkunftTitel engl Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic WorksAbkurzung R BUDatum 9 September 1886Fundstelle WIPO Lex Nr TRT BERNE 009 PDF 2 6 MB Fundstelle deutsch Urfassung RGBl 1887 S 493 Pariser Fassung BGBl 1973 II S 1069 geandert am 2 Oktober 1979 BGBl 1985 II S 81Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie Urheberrecht ImmaterialguterrechtUnterzeichnung 9 September 1886Ratifikation 178 Verbandslander 11 Februar 2020 1 Deutschland 5 Dezember 1887Liechtenstein 20 Juli 1931Osterreich 1 Oktober 1920Schweiz 5 Dezember 1887Veroffentlicht im Reichs Gesetzblatt vom 30 September 1887Veroffentlicht im Reichs Gesetzblatt vom 30 September 1887Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Verbandslander Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und Inhalt 2 Zitate 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte und Inhalt BearbeitenDie 9 September 1886 von zehn Staaten unterzeichnete und zunachst in acht Staaten Belgien Deutschland Frankreich Grossbritannien Italien Schweiz Spanien und Tunesien am 5 Dezember 1887 in Kraft getretene Berner Ubereinkunft begrundete zum ersten Mal die Anerkennung des Urheberrechts zwischen souveranen Nationen Sie war auf Veranlassung von Victor Hugo erarbeitet worden Vor ihrer Ratifizierung lehnten es Staaten haufig ab Werke anderer Nationen als geschutzt zu behandeln So konnte beispielsweise ein in London publiziertes Werk das in Grossbritannien unter Schutz stand in Frankreich frei verbreitet werden und umgekehrt In der Folgezeit kam es zu mehreren Revisionen Seit 1908 spricht man daher von der Revidierten Berner Ubereinkunft RBU Osterreich trat dem Vertrag 1920 bei gemass Artikel 239 des Vertrags von St Germain 2 Die Berner Ubereinkunft sieht in Artikel 5 1 vor dass jeder Vertragsstaat den Schutz an Werken von Burgern anderer Vertragspartner genauso anerkennt wie den Schutz von Werken der eigenen Burger Inlanderbehandlung Diese Gleichstellung auslandischer Urheber mit inlandischen Urhebern erubrigt hier nach den auslandischen Schutzvorschriften zu forschen Der Schutz erfolgt gemass der Berner Ubereinkunft automatisch das heisst es wird keine Registrierung und kein Copyright Vermerk vorausgesetzt Die R BU garantiert eine Schutzdauer von mindestens funfzig Jahren uber den Tod des Urhebers post mortem auctoris hinaus Den Vertragsstaaten steht es offen diese Zeitspanne zu verlangern Beispielsweise hat die Europaische Union 1993 in ihrem Bestreben zur Harmonisierung des Urheberrechtsschutzes diese Periode auf 70 Jahre verlangert Die Vereinigten Staaten folgten diesem Beispiel mit dem Sonny Bono Copyright Term Extension Act von 1998 Die USA weigerten sich ursprunglich der Berner Ubereinkunft beizutreten da dies grossere Anderungen in ihrem Urheberrecht vorausgesetzt hatte insbesondere bezuglich des Urheberpersonlichkeitsrechtes und der Registrierung von zu schutzenden Werken Deshalb wurde 1952 das Welturheberrechtsabkommen Universal Copyright Convention UCC der UNESCO angenommen welches diese Bedenken minderte Seit 1 Marz 1989 gilt die Berner Ubereinkunft aber auch dort Seit 1967 wird die Berner Ubereinkunft von der Weltorganisation fur geistiges Eigentum WIPO verwaltet Die Welthandelsorganisation WTO hat in der Uruguay Runde das Abkommen uber handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights TRIPS fur ihre Mitgliedstaaten obligatorisch eingefuhrt Da die allermeisten Staaten Mitglieder der WTO sind sind auch Nichtunterzeichner der Berner Ubereinkunft verpflichtet einen grossen Teil ihrer Bedingungen zu akzeptieren Zitate Bearbeiten Die Staatsoberhaupter des Deutschen Reiches Belgiens Spaniens Frankreichs Grossbritanniens Haitis Italiens Liberias der Schweiz und Tunesiens gleichmassig von dem Wunsche beseelt in wirksamer und moglichst gleichmassiger Weise das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst zu schutzen haben den Abschluss einer Ubereinkunft zu diesem Zweck beschlossen Abschlusskommunique vom 9 September 1886 3 Das Buch als Buch gehort dem Autor aber als Gedanke gehort es der Begriff ist keineswegs zu machtig der Menschheit Jeder denkende Mensch hat ein Recht darauf Wenn eines der beiden Rechte das des Autors oder das des menschlichen Geistes geopfert werden sollte dann ware es zweifellos das Recht des Autors denn unsere einzige Sorge gilt dem offentlichen Interesse und die Allgemeinheit das erklare ich kommt vor uns Victor Hugo 3 Siehe auch BearbeitenGeistiges Eigentum Immaterielle Monopolrechte Buenos Aires AbkommenWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Ubereinkunft betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst Vom 9 September 1886 mit Vertragsnachtragen Quellen und Volltexte Offizielle Seite zur RBU bei der WIPO Text der RBU englisch Berner Ubereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24 Juli 1971 aktuell gultige Fassung in der Schweizer Rechtssammlung Informationen zum RBUEinzelnachweise Bearbeiten wipo int PDF Murray G Hall Osterreichische Verlagsgeschichte 1918 1938 Band 1 Hermann Bohlaus Nachfahren Graz 1985 S 37 a b Oliver Tolmein Die Geburtsstunde des Urheberrechts In Kalenderblatt Rundfunksendung auf DLF 9 September 2011 abgerufen am 13 September 2011 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berner Ubereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst amp oldid 197249251